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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Don`t drink and drive
Der Rhein scheint ein recht feuchtes Gewässer zu sein!
Nachts betrunken auf dem Rhein Bootsfahrt unter Alkohol hat Nachspiel vor Gericht / Geldstrafe von 12 500 Euro verhängt Guckst Du hier: http://www.main-rheiner.de/region/ob...kel_id=1448583
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Beste Grüße Uwe
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#2
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Abgesehen vom Alkoholkonsum ---
Dummheit gehört bestraft.
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Gruß Manfred |
#3
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Selber schuld.
Bei uns im Verein ging -wohl bereits vor langer Zeit- die Meinung umher, dass das wie bei den Berufern zu sehen sei. Die wohnen schließlich auf ihrem Kahn und zu Hause dürften sie Alkohol trinken. Also gelte das auch für die Hobbyisten. zum Artikel, hört sich nicht schlecht an: -Hat ein Geschäft, -Ein Besserverdiener, -auch dem soll die strafe weh tun, -260PS. Das ist Förderung des Klischees pur!!!
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Gruß, Thomas |
#4
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Zitat:
Also ich trinke auf dem Boot überhaupt keinen Alohol. Da ich nur trailere, muß ich danach immer noch Autofahren Aber mit 1,1 Promille absolut fahruntüchtig Das sind doch ungefähr 2 Bier. Gut damit würde ich vielleicht keine Boing mehr landen, aber zum auf dem Wasser daherdümpeln Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#5
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ui, markus, grosse Bier ?
ich bin vor Jahren mal mit dem Auto angehalten worden, nachdem ich zwei Flaschen Altbier getrunken hatte, ohne Essen, schnell hintereinander, das waren 0,5 Promille. Damals gab es noch eine etwas weichere Regelung, aber seitdem ist bei mir mit max. einem Alster Schluss.
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beste Grüße Stefan |
#6
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Oh, dann hab ich mich getäuscht. Dachte immer mit 2 Bier(a0,5 Liter) ist man schon über den 0,8 Promille.
Vielleicht hat aber auch richtiges Bier mehr Alkohol Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#7
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Also 2 Bier sind so ziemlich genau 0.5.
Wenn du nichts gegessen hast drüber, wenn du ein bisschen "geübter" bist drunter. Aber 1.1 als "absolut fahruntüchtig" darzustellen halte ich für imho übertrieben. Sind 50 Tagessätze nicht sogar eine Straftat und damit im Führungszeugniss eingetragen, oder gilt das ab 60TS
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#8
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Ich meine ab 90 Tagessätzen erfolgt die Eintragung.
Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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