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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 05.10.2010, 09:24
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Moin, ich hab das gleiche Problem. Im Sommer 1983 od. 84 hab ich den Sportbootführerschein gemacht, über die BSG (Betriebssportgruppe) WF (Werk für Fernsehelektronik). Dann den blauen Lappen in den hektischen Jahren nach der Wende verbummelt.
Ich kann irgendwie nicht glauben, daß ausgerechnet in der DDR etwas nicht registriert wurde.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #27  
Alt 05.10.2010, 13:48
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Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Name und die Ausweisnummer
in ein kleines Heft geschrieben. Mehr nicht.
Allerdings hab ich meine Fahrerlaubnis damals in so einem ''Sonnabendvormittagkurs'' bei uns in der Kantine von der Stuhlfabrik gemacht.

Irgendwann nach der Wende (1994 glaub ich) wurde uns vom Ortsansässigen
Segelverein nahe gelegt, den Schein umzutauschen. Als Grund wurde die
fehlende Registrierung genannt.

Ich glaub zwar nicht dran, das ihr was erreicht,
aber ich wünsch euch viel Glück.
__________________
schöne Grüße
Tommi


Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit...

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  #28  
Alt 05.10.2010, 14:00
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
...
Ich kann irgendwie nicht glauben, daß ausgerechnet in der DDR etwas nicht registriert wurde.
"Registriert" an zentraler Stelle wurden die SBF in der DDR nicht. Die Vereine, bei denen die Scheine "gemacht" wurden haben ihr eigenes Register geführt und mit etwas Glück zur Wende nicht entsorgt.

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 09.10.2010, 12:53
Dicker Dicker ist offline
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... so - nun hab ich mal wieder Post bekommen.

Ich benötige jetzt entweder den Nachweis der bestanden Prüfung oder 2 eidesstattliche Erklärung nicht verwandter Personen die das bestätigen.

Na Prima ... ...

wer von Euch hat den nun seine Prüfung 1982 oder 1983 in Leipzig über die GST mitgemacht und kann helfen?

Also wer sich jetzt angesprochen fühlt der meldet sich bitte bei mir per PN zwecks Adresse und so.

__________________
Gruß Claus
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  #30  
Alt 09.10.2010, 14:15
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicker Beitrag anzeigen
... so - nun hab ich mal wieder Post bekommen.

Ich benötige jetzt entweder den Nachweis der bestanden Prüfung oder 2 eidesstattliche Erklärung nicht verwandter Personen die das bestätigen.

Na Prima ... ...

wer von Euch hat den nun seine Prüfung 1982 oder 1983 in Leipzig über die GST mitgemacht und kann helfen?

Also wer sich jetzt angesprochen fühlt der meldet sich bitte bei mir per PN zwecks Adresse und so.


Stell dich nicht so an. Gib die Erklärung ab. Und schnapp dir zwei Kumpels, die das ebenso bezeugen. Fertig.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #31  
Alt 09.10.2010, 14:36
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Hai-Bruce Hai-Bruce ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Stell dich nicht so an. Gib die Erklärung ab. Und schnapp dir zwei Kumpels, die das ebenso bezeugen. Fertig.
ne ne, so viel kriminelle Energie.......
__________________
Gruß Wolfgang

Navigare necesse est

Grüße aus dem schönen Hamburg
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  #32  
Alt 09.10.2010, 15:42
gisszmo gisszmo ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Stell dich nicht so an. Gib die Erklärung ab. Und schnapp dir zwei Kumpels, die das ebenso bezeugen. Fertig.

Sehr sinnig dein Tipp.

Könnte da nicht "jeder" kommen, behaupten er habe die Prüfung vor soundsovielen Jahren gemacht, aber den Schein verloren?
__________________
Niveau ist keine Gesichtscreme - und nicht alles was zwei Backen hat ist ein Gesicht
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  #33  
Alt 09.10.2010, 16:10
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Stell dich nicht so an. Gib die Erklärung ab. Und schnapp dir zwei Kumpels, die das ebenso bezeugen. Fertig.
Na super, dann haben jetzt alle drei einen Führerschein.
__________________
Gruss Vestus
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  #34  
Alt 09.10.2010, 16:30
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Zitat:
Zitat von Hai-Bruce Beitrag anzeigen
ne ne, so viel kriminelle Energie.......
Zitat:
Zitat von gisszmo Beitrag anzeigen
Sehr sinnig dein Tipp.

Könnte da nicht "jeder" kommen, behaupten er habe die Prüfung vor soundsovielen Jahren gemacht, aber den Schein verloren?
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Na super, dann haben jetzt alle drei einen Führerschein.

Die Vorlage kam von der "Führerscheinstelle"
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #35  
Alt 12.10.2010, 18:21
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Es müssen doch keine Personen aus dem damaligen Lehrgang sein.
Hast Du keine Freunde, Kumpels, Bekannte die wissen, dass Du einen DDR-Bootsführerschein hattest und das bezeugen.

