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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 09.03.2003, 21:54
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achim achim ist offline
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Hallo Freunde,
ich kenne eine Bav. 42, Bj 2000, die mit dem Kiel auf die Felsen gedonnert ist,
und eine Bav.31, Bj 2000, die sich auch auf´s Riff gesetzt hatte.
Ebenso eine Bav 41, bj 97...die nur mit Schlepperhilfe wieder vom
Riff runtergekommen ist.

Bei keinem der drei Schiffe, sind ernsthafte Schäden festgestellt worden.

Auch kenne ich eine Bav.41 Bj.97, die volldampf zurück, ohne aufzustoppen, gegen die Pier gedonnert ist, da die Schaltung ausgehakt war. Auch hier war nicht so sehr viel zu sehen, auch bei genauer Untersuchung wurde nicht viel enddeckt!
Ist wohl manchmal auch Glücksache.....

Drück Dir die Daumen, Ralf!
Gruß vom achim
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  #27  
Alt 09.03.2003, 22:08
Benutzerbild von Ralf-T
Ralf-T Ralf-T ist offline
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Hallo Harry, hallo achim,

genau dies ist der Grund, warum ich davon ausgehe, ein Montagsboot erwischt zu haben, denn sonst könnte die Werft vor lauter Regressansprüchen den Laden dicht machen!??

Nur verstehe ich dann die Reaktion von Händler und Werft nicht, die doch eigentlich sagen müßten: "Sorry sorry sorry, Fehler passieren überall mal, hier hast Du Ersatz, erzähls bitte nicht weiter".

Es passiert aber genau das Gegenteil! Wie das Smiley hier:
__________________
Es grüßt der

Ralf
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  #28  
Alt 10.03.2003, 04:40
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TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von Harry
Hallo Ralf,
Ansonsten hat mir die Aufteiliung, Raumangebot und auch Fertigungsqualität der Inneneinrichtung ganz gut gefallen.
Jepp, deswegen war ich auch mal ganz verschossen in die 32er. Aber ich habe soviel negatives gehört - und dann doch die Finger davon gelassen.

Ansonsten Ralf, lies Dir das Posting von Gerd1000 durch leider hat er recht, versuche irgendwie eine Eingungsmöglichkeit zu finden, sonst verlierst Du am Ende den Spass am Schiff.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #29  
Alt 10.03.2003, 10:49
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Ralf-T Ralf-T ist offline
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Hallo BF-Freunde,

es wurde ja nun schon mehrfach erwähnt, daß das Thema auch im Yacht-Forum diskutiert wird.

Nun ist ein interessanter Aspekt aufgetaucht, den ich anhand von ein paar Zitaten hier zur Diskussion stellen möchte.
Info: ich bin bei einem großen Vermittler mit "P" Vollkasko versichert.


ANFANG ZITATE:

>>>Du hast hoffentlich eine Vollkasko-Versicherung. In erster Linie ist das ein Versicherungsschaden. Die Versicherung erstreitet sich dann u.U. das Geld.<<<


>>>Ralf, die Kasko muß zahlen! Eine Ursache muß erst herausgefunden werden. Ist die Ursache in der Kasko nicht ausgeschlossen, bleibt der Versicherung nichts anderes übrig. Dafür hat man die Kasko.
Daß Du der Meinung bist, es liegt an der Werft, oder es liegt am Aufpallen, oder am schlechten Wetter oder sonst etwas, mag der Versicherung helfen, sich andersweitig schadlos zu halten. Die kann sehen, wo sie ihr Geld wieder herbekommt, wenn das möglich ist - notfalls über höhere Beiträge von den Versicherten im nächsten Jahr.
Wenn Kranen nicht ausgeschlossen war, solltest Du jetzt bereits ein neues Boot bestellen können...<<<

>>>Wenn ich einen Schaden am Schiff habe ist es mir völlig egal woher der Schaden kommt. Ich melde das ganze meiner Versicherung und das wars. Woher die Ihr Geld nehmen ist dann nicht mein Problem. Das Hauptproblem in deinem Fall sehe ich in der Versicherung. Die muss zahlen! Bei meinem Schiff habe ich beim kranen im 2. Jahr den Mast umgeschmissen. Wars Dummheit oder Pech? Egal. Der Gutachter kam aus NL gefahren, guckte und zahlte. Das wars. Also ich würde der Versicherung mal Druck machen. <<<

