boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 66
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 16.05.2006, 22:25
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.10.2003
Ort: berlin
Beiträge: 2.249
52 Danke in 32 Beiträgen
le loup eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b.
Na ja, besoffen als Fußgänger auffällig, FS weg, darf er dann noch zu Fuß gehen?


gesetzes-initiative:
fuss einbetonieren, im wiederholungsfall fuss abgeben

le loup
__________________
www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 16.05.2006, 22:55
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.335
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.943 Danke in 2.936 Beiträgen
Standard

So die Forenregeln sind eben geklärt worden Warum nicht gleich so? Mag diese Andeutungen eben nicht.Kann man zu schnell falsch verstehen.
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 16.05.2006, 23:05
Benutzerbild von PS-skipper
PS-skipper PS-skipper ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2003
Ort: Achim, Nähe BREMEN.
Beiträge: 1.906
Boot: Leider kein Boot mehr.
526 Danke in 253 Beiträgen
Standard ....

Zitat:
Zitat von cooky-Creuw
Warum 4 mal???
Keine Ahnung - einmal genügt
Am Thema bleib ich dran
__________________
Es grüßt Dich / Euch der PETER.
Mit Zitat antworten top
  #54  
Alt 17.05.2006, 19:21
Benutzerbild von (B)Eule
(B)Eule (B)Eule ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: duisburg
Beiträge: 1.534
604 Danke in 353 Beiträgen
Standard

Moin
Gerade mit einem Kollegen von der WSP gesprochen.

Bootsführerschein ist nicht zwingend mit weg!!

Es sind alle Scheine weg, wenn einer aufgrund eines Straftatbestandes eingezogen wird oder aufgrund Ungeeignetkeit ein Fahrzeug zu führen
( z.B. Einzug, wegen Punkten)

Grob gesagt, wenn zur Wiedererlangung die MPU notwendig wird.

Die Chancen wei eingezogenem AutoFS den Boots FS noch zu haben sind aber relativ hoch, da nicht unbedingt beim Einzug nach dem BootsFS gefragt wird (Nicht erwischen lassen, sonst Ärger). Umgekehrt ist das Auto eher mit weg.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 17.05.2006, 21:00
PeterD PeterD ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 04.11.2003
Ort: Osthessen
Beiträge: 21
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hallo fraenkyboy,


wenn Du das mit mir machen würdest

"...dannach kann ich allenfalls erste Hilfe Maßnahmen ergreifen, ansonsten muss ich jegliche Hilfe ablehnen, da ich Euch nicht mit dem Auto zum Krankenhaus fahren darf "Gefahr für die Allgemeinheit". "

hättest Du ein großes Problem, denn, wäre ich in Lebensgefahr, dann würde der § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) greifen. Da spielt auch die Tragfähigkeit von Mofa's keine Rolle.

Denn es gibt im StGB auch den Paragraphen:

§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Fraenkyboy das Leben ist und bleibt kompliziert

Ich wünsche Dir, dass Du nie in die Verlegenheit kommst darauf zurückgreifen zu müssen.

Gruß

Peter


_______________________________________
Immer eine Handbreit Asphalt unter dem Reifen
Mit Zitat antworten top
  #56  
Alt 19.05.2006, 02:06
almdudi almdudi ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 239
97 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von F. Rink
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
[Fred,
verrate uns, was er dann ist

ein neuriger UWE
Ein amtlicher Befähigungsnachweis.
Amtliche Befähigungsnachweise sind SKS, SSS und SHS (für den Herrn ohne Abkürzungskenntnisse: Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein).
Die beiden Sportbootführerscheine sind definitiv Führerscheine, die bedauerlicherweise nichts (oder wenig) über die Fähigkeiten aussagen, nur etwas über die Berechtigung, ein motorisiertes Wasserfahrzeug (ab 5 PS) zu führen.
Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 19.05.2006, 04:09
Benutzerbild von Wilfried2
Wilfried2 Wilfried2 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 14.11.2003
Ort: Lastrup/Wilhelmshaven
Beiträge: 158
Boot: Meerencruiser
Rufzeichen oder MMSI: DH 6362
10.704 Danke in 979 Beiträgen
Standard

Willkommen im

1.

Wilfried
__________________
Wilfried
Ich mag keine Knoten
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 19.05.2006, 15:54
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von almdudi
Amtliche Befähigungsnachweise sind SKS, SSS und SHS (für den Herrn ohne Abkürzungskenntnisse: Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein).
Die beiden Sportbootführerscheine sind definitiv Führerscheine, die bedauerlicherweise nichts (oder wenig) über die Fähigkeiten aussagen, nur etwas über die Berechtigung, ein motorisiertes Wasserfahrzeug (ab 5 PS) zu führen.
Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im

Deinen Begrifflichkeiten kann ich jedoch nicht ganz folgen: Ich hielt bislang
einen Führerschein für das Paradebeispiel eines Befähigungsnachweises,
und zumindest Wikipedia sieht das genauso.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 19.05.2006, 20:04
almdudi almdudi ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 239
97 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Na ja, sollte vielleicht auch sein, daß man mit dem Führerschein eine Fähigkeit nachweist... aber ehrlich: zehn Minuten Prüfung auf einem kleinen Bootchen auf dem Rhein (so läuft das im Binnenland) sollen wirklich zeigen, daß man befähigt ist, eine große Yacht irgendwo auf dem Meer sicher zu führen?
Im Sportbootbereich werden die drei "höheren" Scheine jedenfalls als Befähigungsnachweise bezeichnet - im Gegensatz zum Führerschein - weil sie eben keine notwendige Erlaubnis zum Führen eines Bootes sind. So habe ich das jedenfalls bisher immer gehört und gelesen. Ist aber müssig, darüber zu diskutieren, nur weil ich da ein altes Posting aufgegriffen habe.
Mit Zitat antworten top
  #60  
Alt 19.05.2006, 20:31
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von almdudi
Na ja, sollte vielleicht auch sein, daß man mit dem Führerschein eine Fähigkeit nachweist... aber ehrlich: zehn Minuten Prüfung auf einem kleinen Bootchen auf dem Rhein (so läuft das im Binnenland) sollen wirklich zeigen, daß man befähigt ist, eine große Yacht irgendwo auf dem Meer sicher zu führen?
Nein, das zeigt man damit natürlich nicht. Nach meiner Meinung geht es
beim SBF See nur darum, einen Anfang zu ermöglichen: Man lernt einige
Verkehrsregeln, erkennt, was eine Kurslinie auf der Karte ist, und bewegt
einigermaßen kontrolliert ein Boot, sei es auch nur für wenige Minuten.
Das ist deutlich mehr als nichts.

