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  #26  
Alt 30.09.2013, 16:53
Bodo FW 170 Bodo FW 170 ist offline
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Standard ...

Zitat:
Die Frage ist nur, wie sieht es die Rennleitung in den anderen anderen EU-Staaten. Muß ich dann 2 Stunden diskutieren und das Gespann dann trotzdem stehen lassen?
Genauso!!! Wenn Sie Dir unberechtigt die Weiterfahrt untersagen, wird das für den jeweiligen Mitgliedsstaat und den ausführenden Organen (Polizei) weitreichende rechtliche Folgen haben. Sie müssten in letzter Konsequenz den Dir entstandenen Schaden wiedergutmachen.

Ich gebe Dir aber insoweit recht, als das ich z. B. in den neu beigetretenen Mitgliedsstaaten auch ein unwohles Gefühl hätte

In der Tat, ist der glücklichere, wer die notwendigen und bereits angeführten Normen dann parat hat um in dem jeweiligen Staat einstweiligen Rechtschutz zu erhalten. Dafür hält jedes der EU-Mitgliedsländer 7 Tage die Woche notfalls 24 Stunden rund um die Uhr entsprechende Richter vor, die nur angerufen werden brauchen.

Zitat:
Was mache ich wenn ich in die Schweiz möchte?
Die Schweiz ist leider kein EU-Mitglied. Wie die Regelungen dort sind kann vielleicht beim ADAC erfragt werden. Ich könnte mir jedoch vorstellen, das es diesbezüglich Übereinkommen mit der EU gibt.

Wassersportliche Grüße von der Elbe
Boris
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... gehen Sie bitte weiter - hier gibt es nix zu sehen !!!
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  #27  
Alt 30.09.2013, 19:15
Ruschi Ruschi ist offline
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Standard 3,5 to-Trailer mit höchster Zuladung gesucht

hallo, uhx !
Seit langer Zeit habe ich hier im Forum nur nachgelesen. Deine Recherchen
im EU-Recht und STVZO habe ich endlich zum Anlass genommen, mich auch
hier anzumelden. Erstmal hast Du dieses komplexe Thema bestens dargelegt
und verdeutlicht.
Als in Fachkreisen bekannter Hersteller auch von Bootsanhänger kann ich
Deine Ausführungen voll bestätigen. 3500 kg Achslast plus bis zu 10% der
Achslast als Stützlast, also 350kg macht zusammen 3850 zulässiges Gesamt-
gewicht. Das ist so und ist kein Geheimnis. Ich biete unsere Anhänger schon seit Jahren immer optional mit Stützlast an. Bei den 3500 kg Anhängern hats
etwas länger gedauert, bis von der Lieferanten entsprechende Auflaufeinrich
tungen geliefert werden konnten.
Die Zurückhaltung vom Sigma kann ich nicht verstehen.
Also Leute, keine Angst, es funktioniert.

Ruschi
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  #28  
Alt 01.10.2013, 09:49
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Ruschi,

versteh ich das richtig: Eure Trailer kann man also auch als 3,5t+X kg (Stützlast) bekommen?

Gruß Axel
bin zwar nicht Ruschi, aber genau so ist das - und das nicht erst seit gestern.

Dazu kommt dann noch, dass man durch Leichtbau das Leergewicht verringern kann, um eine möglichst hohe Zuladung zu erhalten.
Alurahmen bringt so um die 100 - 150 KG und wenn ich dann sehe, was ich an meinem Trailer alles auch weg lassen könnte, dann kommen schon noch nen paar KG zusammen.

Laufsteg, doppelte Reserveräder, Staubox, Kurbelauflagen, Kielrollen, kurze Zugeinrichtung - das läppert sich locker noch mal auf 100 KG an möglicher Gewichtseinsparung.....
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Gruß - Georg
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  #29  
Alt 02.10.2013, 12:22
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach müssen die Anhängekupplung am Auto sowie die Kupplung am Hänger immer für das zulässige Gesamtgewicht (Achslast + Stützlast) geprüft und zugelassen sein.
Das deckt sich mit der Aussage der Trailer-Hersteller, mit denen ich gesprochen habe (und die sich alle auch schonmal irgendwann in diesem Thread zu Wort gemeldet haben). Ob und wie sich das direkt z.B. in der Richtlinie 71/320/EWG (Bremsanlagen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern) wiederfindet, habe ich noch nicht geschaut.