>>>Zum Thema Versicherung folgende Bemerkung:
Wenn das Rigg herunterkommt weil ein Bolzen wegen Materialfehler gebrochen ist, dann zahlt die Versicherung den riggschaden, aber nicht den Bolzen. Ich würde Deiner Versicherung auch Druck machen, aber vielleicht ist das auch schon zu weit behandelt mit Gutachten und so. <<<

ENDE ZITATE


Was meint Ihr dazu?
__________________
Es grüßt der

Ralf
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  #30  
Alt 10.03.2003, 10:57
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Das hat was!!!
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Charly
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  #31  
Alt 10.03.2003, 11:44
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallöchen Ralf,

eine Kasko-Versicherung soll ja u.a. selbst die Schäden abdecken, die man als Versicherungsnehmer an seiner eigenen Sache fahrlässig selbst verursacht hat (siehe die übliche Vollkaskoversicherung beim PKW). Liegt ein Versicherungsfall bereits bei selbstverschuldeten Schäden vor, dann doch erst recht, wenn die Schadensursache nicht feststeht - so wie ja offensichtlich bei Dir. In der Tat müßte dann Deine Versicherung (nach der Schadensregulierung) versuchen, sich an möglichen Verursachern bzw. deren Versicherungen -wenn sie denn mal irgendwann gefunden sind- schadlos zu halten. Dieses erhebliche Risiko des Auffindens der Schadensursache trägt dann aber Deine Kasko-Versicherung. Ich denke, diesen Weg solltest Du auf jedem Falle einschlagen, zu verlieren hast Du dabei nichts. Sprich doch Deinen Anwalt (und vielleicht auch noch Deinen Versicherungagenten?) einmal darauf an und prüfe bzw. lasse die Versicherungsbedingungen prüfen.
Viel Glück und viel Erfolg
Claus
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  #32  
Alt 11.03.2003, 11:19
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Ralf-T Ralf-T ist offline
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Hallo,

ich bin skeptisch, auch nach Rücksprache mit meinem Anwalt.

Dennoch habe ich der Vollständigkeit halber ein Schreiben an die Versicherung (Pantaenius) aufgesetzt.
__________________
Es grüßt der

Ralf
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  #33  
Alt 11.03.2003, 13:35
Frank
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Hallo Ralf,

ich habe mir als Kunststöffler über deinen Fall ein Paar Gefanken gemacht.
Beim Absetzen mit dem Kran kommt das Rumpfgewicht auf den Kiel, eine kleine Verformung im Kielbereich ( Dehnung lokal < 1.5 % ) ist dabei akzeptabel. Danach dreht man die seitlichen Stützen hoch bis sie eben den Rumpf erreichen. Ich habe das bei den Bav's in Friedrichshafen gesehen und dort keine übermässigen Verformungen gesehen ( was Harry oben auch aus Tulln bestätigt ).

Bei dir ist aber im Bereich der Rumpfstützen eine Dehung von über 4% eingetreten, daher der Laminatbruch. Für mich heisst das, das die gesamte Bodensektion im Bereich der Wrangen strukturell vorgeschädigt gewesen sein muss.

Meine Vermutung geht dahin, dass man dir ein "vorgeschädigtes" Schiff übergeben hat. Der Grund könnte also auch ein Schaden während des Transportes oder beim Auf- und Abladen sein., der vom Transporteur verschwiegen wurde. Evtl. wurde / konnte der von deinem Händler gar nicht bemerkt ( werden ).

Ich würde dir daher dringend empfehlen den Rat deiner Versicherung einzuholen.

Frank ( der sein Schiff immer auf dem Kiel anstellt und 6 km transportiert )
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  #34  
Alt 11.03.2003, 13:49
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallöchen Ralf,

skeptisch zu sein und die Erwartungen nach solchen Erfahrungen, wie Du sie hast machen müssen, nicht zu hoch zu stecken, ist sicherlich richtig. Aber Du darfst auf der anderen Seite nicht erwarten, daß Deine Versicherung sich aus eigenem Antrieb bei Dir meldet um zu erklären, daß sie den gesamten Schaden übernimmt. Da mußt Du natürlich den ersten Schritt tun und den Schaden als Versicherungsfall melden. Als etwas unglücklich empfinde ich es, daß Du selbst und nicht Dein Rechtsanwalt ein solches Schreiben verfassen möchtest. Grundsätzlich muß man doch erwarten, daß nahezu jede Versicherung zunächst versuchen wird, die eigene vertragliche Verpflichtung "abzuwimmeln". Das ist bei einem Schreiben eines Rechtsanwaltes -unabhängig von dem Inhalt- zunächst schon mal etwas schwieriger. Da Du den Anwalt ohnehin bezahlst, würde ich es als selbstverständlich empfinden, daß dieser sich aufrafft, eine solche Schadensmeldung zu verfassen; das gehört schließlich zu seinem Job.

