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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Kaufvertrag
Hallo liebe Forengemeinde,
ich hoffe, auch heute könnt ihr mir wieder helfen. Und zwar, am Sonntag bekommen wir unser neues Boot und wir (also Käufer) sollen einen Kaufvertrag mitbringen. (Haben uns so mit dem Verkäufer geeinigt.) Jetzt meine Frage: wo bekomme ich im Netz einen vernünftigen!!! Kaufvertrag her, incl. Ausstattungsliste etc.? lg Steffi
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Nein ich bin nicht die Signatur. Ich sortiere hier nur den Buchstabensalat, den mein Besitzer hier eben fabriziert hat! lg Steffi |
#2
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum Video Bavaria 33 Sport beim Kranen https://www.youtube.com/watch?v=7TjuBlM6t2s
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#3
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leider müsste ich mir da erst eine schriftliche Genehmigung holen, dass ich diesen Kaufvertrag kopieren darf.
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Nein ich bin nicht die Signatur. Ich sortiere hier nur den Buchstabensalat, den mein Besitzer hier eben fabriziert hat! lg Steffi |
#4
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum Video Bavaria 33 Sport beim Kranen https://www.youtube.com/watch?v=7TjuBlM6t2s |
#5
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Vielen lieben Dank, ich wusste hier wird mir geholfen
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#6
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Unbedingt die Versicherungspolice einsehen und klären ob die Versicherung gekündigt ist.
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Andreas
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#7
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Zitat:
Dann würde ich den einfach direkt doppelt ausdrucken...
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gregor
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#8
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grr, is doch dit gleiche
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#9
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Das Problem mit der Police ist, dass die Versicherung nicht auf unseren Vertragspartner läuft, sondern noch auf dessen Vorbesitzer.
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#10
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Spätestens jetzt sollten die Alarmglocken klingeln.
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Gruss Vestus
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#11
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Unser Vertragspartner hat auch erst gestern oder heute? den Rest für das Boot bei dem Vorbesitzer bezahlt.
Zitat:
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#12
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Warum verkauft er das Boot gleich wieder? Ich möchte nichts unterstellen, aber diese Konstellation ist schon ungewöhnlich. Heute bezahlt, morgen verkauft. Oder ist es ein Händler? Aber die haben i.d.R. ihre eigenen Verträge.
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Gruss Vestus |
#13
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Hallo Vestus,
der jetzige Besitzer hat das Boot vor 2 Jahren gekauft, aber, wie gesagt, nicht vollständig bezahlt. (dies hat er diese Woche erledigt) Nun muss er aber aus privaten und beruflichen Gründen zurück in seine Heimat Bayern und kann/möchte das Boot aber nicht mitnehmen. Nein, es ist kein Händler.
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#14
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Jetzt mal die Gretchenfrage: Wer ist denn als Eigentümer im IBS/WSA-Ausweis eingetragen?
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Gruss Vestus |
#15
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Grüße DerMajo Urteile nie über jemanden, in dessen Schuhe du nicht genauso lange gesteckt hast! |
#16
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Wer hat die Versicherung bezahlt?
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#17
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Das boot ist noch auf den vorbesitzer zugelassen. die Versicherung läuft jetzt über meinen Namen.
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Nein ich bin nicht die Signatur. Ich sortiere hier nur den Buchstabensalat, den mein Besitzer hier eben fabriziert hat! lg Steffi |
#18
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Zitat:
Aber lass' Dir, wenn möglich, irgendwie vom Vorbesitzer bestätigen, dass das Boot jetzt frei von Ansprüchen seinerseits ist. Wenn Dein Verkäufer irgendwann wg. Unterschlagung o.ä. belangt wird, hast Du worst case Hehlerware gekauft und bist Geld und Boot los. Das kann Dir im Übrigen bei jedem Boot passieren, weil ein IBS mal grade gar nichts über die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse aussagt - der kostet 25 EUR und eine Fotokopie von einem Kaufvertrag.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#19
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Hallo Andreas,
ich wollte mir den Kaufvertrag von "unserem Verkäufer" und dessen Vertragspartner in Kopie geben lassen und im Kaufvertrag wird sowieso stehen, das kein 3. Anspruch hat.
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Nein ich bin nicht die Signatur. Ich sortiere hier nur den Buchstabensalat, den mein Besitzer hier eben fabriziert hat! lg Steffi |
#20
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Zitat:
Papier ist geduldig. Die Eigentumsverhältnisse sollten schon sauber geklärt sein. Im schlimmsten Fall passiert das was Andreas gepostet hat, und Du darfst zusätzlich noch dem eigentlichen Eigentümer die von Dir verursachte Abnutzung vergüten, auch Jahre später noch. Ich bin bei so etwas immer misstrauisch. Nachher ist das Geheule gross.
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Gruss Vestus |
#21
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Also müsste, rein theoretisch "unser Verkäufer" das Boot erst auf seinen Namen zulassen, bevor wir den Kaufvertrag unterschreiben?
Sorry, heute kommt das Blond bei mir durch.
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Nein ich bin nicht die Signatur. Ich sortiere hier nur den Buchstabensalat, den mein Besitzer hier eben fabriziert hat! lg Steffi |
#22
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Nicht unbedingt. Es reicht wenn er den Kaufvertrag mit dem ehemaligen Eigner vorlegen kann einschliesslich der Bestätigung dass der Kaufpreis auch tatsächlich geflossen ist. Das würde ihn als Eigentümer ausweisen, sofern die Unterlagen "echt" sind.
P.S.: und diese Unterlagen auch aushändigen lassen.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (10.05.2012 um 18:28 Uhr) Grund: P.S. |
#23
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Ahja,
vielen lieben Dank, ich werde ihn morgen gleich nochmal anrufen.
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