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  #26  
Alt 30.05.2020, 05:34
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Hussamann Beitrag anzeigen
...
Ich habe letztes Jahr eine Sportboot Haftpflichversicherung abgeschlossen, diese gilt von 26.07.19 - 26.07.20. ( diese würde Automatisch sich um ein Jahr verlängern) aber auf dem Dokument steht leider nur von bis 26.07.19 - 26.07.20
...
Hallo Sven,
ich möchte dir mal eine Antwort auf deine Frage geben... die vorhergehenden Schreiber haben dich ja entweder nicht verstanden, oder wollten eben nur irgend etwas anderes loswerden...:

Frag einfach mal bei deiner Versicherung nach und lasse dir den Zeitraum bis 2021 bescheinigen, die kennen diese Problematik auch. Im (wirklich absolut) schlimmsten Fall erhälst du die Jahresabrechnung etwas früher, aber mit erneutem Versicherungsnachweis und du musst zwei Nachweise mitnehmen... (Am Fälligkeitsdatum des Versicherungsnachweises ändert sich dabei ohnehin nichts.) Es gibt aber Versicherungen, die bescheinigen dir den durchgehenden Versicherungsschutz bis zum Folgejahr auch in einem Dokument auf einfache Nachfrage.

Es wäre mir jedenfalls lieber, zwei Nachweise mitzunehmen, als dass dieses Problematik erst vor Ort auftaucht. Gut, dass du daran denkst.

Ich wünsche dir einen schönen Urlaub.
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gregor

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  #27  
Alt 21.06.2020, 15:25
sas0r sas0r ist offline
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Zitat:
Zitat von Classic Beitrag anzeigen
Wie das in Holland ist weiß ich nicht.Bin mir aber ziemlich sicher das in "D" erst ab 5 PS Anmeldepflicht besteht

Gruß
Frank
Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge in der Binnenschifffahrt
Ein deutsches Kleinfahrzeug darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der Verordnung (Interner Link) über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch). Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind:

Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten, z. B.
Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen
Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind
Fähren
schwimmende Geräte.
Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können (Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks)
Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 Meter Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können,
Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt,
Beiboote,
Fahrgastboote im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 11 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung,
Barkassen im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 12 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.

gruß
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  #28  
Alt 21.06.2020, 15:33
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Nach dem dritten Mal muss er es ja jetzt verstanden haben.
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gregor

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  #29  
Alt 22.06.2020, 06:52
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht warum man sich wegen einmalig 18€ ( so viel kostet die Anmeldung beim WSA und es kostet keine weiteren Gebühren) so Gedanken macht...

Meld das Boot an dann hast keine Probleme
das ist inzwischen etwas teurer geworden, kostet jetzt 30€
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...euge-node.html
im Vergleich zur Anmeldung eines PKW immer noch günstig
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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