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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo, meine Autolappen wurde mir abgenommen, darf ich mit dem Bootsführerschein noch fahren?
Verstehen könnte ich allenfalls noch, dass ich in deutschen Gewässern nicht mehr fahren dürfte, wie sieht es aber in Holland aus? Mofa fahren darf ich noch ![]() ![]() ![]() M.f.G Fraenkyboy |
#2
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![]() Wo kein Kläger, dort kein Richter oder besser: Schweige und geniesse ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#3
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Mofa fahren darf er doch , wenn er eine Prüfbescheinigung hat oder vor 1965 geboren ist.
nach der Novellierung des Fahrerlaubnisrechts Ende der 90er findet sich das Ganze jetzt in den §§ 5 und 76 III FeV. Richig ist: wer also bereits vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hatte, benötigt überhaupt keine Prüfbescheinigung, auch nicht nach Entzug der FE. Ergänzung: Bei den jüngeren FE-Inhabern sieht es dagegen anders aus. Nach Entzug der FE müssten diese eine Prüfbescheinigung erwerben, um dann ein Mofa führen zu dürfen oder sie haben eine Prüfbescheinigung aus der Zeit vor dem Erwerb der FE . Auf dem Wasser darfst du auch fahren solange dir niemand den SBF entzieht. Den FS oder besser die Fahrerlaubnis Strasse zieht ja die FsSt ein, die weiß nix von deinem SBF. Was war denn der Grund für den Entzug der FE ?? Alk oder Punkte. Wenn Alk dann mehr als 1,6 Promille BAK ? In diesem Fall bekommst du die FE erst nach eienr MPU zurück, das sagt dir nur keiner bevor du die Weidererteilung nicht beantragst. Das kannst du erst 3 Monat vor Ende der Sperrfrist.
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Gruß Olli |
#4
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Ich weiß das auch so wie der Oli das sagt. Wenn Du das denen vom Yachtverband natürlich mitteilen möchtest-dann ist auch der Bootsführerschein definitiv weg.
![]() Ciao Barracuda |
#5
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MFG René
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MFG René ![]() ![]() |
#6
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Hat Fraenky jetzt seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen, dann darf er Mofa fahren ![]() Aber nur, weil eine "Mofa-Prüfbescheinigung" keine Fahrerlaubnis ist, also kann sie nicht automatisch mit der FE entzogen werden. Personen die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen eh keine Prüfbescheinigung, also ist ein Entzug der Fahrerlaubnis, hinsichtlich des Führens eines Mofas, für diesen Personenkreis, grundsätzlich irrelevant. Aber jetzt kommt der Clou: Wenn Fraenky ein Fahrverbot erteilt bekommen hat, wird er "härter bestraft" ![]() Beim Fahrverbot wird untersagt, Kraftfahrzeuge während der "Fahrverbotszeitdauer" zu führen. Eine Mofa ist ein Kfz, damit fällt es formal in die Nebenfolge Fahrverbot. Jetzt mal überlegen: Führerschein weg, weil ich mit 2,5 0/00 gefahren bin: Ich darf Mofa fahren ![]() Fahrverbot, weil ich 31 zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft gefahren bin: Nix Mofa fahren ![]() Gruß UWE PS ich sage net, warum ich das weiss ![]()
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#7
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Der Sportbootführerschein hat mit dem Kfz-Führerschein nichts zu tun. Außnahme bildet eine Verkehrsstraftat,bei der in dem Urteil eine mangelnde Eignung festgestellt wird. Einem Bekannten von mir wurde wegen "Trunkenheitsfahrt" im Binnenbereich nur der Binnenschein entzogen. Den Küstenschein konnte er behalten.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#8
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Und den du regelmäßig siehst? MFG René
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MFG René ![]() ![]() |
#9
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Und ich kann mir jetzt denken, weshalb hier so oft bekannte ältere Gesichter plötzlich schlechtgelaunt mit dem Mofa unterwegs sind..... ![]()
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#10
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#11
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durch, haben mit dem Entzug von Sportbootführerscheinen aber nichts zu schaffen. Das dürfen nur - Seeämter (deren letzte verblieben Aufgabe), - die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (bei Zweifeln an der Eignung) und - Gerichte. Belem |
#12
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Hmm, ja....und wie verhält es sich anders herum?? Wenn ich mit einem führerscheinpflichtigem Sportboot auf der Ostsee mit 2.5 Promille erwischt werde, ist dann mein Autolappen auch gleich flöten?? Bitte nicht gleich lospöbeln, falls das Thema schon diskutiert wurde...ich habs übersehen...("Suchen" Funktion wurde naa klar auch benutzt...!)
