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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 01.01.2021, 20:44
thomasbaut thomasbaut ist offline
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Standard Mobile Funkgeräte

Hi

Ein frohes Neues wünsche ich.

Da ich dabei bin meine Ausrüstung zu vervollständigen kam das Thema Funk wieder hervor

Ich muss laut Vorschrift ein Funkgerät mit DSC Funktion haben

Jetzt habe ich kleine handliche und tragbare Geräte gesehen die auch DSC unterstützen

Was haltet ihr davon? Es wäre nämlich erfreulich ein Funkgerät samt Einbau der Antenne zu ersparen.

Was können diese Teile und was nicht? Ich fahre hauptsächlich in Kroaten inshore und maximal 15 sm von der nächsten Insel ( wo ich annehme dass sich eine Antenne befindet)

Danke
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  #2  
Alt 01.01.2021, 20:52
kurz kurz ist offline
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Motor oder Segel?

Hintergrund: Es kommt nur auf die Höhe der Antenne an. Beim Segelboot kann man halt die Antenne auf das Mastenden (oben...) montieren. $

Höhe = Reichweite.

Beim Mobo bringt eine Antenne eher weniger Höhengewinn. Von daher wird wohl die Handfunke ähnlich weit kommen.

Die Antennen müssen sich quasi sehen können.
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  #3  
Alt 01.01.2021, 21:00
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Erstmal ist wichtig das es ein Zugelassenenes Funkgerät ist welches von einem Fachmann eingebaut wurde. Was für ein Gerät eingebaut werden muss sollte doch in der Ausrüstungsvorschrift stehen, welche dir vorgibt das du ein Gerät einbauen musst. Wie gross ist dein Schiff, das du Ausrüstungspflichtig bist? Reicht da ein Gerät? Was ist mit Navigationsgeräten ? Was wird da vorgeschrieben ?
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  #4  
Alt 01.01.2021, 21:16
thomasbaut thomasbaut ist offline
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Motorboot 6m

Die Vorschrift sagt" ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Kontroller"
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  #5  
Alt 01.01.2021, 21:58
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Brauchst du das Boot gewerblich ? Ansonsten gibt es doch keine Vorschriften bzgl. Ausrüstungspflichtig
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #6  
Alt 01.01.2021, 22:34
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Zitat:
Zitat von thomasbaut Beitrag anzeigen
Motorboot 6m

Die Vorschrift sagt" ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Kontroller"
Moin
Welche Vorschrift für welche Nutzung in welchem Fahrtgebiet???
Sportboote sind auf deutschen See-und Seeschifffahrtsstrassen grundsätzlich nicht ausrüstungspflichtig.
Aber wenn man sich eine Seefunkanlage einbaut muss die bei der Bundesnetzagentur angemeldet sein,natürlich zugelassen sein und bekommt dann eine Frequenzzuteilungsurkunde.Der Bootsführer muss dann für eine UKW-Seefunkanlage mindestens im Besitz des SRC(Funkzeugniss)sein und wärend der Fahrt das Funkgerät immer einsgeschaltet haben.Die Handfunken sind meines Wissens nach nur als Filiale des Hauptgerätes zugelassen aber nicht als eigenständige anmeldefähige Seefunkanlage anzusehen.Die Benutzung ist also grundsätzlich nur statthaft in verbindung mit einer angemeldeten Seefunkanlage.
Alles Umstände warum ich auf meinem Segelboot noch keine UKW-Funke habe und nur für den absoluten "Chaoswörstkaisenötigstennotfall"eine Hanfunke in der Notfallschublade fahre weil man da mit u.U.noch jemanden erreicht wenn das Mobiltelephon nicht weiterhilft.Da ist mir das Bussgeld dann auch wurscht.Dass das ohne DSC natürlich nicht das "Gelbe"ist weiß ich selbst,aber irgendwie habe ich in über vierzig Jahren Segelei es nicht hinbekommen den Funkschein zu machen,solls ja geben so etwas.
gruss hein
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  #7  
Alt 01.01.2021, 22:37
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MichaelBC MichaelBC ist offline
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Die Handfunken können nur mit maximal 5 oder 6 Watt senden. Ein fest eingebautes Gerät kann mit 25 Watt Leistung senden.

Ich habe beides dabei. Wenn das Festgerät mit dem Boot untergegangen ist kann man wenigstens mit der Handfunke noch ein Notsignal senden.
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  #8  
Alt 01.01.2021, 22:43
thomasbaut thomasbaut ist offline
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Nein, nicht gewerblich
Rein privat, österr. Flagge, Revier Kroatien, hauptsächlich fischen und gelegentliches wasserwandern.