Und, wie gesagt, zu verlieren hast Du dabei nichts.

Beste Grüße und viel Glück
Claus
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  #35  
Alt 11.03.2003, 13:59
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Ralf-T Ralf-T ist offline
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Hallo Tipsy,

vielen Dank. Du hättest unter normalen Umständen schon recht. Aber gemäß der Absprache mit meinem Anwalt ist das so OK.

Und beim Abwimmeln hast Du wieder Recht, ich habe unmittelbar nach Schadensereignis angerufen und den Schaden gemeldet. Einen möglichen V-fall hat man aber nach meiner Schilderung ausgeschlossen. Aber ich bleibe dran, auch nach Franks Ausführungen oben - vielen Dank auch dafür.

Das ich weiterhin informiere versteht sich von selbst.


Hoffentlich bald wieder handbreit...

Ralf
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  #36  
Alt 11.03.2003, 14:21
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achim achim ist offline
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Hallo Ralf,
Hallo Ihr!

also das in der Werft, beim Verladen des Bootes etwas passiert
sein könnte, das halte ich, ganz ehrlich für ein Gerücht!

Denn ich war mehrmals, einmal sogar zwei Tage in der Werft,
die sind sowas von vorsichtig, und man merkt auch dem ganzen an
das die täglich um die 8 Stk. verladen!
Ich denke nicht das da ein Fehler beim Verladen gemacht wurde.

Möglich ist ein Transportschaden, insofern wenn die Stützen nicht richtig stehen, und ein 20t Gurt vorn , ein 20t Gurt hinten mit einer richtigen
Winsch angeknallt wird, schon!

Es gab von Dehler früher mal ein Boot,(solche kleine Rennziege) das wurde aufgrund der schwachen Konstruktion,(leicht,leicht,leicht!) wenn mann die Gurte stark angeknallt hat, "einwenig verbogen" !
Aber bei einer Bavaria 32! Ich weiß nicht!
Warst Du beim Transport dabei?

Ein Konstuktionsfehler, die Ursache, müßte sich doch aber auch jetzt
noch genau feststellen lassen.

Bin mal gespannt, ob die Versicherung anspringt, und was unternimmt!

Drück Dir noch immer die Daumen!
Gruß vom
achim
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  #37  
Alt 11.03.2003, 14:30
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallöchen Ralf,

dann zeige Deinem Anwalt wenigstens Dein Schreiben, bevor Du es an die Versicherung abschickst. Nicht das Du da andere Angaben machst, als der Anwalt sie in dem Verfahren gegen Bav (oder in dem Beweissicherungsverfahren) vorgetragen hat.

Gruß
Claus
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  #38  
Alt 11.03.2003, 15:23
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Ralf-T Ralf-T ist offline
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Zitat:
Zitat von Tipsy
Hallöchen Ralf,

dann zeige Deinem Anwalt wenigstens Dein Schreiben, bevor Du es an die Versicherung abschickst. Nicht das Du da andere Angaben machst, als der Anwalt sie in dem Verfahren gegen Bav (oder in dem Beweissicherungsverfahren) vorgetragen hat.

Gruß
Claus


Danke Claus,

hab ich gemacht.

Schau mal hier:

http://www.pantaenius.de/de/yachten/index_yacht.htm

Dann auf Kasko klicken und anschließend unten auf Bedingungen.

Dort schau Dir mal § 7c an. Das sind die Ausschlüsse.


