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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 08.04.2024, 20:13
Dtevez90 Dtevez90 ist offline
 
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Standard Boot in Kroatien verkauft und soll nach Griechenland überführt werden.

Hallo, ich habe in Kroatien eine Firma und habe eine Segelyacht an eine griechische Firma verkauft. Das Boot ist aus dem Schiffs Register in Kroatien abgemeldet worden nach dem Verkauf. Nun möchte der neue Eigner bzw. Eigentümer der griechischen Firma die Segelyacht nach Griechenland überführen. Kann er die Segelyacht mit den Bootsdokumenten in Griechenland anmelden und dann das Boot unter griechischer Flagge nach Griechenland segeln ? Seine charter Firma in Griechenland hat gesagt das geht nicht, ich müsste die Segelyacht in Kroatien unter meiner Firma im Schiffs Register angemeldet lassen und die Segelyacht mit kroatischer Flagge überführen erst wenn man in den Hafen einfährt kann man das Boot unter griechischer Flagge regestrieren. Es wurde auch nach der Rechnung gefragt als ich das Boot neu gekauft habe. Sie wird benötigt wegen eventueller schwärzung etc. Meiner Meinung nach ist das nicht richtig und die brauchen auch nicht meine Rechnung oder meinen Kaufvertrag. Er hat einen notariell beglaubigten Kaufvertrag und alle Dokumente und kann somit eine Versicherung beantragen und das Boot in Griechenland anmelden und mit griechischer Flagge in den Heimathafen überführen ?

Grüße Bernd
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  #2  
Alt 08.04.2024, 20:53
Benutzerbild von Jörg
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Standard

Wie das anmelden in Griechenland funktioniert, weiß ich nicht, ich konnte auch schon vor Austragung aus dem kroatischen Schiffsregister mein Schiff in D anmelden, kann aber in GR tatsächlich ein Problem sein, ein Schiff anzumelden, welches sich noch nicht in GR befindet.
Die Kaufrechnung zumindest in Kopie würde ich dem Käufer schon geben, denn sonst kann er bei Einfuhr nicht nachweisen, dass Mwst in der EU bezahlt wurde, auf die Kaufrechnung oder Papiere der Vetsteuerung wird jeder Käufer bestehen, denn ein Kaufvertrag , auch über Notar ist kein Mwst Nachweis.
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Gruß Jörg
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  #3  
Alt 08.04.2024, 21:10
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Moin Bernd und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du hier bist.

Schau dich erst mal im Forum um, bring dich mit Beiträgen in passende Themen ein,
so wird dir bei deiner Frage, wie du merkst, gerne geholfen.

Wenn du Lust hast und Interesse an unserer Gemeinschaft im boote-forum.de,
kannst du dich hier auch vorstellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=52595

Klaus, Moderator
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  #4  
Alt 09.04.2024, 06:33
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Mehrwertsteuer-Nachweis ist eigentlich überflüssig, da das Boot nachweislich schon in der EU angemeldet war. Da hat der Zoll keine Handhabe mehr, was zu fordern.

bis denn,

Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
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  #5  
Alt 09.04.2024, 12:20
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Mehrwertsteuer-Nachweis ist eigentlich überflüssig, da das Boot nachweislich schon in der EU angemeldet war. Da hat der Zoll keine Handhabe mehr, was zu fordern.

bis denn,

Uwe
Das stimmt schlicht nicht, die Anmeldung/Registrierung und die Steuer sind zwei komplett getrennte Sachverhalte. Ausnahmen von der Nachweispflicht gibt es in der EU nur für Schiffe mit Kaufdatum vor dem 1. Januar 1985. Alle anderen Schiffe müssen - unabhängig von der Registrierung - nachweisen, dass die Steuer entrichtet wurde.

Bzgl. der ursprünglichen Frage, mir wäre neu, dass in Griechenland ein Schiff nur registriert werden kann, wenn es physisch eingeführt wurde - das macht schlicht keinen Sinn. Ich vermute viel eher den Versuch, das Schiff weiterhin unter kroatischer Flagge zu fahren. Es gibt in Griechenland wie in anderen Ländern auch Agenturen, die Dir Dein Schiff in Griechenland innerhalb einer Woche registrieren, vorausgesetzt, Du hast alle Dokumente beieinander.
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  #6  
Alt 09.04.2024, 12:41
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Sarnico Beitrag anzeigen
Das stimmt schlicht nicht, die Anmeldung/Registrierung und die Steuer sind zwei komplett getrennte Sachverhalte. Ausnahmen von der Nachweispflicht gibt es in der EU nur für Schiffe mit Kaufdatum vor dem 1. Januar 1985. Alle anderen Schiffe müssen - unabhängig von der Registrierung - nachweisen, dass die Steuer entrichtet wurde.

Bzgl. der ursprünglichen Frage, mir wäre neu, dass in Griechenland ein Schiff nur registriert werden kann, wenn es physisch eingeführt wurde - das macht schlicht keinen Sinn. Ich vermute viel eher den Versuch, das Schiff weiterhin unter kroatischer Flagge zu fahren. Es gibt in Griechenland wie in anderen Ländern auch Agenturen, die Dir Dein Schiff in Griechenland innerhalb einer Woche registrieren, vorausgesetzt, Du hast alle Dokumente beieinander.
Die Aussage stimmt nicht.
Zumindest nicht für Deutschland. Hier gilt die Annahme, dass es sich um Unionsware handelt. Das Gegenteil müsste der Zoll beweisen.
Das ist schon seit Jahren so und war hier im Forum mehrfach ein großes Thema.

Wegen der Rechnung an den TE: Hast ja eh nur eine Aufbewahrungspflicht von x Jahren. In Deutschland sind es derer 10. Von Kroatien weiss ich es nicht.
Aber die Argumentation könnte hier schlicht sein, dass die Rechnung zwischenzeitlich entsorgt wurde (wenn das Boot älter als 10 Jahre ist).

Grüße

Totti

P.S.
Eine Überführung auf der alten Registrierung/Zulassung würde ich persönlich eh aus Haftungsgründen ausschliessen.
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  #7  
Alt 10.04.2024, 05:28
Justforfun Justforfun ist offline
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Das alte Thema MWSt wird wieder mit viel Halbwissen gepaart…..das Schiff war ja bei einer Firma in Kroatien, damit wurde in der Regel keine MWSt bezahlt….wenn die Firma das Schiff verkauft muss der Verkäufer die kroatische MWSt vom Verkauspreis in Rechnung stellen und ans Finanzamt abliefern…..Ausnahme die kroatische Firma exportiert das Schiff an die Firma in Griechenland, dann muss eine UID Nummer der griechischen Firma vorhanden und überprüft sein und die Versteuerungspflicht geht damit auf die griechische Firma über…..eine weitere Ausnahme kann es bei nachweislich versteuerten Schiffen durch Differenzbesteuerung geben, aber das ist ein seltener Fall, dafür braucht man aber den Nachweis von der kroatischen Firma und das ist dann auch auf der Rechnung vermerkt
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