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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 04.08.2015, 23:10
Heinz54 Heinz54 ist offline
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Standard Trailer Versicherung Haftpflicht

Heute wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt, dass ein Bootsanhänger mit Boot nur noch mit 50% versichert ist, wenn er hinter einem Auto mitgeführt wird. D.h. die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges übernimmt nur noch die Hälfte eines Schadens, der beim Trailern eines Bootes mit Bootstrailer entstehen kann und nicht wie viele Trailerkapitäne annehmen, 100 %.
Siehe hierzu auch:
http://segelreporter.com/panorama/ve...-bootstrailer/

Insofern ist es wohl angebracht, eine separate Haftpflichtversicherung für den Bootstrailer abzuschließen ?!
Diese kostet etwa um die 30 Euro im Jahr.
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  #2  
Alt 05.08.2015, 04:44
Benutzerbild von fink30
fink30 fink30 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Heinz54 Beitrag anzeigen
Heute wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt, dass ein Bootsanhänger mit Boot nur noch mit 50% versichert ist, wenn er hinter einem Auto mitgeführt wird. D.h. die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges übernimmt nur noch die Hälfte eines Schadens, der beim Trailern eines Bootes mit Bootstrailer entstehen kann und nicht wie viele Trailerkapitäne annehmen, 100 %.
Siehe hierzu auch:
http://segelreporter.com/panorama/ve...-bootstrailer/

Insofern ist es wohl angebracht, eine separate Haftpflichtversicherung für den Bootstrailer abzuschließen ?!
Diese kostet etwa um die 30 Euro im Jahr.
Hallo,
ja, vom Betrag kein Problem aber jeder sollte eine Bootshaftpflicht besitzen
und bei den meisten Versicherer ist ein Trailerhaftpflicht inkl. z.b Pantaenius

Gruß Christian
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  #3  
Alt 05.08.2015, 06:13
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz54 Beitrag anzeigen
Heute wurde mir von meiner Versicherung mitgeteilt, dass ein Bootsanhänger mit Boot nur noch mit 50% versichert ist, wenn er hinter einem Auto mitgeführt wird. D.h. die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges übernimmt nur noch die Hälfte eines Schadens
Bei welcher Vers bist Du?

Gruß Torben
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  #4  
Alt 05.08.2015, 06:19
DeepPearl DeepPearl ist offline
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Ja die Versichrung beim Boot ist inklusive. Im Kleingedruckten wirst du aber lesen nur dann, wenn der Trailer mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Sobald du den Trailer abstellst/abkuippelst besteht kein versicherungsschutz mehr. Somit ist eine Haftpflich Versicherung für den Trailer immer sinnvoll.
Die 50% Geschichte wurde von vielen versicherungen eingeführt weil zu viel "Blödsinn" mit den Anhängern im Bezug auf die Versicherung getrieben wurde.
__________________
Grüße aus Köln,

Timo
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  #5  
Alt 05.08.2015, 07:07
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volvorider volvorider ist offline
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Wir haben zum Beispiel schwarze Schilder und den Trailer daher ganz normal versichert. Das Boot ist eh bei Pantaenius versichert. Die paar Euros für die Trailer-Steuer und Versicherung machen es dann auch nicht mehr fett.

Uns hatte man damals von grünen Nummernschildern abgeraten. Wenn im Winterlager was mit dem Trailer und grünen Schildern passiert kann es ggf. stressig werden. Keine Ahnung ob das wirklich stimmt.
__________________
Grüße

Mike
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  #6  
Alt 05.08.2015, 09:24
Benutzerbild von waschbär
waschbär waschbär ist offline
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Grüne Kennzeichen bedeuten doch nur, dass der Trailer Steuerfrei ist. Das hat doch nichts mit der Versicherung zu tun. Also ich habe das von meiner KFZ Haftpflichtvers. auch noch nicht gehört!
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  #7  
Alt 05.08.2015, 11:45
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alaska alaska ist offline
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Da wird wohl ein bißchen etwas durcheinander gebracht.

HIER- insbesondere der letzte Absatz.

Zitat:
Anhänger-Urteil: Lobby will Prämienexplosion verhindern

Ein Urteil treibt die Kfz-Versicherer um. Betroffen sind alle Besitzer von Anhängern. Das gilt nicht nur für Lkw-Flotten, sondern auch für private Anhänger, die beispielsweise für den Transport von Booten oder Pferden eingesetzt werden. Es gibt in Deutschland rund sechs Millionen Kfz-Anhänger. Verursacht nun ein Gespann während der Fahrt einen Unfall, etwa indem es gegen ein anderes Fahrzeug schleudert, haben sich die Versicherer der Zugmaschine und des Anhängers - nach dem Urteil des BGH (IV ZR 279/08) - im Rahmen einer Doppelversicherung die Haftung zu 50 Prozent zu teilen.

