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  #1  
Alt 04.10.2018, 09:57
Chris19862 Chris19862 ist offline
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Standard Boots Kennzeichen

Moin Moin
Ich hätte da mal eine Frage zur Boots-Kennzeichnung.
Mein Fahrgebiet liegt oder ist Hauptsächlich Fehmarn muss man hier das Boot mit einem Kennzeichen versehen ?
Desweiteren überlege ich nächstes Jahr mal nach Kroatien zu fahren, wie sieht es dort mit dem Boots-Kennzeichen aus?
Wäre hier über Infos dankbar.

Mfg Chris
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  #2  
Alt 04.10.2018, 10:07
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris19862 Beitrag anzeigen
Moin Moin
Ich hätte da mal eine Frage zur Boots-Kennzeichnung.
Mein Fahrgebiet liegt oder ist Hauptsächlich Fehmarn muss man hier das Boot mit einem Kennzeichen versehen ?
Desweiteren überlege ich nächstes Jahr mal nach Kroatien zu fahren, wie sieht es dort mit dem Boots-Kennzeichen aus?
Wäre hier über Infos dankbar.

Mfg Chris
Moin,
auf der Ostsee ist kein Kennzeichen nötig.
Im Binnenbereich ist eine Anmeldung und Kennzeichnung des Bootes vonnöten.
Zu Kroatien kann ich nix sagen...eh alles zu teuer da
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Gruß
Martin
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  #3  
Alt 04.10.2018, 10:08
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris19862 Beitrag anzeigen
Moin Moin
Ich hätte da mal eine Frage zur Boots-Kennzeichnung.
Mein Fahrgebiet liegt oder ist Hauptsächlich Fehmarn muss man hier das Boot mit einem Kennzeichen versehen ?
Desweiteren überlege ich nächstes Jahr mal nach Kroatien zu fahren, wie sieht es dort mit dem Boots-Kennzeichen aus?
Wäre hier über Infos dankbar.

Mfg Chris
Auf See Reicht der Bootsname und Heimathafen am Heck...

in Kroatien leider nicht... da brauchst du ein Kennzeichen...

Solltest du mal innerhalb Deutschlands Binnen fahren wollen ist ebenfalls ein Kennzeichen Pflicht..

würde mir für 18€ bei einem WSA deiner Wahl ein Kennzeichen holen und somit hast du alles was du für alle Reviere innerhalb der EU brauchst.
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  #4  
Alt 04.10.2018, 10:12
ffpaddy ffpaddy ist offline
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https://www.adac.de/_mmm/pdf/Neuantrag_IBS_55451.pdf


089 76 76 66 99 ( Mo.–Fr: 9:00–12:00 Uhr)


Einfach mal anrufen und fragen.

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  #5  
Alt 04.10.2018, 10:18
Benutzerbild von mail2torsten
mail2torsten mail2torsten ist offline
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Der IBS muss aber im Gegensatz zu der WSA-Anmeldung alle 2 Jahre erneuert (und bezahlt) werden.
Die Anmeldung beim WSA (Binnenkennzeichen) ist einmalig zu zahlen und gilt auch in Kroatien.
__________________
Alles Gute aus Achim
Torsten

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  #6  
Alt 04.10.2018, 10:20
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ffpaddy Beitrag anzeigen
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Neuantrag_IBS_55451.pdf


089 76 76 66 99 ( Mo.–Fr: 9:00–12:00 Uhr)


Einfach mal anrufen und fragen.

Vom IBS kann man nur abraten wenn sich das Fahrgebiet auf Gewässer der EU beschränkt.

Sollte man doch mal außerhalb der EU fahren wollen kann man sich den IBS immer noch holen und das WSA-Kennzeichen darin eintragen lassen.
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  #7  
Alt 04.10.2018, 11:45
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auf See Reicht der Bootsname und Heimathafen am Heck...
Nur, um Missverständnissen vorzubeugen: Im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen sind auch Name und Heimathafen lediglich eine Option (die man allerdings wahrnehmen sollte), aber keine Pflicht.
Siehe auch hier
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  #8  
Alt 04.10.2018, 14:31
Chris19862 Chris19862 ist offline
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Moin
Danke für die Antworten, damals wo ich mir mein gebrauchtes gekauft habe habe ich es angemeldet bei der wsa. Da der Vorbesitzer es auch gemacht hatte.
Nun möchte ich mir gern alles neu kaufen (Boot,Trailer,Motor)
Und da kam auch halt das Thema Kennzeichen, ich erwähnte wo ich fahre da meinte der Verkäufer da brauchen Sie keins.
Also wenns mal nach Kroatien gehen sollte ab zur wsa.
Danke für die Hilfe hier.
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  #9  
Alt 04.10.2018, 19:49
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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Für Kroatien brauchst Du auch ne Haftpflichtversicherung. Am besten vor deinem ersten Urlaub dorthin hier nochmal die Suchfunktion bemühen. Dort musst Du das Boot nämlich beim Hafenkapitän anmelden. Und was Du bei dem alles brauchst und nicht brauchst steht hier im Forum

By the way... mir wurde mal gesagt in Kroatien muss das Kennzeichen auf beiden Seiten des Rumpfs sein und nicht nur am Heck.... aber falls es stimmen sollte.... so eng scheinen die Kroaten es nicht zu sehen. Ich habs trotzdem gemacht. Aber auch nur weil hinten kein entsprechender Platz war
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Gruß,
Frank
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  #10  
Alt 04.10.2018, 21:45
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von mail2torsten Beitrag anzeigen
Der IBS muss aber im Gegensatz zu der WSA-Anmeldung alle 2 Jahre erneuert (und bezahlt) werden.
Die Anmeldung beim WSA (Binnenkennzeichen) ist einmalig zu zahlen und gilt auch in Kroatien.
So nicht ganz richtig....

