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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.01.2016, 14:44
Benutzerbild von Moormerländer
Moormerländer Moormerländer ist offline
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Standard Kennzeichen binnen / buten und Fahne

Hallo,

ich bin nach einiger Suche nach dem ersten Boot bei einer Sessa Oyster 20 gelandet. Sie steht jetzt ein paar Wochen bei mir und ich bereite mich so langsam auf die Saison vor.

Liegeplatz ist in Weener / Ems reserviert. Das ist buten, binnen beginnt in Papenburg. Ich möchte zwar hauptsächlich Richung Emden bzw. Borkum fahren, aber auch die Möglichkeit haben mal binnen zu fahren.
Ich habe das Boot daher in Emden bei der WSV angemeldet. Nun möchte ich die neuen Kennzeichen bestellen und frage mich, ob ich hinten auch den "Heimathafen" Weener aufkleben muss?
Existieren die Kennzeichnungspflichten für binnen und buten parallel?
Das heisst dann: 2 x Name (backbord /steuerbord), 2 x Kennzeichen (backbord / steuerbord) und 1 x Name (achtern). Ist das so richtig?

Zur Fahne: Darf ich die deutsche Fahne führen oder muss ich das?
Und was ist mit einem Logbuch? Das Boot hat 20 Fuß + AB = über 6 m. Das wäre dann doch auf einer Seeschiffahrtstrasse Logbuchpflichtig, oder?
Wie handhabt ihr das?

Danke im Voraus für Eure Antworten. Ich lerne grade sehr viel in kurzer Zeit und wäre Euch dankbar, wenn ich ein paar Sachen mit Euren Infos einfach abkürzen könnte.

Gruß, Marius
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  #2  
Alt 12.01.2016, 14:56
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Standard

Fahne solltest du tunlichst vermeiden , die deutsche Flagge kannst du binnen führen, mußt aber im Inland nicht.
Kennzeichnung genügt Binnen beidseitig vorne, buten benötigst du das nicht, brauchst aber dann einen Bootsnamen und Heimathafen am Heck.
Logbuch führe ich rudimentär. Da kommt einfach alles rein das ich für wichtig halte.
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  #3  
Alt 12.01.2016, 14:59
Benutzerbild von Moormerländer
Moormerländer Moormerländer ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Fahne solltest du tunlichst vermeiden , die deutsche Flagge kannst du binnen führen, mußt aber im Inland nicht.
Kennzeichnung genügt Binnen beidseitig vorne, buten benötigst du das nicht, brauchst aber dann einen Bootsnamen und Heimathafen am Heck.
Logbuch führe ich rudimentär. Da kommt einfach alles rein das ich für wichtig halte.
Hi Wolf,
ja, danke. Die Formulierung mit der Fahne nehme ich zurück .
Also binnen darf ich, muss aber nicht. Buten muss ich aber, oder?
Danke und Gruß Marius
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  #4  
Alt 12.01.2016, 15:05
billi billi ist offline
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Binnen ist Kennzeichnungspflicht.
Wenn du dieses ran machst, reicht dies auch für Buten.
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  #5  
Alt 12.01.2016, 15:10
Sayang Sayang ist offline
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Du brauchst, da Du Binnen fahren willst, ein amtliches Kennzeichen.

Das Kennzeichen gilt auf Bundeswasserstrassen, also Seeschiffahrtsstrassen und Binnenschiffahrtsstrasssen.



Nur Schiffe unter 15 m, die ausschliesslich auf Seeschiffahrtsstrassen unterwegs sind, sind von dieser Pflicht befreit, muessen aber dann ersatzweise Schiffnamen und Heimathafen zeigen (und registriert sein).



Du brauchst also nicht beide Kennzeichnungen.
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  #6  
Alt 12.01.2016, 15:13
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Buten ist kein Heimathafen von Nöten.
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  #7  
Alt 12.01.2016, 15:16
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Kennzeichnung genügt Binnen beidseitig vorne, ...
... das stimmt, beidseitig vorne genügt.

Es darf aber auch an anderer Stelle am Boot angebracht werden:
Zitat:
https://elwis.de/Schifffahrtsrecht/K...nen/index.html
Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
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  #8  
Alt 12.01.2016, 15:20
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Buten ist kein Heimathafen von Nöten.
Wer ausschliesslich buten faehrt, braucht Schiffsnamen UND Heimathafen.
Oder er nimmt das amtliche Kennzeichen, dass vorwiegend Binnen gebraucht wird.
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  #9  
Alt 12.01.2016, 15:23
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Moormerländer Moormerländer ist offline
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Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich muss aber zugeben, dass ich es noch nicht ganz verstanden habe.

