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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 19.08.2018, 00:09
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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wie ich vor 2 Jahren unser Schlauchboot verkauft habe, wollte der Käufer mein Kennzeichen nicht übernehmen, weil das Kennzeichen in NL keine Pflicht ist, die Zulassung habe ich dann mit der Bitte um Löschung zurück ans WSA geschickt
die Versicherung wollte er auch nicht übernehmen, dann habe ich versucht die zu kündigen, die Versicherung hat geantwortet das das nur geht wenn der Käufer des Bootes die übernimmt und ich sollte ihnen die Adresse des Käufers geben, habe ich natürlich nicht gemacht, die Versicherung ist dann zum Jahresende beendet worden
hätte der Käufer das Kennzeichen übernehmen wollte, hätte ich die Zulassung mit den Unterlagen von mir und dem Käufer ans WSA geschickt, dann hätte die Ummeldung sicherlich funktioniert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #52  
Alt 19.08.2018, 06:41
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Ich habe der Versicherung immer die Anschriften der Käufer übermittelt, die haben sich dann geeinigt und ich bekam meine Prämie zurück, war also komplett raus aus der Sache.
Denn so lange die Versicherung nicht gekündigt oder umgeschrieben ist, gilt sie.
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  #53  
Alt 19.08.2018, 23:20
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mir war der Datenschutz wichtiger wie die paar Euro
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  #54  
Alt 20.08.2018, 09:23
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Was ist wenn der Käufer mit dem Boot einen Unfall baut und man heraus bekommt wo das Boot versichert ist. Was mag die Versicherung, die ja immer noch für das Boot besteht, vom verschwiegenen Eigentümerwechsel halten?

Ich weiß es nicht....
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  #55  
Alt 20.08.2018, 11:13
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Moin,

die Versicherung läuft übrigens auch weiter, sie erlischt nicht durch Verkauf oder Ummeldung des Bootes, so wie beim PKW.
Die Kündigungsfrist ist immer nur zum Jahresende möglich, bzw. zum Ende des Versicherungsjahres.
In der Regel kündigt die Versicherung dem Käufer oder schreibt den Vertrag um, bis dahin steht der Versicherer im Vertrag. Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht, wenn der Käufer einen Schaden verursacht, der nicht komplett gedeckt ist.

Ich gebe daher nichts mehr mit.

Willy

..ich habe gerade meine Hardy verkauft....im April habe ich die Versicherungssumme noch bezahlt....die Versicherung wollte dann eine Kopie des Kaufvertrages und das wars....meine Versicherungssumme habe ich, bis auf die Tage die ich mein Boot noch hatte, vollständig erstattet bekommen.
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  #56  
Alt 20.08.2018, 16:13
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Zitat:
Zitat von connor Beitrag anzeigen
..ich habe gerade meine Hardy verkauft....im April habe ich die Versicherungssumme noch bezahlt....die Versicherung wollte dann eine Kopie des Kaufvertrages und das wars....meine Versicherungssumme habe ich, bis auf die Tage die ich mein Boot noch hatte, vollständig erstattet bekommen.
Hab ich doch schon weiter oben geschrieben, die kündigen dem neuen Besitzer oder schreiben den Vertrag um, dann gibt's Geld zurück und man ist raus aus der Sache.
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  #57  
Alt 20.08.2018, 23:27
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Was ist wenn der Käufer mit dem Boot einen Unfall baut und man heraus bekommt wo das Boot versichert ist. Was mag die Versicherung, die ja immer noch für das Boot besteht, vom verschwiegenen Eigentümerwechsel halten?

Ich weiß es nicht....
wie wollen die das denn raus bekommen ohne mich zufragen,
der Käufer hat keine Ahnung wo ich versichert war, das WSA weiß das auch nicht
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  #58  
Alt 21.08.2018, 06:26
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
wie wollen die das denn raus bekommen ohne mich zufragen,
der Käufer hat keine Ahnung wo ich versichert war, das WSA weiß das auch nicht
Weiß ich nicht, es gibt aber die merkwürdigsten Zufälle.
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  #59  
Alt 21.08.2018, 13:02
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Um Versicherungen gings originär garnicht.
Meine Devise : Boot verkauft 》 Nummern und Name/Heimathafen abmachen.
Bootsschein zurück an Aussteller. Beim WSA am besten sofort. Dann bin ich eh aus
allem raus und der Neue kann machen , was er will . Und wenn , wie im vorherigen Beitrag
vermutet , irgendjemand zu wissen glaubt , wo das Boot mal versichert war oder auch ist ,
hat's genausoviel Wert , wie der Inhalt drr Blöd Zeitung .
Selbstverständlich nenne ich beim WSA den Käufer , der jetzt damit rumgurkt . Schon in
eigenem Interesse.
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die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #60  
Alt 21.08.2018, 13:08
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Was ist wenn der Käufer mit dem Boot einen Unfall baut und man heraus bekommt wo das Boot versichert ist. Was mag die Versicherung, die ja immer noch für das Boot besteht, vom verschwiegenen Eigentümerwechsel halten?