Auch habe ich so auf die schnelle noch keine Auflaufeinrichtung googeln können, bei der die Erfüllung dieser Anforderung explizit angegeben wäre. Habe mal kurz den Knott-Katalog durchgesehen: Dort ist nicht die zulässige Anhängelast sondern explizit das zulässige Gesamtgewicht angegeben. In dem Fall verhält sich der TÜV-Prüfer also konform mit der EU-Verordnung, wenn er die zulassung verweigert.

Der Aussage
Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
Bei den 3500 kg Anhängern hats etwas länger gedauert, bis von der Lieferanten entsprechende Auflaufeinrichtungen geliefert werden konnten.
entnehme ich aber, dass es solche Auflaufeinrichtungen gibt! Vielleicht kann einer der Hersteller, oder jemand, der einen solchen Trailer sein Eigen nennt die Thematik ja mal etwas erhellen, in dem er Typ/Hersteller der Auflaufeinrichtung nennt.
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  #30  
Alt 03.10.2013, 16:55
Ruschi Ruschi ist offline
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Hallo, Jörg!
In solchen Fällen wird im Fahrzeugschein (heute Zulassungesbescheinigung Teil I) fol-
gendes eingetragen: die Einzelachslasten (bei Tandem z.B. 2 x 1750 kg
die Stützlast (z.B. 150 oder 200, oder 350 kg)
das zulässige Gesamtgewicht als Summe aus beiden Werten
Es besteht sogar die Möglichkeit, wenn Achsen mit einer höheren Tragfähigkeit am
Anhänger eingebaut sind, die Angaben der Achslasten wie folgt darzustellen:
Achslast technisch möglich z.B. 2. 2000 kg
und dann in der gleichen Spalte wie oben: max. Achslast im
Zulassungsstaat (hier Deutschland) 2 x 1750 kg
Das ist insbesondere dann interessant, wenn z.B. ein Anhänger, der 2000 kg technisch könnte,wegen 100 km/h-Betrieb auf z.B. 1800 kg abgelastet ist. Sollte dann mal später schwereres Zugfahrzeug angeschaft werden, kann man den Anhänger problem-
los wieder auf 2000 kg auflasten.

