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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 16.07.2018, 21:47
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Fritz682 Fritz682 ist offline
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Alter, lass gut sein. Ich kenne das auch das man sich die Krätze an den Balg ärgern könnte, aber das kostet im Endeffekt nur Deine Nerven und die werden irgendwann mal kostbar.


Gegen die Rennleitung ziehst Du in einem solchen Fall immer den kürzeren, es denn vielleicht Du willst Unmegen Geld für Gutachter und Anwälte in die Hand nehmen.


Und auf Begriffe wie Abzocke oder Wegelagerei reagieren die ganz besonders allergisch und ich vermute mal ganz stark das sich ein Richter dann auch innerlich mit den "Kollegen" solidarisch erklärt.
__________________
Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #102  
Alt 16.07.2018, 21:59
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peterk8 peterk8 ist offline
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Zitat:
Zitat von Märchenprinz Beitrag anzeigen
anmerkung die zweite..

es gibt keine blitzer direkt nach einem Schild.....den möchte ich sehen... es ist immer eine karenz.. meistens nach dem zweiten oder dritten hinweisschild....
ein blitzer direkt hinter einer erstmaligen Geschwindigkeitsbegrenzung ist bullshit.... das wissen die grünen bzw. jetz blauen auch...nur manche hier nicht...

mp

auch das ist falsch ... ein Ortsschild zeigt Dir an, daß nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt und diese wird genau einmal angezeigt ...

des weiteren ist es auch falsch außerhalb geschlossener Ortschaften ... ist mir selbst auf der Autobahn passiert ... ich hatte das Schild wirklich nicht gesehen und schon nach dem ersten Schild wurde nach wenigen hundert Metern geblitzt (A9 nähe Dessau) ... mein Glück war, daß zuvor eine Baustelle und ich gerade noch beim Beschleunigen war ... gab einen Punkt ... Einspruch wurde seitens der zuständigen Behörde abgelehnt, mit der Begründung ich hätte mich ab dem ersten Schild an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten ... Gerichtsverfahren habe ich mir gespart, da ich nicht weiß, wie der/die Richter(in) morgens aufsteht ...
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Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
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Geändert von peterk8 (16.07.2018 um 22:06 Uhr)
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  #103  
Alt 16.07.2018, 22:05
michelangelo michelangelo ist offline
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Hallo,
immer ran an die Buletten... . Immer schön Beleidigen, Verleumden und übel nachreden....
Kostet doch nur eine kleine Geldstrafe oder 2 Jahre Ferien hinter schwedischen Gardinen ( nur üble Nachrede). Darunter fällt der Begriff: "Abzocker".
" Wegelagerer- oder Wegelagerei" wird so um die 450.- Euro kosten. Dann aber bitte noch den ausgestreckten Mittelfingen zeigen, damit die Urlaubskasse so richtig geplündert wird. Wer es sich leisten kann, aus 50.- Euro 5.000.- Euro zu machen, solls bitte tun. Ansonsten ist das Thema wirklich hirnrissig. Ob gefühlte " Wegelagerei" oder nicht! Dann mag der TE dagegen klagen, sich bis zum Europ. Gerichtshof vorarbeiten, wenn er es denn will und schafft. Aber, wie ich es aus den Threads lese, übergroßes Mitleid wird er wohl eher nicht in Massen ernten. Auch gibt es keine Initiative für eine Spendenkasse und eine Forendemonstration wird es wohl auch nicht geben

Verbuchen unter Lehrgeld!

