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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.04.2004, 09:16
Benutzerbild von BARTMAN
BARTMAN BARTMAN ist offline
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47 Danke in 25 Beiträgen
Standard Don`t drink and drive

Der Rhein scheint ein recht feuchtes Gewässer zu sein!



Nachts betrunken auf dem Rhein
Bootsfahrt unter Alkohol hat Nachspiel vor Gericht / Geldstrafe von 12 500 Euro verhängt

Guckst Du hier:

http://www.main-rheiner.de/region/ob...kel_id=1448583
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Beste Grüße Uwe





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  #2  
Alt 22.04.2004, 09:23
Benutzerbild von balimara
balimara balimara ist offline
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Ort: Bonn (50°40,0´N 07°09,0´E)
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545 Danke in 176 Beiträgen
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Abgesehen vom Alkoholkonsum ---

Dummheit gehört bestraft.
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Gruß Manfred
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  #3  
Alt 22.04.2004, 11:10
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
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Selber schuld.

Bei uns im Verein ging -wohl bereits vor langer Zeit- die Meinung umher, dass das wie bei den Berufern zu sehen sei.

Die wohnen schließlich auf ihrem Kahn und zu Hause dürften sie Alkohol trinken. Also gelte das auch für die Hobbyisten.

zum Artikel, hört sich nicht schlecht an:

-Hat ein Geschäft,
-Ein Besserverdiener,
-auch dem soll die strafe weh tun,
-260PS.

Das ist Förderung des Klischees pur!!!
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Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 22.04.2004, 11:22
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
zum Artikel, hört sich nicht schlecht an:

-Hat ein Geschäft,
-Ein Besserverdiener,
-auch dem soll die strafe weh tun,
-260PS.

Das ist Förderung des Klischees pur!!!
Ja, so sehe ich das auch.

Also ich trinke auf dem Boot überhaupt keinen Alohol. Da ich nur trailere, muß ich danach immer noch Autofahren Aber mit 1,1 Promille absolut fahruntüchtig Das sind doch ungefähr 2 Bier. Gut damit würde ich vielleicht keine Boing mehr landen, aber zum auf dem Wasser daherdümpeln


Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen,
wird am Ende beides verlieren.
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  #5  
Alt 22.04.2004, 11:25
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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ui, markus, grosse Bier ?

ich bin vor Jahren mal mit dem Auto angehalten worden, nachdem ich zwei Flaschen Altbier getrunken hatte, ohne Essen, schnell hintereinander, das waren 0,5 Promille. Damals gab es noch eine etwas weichere Regelung, aber seitdem ist bei mir mit max. einem Alster Schluss.
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beste Grüße
Stefan
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  #6  
Alt 22.04.2004, 11:34
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Oh, dann hab ich mich getäuscht. Dachte immer mit 2 Bier(a0,5 Liter) ist man schon über den 0,8 Promille.

Vielleicht hat aber auch richtiges Bier mehr Alkohol

Gruß Markus
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  #7  
Alt 22.04.2004, 12:13
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Also 2 Bier sind so ziemlich genau 0.5.
Wenn du nichts gegessen hast drüber, wenn du ein bisschen "geübter" bist drunter. Aber 1.1 als "absolut fahruntüchtig" darzustellen halte ich für imho übertrieben.

Sind 50 Tagessätze nicht sogar eine Straftat und damit im Führungszeugniss eingetragen, oder gilt das ab 60TS
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #8  
Alt 22.04.2004, 13:42
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Wilfried2 Wilfried2 ist offline
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Ich meine ab 90 Tagessätzen erfolgt die Eintragung.
Wilfried
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