Gruß Ruschi
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  #31  
Alt 03.10.2013, 20:07
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Auch habe ich so auf die schnelle noch keine Auflaufeinrichtung googeln können, bei der die Erfüllung dieser Anforderung explizit angegeben wäre.
Gut Ding will Weile haben. Jetzt habe ich zumindest eine gefunden: Bei der Auflaufeinrichtung von WAP Fahrzeugtechnik mit der Typbezeichnung WAP 35 /35.3 ist explizit ein zulässiges Gesamtgewicht (incl. Stützlast) von bis zu 3650 kg angegeben. Mag sein, dass es weitere gibt, die habe ich aber nicht gefunden.
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  #32  
Alt 07.10.2013, 10:37
Ruschi Ruschi ist offline
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Hallo, Leute!
Damit keine "Gerüchte " aufkommen: Ich bin der Betriebsleiter der Ruschmeier Anhängerbau und unter Anderem für die Konstruktion verantwortlich.
Nochmal der Begriff "Gesamtgewicht": so verwirrend, wie es sein mag, er ist
identisch mit Anhängelast.
Ein Anhänger mit einem eingetragenem zulässigem Gesamtgewicht von 3500 kg
incl. seiner Stützlast-z.B. 150 kg- darf auf der Achse nur noch 3350 kg auf die
Straße bringen, wenn die Stützlast von 150 kg ausgenütz wird. Das ist nicht nur
sinnlos, das will auch keiner.
Ein Zugfahrzeug mit eingetragener Anhängelast von 3500 kg darf auch 3500 kg
ziehen-aber wohin mit der Stützlast?
Also, nochmal eine Begriffsbestimmung: fast alle Bootsanhänger sind sogenannte
Zentralachs-oder auch Starrdeichselanhänger. Dazau sagt die EU: die bringen einen
Großteil ihres Gewichtes -gleich Achslast- horizontal zur Fahrbahn auf die Straße.
Ein weiterer kleinerer Teil ihres Gewichtes -gleich Stützlast- wird vom Zugfahrzeug
getragen (und gebremst !!!)Der Wert der Stützlast darf bis zu 10% der Achslast betragen, bei 3500 kg Achslast also 350 kg Stützlast, macht zusammen 3850 kg
zulässiges Gesamtgewicht (besser Gesamtmasse)
Das haben wir seit Februar 2010 über TÜV/Dekra hoch zum Kraftfahrbundesamt
und wieder zurück durch.
Es gibt auch schon COC-Abnahmen (früher ABE) für solche Anhänger-und bei dieser
COC-Genehmigung wird genau geprüft !
Auf dem Typenschild, der für solche Anhänger erforderlichen Auflaufeinrichtungen,
ist die Stützlast und Gesamtgewicht angegeben. Mit Gesamtgewicht ist hier die
Achslast gemeint. Auch nur auf den Wert der Achslast bezieht sich die für die An-
hängerabnahme durch TÜV/Dekra erforderlich "Bremszuordnungsberechnung", weil
die Stützlast von Zugfahrzeug gebremst wird.
Auflaufeinrichtungen mit 350 kg zulässiger Stützlast gibt es zur Zeit nur bei der
Fa. Knott. Al-Ko arbeitet noch daran. Von der Fa. Knott liegt auch eine Beschei-
nigung vor, die ein Anhängergesamtgewicht von 3850 kg zulässt. Diese Auflauf-
einrichtungen stehen allerdings in keinem Katalog oder im Netz.
Dann hatten noch ein paar von Euch die Führerscheinfrage in diesem Zusammenhang angesprochen.
Bekannt: schöne, alte Kl. III kein Problem.
Neue Kl. BE aber auch nicht, weil:
die Kl. BE erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht
und das gleichzeige mitführen (ziehen) von Anhängern bis 3500kg Gesamtgewicht.
(Daran denken, dass Gesamtgewicht auch hier die Achslast meint) denn: das Zugge-
samtgewicht darf 7000 kg nicht überschreiten. 7000 kg Gesamtzuggewicht schafft
man nur, wenn das Zugfahrzeug 3500 wiegt und die Anhängerachse 3500 kg auf
die Straße bringt. Und wo bleibt da die Stützlast? -Zahlenbeispiel:
Zugfahrzeug Gesamtgewicht 3500 kg, Leergewicht 2500 kg, Zuladung also 1000 kg, zulässige Stützlast 150 kg, zulässige Anhängelast 3500 kg.
Berechnung des Zuggesamtgewichtes:
Leergewicht 2500 kg+ 150 kg Stützlast+ 850 kg Restzuladung+3500 kg Anhängelast
(Achslast) = 7000 kg Zuggesamtgewicht.
So, jetzt hab`ich Euch genung zugelabert, aber ich hoffe es ist klar geworden, dass auflaufgebremste Zentralachsanhänger bis 3850 Kg Gesamtgewicht haben dürfen.
Wenn der Anhänger (Stahl !) gut konstruiert ist, können bis zu 3180 kg zugeladen
werden. Somit besteht die kleine Chance, Boote, die die Werft mit 2800 kg angibt,
in fahrfertigem Zustand doch noch transportieren zu können.