Zitat :

"Das Kennzeichen bleibt so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt. Auf deutschen Wasserstraßen gilt der Internationale Bootsschein unbefristet als Ausweis für ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Im Ausland wird der Internationale Bootsschein zwei Jahre lang als Registrierungsnachweis anerkannt, danach muss er bei der ausstellenden Stelle verlängert werden."

Da der TE auch nach Kroatien will, müsste er ihn allerdings alle 2 Jahre erneuern/bezahlen...
__________________


Gruß

Berni
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  #11  
Alt 04.10.2018, 21:51
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
So nicht ganz richtig....

Zitat :

"Das Kennzeichen bleibt so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt. Auf deutschen Wasserstraßen gilt der Internationale Bootsschein unbefristet als Ausweis für ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Im Ausland wird der Internationale Bootsschein zwei Jahre lang als Registrierungsnachweis anerkannt, danach muss er bei der ausstellenden Stelle verlängert werden."

Da der TE auch nach Kroatien will, müsste er ihn allerdings alle 2 Jahre erneuern/bezahlen...
ist doch lange alles geklärt...
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  #12  
Alt 10.07.2022, 18:12
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Andi3 Andi3 ist offline
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Moin, ich habe gehört, daß die Funk-Kennung auch als binnenkennzeichen gilt.
Kann das stimmen?
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  #13  
Alt 10.07.2022, 19:18
BirgitHb BirgitHb ist offline
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Nein, stimmt nicht!

Gruß Birgit
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Der Kluge lernt aus den eigenen Fehlern....,
der Weise aus den Fehlern anderer
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  #14  
Alt 11.07.2022, 09:19
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Wenn das Boot im Seeschiffsregister eingetragen ist und eine Unterscheidungskennung (4 Buchstaben oder 4 Buchstaben + 1 Ziffer) bekommen hat, dann ist diese gleichzeitig Funkrufzeichen und für binnen gültiges Kennzeichen . Ein normales Funkrufzeichen (2 Buchstaben + 4 Ziffern) ist nicht als Kennzeichen gültig.
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...4/04-node.html
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #15  
Alt 11.07.2022, 09:24
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Wenn das Boot im Seeschiffsregister eingetragen ist und eine Unterscheidungskennung (4 Buchstaben oder 4 Buchstaben + 1 Ziffer) bekommen hat, dann ist diese gleichzeitig Funkrufzeichen und für binnen gültiges Kennzeichen . Ein normales Funkrufzeichen (2 Buchstaben + 4 Ziffern) ist nicht als Kennzeichen gültig.
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...4/04-node.html
Das Schiffskennzeichen wird dann das Funkrufzeichen... das eine leitet sich vom anderen ab...

das Funkrufzeichen wird aber nie das Schiffskennzeichen.
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  #16  
Alt 11.07.2022, 09:53
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Schiffskennzeichen wird dann das Funkrufzeichen... das eine leitet sich vom anderen ab...

das Funkrufzeichen wird aber nie das Schiffskennzeichen.

Textverständnis?

Lies den Text im Link nochmal, insbesondere §4 (2) 2.
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Hier stand mal mein Name.
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  #17  
Alt 27.09.2022, 21:19
Jeaston Jeaston ist gerade online
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Servus.

Steht irgendwo, wie groß die Schrift für Name und Heimathafen zur Kennzeichnung im Seebereich sein muss und wo Schiffsname und Heimathafen anzubringen sind?

Binnen sind ja die 10cm als Schrifthöhe angegeben. Aber im Seebereich? Da find ich irgendwie nix dazu...
__________________
Freundliche Grüße,
Sebastian

Mittelmeer, Südfrankreich

https://ontheboatagain.wordpress.com
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  #18  
Alt 28.09.2022, 06:33
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeaston Beitrag anzeigen
Servus.

Steht irgendwo, wie groß die Schrift für Name und Heimathafen zur Kennzeichnung im Seebereich sein muss und wo Schiffsname und Heimathafen anzubringen sind?

Binnen sind ja die 10cm als Schrifthöhe angegeben. Aber im Seebereich? Da find ich irgendwie nix dazu...
Im Seebereich (D) ist eigentlich weder Name oder Heimathafen noch Kennzeichen vorgeschrieben. Mir ist nicht bekannt, dass das geändert wurde
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #19  
Alt 29.09.2022, 19:54
Jeaston Jeaston ist gerade online
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Ich hab inzwischen zumindest was zur Anbringung im Seebereich gefunden. Aber nix zur Schriftgröße:

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...nung-node.html

Demnach gilt:
Seeschiffsregister (Trifft bei mir zu)
"Seeschiffe mit einer Rumpflänge von mehr als 15 m müssen in die Seeschiffsregister eingetragen werden, die bei den Amtsgerichten geführt werden. Ein Seeschiff mit Zertifikat muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Ein Seeschiff mit gültigem Flaggenzertifikat muss den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen."
__________________
Freundliche Grüße,
Sebastian

Mittelmeer, Südfrankreich

https://ontheboatagain.wordpress.com
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