Ich weiß es nicht....
Die zahlt einfach nicht , weil ICH (oder ein von mir Beauftragter) keinen Schaden mit dem Boot verursacht habe /hat und daher nicht haftbar bin. Boots HV ist nämlich keine Pflichtversicherung und nur der Verursacher haftbar ist .
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  #61  
Alt 21.08.2018, 13:21
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Meinetwegen, ist mir auch schnurz.
Ich gebe der Versicherung jedenfalls den Käufer an und schicke den Ausweis an das WSA.

Das eine Versicherung nicht zahlen muss wenn kein Schaden verursacht wird, weiß jeder Blödmann. Wenn nur der Verursacher haftbar ist, was soll ich dann mit einer Versicherung?

Und damit bin ich raus.
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  #62  
Alt 21.08.2018, 14:14
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Die zahlt einfach nicht , weil ICH (oder ein von mir Beauftragter) keinen Schaden mit dem Boot verursacht habe /hat und daher nicht haftbar bin. Boots HV ist nämlich keine Pflichtversicherung und nur der Verursacher haftbar ist .
Bei den meisten Bootshaftpflichtversichungen läuft der Versichungsschutz nach dem Eigentumswechsel für einen begrenzten Zeitraum (z.B. 1 Monat (z.B. Pantenius) oder bis zum Ablauf des aktuellen Vertragszeitraums oder ... ) weiter. Wenn man das nicht möchte muss man schon aktiv dagegen wirken: Kündigen (sofern möglich).

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
... Das eine Versicherung nicht zahlen muss wenn kein Schaden verursacht wird, weiß jeder Blödmann. Wenn nur der Verursacher haftbar ist, was soll ich dann mit einer Versicherung? ...
Ich denke das Statement oben meint hier eher den Unterschied zwischen Gefährdungshaftung z.B. "Auto" im Gegensatz zur deliktischen Haftung z.B. "Boot". Klaut ein Unbekannter mein Auto und verursacht einen Unfall und verschwindet unerkannt, muss meine Autohaftpflicht zahlen. Klaut ein Unbekannter mein Boot und verursacht einen Unfall und verschwindet unerkannt, muss meine Bootshaftpflicht nicht zahlen und ich auch nicht.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #63  
Alt 21.08.2018, 15:55
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Was mich jetzt nur wundert: Wenn ich das Boot verleihe, bekommt der auch den Ausweis. Ist ja nicht so, dass man den nicht weitergeben dürfte.



Warum soll das jetzt so eine Katastrophe sein, wenn der Käufer den bekommt ? Der bekommt den und muss unterschreiben, dass er das Boot ab/ummeldet. Ist nichts anderes, als wenn ich ihm das Boot leihe, bis das umgeschrieben ist. Ich muss das ja auch nicht persönlich abmelden.



Oder sehe ich da was grundsätzlich falsch.



Gruß
Axel
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  #64  
Alt 21.08.2018, 17:36
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hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Was mich jetzt nur wundert: Wenn ich das Boot verleihe, bekommt der auch den Ausweis. Ist ja nicht so, dass man den nicht weitergeben dürfte.



Warum soll das jetzt so eine Katastrophe sein, wenn der Käufer den bekommt ? Der bekommt den und muss unterschreiben, dass er das Boot ab/ummeldet. Ist nichts anderes, als wenn ich ihm das Boot leihe, bis das umgeschrieben ist. Ich muss das ja auch nicht persönlich abmelden.



Oder sehe ich da was grundsätzlich falsch.




Gruß
Axel
Falsch siehst du nix. Vorausgesetzt , du hast " Verleihen "
mit versichert. Verleihen = Charteryacht .
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  #65  
Alt 21.08.2018, 17:40
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Meinetwegen, ist mir auch schnurz.
Ich gebe der Versicherung jedenfalls den Käufer an und schicke den Ausweis an das WSA.
......Wenn nur der Verursacher haftbar ist, was soll ich dann mit einer Versicherung?

Und damit bin ich raus.
Dafür , wenn du der Verursacher bist oder dein Rudergänger , da du der
Schiffsführer bist.
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  #66  
Alt 22.08.2018, 12:52
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
... Verleihen = Charteryacht .
Nöö, die Leihe ist unentgeltlich...

Warum soll ich meinem Freund mein Boot nicht leihen?

Wenn ich dabei bin, darf er auch Steuermann spielen (dann
behalte mir aber vor, auf meinem Boot der Bootsführer zu
sein).