Grüße Ruschi
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  #33  
Alt 07.10.2013, 20:19
Ruschi Ruschi ist offline
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Hier ist nochmal Ruschi
Natürlich bauen wir auflaufgebremste Anhänger mit 3650 und 3850 kg Stützlast. Ca 80 %
werden so im Fahrzeugschein (SIEHE MEIN BEITRAG 473 AUF SEITE 24) eingetragen.
Nur noch die restlichen 20 % in dieser Gewichtsklasse verkaufen wir mit 3500 kg incl.
der Stützlast.
Diese Prinzip geht auch bei allen anderen Anhängern, z.B. Kasten-,Bagger,-Koffer-
und Fahrzeugtransportanhängern.
Bis jetzt kenne ich außer Sigmar und uns noch zwei weitere Anhängerbauer, die auch
bis 3850 bauen.
Bei Klasse BE bitte nicht vergessen, dass das Gewicht von Zugafhrzeug und Anhänger,
wenn beides zusammen -angekuppelt- auf der Waage steht, 7000 kg wiegen darf.
Das geht doch gar nicht, wenn die Stützlast von der Achslast bei 3500 kg Gesamtgewicht noch abgezogen werden muss.
Klar können nur wenige als Pkw eingetragene Fahrzeuge 350 kg Stützlast schultern, genausowenig wie ein Pkw, der nur 75 kg Stützlast eingetragen hat, 100 kg auf die
Kupplung tun darf.
Tatsache ist die Anhänger gibt es, sie sind zulassungsfähig. Wir reden doch hier über
das Thema "MÖGLICHST HOHE ZULADUNG" und die gibt es, wenn die Stützlast im
Fahrzeugschein separat ausgewiesen und der Achslast beim Gesamtgewicht hinzugerechnet wird.
So, meine Frau hat das Essen fertig.
Grüße Ruschi
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  #34  
Alt 09.10.2013, 21:58
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Dandy Dandy ist offline
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Hab gerade mal die Unterlagen zu meinem neuen 3,5 T von SIGMA durchgesehen.
Bei mir ist eine ALKO AK 351 verbaut und in der Betriebsanleitung vom Hersteller stehen 350kg Stützlast.

Anhang 487122
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  #35  
Alt 10.10.2013, 19:44
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Nach meinem Wissenstand ist eben die einzige derzeit verfügbare Auflaufeinrichtung, die von Knott mit 3850 KG, aber nur mit 3500 KG TÜV-geprüft. Sollte jemand einen anderen Wissenstand haben, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Bitte zeigt doch mal einen Trailer-KFZ-Schein (nicht Sigma, den habe ich selber) in dem 3650 KG oder 3850 KG als zulässiges Gesamtgewicht stehen, den würde ich gerne sehen.
Ich habe so einen Kfz Schein ! Hab einfach bei einem renommiertem Trailerhersteller (fängt mit H an und hört mit k auf) gesagt was ich wollte und er hat´s mir mit allen Zutaten von Knott neu gebaut.
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Gruß Thomas S

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  #36  
Alt 12.10.2013, 07:32
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hp2sport hp2sport ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Ok,

im Knott-Katalog sind die Zugvorrichtungen mit Angabe "zul. Achslast" und "zul. Stützlast" aufgegliedert. Somit gibt es welche, die für einen Hänger > 3,5t zGG notwenig sind.

D.h. aber auch, dass alle anderen Trailerhersteller auf diese Zugvorrichtung zurück greifen können und Sigma nicht der einzige Hersteller ist, der sowas kann.

Für mich somit klar und erledigt.

Gruß Axel
Hier ein Auszug des Knott Gutachtens.
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Gruß Hans,
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  #37  
Alt 15.10.2013, 12:43
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Bitte zeigt doch mal einen Trailer-KFZ-Schein (nicht Sigma, den habe ich selber) in dem 3650 KG oder 3850 KG als zulässiges Gesamtgewicht stehen, den würde ich gerne sehen.
nur mal so für die Allgemeinheit und natürlich auch für Dich, lieber Hans....

Noch mal zur Erinnerung - bei mir ist es der Trailer BMT35 aus dem Hause Ruschmeier aus Bj. 2010, der bisher noch in den Feldern F1 und F2 jeweils die 3500 eingetragen hat.

Die Prüfbescheinigung liegt mir soeben vor (siehe Bildauszug)
Nun geht´s nur noch um die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung, wobei das nur noch ein formaler Akt ist.


Wenn ich Zeit gefunden habe, eben beim zuständigen Amt vorbei zu fahren, kann ich dann gern auch noch die fertige Zulassungsbescheinigung hier einstellen.
Selbstverständlich muss auch das Typenschild am Trailer ausgewechselt werden. Auch hier steht einem ein vernünftiger Hersteller natürlich hilfreich zur Seite.