Keine Ausrüstungspflicht? Wie meinst du das?


Wie ist denn das allgemein. Laut österr. Seebrief ist die Liste der Ausrüstung um ein Vielfaches größer als in Kroatien gefordert. Nachdem mich in Kroatien wohl kein Österreicher kontrollieren wird reicht es dann wenn ich die kroatischen Voraussetzungen erfülle?
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  #9  
Alt 02.01.2021, 06:22
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Guten Morgen Thomas
Wir haben zum Einbaufunkgerät noch ein Handfunkgerät im Betrieb.

Die Handfunke habe ich auch in Kroatien am Schlauchboot immer dabei, ist aber eins ohne DSC aber es hat guten Empfang und ist einfach in der Bedienung und schwimmfähig.
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  #10  
Alt 02.01.2021, 07:55
kurz kurz ist offline
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Aber die 25W einer grossen bringen ja wenn überhaupt auch nur etwas, wenn die Antenne in 20m Höhe ist.

Bei einem Mobo von 6m kannst genauso gut mit der Handfunke auf den höchsten Punkt am Boot stehen. Die Reichweite wird gleich sein.

Wenn du willst, hat die Handfunke auch DSC (hab ich nicht), Rückspuhlmöglichkeit was gesagt wurde (hab ich), Bluetooth (hab ich). Etc.

Was kostet die DSC Ruf Nummer in AT pro Jahr?
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  #11  
Alt 02.01.2021, 08:45
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Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von thomasbaut Beitrag anzeigen
Nein, nicht gewerblich
Rein privat, österr. Flagge, Revier Kroatien, hauptsächlich fischen und gelegentliches wasserwandern.
Wenn unter Österreichischer Flagge dann Österreichische Vorschriften.
Ab Fahrtbereich 2 ein UKW DSC Funkgerät und ein EPIRB.
Beim Funkgerät sind Handgeräte für Sportboote nicht zugelassen.
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Liebe Grüße
Willi
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  #12  
Alt 02.01.2021, 09:07
Rob91 Rob91 ist offline
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Hallo,
könnt ihr mir auch sagen, wie die Regel in NL bei einem 5 m Motorboot is, bei dem gar kein Funkgerät verbaut werden kann? Darf man hier ein Hand Funkgerät verwenden? Wo muss man dies anmelden?

Vielen Dank und Lg Robin
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  #13  
Alt 02.01.2021, 09:19
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hein mk hein mk ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Wenn unter Österreichischer Flagge dann Österreichische Vorschriften.
Ab Fahrtbereich 2 ein UKW DSC Funkgerät und ein EPIRB.
Beim Funkgerät sind Handgeräte für Sportboote nicht zugelassen.
Moin
Ist das nun eine Ausrüstungsvorschrift für Sportboote unter AU-Flagge nach österreichischem Recht,oder eine Empfehlung.
In D gibt es keine Ausrüstungspflicht für Sportboote,in anderern europäischen Küstenstaasten schon,deshalb die Nachfrage.
gruss hein
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  #14  
Alt 02.01.2021, 09:20
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Rob91 Beitrag anzeigen
Hallo,
könnt ihr mir auch sagen, wie die Regel in NL bei einem 5 m Motorboot is, bei dem gar kein Funkgerät verbaut werden kann? Darf man hier ein Hand Funkgerät verwenden? Wo muss man dies anmelden?

Vielen Dank und Lg Robin
Wo ist dein Boot gemeldet, wo hast du deinen Wohnsitz, welche Staatsbürgerschaft hast du und welche Funklizenz
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  #15  
Alt 02.01.2021, 09:28
Rob91 Rob91 ist offline
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Hallo,

alles deutsch, und in Deutschland. Mache jetzt src und ubi.

Gruß Robin
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  #16  
Alt 02.01.2021, 09:29
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen

Was kostet die DSC Ruf Nummer in AT pro Jahr?
Ich bezahle für die Sommermonate Juni, Juli, August, 35.- wenn man mehr Monate benötigt wird’s teurer.
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
„nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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  #17  
Alt 02.01.2021, 09:38
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Rob91 Beitrag anzeigen
Hallo,

alles deutsch, und in Deutschland. Mache jetzt src und ubi.