Bisher marginale Anhängerprämie
Bisher musste bei Gespannen überwiegend die Versicherung des Zugfahrzeuges leisten, weil von diesem die größte Gefahr ausging. Praktisch müssten daher die Tarife für Anhänger künftig explodieren. Möglicher Termin wäre der Jahresbeginn 2012. Doch noch hält die Branche still. "Die Haftungs-Problematik, die aufgrund des Urteils entstanden ist, soll per Gesetz wieder aus der Welt geschafft werden. Daran arbeiten gerade der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft und der Verband der Automobilhersteller Hand in Hand. Wir hoffen, dass die Politik einlenkt", sagt Jens Carnehl, Kfz-Versicherungsexperte der Provinzial Nord, die vor allem viele Sportanhänger versichert hat.

Sollte die Lobby sich politisch nicht durchsetzen, dürften die Prämien für Anhänger von einem Tag zum anderen schwindelnde Höhen erreichen. "Denn bisher haben wir für Anhänger nur Alleinunfälle preislich berücksichtigt, beispielsweise wenn ein Anhänger in der Nacht mutterseelenallein zum Hindernis wird", erläutert Carnehl.


Regress- und Haftungsprobleme
Zwei Probleme gibt es aber schon aktuell. Zum einen können Versicherer von Zugfahrzeugen nun Regress von Gesellschaften fordern, die den Anhänger versichert haben. Gerade in gewerblichen Geschäft sind werden Anhänger oft gewechselt und sind somit die Versicherer oft nicht identisch. Da das Urteil erst aus dem Jahre 2010 stammt, ist ein Regress möglich, denn Altschäden verjähren erst nach drei Jahren, wie der GDV bestätigt. Das andere Problem betrifft die Haftung. Wird ein nicht versicherungspflichtiger Anhänger verliehen und stellt sich heraus, dass der Halter des Zugfahrzeuges unversichert ist, kann der Anhängerhalter gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen werden. "Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man nicht versicherungspflichtig Anhänger nicht verleihen, bis in dieser Frage Klarheit herrscht", warnt Experte Carnehl.
Übrigens birgt eine Doppelversicherung auch Risiken.
Dann teilen sich die Versicherer den Schaden 50/50.
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  #8  
Alt 05.08.2015, 11:54
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volvorider volvorider ist offline
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Bei grünen Kennzeichen ist der nur versichert wenn er am KFZ hängt. In der Halle oder beim Parken auf der Straße, ohne angekuppelt zu sein sieht das anders aus. So wurde mir das gesagt.

Zitat:
Zitat von waschbär Beitrag anzeigen
Grüne Kennzeichen bedeuten doch nur, dass der Trailer Steuerfrei ist. Das hat doch nichts mit der Versicherung zu tun. Also ich habe das von meiner KFZ Haftpflichtvers. auch noch nicht gehört!
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Grüße

Mike
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  #9  
Alt 05.08.2015, 11:58
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dieter dieter ist offline
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... das ist beim schwarzen Kennzeichen nicht anders....
(außer du hast extra eine Kfz-Haftpflicht für den Trailer
abgeschlossen - egal ob grün oder schwarz)

Es fahren genügten "Spor"-Anhänger mit schwarzen Kennzeichen,
die müssen dann eben einge Euros Steuer bezahlen, dürfen dafür
denTrailer auch mal zweckentfremden und damit Holzdecken, Dach-
balken, Möbel und sonstiges transportieren....
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #10  
Alt 05.08.2015, 12:45
Heinz54 Heinz54 ist offline
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Meine Versicherung teilte mir hierzu folgendes mit:
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2011 regelt die Anhängerhaftung komplett neu. Bisher war die Schadenregulierung wie folgt geregelt: Sobald ein Anhänger in einen Haftpflichtschaden verwickelt war, übernahm der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges den kompletten Schaden. Der Anhängerversicherer regulierte lediglich, wenn der Anhänger nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden war und sich auch nicht von Ihm löste. Die Schäden, für die der Anhängerversicherer aufkommen musste, waren also überschaubar und die Versicherungsprämien entsprechend niedrig.

Die neue Anhängerhaftung sieht nun vor, dass der angerichtete Schaden des Anhängers immer hälftig vom KFZ Versicherer und Anhängerversicherer geteilt wird. DieAutohaftpflichtversicherung geht zukünftig mit der Regulierung in Vorleistung und regressiert dann beim Anhängerversicherer. Die neue Rechtssprechung in der Anhängerhaftung wird dazu führen, dass die Versicherungsprämien stark steigen werden. Dies wird sich zum Versicherungswechsel zum 01.01.2012 erstmals bemerkbar machen. Die Versicherungsprämien von Zugfahrzeugen müssten günstiger werden, ob dies so sein wird, muss man abwarten. Für Firmen, welche viele Anhänger haben wird es finanziell spürbar werden. Auch das Ausleihen von Anhängern wird teurer werden.