Herr Ruschmeier machte aus dem Ganzen keinerlei Geheimnisse und erteilte mir ohne zu Zögern die notwendigen Auskünfte. ( auch ohne das ich gleich einen neuen Trailer bei ihm bestellen musste... )

Achso, fast vergessen....
das Ganze hat bis jetzt keine 100 Euro gekostet, wobei 38 € davon schon für das Nachtragsgutachten drauf gingen, die bei einem neuen Trailer ja nicht gesondert anfallen.

Nach meinem Gefühl dürften bei einem Neutrailer keinerlei Mehrkosten anfallen für die 3650 KG, was auch zu den Angaben von Ruschmeier passt, wo immerhin lt. eigener Angaben 80% aller BMT35 direkt schon so ausgeliefert werden.
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  #38  
Alt 19.10.2013, 00:15
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Das entscheidende ist, dass im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges eine zulässige Anhängelast eingetragen ist (Feld O.1 und O.2) und nicht etwa eine zulässige Gesamtmasse für den Anhänger. Die Anhängelast ist nach der Verordnung (EU) 1230/2012 definiert als Achslast des mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhängers. Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers interessiert also nicht, solange die höchstzulässige Anhängelast und die höchstzulässige Stützlast des Zugfahrzeugs nicht überschritten werden.

Das steht übrigens in dem oben verlinkten Beitrag #412 aus diesem Thread...
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  #39  
Alt 22.10.2013, 09:20
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Gibts vielleicht ne Kurzfassung von dem Trööt ?
Moin Micha,

Kurzfassung gefällig.... - bitteschön....
und auch für die wenigen hier, die diese Möglichkeit noch immer anzweifeln....

Gestern endlich Zeit gefunden, mal eben bei Amt vorbei zu fahren.
Die Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung war wie vermutet nur noch rein formal und lief ohne Probleme...
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  #40  
Alt 11.11.2013, 11:43
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Raffy Raffy ist offline
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Also Leute,
ich habe heute bei der Fa. Ohlmeier angefragt, ob der MT 3500 Bootstrailer die technischen Möglichkeiten hat um die 3500 kg + 150 kg Stützlast zu erhalten. Mir wurde daraufhin gesagt "Wir machen das nicht"! Ich wies darauf hin das auch andere Firmen wie z.B. Ruschmeier (geposteter Fahrzeugschein von Georg) die Eintragung haben und damit auch zugelassen sind, darauf kam nur nochals Antwort das es quasi egal ist ob 3500kg oder 3650kg drin steht weils ja eh das selbe ist. Jedenfalls ist mit Ohlmeier nicht zurechnen.
Schade!


Gruß Ralf
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  #41  
Alt 11.11.2013, 14:04
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
naja, egal ist das auf keinen Fall.
Kann jedoch eventuell sein, das bei Ohlmeier die einzelnen Komponenten (Rahmen, Achsen, Zugeinrichtung) so knapp bemessen sind, dass eine Auflastung der unter Feld F eingetragenen technisch zulässigen Gesamtmasse auf die 3650 KG nicht mehr möglich ist.
Nein, ich habe das auch schon durch. Herr Ohlmeier ist der Meinung dass bei 3500kg GG definitiv Schluss mit auflaufgebremsten Hängern ist, und dass die Stützlast nicht dazugerechnet werden darf. Also quasi der Wissens-Stand vor dieser Diskussion im Forum. Er baut zwar sehr gute Anhänger, und gerade denen würde man technisch allerhand Zusatzlast zutrauen. Er ist da aber sehr defensiv, vermutlich weil er befürchtet im Fall des Falles haftbar gemacht zu werden. Denn die gesetzliche Regelung ist ja offensichtlich (gelinde gesagt) unklar.

Die Achsen, Reifen, Auflaufvorrichtungen sind dieselben wie bei allen anderen Herstellern.
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  #42  
Alt 14.12.2013, 16:17
tosa-sec tosa-sec ist offline
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Standard trailerkauf sigma 3650

also wir haben vor dem kauf diesen threat fleißig gelesen, gegoogelt, Zulassungsstelle, Polizeidirektion, TÜV, DEKRA befragt und haben von jedem andere Aussagen bekommen.

Von ja, ist rechtlich zulässig, bis nein, und wir legen sie an Ort und Stelle still.

Ganz offensichtlich konnte uns hier keiner eine echte und vernünftige Antwort geben oder wollte dieses nicht.