Nur mal so als Gefälligkeit sollte man sich das jedoch genau überlegen, denn nach §156 StGB kann eine "falsche Versicherung an Eides Statt" mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 16.02.2011, 22:54
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dumperjack dumperjack ist offline
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ja, ja, ja
jetzt kommt gleich wieder "hast du mal aufs datum geschaut ?"

ja, habe ich ...

- wer den schein (prüfung) direkt bei der wasserschutzpolizei abgelegt hat wurde in den prüfungslisten des admv eingetragen.

- wer die prüfung bei der gst machte, der hat sowohl die eintragung über die prüfungsvorbereitung als auch die bestätigung über die erfolgreiche prüfung im seesportleistungsbuch.
zusätzlich ist der seesportlehrgang "B" eingetragen der sowohl die mobo-, als auch segelausbildung beinhaltet hat - welcher bei erfolgreichem abschluß den führerschein mobo/segel binnen brachte.
der see-/küste konnte dann erst mit dem c-lehrgang (bootsmann) erlangt werden.
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Gruß Frank
Mein Vater lehrte mich immer erst das instandsetzen, später dann die Nutzung ... Danke, Väterchen

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  #37  
Alt 08.06.2012, 08:09
Macolax Macolax ist offline
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Standard DDR - Bootsführerscheinprüfung

Ich möchte den Faden nochmal aufgreifen. Auch ich versuche grad eine Ersatzausfertigung für meinen verloren gegangenen alten DDR-Bootsführerschein-Binnen zu erhalten. Nachdem ich schon etliche hier im Forum angesprochenen Fragebögen ausfüllen musste (meistens ohne konkrete Angaben), soll ich nun eine schriftliche Schilderung der Prüfungsumstände bzw. des Prüfungsablaufs liefern.

Leider kann ich mich an fast garnichts erinnern, außer dass ich nach einem mehrtägigen Feierabend- oder Wochenendlehrgang eine schriftliche Prüfung hatte (so weit ich noch weiß, keine Mutiple Choice-Fragen, sondern freitextliche Beantwortung) und dass wir Seemannsknoten fertigen mussten. Ob ich eine richtige praktische Prüfung hatte, ist mir auch unklar. Wenn, dann war diese sehr begrenzt (Anlege-/Ablegemanöver).

Weiß noch jemand, wie diese Prüfungen damals abliefen? Gab es da "Standardprüfungen" mit einheitlichen Fragebögen? Gab es eine praktische Prüfung und wie lief diese ab?

Liebe Grüße
Macolax
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  #38  
Alt 08.06.2012, 08:20
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dumperjack dumperjack ist offline
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Zitat:
Zitat von Macolax Beitrag anzeigen
... Leider kann ich mich an fast garnichts erinnern, außer dass ich nach einem mehrtägigen Feierabend- oder Wochenendlehrgang eine schriftliche Prüfung hatte (so weit ich noch weiß, keine Mutiple Choice-Fragen, sondern freitextliche Beantwortung) und dass wir Seemannsknoten fertigen mussten. Ob ich eine richtige praktische Prüfung hatte, ist mir auch unklar. Wenn, dann war diese sehr begrenzt (Anlege-/Ablegemanöver).

Weiß noch jemand, wie diese Prüfungen damals abliefen? Gab es da "Standardprüfungen" mit einheitlichen Fragebögen? Gab es eine praktische Prüfung und wie lief diese ab?
Wann und wo möchten Sie denn diesen Lehrgang und die abschließende Prüfung gemacht haben ?
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Gruß Frank
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  #39  
Alt 08.06.2012, 09:20
mike451 mike451 ist offline
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Standard Bootsführerschein

Guten Morgen,

hier vielleicht noch eine Idee.
Ich habe die FS gescannt und bei GMX unter meiner Mailadresse im Mediacenter hinterlegt. So kann ich weltweit darauf zugreifen.

Freundliche Grüsse

mike451
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  #40  
Alt 08.06.2012, 09:22
bootsmann bootsmann ist offline
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Ich habe meine Führerscheine über den Deutschen Motoryachtverband problemlos ersetzt bekommen.
Sind nach meiner Kenntnis alle da registriert!

Nach der Neuausstellung habe ich meine "alten "wiedergefunden-nun hab ich Ersatz!
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  #41  
Alt 10.06.2012, 11:15
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Zitat:
Zitat von mike451 Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

hier vielleicht noch eine Idee.
Ich habe die FS gescannt und bei GMX unter meiner Mailadresse im Mediacenter hinterlegt. So kann ich weltweit darauf zugreifen.
... und jeder andere, der will und genügend Interesse hat, auch...