Das denkt sich Michelangelo
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  #104  
Alt 16.07.2018, 22:06
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Märchenprinz Beitrag anzeigen
kleine anmerkung noch....

ich bin in verdrängerfahrt eingefahren.... das geht mit 10km/h oder mit 14km/h.... und das möchte ich sehen wie das jemand, der gut 200m schon weg gesehen hat.....nochmal für mich wegelagerei....

euere beispiele treffen nicht den punkt... das hier ist vergleichbar mit wenn jemand nachts um 2 uhr in münchen von der polizei angehalten wird.. ohne grund!... anwälte in dieser runde wissen was ich meine....

mp
Am anfamg war es boch gleitfahrt
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  #105  
Alt 16.07.2018, 22:14
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peterk8 peterk8 ist offline
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Zitat:
Zitat von michelangelo Beitrag anzeigen
...
" Wegelagerer- oder Wegelagerei" wird so um die 450.- Euro kosten...
ist so nicht ganz richtig ... die Bezeichnung einer Geschwindigkeitsmessung als „Wegelagerei“ ist keine Beleidigung des durchführenden Polizisten. Die Äußerung ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Mit dieser Begründung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einen Autofahrer vom Vorwurf der Beleidigung frei .... die Höhe der Strafe wird beeinflußt durch das jeweilige Einkommen ...

trotzdem halte ich persönlich den Begriff grundsätzlich nicht für angebracht ...
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Viele Grüße, Peter

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Geändert von peterk8 (16.07.2018 um 22:29 Uhr)
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  #106  
Alt 16.07.2018, 22:29
michelangelo michelangelo ist offline
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Hallo,
ok, hatte ich nicht auf dem Screen, kenne nur das Urteil vom Bayerischen Obersten Landesgericht (1 St RR 153/04). Da war es eine strafbare Beleidigung.
Egal, wenn ich jemanden "Bullen" nenne, dann sollte der schon 4 Beine und möglichst 2 Hörner haben. Ansonsten bin ich schnell der Gehörnte!


Gruß von Michelangelo
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  #107  
Alt 16.07.2018, 22:31
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peterk8 peterk8 ist offline
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Zitat:
Zitat von michelangelo Beitrag anzeigen
Hallo,
ok, hatte ich nicht auf dem Screen, kenne nur das Urteil vom Bayerischen Obersten Landesgericht (1 St RR 153/04). Da war es eine strafbare Beleidigung.
Egal, wenn ich jemanden "Bullen" nenne, dann sollte der schon 4 Beine und möglichst 2 Hörner haben. Ansonsten bin ich schnell der Gehörnte!
wenn ich das richtig lese, hat aber auch das Bayerische OLG den Fahrer frei gesprochen ... Wer als Autofahrer einen Polizisten als "Wegelagerer" bezeichnet, nachdem er ihn zur Kasse gebeten hat, weil er nicht angeschnallt war, macht sich nicht wegen Beamtenbeleidigung strafbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden. ... aber Du hast vollkommen Recht, man sollte es eh einfach lassen ....
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Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
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  #108  
Alt 17.07.2018, 04:51
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Jetzt fährt der märchenprinz auch noch auto ... aua
fängt seit dem ersten post an seine aussagen zu verändern, verdreht die tatsachen, ist uneinsichtig ...
und mmn eine gefahr im Verkehr.
Besser er meldet sich freiwillig zu einer MPU an.
Im falle eines positiven Gutachtens hat er was in der Hand,
Im anderen Fall was fürn Mülleimer!

Gruss aus einem der letzten paradiese auf erden in Südostasien

Ich schau jetzt lieber auf Meer... äh shit iss ja ebbe ...
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  #109  
Alt 17.07.2018, 06:27
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Ich glaube so langsam, an der Sache ist gar nichts dran und Märchenprinz hat seinem Namen alle Ehre gemacht. Erst "zu lange Gleitfahrt", jetzt war's nur Verdrängerfahrt mit 4 km/h mehr. Schlußendlich war die Sache sicher nur erfunden.......er wollte nur warten, bis wir vom Thema abdriften und auf das Thema Auto kommen, denn in Wahrheit war er mit dem Auto zu schnell unterwegs, hat sich nur nicht getraut zu fragen Jetzt hat er alle Antworten rund um's Thema Auto.....