Aus diesem Grund schrieben wir per Mail am 06.12.13 die oberste Zulassungsstelle Deutschlands an, das Kraftfahrtbundesamt. Trailerbeschreibung ohne Hersteller dabei, Fzg.-Schein in Kopie.

Die Antwort brauchte nur 7 Tage und erfolgte am 13.12.13 mit einem Schreiben was mit Sicherheit in unserem Handschuhfach liegen wird, es ist legal und richtig, der Betrieb dieser Trailer ist nicht nur in Deutschland statthaft, sondern in der EU!

Somit lösten wir unseren Auftrag "Sigma 3650 ultralight" bei Süd West Marine aus und warten jetzt auf die Abholung.

Diese ganze Diskussion haben wir sehr intensiv verfolgt und waren manchmal auch entsetzt. Wir wollten nur legal Trailern, wir hatten keine Lust auf die Uniformierten und den dahinter stehenden Streß.

Für alle die hier geschrieben und Ihre Gedanken eingebracht haben, das nächste Mal einfach das KBA anschreiben, die Antwort kommt mit Sicherheit und das auch noch kostenlos (was für ein Wunder in diesem Staat).

Trotzdem finden wir es gut das eine große Diskussion entstanden war/ist und so viele daran teilgenommen haben. Wir selbst haben uns jedoch mit unserem Halbwissen bis zur Gewissheit zurückgehalten. Dieses ist jetzt auf 2 DINA4-Seiten vorhanden.

Was wir gar nicht gut gefunden haben war das der Hersteller hier verrissen wurde, dieses ohne Basiswissen oder persönliche Kenntnisse.

Warum die anderen Hersteller diese Möglichkeit nicht nutzen ist uns nicht bekannt, könnte aber vielleicht auch daran liegen das sie dieses Mehrgewicht von 150kg ihrem System oder ihren Bauteilen nicht zutrauen, oder sie Angst betreffend der Regressforderungen bei falscher Konzeption der Bauteile zum Rahmen haben..... einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen....
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  #43  
Alt 15.12.2013, 13:25
tosa-sec tosa-sec ist offline
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bitte, gern geschehen.....

ja, da gebe ich dir recht, es ist schon erstaunlich das die meisten trailer-hersteller hier nicht mitgehen......

also bei ruschmeier habe ich eine mail hingesandt und bis heute keine Antwort bekommen. da aber unser Projekt Alu-trailer in trockene Tücher sollte hat Süd-West Marine den Zuschlag bekommen.

H.......k hat die Erhöhung des zGG abgelehnt, von daher rausgefallen, Ec....mann war zwar preislich der günstigste, aber auch hier hieß es: nein das geht nicht. Stahltrailer fiel von Haus aus raus, Ste.......yer haben wir ebenfalls kein Angebot bekommen.

Eigentlich schade wie man mit ehrlichen Anfragen umgeht......
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  #44  
Alt 17.12.2013, 14:09
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
richtig, besser hätte ich es nicht ausdrücken können....
bei 3650 = 3500
bei 3500 = 3350
Hallo Tosa-sec,

das ganze ist schon ziemlich verwirrend und wird durch den Sinn der unterschiedlichen Begriffe leider nicht einfacher.
Selbst die Begriffe aus Deinem Schreiben vom KBA finden sich so nicht identisch in den Zulassungsbescheinigungen wieder.
Typisch deutsch und warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht....

Hier noch mal die Eintragungen der Zulassungsbescheinigung meines Trailers als Scan.

Beispiel an meinem Zugwagen - (ML350) hat laut Zulassung im Feld O1 eine zulässige Anhängelast von 3500 KG und im Feld 13 eine Stützlast von 140 KG eingetragen.
Bedeutet nunmehr für mich im Straßenverkehr....
- das mein Trailer eine Gesamtmasse von 3640 KG haben darf, gewogen im abgekuppelten Zustand
- das mein Trailer eine Achslast von 3500 KG haben darf im angekuppelten Zustand
- das somit meine Stützlast auf das Auto 140 KG haben muss, um noch rechtssicher unterwegs zu sein.