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#13
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![]() Beim Flensburger Zentralregister laufen die Fäden zusammen - auch z.B. wenn jemand SB-Führerschein oder einen Pilotenschein macht. Im übrigen ist ein SBF eigentlich garkein Führerschein in rechtlichem Sinne ! Wird -warum auch immer- der Autoführerschein entzogen, dann liegt es bei der Flensburger Behörde, ob sie diesen Eklat an andere Stellen weitermeldet. Meist geschieht dies nicht, da die das nicht bemerken oder den Verstoß nicht so einordnern, als sei der Inhaber " charakterlich nicht geeignet". Ein Freund von mir hat wegen Alki seinen Autoführerschein 1 Jahr in die Reinigung gegeben, seinen Pilotenschein jedoch behalten. ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#14
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![]() Zitat:
Fred, verrate uns, was er dann ist ![]() ein neuriger UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#15
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Mal nebenbei bemerkt,
der Führerschein wird nicht entzogen, sondern die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen. Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#16
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Hallo ,
könnt ihr die dämlichen Abkürzungen nicht mal ausschreiben ![]() Ich habe keine Lust , jedesmal ein Wörterbuch der Kürzel zu rate zu ziehen . Mensch - so viel Mehrarbeit ist das nun ja auch nicht , alles auszuschreiben , wenn ich mir die übrigen Texte ankucke . UWE , das ist echt ein Scheiß in ganz vielen Beiträgen , auch von dir ! Abkürzungen auch in Großbuchstaben gehören sich nicht - vewirren nur ! Eine Unsitte - die abgeschaft gehört . Übrigens auch in der Tagepresse ! Meine Meinung - neues Thema ![]()
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#17
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Warum 4 mal??? Jetzt versuch mir mal dein Geschreibsel mit Beispiele näher zu bringen ![]() Du solltest dich den Gegebenheiten anpassen oder sollen sich über 4000 User dir anpassen ![]() Was meinst du mit Zitat:
das andere User für dich machen ![]() Ich weiss net, was du von mir oder von den anderen User möchtest, vielleicht werde ich aber nur langsam zu alt und versteh euch jungen Burschen nicht mehr richtig ![]() Also helf mir mal weiter ![]() gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#18
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@PS-skipper...
Weiss nicht was das jetzt soll... @ ALL: aber bitte mal zum Thema: BIN ICH MEINEN AUTOLAPPEN LOS WENN ICH ALS SBFS INHABER BETRUNKEN ERWISCHT WERDE??? DANKE FÜR EURE BEMÜHUNGEN IM VORAUS:::::::::::::::!!!! |
#19
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![]() Zitat:
Und der Fall war bereits eingetreten. Bevor Du hier "laut" schreibst,trink beim Bootfahren keinen Alkohol,dann braucht sich niemand mit der Thematik beschäftigen.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#20
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#21
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I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.
Dir wird dann nicht sofort die FE ( Fahrerlaubnis) entzogen, aber die FsSt wird Zweifel an deiner Fahreignung haben udn ein positives MPU Gutachten von dir fordern. Wenn das nicht zeitgerecht vorliegt, wird dir die FE entzogen und der FS eingezogen.
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Gruß Olli |
#22
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#23
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das ist auslegungssache der FsSt. Wenn sei davon ausgehen kann das es eine Akoholproblematik gibt ( z.B wenn du morgens um 10 mit 2,5 %0 über den Zaun fällst) dann kann Sie auch Zweifel an deiner Fahreignung haben. Bei Drogen reicht es da schon eine Joint in der Tasche zu haben.
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Gruß Olli |
#24
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Also bitte jetzt nicht streiten wegen Kürzel und soweiter, da kann man einen anderen Thread für aufmachen schlage ich vor, ich möchte nur eine Frage beantwortet bekommen.
