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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.02.2012, 11:40
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Standard Steuerfrage zum dienstlich genutzten Privat-PKW

Hallo Zusammen,

der Arbeitnehmer, der seinen Privat-PKW überwiegend dienstlich nutzt, kann diesen ja abschreiben (max. 6 Jahre).

D. h. schafft man einen Jahreswagen an, bleiben noch ca. 5 Jahre.

Aber wie wäre es bei einem Fahrzeug, dass schon 5 Jahre alt ist und nur noch 1 Jahr abgeschrieben werden könnte; das Finanzamt spielt da sicherlich nicht mehr mit.

Kann jemand sagen, wie alt ein solches Fahrzeug max. sein darf, wenn man es erstmalig als Dienstwagen nutzt, damit das Finanzamt noch mitspielt?

Danke im Voraus!
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Gruß
Stefan
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  #2  
Alt 03.02.2012, 11:55
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Die Zeitrechnung der Abschreibung müsste normalerweise ab Inbetriebnahme gelten, egal wie alter der Wagen ist.

Solches kläre am Besten mit Deinem Steuerberater, auch ob das private Auto tatsächlich abschreibungsfähig ist.

LG, Guido
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  #3  
Alt 03.02.2012, 12:38
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Nein, PKW können max. bis zu einer Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben werden. Hat er schon 1 Jahr auf dem Buckel, gehen noch 5 Jahre.

Die tatsächliche Nutzung kann natürlich länger sein, übliche Kosten (Reparaturen, Sprit, Versicherung, usw.) können weiterhin geltend gemacht werden.

Ich frage ja gerade hier, weil mein StB schon im Wochenende ist.

Alles andere ist seit Jahren geklärt, also: Weiß jemand, bei welchem Fahrzeugalter das Finanzamt noch mitspielt (2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre)?
__________________
Gruß
Stefan
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  #4  
Alt 03.02.2012, 13:05
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Nein, PKW können max. bis zu einer Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben werden. Hat er schon 1 Jahr auf dem Buckel, gehen noch 5 Jahre.

Die tatsächliche Nutzung kann natürlich länger sein, übliche Kosten (Reparaturen, Sprit, Versicherung, usw.) können weiterhin geltend gemacht werden.

Ich frage ja gerade hier, weil mein StB schon im Wochenende ist.

Alles andere ist seit Jahren geklärt, also: Weiß jemand, bei welchem Fahrzeugalter das Finanzamt noch mitspielt (2 Jahre, 3 Jahre, 4 Jahre)?
Hi Stefan,

bis zu welchem Alter das FA noch mitspielt weiss ich leider auch nicht,
das wird auch ein wenig von Deinem FA abhängen, aber warum verwendet
ihr nicht die 0,30 Euro Regelung? Das wird immer anerkannt. Bei der
Realkostenabrechnung hat man doch viel zuviel tuddelei und
Anerkennungsschwierigkeiten.


Viele Grüsse

Danny
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  #5  
Alt 03.02.2012, 13:08
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da gibt es auch noch die Regelung für gebrauchte Anlagegüter.
Einen gebrauchten PKW Dienstlich abzuschreiben ist aber Blödsinnig, da immer egal wie alt das Fahrzeug ist der Listenpreis mit 1% als geldwerter Vorteil versteuert werden muss außer du führst ein Fahrtenbuch
__________________
Grüße
Michael

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  #6  
Alt 03.02.2012, 13:21
Benutzerbild von Seestern
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
da gibt es auch noch die Regelung für gebrauchte Anlagegüter.
Einen gebrauchten PKW Dienstlich abzuschreiben ist aber Blödsinnig, da immer egal wie alt das Fahrzeug ist der Listenpreis mit 1% als geldwerter Vorteil versteuert werden muss außer du führst ein Fahrtenbuch
WAS? 1% ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei dienstlichen Fahrzeugen für die private Nutzung.

Hier gehts, wenn ich das richtig verstehe, darum, dass ein privater PKW dienstlich genutzt wird, bspw. im Außendienst ohne Dienstwagen. Das kann man in der Tat mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer pauschal geltend machen, oder eben nach tatsächlichen Kosten.