Gruß Axel
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  #110  
Alt 17.07.2018, 06:48
klausim klausim ist offline
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...und Lachsi macht jetzt sicher gleich zu...
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Gruß
Klaus
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  #111  
Alt 17.07.2018, 07:14
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
...und Lachsi macht jetzt sicher gleich zu...

Das wäre dann schade,
denn ich sitze gemütlich beim mittagsbier am Meer und genieße köstlich das boote-forum
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Alt 17.07.2018, 08:01
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von peterk8 Beitrag anzeigen
und genau hier liegt Dein gefährlicher Denkfehler ... das mag im Einzelfall erfolgreich sein und die jeweilige Behörde kommt einem entgegen ... baust Du aber wegen erhöhter Geschwindigkeit nur einen Meter hinter dem Schild einen Unfall, dann bist Du dran, ohne wenn und aber ... ab wann nach dem Schild "geblitzt" wird, ist das eine, das andere ist aber, dass Du genau ab dem Schild die Geschwindigkeit einzuhalten hast ... alles andere wäre fehlende Rechtssicherheit ....
Von einem Denkfehler bin ich weit entfernt; ich berufe mich auf aktuelle Vorschriften. Und die lauten für den Freistaat Bayern, dass ein Blitzer mindestens 200 Meter hinter einem entsprechenden geschwindigkeitsgebietendem Schild aufzustellen ist; mit einem Entgegenkommen seitens der Ordnungsbehörden hat das nichts zu tun, auch sie müssen sich an geltende Vorschriften halten.

Dass überhöhte, im Sinne von nicht erlaubter, Geschwindigkeit nicht gerade das Strafmaß des Unfallverursachers nach unten drückt, ist wohl jedem bekannt, ist aber hier nicht Gegenstand der Argumentation gewesen.

Es ging in meinen Postings darum, infrage zu stellen, ob die Ordnungsbehörden in der Wahl des Aufstellungsortes für Blitzer freie Hand haben, oder nicht. Und nein, haben sie nicht. Sie haben sich an landesspezifische Vorschriften zu halten, jedenfalls in den meisten Bundesländern. Und genau aus diesem Grund hat ein Bremer vor einigen Jahren erfolgreich gegen das Bremer Ordnungsamt geklagt.

Um es nochmal klar zu sagen: Die erlaubte Höchstgeschwindigeit (ab Schild) bleibt von diesen Vorschriften natürlich unberührt; sie regeln lediglich den Mindestabstand zwischen Schild und Blitzer.
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  #113  
Alt 17.07.2018, 09:10
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peterk8 peterk8 ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Von einem Denkfehler bin ich weit entfernt; ich berufe mich auf aktuelle Vorschriften. Und die lauten für den Freistaat Bayern, dass ein Blitzer mindestens 200 Meter hinter einem entsprechenden geschwindigkeitsgebietendem Schild aufzustellen ist; mit einem Entgegenkommen seitens der Ordnungsbehörden hat das nichts zu tun, auch sie müssen sich an geltende Vorschriften halten.

Dass überhöhte, im Sinne von nicht erlaubter, Geschwindigkeit nicht gerade das Strafmaß des Unfallverursachers nach unten drückt, ist wohl jedem bekannt, ist aber hier nicht Gegenstand der Argumentation gewesen.

Es ging in meinen Postings darum, infrage zu stellen, ob die Ordnungsbehörden in der Wahl des Aufstellungsortes für Blitzer freie Hand haben, oder nicht. Und nein, haben sie nicht. Sie haben sich an landesspezifische Vorschriften zu halten, jedenfalls in den meisten Bundesländern. Und genau aus diesem Grund hat ein Bremer vor einigen Jahren erfolgreich gegen das Bremer Ordnungsamt geklagt.