Achim, danke. Ich war auch in der Werft und hatte damals den allerbesten Eindruck.
Aber: Nirgendwo gibt es Null Fehler. Wer weiß was passiert ist.
Das Traurige ist, das einen Händler und Werft völlig alleine lassen und ich nachweisen muß, wo der Fehler liegt. Mein Gutachten akzeptiert die Werft aber nicht, ja hat sich nicht einmal das Schiff angeschaut (ausser einer Kurzinspektion eines Technikers unmittelbar nach dem Schaden), trotz meiner ausdrücklichen Einladung zum Gutachtertermin. Beide wissen aber aus der Ferne, das es sich um einen Kranfehler handelt.

Also müssen über ein Beweissicherungsverfahren für viel Geld, Zeit und Nerven erstmal Fakten geschaffen werden. Ich hoffe, das spätestens dann endlich ein akzeptabler Vorschlag gemacht wird, der weitere Schritte überflüssig macht.
__________________
Es grüßt der

Ralf
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  #39  
Alt 11.03.2003, 17:46
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallo Ralf,

den Ausschluß unter § 7c der Kaskobedingungen habe ich gelesen.

Genau das ist doch aber die Frage: Worin liegt die Ursache für den eingetretenen Schaden ? Sollte die Ausschlußklausel eingreifen, müßte ein Konstruktionsfehler vorliegen und Bavaria hätte den Schaden zu ersetzen. Der Versicher wird jedoch zum jetzigen Zeitpunkt unter Hinweis auf § 7 c der Bedingungen die Regulierung jedenfalls nicht ausschließen können - er weiß doch auch nicht, was die Ursache ist. Ansonsten könnte die Versicherung ja in jedem Einzelfall mit der bloßen Behauptung eines Konstruktionsfehlers die Regulierung verweigern; so einfach geht das nun auch wieder nicht.

Ich würde Dir empfehlen, die Schiene Versicherung weiter energisch zu verfolgen (§ 7c besagt hier erstmal gar nichts). Hier scheinen zumindest gute Chancen für eine schnelle Erledigung zu liegen; und das ist ja auch wichtig.

Beste Grüße
Claus
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  #40  
Alt 11.03.2003, 19:18
hermann hermann ist offline
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Hallo Ralf,

sehe die sache so: wenn die versicherung sich auf einen konstruktionsfehler versteift, wird sie das begründen müssen. genau diese begründung sollte dann die ersatzpflicht der werft bedeuten. auf alle fälle kann es nicht dein problem sein, sondern entweder das der versicherung oder der werft. glaube auch nicht, dass sich bavaria mit pantenius anlegen wird, weil beide gute anwälte haben.

gruss aus salzburg

hermann
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  #41  
Alt 11.03.2003, 23:19
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallo Ralf,

genauso ist es eben nicht !!

Du mußt - in Deinem Fall - das "Heft des Handels" in der Hand behalten. Du mußt der aktive Part sein - von alleine passiert nichts´.

Also: do it !!! (Dir bleibt gar nichts anderes übrig)

Gruß
Claus
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  #42  
Alt 11.03.2003, 23:37
Harry Harry ist offline
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hmmmm.....
kann ja sein, das ich da falsch liege, aber....
Irgendeiner hat Mist gebaut und du sollst den jetzt ausbaden. Das kann es ja wohl nicht sein!
Kannst du den Druck nach links und rechts nicht ein wenig vergrössern, indem du Werft/Händler/Versicherung mal die Höhe deiner Auslagen präsentierst? >>>mit der Wahrscheinlichkeit je länger, je Höher die Kosten?
Ich denke da neben den Kosten für die "Laufarbeit" auch an Urlaubsausfall bzw. zwangsweises chartern eines Ersatzbootes.
Geht das?
Was sagen unsere Juristen dazu?

grübelnd....

Harry
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  #43  
Alt 11.03.2003, 23:39
Tipsy Tipsy ist offline
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Die Tippfehler bitte ich zu entschuldigen!

Gruß
Claus
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  #44  
Alt 11.03.2003, 23:45
Harry Harry ist offline
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Zitat:
Zitat von Tipsy
Die Tippfehler bitte ich zu entschuldigen!