Um die Eingangsfrage zu beantworten: keine Ahnung, und das hilft Dir nicht weiter. Aus dem Studium weiß ich jedoch noch, dass natürlich auch gebrauchte Anlagegüter abgeschrieben werden können, und zwar über die verbleibende Nutzungszeit.
Also müsstest Du auch ein 5 Jahre altes Auto noch für ein Jahr abschreiben können. Ist auch logisch - macht jemand, der das Auto neu gekauft hat, nach 5 Jahren ja genauso. Die Abschreibung wird jedoch vermutlich eher 20% des Neupreises, nicht 100% des Kaufpreises als 5-jähriger sein.
Aber das ist definitiv eine Frage für einen Profi.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #7  
Alt 03.02.2012, 13:30
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
...aber warum verwendet
ihr nicht die 0,30 Euro Regelung? ...
Weil es kein brauchbares Auto für € 0,30/km in der PS-Klasse > 200 PS gibt!!

Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
...Einen gebrauchten PKW Dienstlich abzuschreiben ist aber Blödsinnig, da immer egal wie alt das Fahrzeug ist der Listenpreis mit 1% als geldwerter Vorteil versteuert werden muss außer du führst ein Fahrtenbuch
Falsch!!! Es geht um den dienstlich genutzten PRIVAT-PKW!! Den muß ich nicht mit 1 % versteuern, weil er mir gehört!! Das Fahrtenbuch ist IMMER Pflicht beim dienstlich genutzten Privat-PKW!

Sorry, aber seid doch nicht so begriffsstutzig; ich will doch nur wissen, bis zu welchem Alter das Finanzamt noch mitspielt. Oder anders: Muß ich mir wieder einen Jahreswagen (z. B. GTI) kaufen oder dürfte es auch ein 2-jähriger sein (z. B. S4).
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Gruß
Stefan
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  #8  
Alt 03.02.2012, 13:45
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
...Also müsstest Du auch ein 5 Jahre altes Auto noch für ein Jahr abschreiben können. Ist auch logisch - macht jemand, der das Auto neu gekauft hat, nach 5 Jahren ja genauso. Die Abschreibung wird jedoch vermutlich eher 20% des Neupreises, nicht 100% des Kaufpreises als 5-jähriger sein.
Aber das ist definitiv eine Frage für einen Profi.
Das Finanzamt schiebt aber irgendwann einen Riegel davor, da nach Ende der Abschreibung (= dienstlichen Nutzung) des Privat-PKW bei einer Veräußerung kein außerordentlicher Erlös zustande kommt (dafür hat man vorher schon den privaten Nutzungsanteil mit vollen kalkulatorischen Kosten getragen - für 20 Tkm Privatnutzung werden schon schnell € 14.000 von den Werbungskosten abgezogen). Zusätzlich kann der Privatmann keine Vorsteuern abziehen, das ist dann wohl der Ausgleich nach Ende der Nutzung und Kapitalisierung.
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Gruß
Stefan
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  #9  
Alt 03.02.2012, 13:49
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http://www.bwr-media.de/steuern-bila...teuern-sparen/

grüße

ralf
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  #10  
Alt 03.02.2012, 14:01
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Betrifft auch nur den gew. angemeldeten Dienstwagen.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #11  
Alt 03.02.2012, 14:06
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Das Fahrzeug kann ab Erwerb wieder 6 Jahre abgeschrieben werden. Das tatsächliche Alter spielt hierbei keine Rolle. Die Nutzungsdauer kann bei gebrauchten Sachanlagen kürzer sein als es die amtlichen Abschreibungssätze vorsehen.

Angenommen das Fahrzeug hat noch eine Restnutzungsdauer von 4 Jahren, kannst Du die Anschaffungskosten auf 4 Jahre verteilen.
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Gruß

Thomas
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  #12  
Alt 03.02.2012, 14:40
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
So etwas hatte ich gesucht; bei der Dauer der Abschreibung von Sachanlagen ist es übrigens egal, ob Firma oder Privatmann.

Sinn muß es sein, möglichst kurz abzuschreiben. Nur dann bleibe ich mit dem tatsächlichen Wert über dem kalkulatorischen Wert. Eine alte Karre zu kaufen, um diese dann noch 6 Jahre abzuschreiben, wäre völliger Schwachsinn. Dann lande ich in Bereichen, wo € 0,30/km wirtschaftlicher wäre.