Um es nochmal klar zu sagen: Die erlaubte Höchstgeschwindigeit (ab Schild) bleibt von diesen Vorschriften natürlich unberührt; sie regeln lediglich den Mindestabstand zwischen Schild und Blitzer.
Du willst oder kannst meine Argumentationskette scheinbar nicht verstehen ... ja, der Abstand der jeweiligen Kontrolleinheiten ist länderspezifisch geregelt, aber nur als Richtlinie ... aber darum geht es mir doch gar nicht ... was ich Dir beibringen will, ist, sich nicht einfach auf diese Richtlinien zu verlassen ... wenn Du mit nicht angepasster Geschwindigkeit auch nur einen Meter hinter dem Schild in einen Unfall verwickelt wirst, bist Du dran, ohne wenn und aber ...

Deine Argumentationsweise ist schlichtweg unangebracht und man fragt sich, was auf deutschen Straßen so unterwegs ist ... halte Dich an die Regeln und fertig, unabhängig davon, wo geblitzt wird ...

zudem verstehst Du den Begriff einer Richtlinie nicht! .... auch wenn solche Richtlinien existieren, ist das kein Freibrief für Temposünder. Es handelt sich dabei nämlich nur um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit. Ein verbindliches Gesetz, das einen gewissen Toleranzbereich von Tempokontrollen an Ortseinfahrten regelt, gibt es dagegen nicht. Es steht daher immer im Ermessen des Richters, wie er eine zu dicht hinter dem Schild aufgestellte Messeinrichtung bewertet und welchen Einfluss sie auf die Sanktionen hat ...

Quelle:

https://www.focus.de/finanzen/recht/...d_3488881.html


verlasse Dich also bitte nicht auf Deine eigenen Auslegungen bestimmter Sachverhalte ... nichts ist so einfach, wie es sich manchmal darstellt ... der Ermessenspielraum ist das entscheidende Kriterium bei solchen Fällen und der ist Null, Null im Vorfeld kalkulierbar ...
__________________
Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
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Geändert von peterk8 (17.07.2018 um 09:24 Uhr)
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  #114  
Alt 17.07.2018, 09:30
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von peterk8 Beitrag anzeigen
Du willst oder kannst meine Argumentationskette scheinbar nicht verstehen ... ja, der Abstand der jeweiligen Kontrolleinheiten ist länderspezifisch geregelt ... aber darum geht es mir doch gar nicht ... was ich Dir beibringen will, ist, sich nicht einfach auf diese Richtlinien zu verlassen ... wenn Du mit nicht angepasster Geschwindigkeit auch nur einen Meter hinter dem Schild in einen Unfall verwickelt wirst, bist Du dran, ohne wenn und aber ...

Deine Argumentationsweise ist schlichtweg unangebracht und man fragt sich, was auf deutschen Straßen so unterwegs ist ... halte Dich an die Regeln und fertig, unabhängig davon, wo geblitzt wird
Peter, Du versuchst meine Argumentation mit Deiner in Einklang zu bringen. Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun. Deine Argumentation hinsichtlich der einzuhaltenden Höchstgeschwindigkeit ist absolut richtig und wird von mir nicht angezweifelt.
Es ist zwar nett, dass Du mir etwas beibringen möchtest; in diesem Fall sind Deine Bemühungen aber wirklich nicht notwendig. Du musst auch nicht nochmal wiederholen, dass ich bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit 'dran bin'. Ich weiß das schon; wie eigentlich jeder erwachsene Verkehrsteilnehmer.
Dennoch fasse ich nochmal in einfachen Worten zusammen:
  • Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem entsprechenden Verkehrsschild.
  • Die Gemeinden dürfen in einigen Bundesländern Blitzer erst nach einem festgelgten Abstand zum Schild aufstellen.
  • Baue ich mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall, bin ich dran.