Es wäre für viele hilfreich, wenn Du Dein KBA-Schreiben nochmals vollständig scannen und hier einstellen würdest, da es immer noch viel Stellen, auch Behörden gibt, die diese Regelungen anders sehen oder einfach nicht kennen.
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Alt 17.12.2013, 14:11
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nochmal….
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  #46  
Alt 17.12.2013, 20:00
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Also, die gute Nachricht zuerst: wenn im Fahrzeugschein 3500kg Achslast und 350kg Stützlast eingetragen sind, dürfen wir nach der EG Richtlinie die Trailer exakt so beladen. Das bedeutet in diesem Fall: 3850kg tatsächliches Gesamtgewicht.

Allerdings ist die Auflastung des zulässigen Gesamtgewichtes nach seiner Auskunft Humbug. Im Agrarbereich gäbe es Trailer mit einer Tonne Stützlast und mehr, und trotzdem käme niemand auf die Idee bei diesen Trailern dann das zulässige Gesamtgewicht hochzurechnen. Es mag ja sein dass einige Trailerhersteller so machen, aber das wäre eine absolute rechtliche Grauzone und im Haftungsfall problematisch.

Der Grund sei einfach: die Bremsen der Knott- und Alko Achsen sind nur bis 3500kg geprüft. Wenn der Trailer nun abgekuppelt wird, wirkt aber eine höhere Last auf die Bremsen. Wenn also dann was passiert, ist der Trailer überladen - mit den entsprechenden Konsequenzen. Deshalb könne der Hersteller auch nicht einfach das zulässige Gesamtgewicht heraufsetzen, solange er Knott oder Alko Achsen und Auflaufvorrichtungen verwendet.

Seine Empfehlung ist so einfach wie bestechend: solange die Trailer angekuppelt sind, entsprechen sie auch mit Hinzurechnung der Stützlast den gesetzlichen Bestimmungen. Denn die Stützlast wird ja durch das Zugfahrzeug abgebremst. Das zulässige Gesamtgewicht ist im angekuppelten Zustand identisch mit der angehängten Masse.
Wir dürfen die Trailer halt eben nur nicht auf öffentlichen Strassen beladen abkuppeln! (sofern sie mit max.Achs- und Stützlast beladen sind)

Meinen Einwand, dass bei einer evtl. Polizeikontrolle ja der Trailer auch abgekuppelt werden müsste, konterte er wie folgt: in der EU gilt die bereits genannte Richtlinie, und das muss heutzutage auch die Polizei wissen. Solange wir die Fahrzeuge im Verkehr angekuppelt bewegen, entsprechen sie den Richtlinien. Er warnte nur davor, mit einem solchermassen beladenen Trailer in die Schweiz zu fahren - da würden wir gleich zur Kasse gebeten.

Es ist also offensichtlich tatsächlch so: in der EU dürfen wir nicht nur beim Zugfahrzeug die Stützlast hinzurechnen, sondern auch beim Trailer - sofern er angekuppelt ist. Zusammen mit dem BKA Schreiben ergibt das jetzt für uns eine relativ entspannte Gesetzeslage. Es ist also überhaupt nicht nötig, im KFZ Schein das zulässige GG hochzufrisieren. Denn im Schadensfall mit abgekuppeltem aber voll beladenem Trailer wäre das eh nichts wert.

Die ganze Geschichte wäre also im Grunde furchtbar einfach...

Gruss Mike
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  #47  
Alt 30.12.2013, 19:46
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Skibsplast Skibsplast ist offline
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Gibts vielleicht ne Kurzfassung von dem Trööt ?
Moin!

Ich habe mir erlaubt, hier mal eine Zusammenfassung zusammen zu stricken
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Gruß Ingo
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  #48  
Alt 13.01.2014, 07:22
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Zitat:
Zitat von Skibsplast Beitrag anzeigen
Moin!

Ich habe mir erlaubt, hier mal eine Zusammenfassung zusammen zu stricken

Hallo Ingo,

dann sei doch so gut und schließe diesen Beitrag, damit dieser eine Zusammenfassung bleibt.

Hier der Link zum ursprünglichen Beitrag, damit jeder dort nachlesen kann:
http://www.boote-forum.de/showthread...93#post3359493

Steht doch nur ein Bruchteil hier in der Zusammenfassung

Gruß Axel
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