Kurz: 2-jähriger SL ist eine Goldgrube (wird der 6 Jahre, hat man relativ wenig verloren), neuer Dacia ein Fass ohne Boden (wird der 6 Jahre...naja)!
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Gruß
Stefan
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  #13  
Alt 03.02.2012, 15:27
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Dann lande ich in Bereichen, wo € 0,30/km wirtschaftlicher wäre.
da wäre ich mir nicht so sicher:
Was kostet ein Auto wirklich pro km
http://www.autobild.de/bilder/die-be...h-2773070.html
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #14  
Alt 03.02.2012, 15:30
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Kurz: 2-jähriger SL ist eine Goldgrube (wird der 6 Jahre, hat man relativ wenig verloren), neuer Dacia ein Fass ohne Boden (wird der 6 Jahre...naja)!
Naja, die Ersatzteilkosten und Inspektionskosten würde ich da neben dem Wertverlust auch noch in Betracht ziehen. Nach Ablauf der Garantiezeit muss man ja auch immer damit rechnen, dass Reparturen selbst zu bezahlen sind und nicht auf dem Kulanzweg geregelt werden.
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #15  
Alt 03.02.2012, 19:30
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Weil es kein brauchbares Auto für € 0,30/km in der PS-Klasse > 200 PS gibt!!
Hi Stefan,

Du meinst sicher, Du fährst zu wenig für ein brauchbares Auto > 200 PS.


Viele Grüsse

Danny
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  #16  
Alt 04.02.2012, 09:37
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
...; bei der Dauer der Abschreibung von Sachanlagen ist es übrigens egal, ob Firma oder Privatmann.

....
Wenn dem wirklich so ist, war mir das unbekannt, ist aber interessant.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #17  
Alt 04.02.2012, 17:47
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Wenn dem wirklich so ist, war mir das unbekannt, ist aber interessant.
Gehe ich von aus, außer der amtlichen AFA-Tabelle auf http://www.bundesfinanzministerium.d...ellen/005.html habe ich nichts anderes gefunden.
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Gruß
Stefan
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  #18  
Alt 05.02.2012, 05:17
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Hallo Sefan,

hab´ Deinen Trööt erst jetzt entdeckt, daher hier erst die Antwort:

die Regelnungen der Abschreibung bei privaten Pkw, die dienstlich genutzt werden und
betrieblichen Pkw sind gleich, da die gleiche Rechtsnorm gilt. Das Finanzamt wird exact
die gleiche Regelung anwenden müssen. Die BND (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer)
eines Anlagegutes kann geschätzt werden, wenn er als gebrauchtes Wirtschaftsgut
angeschafft wird. Dabei spielt die amtliche Afa-Tabelle ein Anhalt, daß heißt, daß
sich das Finanzamt an diese über Jahre hinweg aus Erfahrungswerten zusammengetragenen
Zeiträume hält. Wenn Du als Steuerpflichtiger aufgrund Deiner Erfahrung weist, der zwei
Jahre alte, gerade gebraucht angeschaffte Pkw wird aufgrund der bisherigen Fahrtpraxis
noch 4 Jahre oder 5 Jahre mitgehen, bevor die Nutzung nicht mehr wirtschaftlich
ist und ein Austausch gegen ein wieder neuwertigeres Fahrzeug erfolgen muß, wird
das Finanzamt diese Regelung, so wie von Dir gehandhabt, mitmachen (müssen).
Nur, wenn es absolut von der Norm abweicht (z. B. auch anhand der bisher bei Dir
vorhommenden Handhabung), wird das Finanzamt anderer Ansicht sein (z. B. wenn Du es
über einen zu kurzen Zeitraum abschreiben möchtest).
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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  #19  
Alt 05.02.2012, 09:54
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Zitat:
Zitat von Luger08 Beitrag anzeigen
...Nur, wenn es absolut von der Norm abweicht (z. B. auch anhand der bisher bei Dir
vorhommenden Handhabung), wird das Finanzamt anderer Ansicht sein (z. B. wenn Du es
über einen zu kurzen Zeitraum abschreiben möchtest).
In meinem Job komme ich nicht drum herum, zwei Autos zu fahren; ein kleines spritziges für die Dienstfahrten (überwiegend Stadt und Landstrassen), ein großes, komfortables für die Familie (oder wenn ich größer gewachsene Kunden zu irgendwelchen Veranstaltungen mitnehme).
Also wird der Kleine etwa zu 90% dienstlich gefahren (und komplett abgerechnet), der Große zu etwa 10% (gegen € 0,30/km).

Der Kleine soll jetzt ausgewechselt werden, nur: Der mögliche Nachfolger, im Prinzip das gleiche Auto wie jetzt, soll rund 8 T€ mehr kosten, als ich vor 5 Jahren bezahlt hatte.
Dann kommt nicht nur hinzu, dass es nach 5 Jahren im PKW es einfach langweilig wird, es stehen in diesem Jahr einige Reparaturen an!

Also möchte ich bei einem 2-jährigen mehrere "Fliegen mit einer Klappe" schlagen:
- Im Budget bleiben,
- nur 4 Jahre "fahren" müssen,
- keine Reparaturkosten in das aktuelle Fahrzeug stecken zu müssen.
__________________
Gruß
Stefan
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