Ist´s so recht?. Wenn ja: ich habe nie etwas anderes behauptet.
By the way: In den letzten knapp vierzig Jahren bin ich nur einmal geblitzt worden; ich halte mich im Allgemeinen an Vorschriften.
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  #115  
Alt 17.07.2018, 09:44
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peterk8 peterk8 ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
....
Dennoch fasse ich nochmal in einfachen Worten zusammen:
  • Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem entsprechenden Verkehrsschild.
  • Die Gemeinden dürfen in einigen Bundesländern Blitzer erst nach einem festgelgten Abstand zum Schild aufstellen.
  • Baue ich mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall, bin ich dran.
zum ersten Punkt: ja
zum dritten Punkt: ja


zum entscheidenden zweiten Punkt, um den es Dir ja in der Hauptsache geht:
ja (bzw. eigentlich auch nein), ABER es liegt im Ermessen des Richters, ob nicht auch eine weniger weit vom jeweiligen Schild entfernte Geschwindigkeitsmessung doch ihre Berechtigung hat ... die von Dir genannten Abstände sind NUR Richtlinien, kein Gesetz!

das schreibt Dir jemand, dessen Vater 34 Jahre bei der bayerischen Polizei war ... es gab und es gibt berechtigte Gründe eine Geschwindigkeitsmessung in Bayern nicht erst 200 Meter nach dem Ortsschild zu tätigen und dies wird dann auch bewußt so ausgeführt ...
__________________
Viele Grüße, Peter

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Geändert von peterk8 (17.07.2018 um 09:52 Uhr)
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  #116  
Alt 17.07.2018, 09:58
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Ein viel größeres Problem ist, die 50€ nicht zahlen und es auf einen Prozeß ankommen lassen dann dann evtl bewiesen bekommen, wie schnell man wirklich war …..
Das Gericht muß sich nicht an die verhängten 50€ halten, das kann dann auch schnell mal deutlich teurer werden - plus Gerichtskosten und eigene Auslagen für Anwalt o.ä.
Mal abgesehen vom eigenen Zeitaufwand, ggf. Urlaub nehmen für die Termine …..
So ist das auch nicht. Normalerweise sind die Richter so fair und sagen in der Verhandlung wie sie die Sache sehen. Dann kann man den Einspruch gegen der Bescheid zurück nehmen und noch ein paar Euro Verfahrenskosten sparen.

Ansonsten glauben die Richter eigentlich immer dem geschulten Auge des Polizisten. Da hat man in der Regel keine Chance. Ist einfach so bei Aussage gegen Aussage.

Trotzdem finde ich den Strafzettel eine Sauerrei. Die Polizei hat ja auch ermessen und darf durchaus mal das Hirn im Dienst benutzen.

Wozu sind denn solche Geschwindigkeitsbegrenzungen gut? Meist doch um Sog und Wellenschlag zu vermeide weil Vereine oder etwas anderes am Ufer ist was vorher nicht da war. Aber man darf darauf vertrauen, dass die Schilder mit einem gehörigen Sicherheitsabstand zu den schützenswerten Anlagen aufgestellt sind. Wenn einer verlangsamt aber erst 10-30 Meter hinter dem Schild aus der Gleitphase rauskommt, dann hat er doch gezeigt dass er Willens ist sich an die Beschränkung zu halten und Dank des Sicherheitsabstandes wird auch keiner über Gebühr beeinträchtigt.

Da kann man als Polizist auch mal seinen Ermessensspielraum zu Gunsten des Bürgers ausüben.


Gruß
Chris
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  #117  
Alt 17.07.2018, 10:01
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Zitat:
Zitat von peterk8 Beitrag anzeigen
zum ersten Punkt: ja
zum dritten Punkt: ja


zum entscheidenden zweiten Punkt, um den es Dir ja in der Hauptsache geht:
ja (bzw. eigentlich auch nein), ABER es liegt im Ermessen des Richters, ob nicht auch eine weniger weit vom jeweiligen Schild entfernte Geschwindigkeitsmessung doch ihre Berechtigung hat ... die von Dir genannten Abstände sind NUR Richtlinien, kein Gesetz!

das schreibt Dir jemand, dessen Vater 34 Jahre bei der bayerischen Polizei war ... es gab und es gibt berechtigte Gründe eine Geschwindigkeitsmessung in Bayern nicht erst 200 Meter nach dem Ortsschild zu tätigen und dies wird dann auch bewußt so ausgeführt ...