Wesentlich mehr lässt sich, auch im internationalen Vergleich, kaum durch-
setzen. Viele Länder, etwa die Niederlande, verzichten bei normalen Motor-
und Segelbooten ganz auf einen Befähigungsnachweis. Man kann trefflich
darüber streiten.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #61  
Alt 31.05.2006, 21:25
steve55 steve55 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 13.01.2006
Beiträge: 27
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Autoführerschein weg!Was ist mit dem Bootsführerschein????

Hallo,
ich muss in den nächsten Tagen meinen Lappen fürs Auto für 4 Wochen wegen zu schnellem Fahren abgeben.

Ich errinere mich dunkel daran das mir jemand mal gesagt hat das dann mein Bootsführerschein auch für die Zeit eingezogen wird.

Stimmt das???Oder nur ein Gerücht?
Melden die sich bei mir oder muss ich ihn frewiwillig abgeben???

Danke

Thema zusammengeführt...1WO
Mit Zitat antworten top
  #62  
Alt 31.05.2006, 21:27
Benutzerbild von Fletcher-Andi
Fletcher-Andi Fletcher-Andi ist offline
Fletcher Papst
 
Registriert seit: 16.08.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 6.136
Boot: FLETCHER 199 BRAVO 225 YAMAHA BETO & Crescent 310 5PS Yamaha
4.065 Danke in 2.220 Beiträgen
Standard

Hallo!

Das Thema wurde vor kurzem hier ausführlich diskutiert , beutze mal die Suchfunktion , da sollten alle Antworten zu finden sein ( sind wie immer mehrere , verschiedene )

mfG
Andi
__________________
www.Fletcher-Sportboote.de - die Seite für Fletcher-Freunde
Propeller - Rechner - Propeller Speed calculator - download
Mit Zitat antworten top
  #63  
Alt 31.05.2006, 21:27
Benutzerbild von Ride The Lightning
Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
BF Archivar
 
Registriert seit: 28.12.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.246
Boot: Crownline 275 CCR
13.543 Danke in 3.932 Beiträgen
Standard

Hi,

lese hier nach, ganz frisch.




Und wie schnell bist du gefahren?
Link entfernt- is ja nun derselbe Strang...1WO

Das hätte man aber auch eleganter lösen können.
__________________
Good Day To Be Alive, Sir

Mit Zitat antworten top
  #64  
Alt 31.05.2006, 22:20
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard


hallo

neuigkeiten auf diesem sektor:

laut ÖAMTC(autofahrerclub in austria)
wurde ein schlupfloch gestopft
alko-lenkern können künftig nicht mehr auf ein mopedauto zurückgreifen
ist die lenkerberechtigung wegen eines alko oder drogen deliktes weg ,wird auch jetzt eine fahrverbot für mopeds, mopedauto und invalidenfahrzeug verhängt.
bislang konnten alkosünder auf mikro-car"s zurückgreifen

info laut ÖAMTC
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
  #65  
Alt 03.06.2006, 18:45
Neudach Neudach ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 20.03.2006
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 28
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von spitzi

hallo

neuigkeiten auf diesem sektor:

laut ÖAMTC(autofahrerclub in austria)
wurde ein schlupfloch gestopft
alko-lenkern können künftig nicht mehr auf ein mopedauto zurückgreifen
ist die lenkerberechtigung wegen eines alko oder drogen deliktes weg ,wird auch jetzt eine fahrverbot für mopeds, mopedauto und invalidenfahrzeug verhängt.
bislang konnten alkosünder auf mikro-car"s zurückgreifen

info laut ÖAMTC
Toll,
und der Sportbootführerschein, was ist damit?

Mopedauto!
Mit Zitat antworten top
  #66  
Alt 03.06.2006, 18:49
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Neudach
Zitat:
Zitat von hilgoli
I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.

Dir wird dann nicht sofort die FE ( Fahrerlaubnis) entzogen, aber die FsSt wird Zweifel an deiner Fahreignung haben udn ein positives MPU Gutachten von dir fordern. Wenn das nicht zeitgerecht vorliegt, wird dir die FE entzogen und der FS eingezogen.
So ähnlich ist es!
Auch als Fußgänger können dir Punkte in Flensburg eingetragen werden, obwohl du nie einen Führerschein besessen hast.
Mit dem Rad als Führerscheininhaber betrunken zu fahren, geht auch.
Da liegen beim Radfahrer die Grenzen etwas höher, wenn überhaupt.

Zurück zum Thema:
Wird dir der Führerschein für´s KFZ abgenommen, darf man weiter i.d.R. bootfahren.
Umgekehrt wird´s oftmals schwieriger.
Wird dir der Bootslappen abgenommen, wegen Suff, wird i.d.R. auch nach der Fahrerlaubnis für KFZ gefragt und oftmals eingezogen.

ist ja schon eine weile her dein posting
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 66


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.