Darüberhinaus ist der Anhänger auch dann versichert, wenn kein Boot auf dem Hänger steht und dieser nicht an ein Zugfahrzeug angekuppelt ist. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn aus irgendwelchen Gründen der Hänger ins Rollen kommt, wenn er abgestellt ist und infolgedessen ein Schaden entsteht oder gar ein Unfall passiert.
Bei meiner Versicherung ( den Namen möchte ich an dieser Stelle nicht nennen ) kostet die Haftpflicht für den Bootstrailer 32 Euro im Jahr.
Das ist mir die Sache nun wert.
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  #11  
Alt 05.08.2015, 13:00
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Zitat:
Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man nicht versicherungspflichtige Anhänger nicht verleihen.
So ein Verleih kann sich im juristischen Sinne ja nur dadurch ausdrücken, dass sich die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger unterscheiden. Wenn das wirklich so ist, sollte man seinen versicherungsfreien Bootsanhänger wohl auch nicht mehr mit dem Firmenwagen ziehen oder mit dem eigenen Wagen, wenn er auf den Namen der Ehefrau oder eines anderen Angehörigen zugelassen ist. Oder besser eine Versicherung abschließen.
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  #12  
Alt 05.08.2015, 16:38
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Heinz54 Beitrag anzeigen
Meine Versicherung teilte mir hierzu folgendes mit:

HIER ein Artikel der die Problematik richtig darstellt.
Insbesondere der erste Absatz ist ausschlaggebend.

Wenn mit einem versicherungspflichtigen Anhänger und Zugfz. ein
Haftpflichschaden entsteht, liegt eine Doppelversicherung vor.
Deshalb wird nun der Schaden intern unter den Versicherungen 50/50
geteilt. Früher hat die Versicherung des Zugfz. 100% übernommen.

Bei einem nicht-versicherungspflichtigen Sportanhänger wird das
etwas anders sein.
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  #13  
Alt 05.08.2015, 18:53
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Laminator Laminator ist offline
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Dabei sollte man bedenken das der Anhänger und seine Anbauteile bei gleichzeitiger Teilkasko gleich gegen allerlei "Sammlerwütige"halbwegs geschützt ist. Die Teilkasko ist nur marginal teurer als nur Haftpflicht.
Ich hab den Trailer auch extra bei meinem Versicherer versichert,obwohl
das gesetzlich nicht nötig ist.
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  #14  
Alt 09.08.2015, 09:36
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Bei einem nicht-versicherungspflichtigen Sportanhänger wird das etwas anders sein.
Genau das wird immer gerne übersehen.

Die in den Urteil entschiedene 50/50 Teilung gilt für versicherungspflichtige Anhänger, wenn sie angekuppelt sind. Der Sportboottrailer ist jedoch ausschließlich über das Zugfahrzeug versichert, allerdings auch nur dann, wenn er angekuppelt ist. Wenn ich darüberhinausgehenden Versicherungsschutz möchte, muss ich den Trailer freiwillig extra versichern. Für den Fall wiederum würde dann im angekuppelten Zustand auch die aktuell entschiedene 50/50 Teilung greifen.
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  #15  
Alt 09.08.2015, 13:45
Heinz54 Heinz54 ist offline
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Zunächst vielen Dank für die vielen Beiträge und infos zum Thema separate Haftpflichtversicherung eines Bootstrailers.

Mit ist immer noch nicht klar, ob und warum ein Anhänger zum Transport eines Bootes eine separate Haftpflichtversicherung benötigt. Die Informationen zu diesem Thema sind vielseitig und widersprechen sich teilweise.
- Soweit ich die Sache sehe ist nach wie vor ein Bootstrailer zusammen mit dem
Zugfahrzeug zu 100% versichert, wenn der Hänger hinter dem Auto angekuppelt ist.
- Ist der Trailer vom Zugfahrzeug abgekuppelt und steht zusammen m i t dem Boot
abgestellt auf einem Platz oder einer Scheune im Winterlager, etc. dann ist der Hänger
wohl über die Bootshaftpflichtversicherung abgesichert.
- Steht der Trailer abgekuppelt von einem Zugfahrzeug und ohne Boot auf einem Platz,
Straße, etc. herum und es passiert etwas, z.B. der Trailer macht sich selbstständig,
rollt auf ein vorbeifahrendes Auto oder eine Person stolpert in der Nacht über den
Trailer und verletzt sich dabei, dann müsste die Privathaftpflicht des Halters des
Bootstrailers zum Zuge kommen.

Insofern sehe ich aktuell kein Restrisiko, für das ein Bootstrailer separat mit einer Anhänger-Haftpflicht-Versicherung versichert werden muss ??
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  #16  
Alt 09.08.2015, 15:52
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Mercurius Mercurius ist offline
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... weil das Restrisiko nicht von jeder PHV getragen wird. Bei der HUK sind nicht versicherungspflichtige Anhänger z.B. nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums versichert. Andere schließen sie auch ganz aus.
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