Auch mein Auto kann ich verleihen, ohne in etwaige Ver-
sicherungsnöte zu kommen. (Vorausgesetzt, ich habe mich
nicht extra als alleiniger Fahrer definiert, um einen Nach-
lass auf den Standard-Vertrag zu erhalten. HP zieht aber
stets, Kasko wird allerdings problematisch.)

Vermieten gegen Entgelt ist immer eine ganz andere Ge-
schichte...
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gregor

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  #67  
Alt 30.08.2018, 19:10
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Hallo,
ich habe mir beim kauf meines Bootes den Registrierausweis mitgeben lassen um mit dem Boot auch mit gültigen Papieren fahren zu können.
Hab dann letzte Woche beim WSA Berlin umgemeldet.
Im Antrag konnte man bereits bei den vorzulegenden Dokumente den bisherigen
Ausweis mit ankreuzen.
Ich habe also ohne Probleme den Ausweis vom Vorbesitzer zurückgegeben, das bisherige Kennzeichen beibehalten und den neuen Ausweis erhalten.
Gruß Manfred
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  #68  
Alt 30.08.2018, 19:55
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
...
http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt/freizeitschifffahrt/bootsanmeldung/index.html

Zitat:
"WICHTIG:
Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Koblenz unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! ..."
Steht so NICHT in der KlFzKV-BinSch, es wird immer nur von Eigentümer gesprochen.

Wenn A sein Boot am xx.yy.zzzz an B verkauft, dann ist B ab xx.yy.zzzz der Eigentümer, der dann der ausstellenden Stelle mitteilen muss, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben.

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
...Zitat:
"WICHTIG:
... Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und ..."
Nach dem Verkauf ist B der Eigentümer, der dann nach §9 (1) verpflichte ist den Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
...Zitat:
"WICHTIG:
... Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer oder Bootshändler weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen."

Im § 11-Ordnungswidrigkeiten steht das NICHT, also nach welcher Vorschrift soll das eine Bußgeld bewehrte Owi sein


Die Praxis (außer in Koblenz ) sieht ja auch so aus, dass es keine Probleme gibt, wenn der neue Eigentümer den Ausweis zur Änderung vorlegt.

Gruß Lutz
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  #69  
Alt 31.08.2018, 08:46
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nöö, die Leihe ist unentgeltlich...

Warum soll ich meinem Freund mein Boot nicht leihen?

Wenn ich dabei bin, darf er auch Steuermann spielen (dann
behalte mir aber vor, auf meinem Boot der Bootsführer zu
sein).

Auch mein Auto kann ich verleihen, ohne in etwaige Ver-
sicherungsnöte zu kommen. (Vorausgesetzt, ich habe mich
nicht extra als alleiniger Fahrer definiert, um einen Nach-
lass auf den Standard-Vertrag zu erhalten. HP zieht aber
stets, Kasko wird allerdings problematisch.)

Vermieten gegen Entgelt ist immer eine ganz andere Ge-
schichte...
1. Was mit dem Auto gemacht wird , steht hier nicht zur Debatte , sind völlig
andere Bedingungen. Weiter oben schon er/geklärt.
2. Bin ich als Eigner an Bord , darf jeder am Ruder stehen , der die erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt. ICH bleibe immer der haftbare Bootsführer.
3. Verleihen = fremder Bootsführer außerhalb meines Verantwortungsbereiches .
Egal ob gegen Geld oder ohne .
Die von MIR abgeschlossene und bezahlte Versicherung zahlt , wenn ICH als
verantwortlicher Bootsführer haftbar gemacht werde .Alles andere MUSS in den Vertragsbedingungen aufgelistet sein .
Bei dem von dir genanntem Autoverleih ist die Kfz HV immer zahlungspflichtig , kann
sich aber beim Kfz Halter anschließend finanziell schadlos halten , wenn die
entsprechende Gruppe der Fahrer nicht im Vertrag steht .
Hier geht es vorrangig darum , ein Käufer übernimmt mein Boot und verursacht
einen Schaden . Er ist der Eigentümer und verantwortlich . Um den dann folgenden
Ärger zu vermeiden , habe ich auch beim Verkauf eines Bootes den Namen und
die WSA Nr. abgemacht . Und genau das habe ich deshalb gemacht , weil der
Neue eine andere Versicherung wollte .
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  #70  
Alt 31.08.2018, 09:07
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Steht so NICHT in der KlFzKV-BinSch, es wird immer nur von Eigentümer gesprochen.

Wenn A sein Boot am xx.yy.zzzz an B verkauft, dann ist B ab xx.yy.zzzz der Eigentümer, der dann der ausstellenden Stelle mitteilen muss, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben.

Nach dem Verkauf ist B der Eigentümer, der dann nach §9 (1) verpflichte ist den Ausweis zur Berichtigung vorzulegen.