Danke noch einmal für die Anteilnahme. Aber ich musste mal Fragen, nirgendwo im Netz steht so ein Fall beschrieben. Also es ist so, ich wollte eigentlich nicht darüber reden, weil ich mir so eine Diskussion schon gedacht habe und am Ende immer noch nicht weiß ob ich Boot fahren darf oder nicht. Zur Klärung: Mofa fahren darf ich tatsächlich, habe mir sozusagen selber bei der Polizei in Köln (Herr Dick) eine Auskunft eingeholt. Dieser Polizeibeamte bestätigte mir, dass ich Aufgrund dieser Klausel "vor 1965 geboren" Mofa fahren darf. Auch nach 65 geht es, aber dann brauchst Du eine Mofaprüfbescheinigung. Der Haken ist, dass der Tüv nur 5 Jahre lang Dokumente aufbewahrt, wenn man also später ein Duplikat benötigt, dann geht man leer aus. Ich rate jeden sich so eine Mofaprüfbescheinigung zu besorgen, wie man gleich an meiner Schilderung sieht ist der Lappen schneller weg als man sich umdrehen kann. Ja es ist wohl so, dass die armen Willis die auf Mofas sitzen zu 90% ihren Lappen abgegeben durften!!! Aber Papa hat sich da mal wieder eine ganz besondere Maschine aus dem Hut gezaubert, sieht also nicht wie ein Mofa aus, so eine Art Vespa Roller ![]() In meinem Fall soll ich einen Unfall in Höhe von 3000 Euro bei einem 11 Jahre alten Renault Twingo beim Einparken verursacht haben. Die sofort herbeigeeilte Polizei konnte an meinem Fahrzeug jedoch nicht einen einzigen Kratzer feststellen, ich selber weiß nichts von einem Unfall. Die Beamten sagten damals, es war wohl ein Versehen. Ich bekam noch einen Anhörungsbogen, danach hörte ich zwei Monate nichts. Vor 2 Wochen bekam ich einen Anruf von der Polizei mit einem Beschluss vom Amtsgericht, dass ich den Lappen abgeben muss. Zitat: ![]() ![]() ![]() Leute ich fahre seit 22 Jahren ohne Unfall und Punkte, habe vom ADAC schon eine Nadel bekommen wegen 20 Jahre Mitgliedschaft und dann soll ich eine Gefahr darstellen ![]() ![]() ![]() Habe dann sofort eine Plausibilitätsprüfung/Fahrzeuggegenüberstellung durch eine bekannte Organisation durchführen lassen mit dem Ergebnis, das mein Fahrzeug niemals den Schaden bei dem Gegner verursacht haben kann. Folge, ich habe Anzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt, weiterhin die Versicherung informiert, die hat inzwischen die Zahlungsansprüche des Gegners abgewiesen. Nun wurde das Gutachten dem zuständigen Richter vorgelegt und alle gehen davon aus, dass ich den Führerschein in wenigen Tagen wiederbekomme, dies nur kurz am Rande. Da ich in Holland einen kleinen Urlaub gebucht habe um dort mal mein Boot testen zu können, stehe ich natürlich jetzt dumm da. Deswegen die Frage die ich immer noch nicht genau beantwortet sehe. Wenn ich auf dem Wasser bin und ich werde überprüft und bekomme Theater, damit ist mir nicht geholfen. Ich glaube ich rufe mal bei der Wasserschutzpolizei an, wenn nicht, dann eben nicht... Aber es bleibt mir ja noch das Mofa ![]() Best regards ![]() |
#25
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@Don P
Alles klar......dann habe ich die Wette zwischen mir und meinem Kumpel ja gewonnen...Meist Du mit "Laut" GROSSSCHRIFT oder wie.....bin nicht so der Forensachverständige aber nun gut....kleines SORRY wird wohl reichen, war nicht meine Absicht LAUT zu werden..... @ ALL Das geänderte Seerecht seit dem Schwefelsäureunfall im Hamburger Hafen von 0,8 Promille auf 0,5 Promille geht meines Erachtens voll in Ordnung. DIES DAZU. |
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