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  #1  
Alt 09.09.2004, 20:49
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Standard Gutachten beim Trailer ????

Moin, Moin,

hab da mal´ne Frage zum Trailer.

Ich für meinen Trailer nur eine Betriebserlaubnis(in dunkelgrün) in der auf der anderen Seite Gutachten steht. Zusätzlich habe ich den Fahrzeugschein.

Ersetzt die Betriebserlaubnis den Fahrzeugbrief, oder muß ich den zusätzlich haben
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Grüsse Thomas
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  #2  
Alt 09.09.2004, 21:01
Benutzerbild von marsvin
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Standard Re: Gutachten beim Trailer ????

Zitat:
Zitat von Thomas - IZ
Moin, Moin,

hab da mal´ne Frage zum Trailer.


Ersetzt die Betriebserlaubnis den Fahrzeugbrief?
Kurz und knapp: Ja
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #3  
Alt 09.09.2004, 21:02
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Dann kann ich ja ummelden
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Grüsse Thomas
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  #4  
Alt 09.09.2004, 21:27
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Das kannst du, Thomas, du mußt bloss nachher die Zulassung und die Betriebserlaubnis mitführen,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #5  
Alt 10.09.2004, 07:52
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Zitat:
Zitat von marsvin
Das kannst du, Thomas, du mußt bloss nachher die Zulassung und die Betriebserlaubnis mitführen,
Siggi
...richtig die Betonung liegt auf "und" ....
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  #6  
Alt 10.09.2004, 20:43
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Das stimmt wohl nicht mehr so ganz. Ich habe meinen Trailer letztes Jahr umgemeldet und habe jetzt einen eigenen Fahrzeugschein für diesen Trailer. UND NUR NOCH EINEN SCHEIN . !! Die Betriebserlaubniss braucht jetzt nicht mehr mitgeführt werden , da alle relevanten Daten im Schein jetzt erfasst wurden.
So war es bei mir. Bei den anderen Trailern musste ich auch noch beides dabei haben.
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Gruß Ralf
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  #7  
Alt 10.09.2004, 20:51
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Zitat:
Zitat von Aerodeck
Das stimmt wohl nicht mehr so ganz. Ich habe meinen Trailer letztes Jahr umgemeldet und habe jetzt einen eigenen Fahrzeugschein für diesen Trailer. UND NUR NOCH EINEN SCHEIN . !! Die Betriebserlaubniss braucht jetzt nicht mehr mitgeführt werden , da alle relevanten Daten im Schein jetzt erfasst wurden.
So war es bei mir. Bei den anderen Trailern musste ich auch noch beides dabei haben.
Ja, das ist meinem Kollegen auch passiert.

Die ABE wurde eingezogen und er bekam einen grünen Schein.
Als er den Schein verlor, hatte er keine ABE (Brief) mehr und mußte eine Einzelabnahme durchführen lassen!!!

Die haben eine Obermacke!
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  #8  
Alt 10.09.2004, 21:01
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Ich habe aber beides noch Cyrus. Brauche aber die ABE nicht mehr mitführen.

PS: Es ist aber kein grüner Schein, sondern ein normaler Fahrzeugschein.
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Gruß Ralf
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  #9  
Alt 10.09.2004, 21:03
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also ich habs auch so das ich einen KFZschein mit führen muss und die ABE liegt zu hause
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  #10  
Alt 10.09.2004, 21:05
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Meinem Freund haben sie die ABE bei der Anmeldung eingezogen!

Volltrottel!
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  #11  
Alt 11.09.2004, 08:34
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Das ist weniger günstig.
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  #12  
Alt 11.09.2004, 09:19
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..sorry leute...bei meinen letzten trailern hatte ich auch immer einen Fahrzeugschein der Zulassungsstelle und musst beides mitführen...

ich habe mich daher dieses Jahr im mai extra von der zulassungsstelle bei der zulassung meines neuen trailers informiert... und mir wurde auf gezielte nachfrage mitgeteilt : es muss nach wie vor sowohl der kfz-schein UND die Betriebserlaubnis mitgeführt werden... auf dieser steht auch vermerkt: "Nur gültig mit Bescheinigung der Zulassungsstelle" ...

.... ich führe daher wieder beides mit... ...ich suche mal nochmals in den einschlägigen foren ...
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  #13  
Alt 11.09.2004, 12:00
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Bei den beiden anderen Trailern hatten die mir immer den Fahrzeug vorne abgeschnitten und an die ABE geheftet. War unheimlich doll , da der Karton sich ja so super verstauen lässt.
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  #14  
Alt 12.09.2004, 09:41
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...so ... wieder mal ein beispielt wie aktuell die auskünfte der behörden sind....

ich zitire....

§ 18 Abs. 5 StVZO:

"Bei den nach Absatz 3 betriebserlaubnispflichtigen und nach Absatz 4 kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (= u. a. Sportbootanhänger) ist ein von der Zulassungsbehörde ausgefertigter Fahrzeugschein anstelle des Nachweises nach Satz 1 (= Betriebserlaubnis) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen."

... als Fahrzeugschein reicht...
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  #15  
Alt 12.09.2004, 11:52
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Was genau mitgeführt werden muß, werde ich ja bei der Zulassungstelle erfahren.

Da ich beides habe, wird der Ummeldung ja nichts mehr im Wege stehen.

Es hätte ja aber sein können, das noch irgendwo ein Fahrzeugbrief ist.
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Grüsse Thomas
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  #16  
Alt 12.09.2004, 18:05
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Zitat:
Zitat von Thomas - IZ
Was genau mitgeführt werden muß, werde ich ja bei der Zulassungstelle erfahren.
... dann berichte die auskunft mal hier, bin schon gespannt, denn ich habe entgegen der gesetzeslage eine komplett falsch eauskunft bekommen.. (siehe oben )

...zur Zulasssung brauchtst du nur die Betriebserlaubnis... (auch keine Versicherungskarte.... --- is aber nich verlehrt)
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  #17  
Alt 12.09.2004, 18:07
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Zitat:
Zitat von Thomas - IZ
Was genau mitgeführt werden muß, werde ich ja bei der Zulassungstelle erfahren.
... dann berichte die auskunft mal hier, bin schon gespannt, denn ich habe entgegen der gesetzeslage eine komplett falsch eauskunft bekommen.. (siehe oben )

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