Wie hieß das noch so treffend?
Zitat:
Jedes Mal, wenn jemand auf "Persönliche Dokumente" klickt, fällt irgendwo ein Google-Mitarbeiter lachend vom Stuhl...
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www.wassersport-akademie.org - Kostenlose Onlinekurse SBF See & SBF Binnen - Alle Prüfungsfragen, alle Navigationsaufgaben mit Lernhilfen und Lösungswegen
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  #42  
Alt 10.06.2012, 18:47
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Zunächst mal: Wer seinen Führerschein verloren hat darf trotzdem fahren. Man hat die Fahrerlaubnisprüfung bestanden und kann lediglich das Dokument nicht vorzeigen. Kostet deswegen 10 Euro und dann wird geprüft ob es wirklich eine Prüfung gab. Also mal was risikieren und nicht zuviel aufregen. Wer den Personalausweis verliert ist auch nicht tot.
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Andreas
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  #43  
Alt 10.06.2012, 19:45
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vestus vestus ist offline
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Jepp,

nur mit dem Unterschied das die DDR-Führerscheine nirgends registriert worden sind und daher auch kein Nachweis nachgereicht werden kann.
__________________
Gruss Vestus
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  #44  
Alt 10.06.2012, 20:01
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Jepp,

nur mit dem Unterschied das die DDR-Führerscheine nirgends registriert worden sind und daher auch kein Nachweis nachgereicht werden kann.
Der Hafenmeister in Rab hat vor 2 Jahren einen DDR-Führerscheininhaber abgewiesen. An die extrem kurzen Diskussionsversuche erinnere ich mich noch.
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Grüsse vom Rhein-KM 362
Jürgen
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  #45  
Alt 10.06.2012, 23:09
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Jepp,

nur mit dem Unterschied das die DDR-Führerscheine nirgends registriert worden sind und daher auch kein Nachweis nachgereicht werden kann.
Diese Aussage ist falsch.
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Gruß Frank
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http://www.boote-forum.de/image.php?type=sigpic&userid=2079&dateline=1175421  811 http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=1860996#post1860996
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  #46  
Alt 11.06.2012, 07:26
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Viele Daten von Behörden sind verschwunden, z.B. durch Bomben, Feuer, Vertreibung, neuerdings durch Zuwanderung. Die Menschen leben aber auch ohne amtliche Papiere. Wenn etwas nicht mehr registriert ist muss der damalige Besitz bzw. die Prüfung glaubhaft gemacht werden. Dies geht durch eigene eidesstattliche Versicherung und oder Zeugenbenennung. Irgendeiner wird den Führerschein gesehen haben, auch Familienangehörige können als Zeugen benannt werden.
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Andreas
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  #47  
Alt 11.06.2012, 08:47
Guenther13 Guenther13 ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Jepp,

nur mit dem Unterschied das die DDR-Führerscheine nirgends registriert worden sind und daher auch kein Nachweis nachgereicht werden kann.
Diese Aussage ist so nicht richtig. Die DDR-Befähigungsnachweise waren bei der jeweiligen Prüfungskommission registriert. (zB.: GST, ADMV, Anglerverband, Seglerverband etc.)
Gruß Günther
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  #48  
Alt 11.06.2012, 09:04
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Etwas Ähnliches erlebe ich gerade wegen des UKW-Sprechfunkzeugnisses.
Vor vielen Jahren war ich als Zeitsoldat Funker bei der Bundesmarine. Aus der Zeit gibt es noch ein Dienstzeugnis mit einer kurzen Aufstellung meiner Tätigkeiten. Explizite Nachweise über die Module der Ausbildung habe ich jungen Jahren entweder nicht bekommen oder nicht aufgehoben.
Aufgrund der aktuellen Sperrung eines längeren Abschnitts der Spree innerhalb Berlins für Sportboote ohne UKW, habe ich das Dienstzeugnis an die WSV nach Koblenz geschickt und um die Ausstellung eines UKZ-Sprechfunkzeugnisses gebeten. Mal sehen, ob die lange zurückliegende Marinezeit noch anerkannt wird.

Tom
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  #49  
Alt 11.06.2012, 10:34
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Zitat:
Zitat von ludo2006 Beitrag anzeigen
Ja alles klar! Hab auf der Seite vom DMYV die pdf Datei gefunden "Antrag Ersatzausfertigung" Kostet 19 Euro.

Aber was soll ich unter Prüfungsdatum, Prüfungsausschuss/-kommission und FS-Nummer eintragen???? Die Daten hab ich nicht im Kopf.
Ich muss mich immer wieder wundern, was es doch für hilflose Menschen gibt .....
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #50  
Alt 11.06.2012, 19:15
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Zitat:
Zitat von Guenther13 Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist so nicht richtig. Die DDR-Befähigungsnachweise waren bei der jeweiligen Prüfungskommission registriert. (zB.: GST, ADMV, Anglerverband, Seglerverband etc.)
Gruß Günther
Die Frage ist nur ob diese Organisationen überhaupt noch existieren bzw. wissen wo die Unterlagen sind.

Unter Registrierung verstehe ich etwas anderes als die Lose-Blatt-Sammlung eines Sportwartes, der vielleicht zwischenzeitlich noch drei mal umgezogen ist.

Nix für ungut, aber die Wende war vor mehr als 22 Jahren und das Problem ist seitdem bekannt.
__________________
Gruss Vestus
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