Manche Dörfer sind weniger als 200m lang.
Darf da kein Blitzer im Dorf stehen?
__________________
Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
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  #118  
Alt 17.07.2018, 10:10
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peterk8 peterk8 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pokolyt Beitrag anzeigen
Manche Dörfer sind weniger als 200m lang.
Darf da kein Blitzer im Dorf stehen?
ich weiß jetzt nicht, inwiefern Deine (ironische) Frage auf meine Ausführungen zielt ...
__________________
Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
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  #119  
Alt 17.07.2018, 10:11
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von peterk8 Beitrag anzeigen
...
zudem verstehst Du den Begriff einer Richtlinie nicht! .... auch wenn solche Richtlinien existieren, ist das kein Freibrief für Temposünder. Es handelt sich dabei nämlich nur um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit. Ein verbindliches Gesetz, das einen gewissen Toleranzbereich von Tempokontrollen an Ortseinfahrten regelt, gibt es dagegen nicht. Es steht daher immer im Ermessen des Richters, wie er eine zu dicht hinter dem Schild aufgestellte Messeinrichtung bewertet und welchen Einfluss sie auf die Sanktionen hat ...

Quelle:

https://www.focus.de/finanzen/recht/...d_3488881.html


verlasse Dich also bitte nicht auf Deine eigenen Auslegungen bestimmter Sachverhalte ... nichts ist so einfach, wie es sich manchmal darstellt ... der Ermessenspielraum ist das entscheidende Kriterium bei solchen Fällen und der ist Null, Null im Vorfeld kalkulierbar ...
Es wäre wirklich einfacher (und zielführender), wenn Du mir nicht wiederholt Dinge vorwirfst, die ich nie behauptet habe. So könnte es doch sein, dass ich sehr wohl eine Richtlinie von einem Gesetz unterscheiden kann. Auch wenn es Dir vielleicht nicht in den Kram passt: Ich habe nicht behauptet, dass es ein entsprechendes Gesetz oder Freibriefe für Temposünder gibt, und allein auf diese Argumente stützt sich Deine Aussage, ich würde den Begriff Richtlinie nicht verstehen.

Wenn Du schon unbedingt gegen mich (ich habe nicht das Gefühl, dass es noch um die Sache geht) argumentieren willst, so halte Dich doch bitte an dem, was ich geschrieben habe. Dann musst Du vermutlich auch nicht mehr beleidigend werden.
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  #120  
Alt 17.07.2018, 10:14
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MarDan MarDan ist offline
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https://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/


Blitzer hinter Schildern aufstellen – es gelten Mindestabstände

Allerdings kann ein Blitzer nicht direkt hinter einem Hinweisschild stehen, welches die zugelassene Geschwindigkeit abrupt absenkt. Solche Schilder sind:
  • Ortseingangsschilder, hinter denen grundsätzlich nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf
  • Tempolimit-Schilder, die situationsgebunden Vorschriften zur Geschwindigkeitsbegrenzung machen
Lesen Sie anhand folgender Tabelle ab, mit welechm Abstand Behörden in Ihrem Bundesland Blitzer aufstellen können.
Bundesland - Mindestabstand für Blitzer zum Hinweisschild
Baden-Württemberg /
Bayern 200 Meter
Berlin 75 Meter (Tempo-Limit) - 150 Meter (Ortseingangs­schild)
Brandenburg 150 Meter
Bremen 150 Meter
Hamburg /
Hessen 100 Meter
Mecklenburg-Vorpommern 100 Meter (Kraftfahrstraße) - 250 Meter (Autobahn)
Niedersachsen 150 Meter
Nordrhein-Westfalen /
Rheinland-Pfalz 100 Meter
Saarland /
Sachsen 150 Meter
Sachsen-Anhalt 100 Meter
Schleswig-Holstein 150 Meter
Thüringen 200 Meter
__________________
Gruß
Martin
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  #121  
Alt 17.07.2018, 10:14
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Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Es wäre wirklich einfacher (und zielführender), wenn Du mir nicht wiederholt Dinge vorwirfst, die ich nie behauptet habe. So könnte es doch sein, dass ich sehr wohl eine Richtlinie von einem Gesetz unterscheiden kann. Auch wenn es Dir vielleicht nicht in den Kram passt: Ich habe nicht behauptet, dass es ein entsprechendes Gesetz oder Freibriefe für Temposünder gibt, und allein auf diese Argumente stützt sich Deine Aussage, ich würde den Begriff Richtlinie nicht verstehen.