Ich fahre ja sowohl binnen als auch buten. Ich habe bereits ein Kennzeichen vom WSA Emden, dass ich beidseitig aufkleben werde. Ausserdem kommt beidseitig der Name drauf.
Habe ich das richtig verstanden, dass die Anforderung "Heimathafen" am Heck für See entfallen kann, wenn ich bereits ein Kennzeichen für binnen habe?

Danke nochmal, Marius
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  #10  
Alt 12.01.2016, 15:25
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Moormerländer Beitrag anzeigen
Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich muss aber zugeben, dass ich es noch nicht ganz verstanden habe.

Ich fahre ja sowohl binnen als auch buten. Ich habe bereits ein Kennzeichen vom WSA Emden, dass ich beidseitig aufkleben werde. Ausserdem kommt beidseitig der Name drauf.
Habe ich das richtig verstanden, dass die Anforderung "Heimathafen" am Heck für See entfallen kann, wenn ich bereits ein Kennzeichen für binnen habe?

Danke nochmal, Marius
Das ist richtig, Du brauchst noch nicht einmal einen Schiffsnamen. Durch das WSA Kennzeichen bist Du ausreichend zu identifizieren.
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  #11  
Alt 12.01.2016, 15:27
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Zitat:
Zitat von Moormerländer Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden, dass die Anforderung "Heimathafen" am Heck für See entfallen kann, wenn ich bereits ein Kennzeichen für binnen habe?
Kennzeichen genügt vollkommen.
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  #12  
Alt 12.01.2016, 15:29
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Kennzeichen genügt vollkommen.
Danke Euch!
Dann kann ich jetzt beruhigt Aufkleber bestellen.

Gruß Marius
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  #13  
Alt 12.01.2016, 15:29
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Ja und es würde sogar reichen das Kennzeichen nur einfach am Heck aufzukleben!

Ohne Namen, Ohne Heimathafen, Nix an den Seiten!
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  #14  
Alt 12.01.2016, 16:18
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Ein gut sichtbare, auch in fremdsprache zu lesen und zu sprechen, Schiffsname macht das anrufen uber Funk von andern einfach .......
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #15  
Alt 13.01.2016, 08:43
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Beim Kennzeichen nur am Heck wäre ich seeeeehr vorsichtig ! Der Kollege schreibt er hat einen AB dran. Einige Washpos binnen wie butten sehen das als bußgeldbewährt an, da je nach Einschlagwinkel des ABs das Kennzeichnen verdeckt und damit nicht lesbar sein kann ! Also bei ABs leider immer Backbord und Steuerbord an den Seiten das amtliche Kennzeichen und alles ist safe !
Gruß Matze
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  #16  
Alt 13.01.2016, 09:09
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Standard Kennzeichen am oot

Moin Kollegen,

zum größtenteil sind ja hier die Beschreibungen richtig, wie es sein sollte.
Wenn auch der Eine oder Andere es unterschiedlich in Worte faßt.

Nur-- ich halte es so, wie "Rob" es beschreibt. Möchte ich ein Boot über Funk ansprechen, nützt es mir nix, wenn ich den Namen erst lesen kann, wenn der Kollege schon an mir vorbei ist. Deshalb habe ich mich für folgendes entschieden: Name am Bug Steuerbord und Backbord, am Heck ist der Bootsname und der Heimathafen und natürlich die amtliche Bootskennzeichnung- und damit fahre ich gut, will sagen, noch nie eine Bestandung seitens der Wapo- weder in -D- oder -NL-.
Habe es mal so gelernt in der Binnenschifffahrt- ist nicht mehr aus meinem Dickschädel raus zu kriegen.
`ne schöne Bootssaison wünscht allen
Bernhard
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  #17  
Alt 13.01.2016, 09:57
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Du brauchst, da Du Binnen fahren willst, ein amtliches Kennzeichen. ...
Fast richtig ,
Ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (IBS von DMYV, DSV oder ADAC) geht auch .

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 13.01.2016, 10:42
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Zitat:
Zitat von Matze600 Beitrag anzeigen
Beim Kennzeichen nur am Heck wäre ich seeeeehr vorsichtig ! Der Kollege schreibt er hat einen AB dran. Einige Washpos binnen wie butten sehen das als bußgeldbewährt an, da je nach Einschlagwinkel des ABs das Kennzeichnen verdeckt und damit nicht lesbar sein kann ! Also bei ABs leider immer Backbord und Steuerbord an den Seiten das amtliche Kennzeichen und alles ist safe !
Gruß Matze
Der Unsinn wird nur in Berlin getrieben
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  #19  
Alt 13.01.2016, 11:57
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von Matze600 Beitrag anzeigen
Beim Kennzeichen nur am Heck wäre ich seeeeehr vorsichtig ! Der Kollege schreibt er hat einen AB dran. Einige Washpos binnen wie butten sehen das als bußgeldbewährt an, da je nach Einschlagwinkel des ABs das Kennzeichnen verdeckt und damit nicht lesbar sein kann ! Also bei ABs leider immer Backbord und Steuerbord an den Seiten das amtliche Kennzeichen und alles ist safe !
Gruß Matze
Für mich ist das kein "Pflichtgemäßes Ermessen" der Polizisten.