Im § 11-Ordnungswidrigkeiten steht das NICHT, also nach welcher Vorschrift soll das eine Bußgeld bewehrte Owi sein ?
Ahoi,
dadurch dass Du mich zitierst sieht es so aus als ob die Aussagen von mir stammen.
Das ist aber nicht der Fall.
Die Zitate stammen allesamt, wie von mir angegeben, von der Website des WSA.
Siehe: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...ung/index.html
Deshalb kann ich dazu weder Stellung nehmen, noch Fragen beantworten.

Wende Dich am besten mit Deinen Einwänden und Fragen direkt an das WSA Koblenz.
Ich wüsste nicht wer sonst dazu Auskunft geben könnte.
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  #71  
Alt 02.09.2018, 14:08
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Ahoi,
dadurch dass Du mich zitierst sieht es so aus als ob die Aussagen von mir stammen.
Das ist aber nicht der Fall. ...
Sorry, kommt tatsächlich etwas unglücklich rüber.

Gruß Lutz
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  #72  
Alt 02.09.2018, 14:26
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
...
2. Bin ich als Eigner an Bord , darf jeder am Ruder stehen , der die erforderlichen
Voraussetzungen erfüllt. ICH bleibe immer der haftbare Bootsführer.
...
Die von MIR abgeschlossene und bezahlte Versicherung zahlt , wenn ICH als
verantwortlicher Bootsführer haftbar gemacht werde .Alles andere MUSS in den Vertragsbedingungen aufgelistet sein . ...
Das der Rudergänger nicht Boots-(Schiffs-)führer sein muss ist unstrittig, aber auch wenn Du als Eigner an Bord bist, kann jemand anderes der Schiffsführer sein.
Bis 15 PS ist dazu nicht einmal ein SBF erforderlich. Nach BinSchStrO § 1.02 Punkt 1. ist der Schiffsführer ggf. rechtzeitig zu bestimmen.

Eine Haftpflichtversicherung die nur mich als Eigner und keine weiteren autorisierten Personen als Schiffsführer versichert, würde ich nicht abschließen.

Gruß Lutz
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  #73  
Alt 02.09.2018, 17:24
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das der Rudergänger nicht Boots-(Schiffs-)führer sein muss ist unstrittig, aber auch wenn Du als Eigner an Bord bist, kann jemand anderes der Schiffsführer sein.
Bis 15 PS ist dazu nicht einmal ein SBF erforderlich. Nach BinSchStrO § 1.02 Punkt 1. ist der Schiffsführer ggf. rechtzeitig zu bestimmen.

Eine Haftpflichtversicherung die nur mich als Eigner und keine weiteren autorisierten Personen als Schiffsführer versichert, würde ich nicht abschließen.

Gruß Lutz
Es geht hier doch ausschließlich darum , dass der Bootseigner das Boot ohne seine
Anwesenheit an Bord in fremde Hände gibt . Entweder ists verkauft oder es ist
verchartert . Letzteres MUSS in den Versicherungsbedingungen stehen .
Bei ersterem lege ich keinen Wert darauf, dass meine Versicherung dann zahlt ,
wenn der Käufer einen Unfall baut .
Außer , der Käufer übernimmt mit dem Boot auch die Versicherung durch eine
schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag. Da mein Käufer eine andere haben
wollte , habe ich alle " Hoheitszeichen" am Boot entfernt . Meine Versicherung zahlt
nur , wenn ich einer solchen Zahlung zustimme, da auch ich als VN die Schadensmeldung
machen muss . Ein irgendwie Geschädigter hat sich an den Verantwortlichen
Verursacher zu halten .
Aber das sind alles philosophische Betrachtungen .
Jeder soll selbst entscheiden , was er/sie/es.... will.
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  #74  
Alt 02.09.2018, 19:18
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Es geht hier doch ausschließlich darum , dass der Bootseigner das Boot ohne seine
Anwesenheit an Bord in fremde Hände gibt . Entweder ists verkauft oder es ist
verchartert . ...
Wenn z.B. mein Sohn mit meinem Boot fährt, dann habe ich es ihm weder verkauft noch verchartert.
Ich bleibe der Eigner und mein Sohn ist Bootsführer.
Verursacht er einen haftpflichtigen Schaden, dann zahlt die auf meinen Namen lautende Haftpflichtversicherung für mein Boot, weil es eine private Nutzung ist und bleibt.

Das Charter-Risiko hingegen muss extra versichert werden.

Mit Verkauf des Bootes endet meine Yachthaftpflichtversicherung.

Hier nachzulesen.

Im Kaufvertrag würde ich daher Datum und Uhrzeit des Verkaufs festhalten.

Gruß Lutz
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