Wenn Du schon unbedingt gegen mich (ich habe nicht das Gefühl, dass es noch um die Sache geht) argumentieren willst, so halte Dich doch bitte an dem, was ich geschrieben habe. Dann musst Du vermutlich auch nicht mehr beleidigend werden.
warum machst Du jetzt ein neues Faß auf, war doch alles erledigt .... und nein, Du hast die Bedeutung einer Richtlinie ganz offensichtlich nicht verstanden ... aber was sollte ich denn gegen Dich persönlich haben, ich kenne Dich doch nicht ... solttest Du Dich beleidigt fühlen, dann tut mir das leid ...

aber egal, Du hast Deine Meinung, ich meine und gut ist ..
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Viele Grüße, Peter

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  #122  
Alt 17.07.2018, 10:18
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Zitat von peterk8
...
das schreibt Dir jemand, dessen Vater 34 Jahre bei der bayerischen Polizei war ... .
...
Ja und? Mein Ex-Nachbar ist auch bei der Polizei. Hilft das irgendwie? Ich habe auch mehrere Dutzend Telefonnummern von Ordnungsämtern auf dem Schreibtisch. Und nicht zu vergessen: Selber gehe ich bei der Polizei Bremen/Bremerhaven ein und aus. Ist das etwa relevant? Bekomme ich dafür Extrapunkte ?
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Alt 17.07.2018, 10:20
billi billi ist offline
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Hilft das irgendwie wo der blitzer stehen durfte ....
Der to wurde weder geblitzt noch war er auf der Strasse unterwegs...
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  #124  
Alt 17.07.2018, 10:21
Benutzerbild von peterk8
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ja und? Mein Ex-Nachbar ist auch bei der Polizei. Hilft das irgendwie? Ich habe auch mehrere Dutzend Telefonnummern von Ordnungsämtern auf dem Schreibtisch. Und nicht zu vergessen: Selber gehe ich bei der Polizei Bremen/Bremerhaven ein und aus. Ist das etwa relevant? Bekomme ich dafür Extrapunkte ?
was ist den mit Dir los? ... durch den Fakt, dass mein alter Herr eben bei der bayerischen Polizei war, wollte ich lediglich vermitteln, dass ich nicht nur auf Theorie verweisen möchte, sondern aus dem realen Alltag ...

da ist aber einer schwer beleidigt, weil er nicht Recht bekommen hat ..

lassen wir es, schade um die Zeit ... gehört auch alles nicht hierher, da haben die Bootskollegen Recht, deshalb kommt von mir diesbezüglich hier nichts mehr ...
__________________
Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
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  #125  
Alt 17.07.2018, 10:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hilft das irgendwie wo der blitzer stehen durfte ....
Der to wurde weder geblitzt noch war er auf der Strasse unterwegs...
Genau darum geht es in diesem Faden seit geraumer Zeit.....weit weg vom eigentlichen Thema
Stört hier doch sonst auch niemanden
__________________
Gruß
Martin

Geändert von MarDan (17.07.2018 um 10:28 Uhr)
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