Ich würde gegen so eine Gebühr Einspruch einlegen, denn:
Zitat:
https://elwis.de/Freizeitschifffahrt.../02/index.html
§ 2 Kennzeichnungspflicht

(1) Der Schiffsführer darf ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten (§ 5) Kennzeichen nach Absatz 3 Satz 1 versehen ist. Er darf als Nationalitätenkennzeichen, unbeschadet des § 3 Nummer 3 Buchstabe a, nur ein "D" verwenden. Die Verwendung international üblicher Nationalitätenkennzeichen im Segel bleibt unberührt. Der Schiffsführer hat Dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.

(2) Deutsche Fahrzeuge nach § 1 Nummer 2 Buchstabe b bis e dürfen ein Kennzeichen führen.

(3) Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen. Er darf nur ein Nationalitätenkennzeichen nach Absatz 1 Satz 2 verwenden. Er darf weder anordnen noch zulassen, dass der Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug ohne oder ohne gültiges Kennzeichen oder mit einem anderen als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Nationalitätenkennzeichen führt. Er darf als deutsches Kennzeichen nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nummer 4, § 4 oder § 5 anbringen.

(4) Ausländische Kleinfahrzeuge unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach Maßgabe des § 3 Nummer 3.

(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 darf ein Wassermotorrad nach § 1 Nummer 3 der Wassermotorräder-Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769) auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem amtlichen Kennzeichen versehen ist.

(6) Das Wasser- und Schifffahrtsamt kann auf Antrag des Eigentümers ein Kleinfahrzeug nach § 1 Nummer 2 Buchstabe b bis d, das nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine mit einer effektiven Nutzleistung von mehr als 2,21 kW ausgerüstet wird, von der Führung eines Kennzeichens befreien. Zuständig ist das Wasser- und Schifffahrtsamt, in dessen Amtsbezirk die Fahrt beginnt. Berührt die Fahrt die Amtsbezirke mehrerer Wasser- und Schifffahrtsämter, darf die Entscheidung nur einvernehmlich getroffen werden.
da steht nichts vom Verbot einen AB zu montieren und auch nicht dass es beim Spiegelheck in einem von 90° abweichenden Winkel ablesbar sein muss. Das Spiegelheck selbst ist achtern am Schiff also muss das Kennzeichen in der direkten Ansicht von Achtern lesbar sein.
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  #20  
Alt 13.01.2016, 12:21
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
... Ich würde gegen so eine Gebühr Einspruch einlegen, denn:

da steht nichts vom Verbot einen AB zu montieren und auch nicht dass es beim Spiegelheck in einem von 90° abweichenden Winkel ablesbar sein muss. Das Spiegelheck selbst ist achtern am Schiff also muss das Kennzeichen in der direkten Ansicht von Achtern lesbar sein.
Da steht aber: Der Schiffsführer hat Dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.

Wenn der AB dies verhindert, viel Glück das der Richter mit deinem 90° Winkel mitgeht und nicht die Sichtbarkeit im 135° Winkel, analog zum Hecklicht, als Maßstab nimmt.

Auf See und vor Gericht ...

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 13.01.2016, 12:42
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da steht aber: Der Schiffsführer hat Dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.

Wenn der AB dies verhindert, viel Glück das der Richter mit deinem 90° Winkel mitgeht und nicht die Sichtbarkeit im 135° Winkel, analog zum Hecklicht, als Maßstab nimmt.

Auf See und vor Gericht ...

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 13.01.2016, 12:49
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Vorsichtshalber hab ich weder AB noch Spiegelheck

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 13.01.2016, 16:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Fast richtig ,
Ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (IBS von DMYV, DSV oder ADAC) geht auch .

Gruß Lutz
Moin Lutz
BSH hast du bei den amtlichen Kennzeichen vergessen,das Bundesamt f.Seeechifffahrt und Hydrographie vergibt diese im zusammenhang mit einem Flaggenzertifikat.
gruss hein
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  #24  
Alt 13.01.2016, 18:58
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Moin Hein,
"amtliche" hatte Sayang ja in #5 angesprochen und das BSH ist ja ein Amt. Mir ging es um die "anerkannten".

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 13.01.2016, 22:08
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57.289 Danke in 9.190 Beiträgen
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Ich fahre mit dieser Beschriftung sowohl binnen als auch buten von der WSP unbehelligt herum. Eine Beschriftung stb oder bb führe ich nicht.

Hat schon jemand erwähnt, das die Schrift 10 cm hoch sein muss und immer dunkel auf hell oder hell auf dunkel sein muss? Und natürlich in lesbaren Buchstaben/Zahlen...
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