Gruß Robin
Dann mach die Scheine, dann wird dir vieles klarer. Aber BNetz Agentur musst du anmelden und in NL dürfte ein Atis HFG erlaubt sein.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #18  
Alt 02.01.2021, 09:40
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Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
Ist das nun eine Ausrüstungsvorschrift für Sportboote unter AU-Flagge nach österreichischem Recht,oder eine Empfehlung.
Das gilt nur für Boote unter Österreichischer Flagge.
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Liebe Grüße
Willi

Geändert von Gummiente (02.01.2021 um 09:48 Uhr)
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  #19  
Alt 02.01.2021, 09:44
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HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Wo ist dein Boot gemeldet, wo hast du deinen Wohnsitz, welche Staatsbürgerschaft hast du und welche Funklizenz
In wie fern spielt das eine Rolle bei seiner Frage?

Ganz unabhängig von den Antworten auf diese Fragen ist in den NL die Verwendung von mobilen Funken zulässig und anmelden muss man das Gerät nicht. Eine Frequenzzuteilung braucht man - das geht mit einer aus Dem Heimatland oder aus den NL.
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  #20  
Alt 02.01.2021, 09:49
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Das spielt eine große Rolle, als Deutscher musst du bei der BNetz anmelden, als Niederländer bei der Niederländischen Behörde. Die Möglichkeit als D in NLanzumelden ist im Sommer ausgelaufen und die Zuteilungen sind erloschen.

https://www.stegfunk.de/funk-in-nl-so-gehts/
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  #21  
Alt 02.01.2021, 09:52
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
In wie fern spielt das eine Rolle bei seiner Frage?

Ganz unabhängig von den Antworten auf diese Fragen ist in den NL die Verwendung von mobilen Funken zulässig und anmelden muss man das Gerät nicht. Eine Frequenzzuteilung braucht man - das geht mit einer aus Dem Heimatland oder aus den NL.
Kann ich nicht bestätigen (ich habe zwei Festgeräte und ein Handgerät in NL angemeldet):

-Anmeldung in NL ist nur möglich, wenn es einen "Bezug" zu den NL gibt;
dies kann ein Wohnsitz in NL sein oder ein im NL-Kadaster registriertes Schiff

-Handfunkgerät als alleiniges Gerät ist zulässig

-Handfunkgerät MUSS angemeldet sein und im Binnenbereich auch über ATIS verfügen

-Anmeldebörde ist die "Agentschap Telecom", auf deren Seite weitere Infos abrufbar sind
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Gruss, Dirk
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Alt 02.01.2021, 09:52
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
In wie fern spielt das eine Rolle bei seiner Frage?

Ganz unabhängig von den Antworten auf diese Fragen ist in den NL die Verwendung von mobilen Funken zulässig und anmelden muss man das Gerät nicht. Eine Frequenzzuteilung braucht man - das geht mit einer aus Dem Heimatland oder aus den NL.
Leider ist seit Juni 2020 nicht mehr möglich. Du musst als Deutscher eine Zuteilung der BNetz haben.
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  #23  
Alt 02.01.2021, 09:52
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Gummiente Gummiente ist offline
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Das ist deswegen wichtig da als erstes die Vorschriften des Flaggenstaates gelten und dann erst die des Staates in dem ich mich befinde.
Oder anders gesagt wenn OE Vorschriften weitreichender sind als HRV Vorschriften und den Boot unter OE Flagge registriert so sind die Vorschriften von OE einzuhalten.
Für Österreich gilt:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Vom=2020-05-08
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Liebe Grüße
Willi
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  #24  
Alt 02.01.2021, 10:32
thomasbaut thomasbaut ist offline
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Danke für diese info

Die OE Vorschriften sind doch sehr weit im Vergleich zu Kroatien.

@ Gummiente: Woher hast du die Info dass Handgeräte nicht erlaubt sind? Finde nichts derartiges in der Verordnung.

Wenn dem so ist wird es wohl ein Einbau Gerät und eine Epirb werden müssen...

Aber:
Gelten diese Regeln wenn ich mich in diesem fahrtenbereich bewege oder bereits wenn ich das Boot auf diesen FB zugelassen habe?

Denn für FB 1 ist der Funk und die epirb nicht vorgeschrieben.

Danke!!!
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  #25  
Alt 02.01.2021, 12:06
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Gummiente Gummiente ist offline
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Es zählt nicht wo du fährst sondern der Fahrtbereich laut Zulassung (Seebrief)
Antrag für Schiffsfunkstelle https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:0b6652...unkstellen.pdf achte auf eventuelle zeitliche Befristung dann wird es billiger
Merkblatt wo auch das mit den Handfunkgerät steht https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:2c4149...e6e/201303.pdf
Achtung das sind Links die noch zum BMKU gehen die Fernmeldebehörde ist aber seit 2020 im BMLRT. Aber bis heute haben sie es nicht geschafft alles zu übersiedeln
__________________
Liebe Grüße
Willi
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