Gruß
Claus
Hallo Claus....sorry hab ganz übersehen dich hier willkommen zu heißen.
Also...
Herzlich willkommen im Wassersport Suchtzentrum

Du kannst deine Beiträge auch nachträglich korrigieren.
Deinen Beitrag per "edit" auswählen >>> es erscheint dein Geschreibsel, das du nun verändern kannst >>>absenden >>>fäddisch.

gruß
Harry
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  #45  
Alt 12.03.2003, 09:04
Tipsy Tipsy ist offline
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Guten Morgen,

zu Harry: gehen tut alles !
Nur wird man damit ein Unternehmen in der Größe von Bavaria oder Pantenius kaum einschüchtern können. Letztlich ist es eher die Privatperson, die angesichts des ganzen Ärgers und der nicht unerheblichen Kosten die "Flügel streckt" und aufgibt.
Im übrigen erweitert das alles nur den Streit und hilft kaum, ihn beizulegen.

Also Ralf: Mein Tipp aus der Ferne (und ohne Detailkenntnisse) - verfolge bloß die Versicherungsschiene weiter und melde auf jedem Fall den Schaden o r d n u n g s g e m ä ß und v o l l s t ä n d i g Deiner Versicherung. Sonst verweigern die am Ende des Tages noch die Zahlung wegen irgendwelcher Formfehler.

Gruß
Claus
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  #46  
Alt 12.03.2003, 10:40
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Ralf-T Ralf-T ist offline
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Moin moin,

Versicherung ist angeschrieben. In Kürze wird ein Beweissicherungsverfahren (schon um der Verjährung entgegenzuwirken) eröffnet, das, wie ich hoffe Klarheit an den Tag bringen wird.
Bald wissen wir mehr. Mein Versprechen, Euch auf dem Laufenden zu halten, steht.
__________________
Es grüßt der

Ralf
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  #47  
Alt 12.03.2003, 18:00
Harry Harry ist offline
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@Claus
Ich stelle deine Ansicht nicht in Frage, weiß aber, das Versicherungen gerne Kosten senken.
Beispiel:
Schaden 3500euro > Du bekommst 3000euro sofort und gut ist, oder den vollen Betrag, aber das dauert.........
Das sind dann 500euro Einsparung.....mal X-Versicherungsfälle....rechnet sich schon, oder?
Dieses hat weniger mit Einschüchterung, sondern eher mit nüchterner Kalkulation zu tun.
Wie schon erwähnt, ob ein Rechtsanspruch auf zusätzliche Aufwendungen besteht wissen unsere Juristen sicherlich besser.
Es geht ja auch darum, jemanden von den zuständigen Stellen überhaupt mal eine Reaktion zu entlocken......und da muß man halt "Anreize" bieten.

gruß
Harry
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  #48  
Alt 12.03.2003, 19:14
Frank
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Hallo Achim,

richtig, beim Aufladen in der Werft ist dies eher unwahrscheinlich, die Kranführer haben da sicher Erfahrung und wissen, dass Bav verantwortlich ist, wenn sie Mist bauen. Ein guter Transporteur wird auch den Freifahrtschein nicht unterschreiben, falls da etwas ungewöhnliches passiert.

Aber was ist unterwegs passiert ?
Wurde ggf. umgeladen ?
Was ist beim Abladen passiert ( da ist der Spediteur nämlich schon aus dem Schneider )?
Was hat der Händler nach Ankunft gemacht ? Boot direkt ins Wasser oder erst ins Zwischenlager ?
In unserem Betrieb verladen wir relativ viel ( so ca. 2 - 3 Lastwagen / Tag ) mit Stückgewichten bis zu 40 Tonnen.

Gruss
Frank
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  #49  
Alt 13.03.2003, 15:32
Tipsy Tipsy ist offline
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Hallöchen Harry,

Du hast natürlich recht, jedes Unternehmen ist darum bemüht, zu sparen. Du hattest in Deinen Nachrichten jedoch zwei Fälle angesprochen: Zum einen war die Frage, ob durch den Hinweis auf ansonsten weiter anwachsende Kosten Bavaria nicht dazu animiert werden würde, den Schaden anzuerkennen und hierfür einzustehen. Ich denke, der eingetretene Schaden an dem Boot (€ 100.000,- ??) ist hier zu groß, als daß Bav. diesen wegen weiterer im Verhältnis geringfügiger Risiken (€ 5.000,- ??) begleichen würde.
Das andere Beispiel betrifft den Fall, daß die Parteien über die Schadensregulierung dem Grunde nach bereits einig sind; sie streiten noch über die Höhe des eingetretenen und zu regulierenden Schadens - der eine sagt 10 und der andere 20. In diesem Falle wäre es in Tat zu überlegen, ob man die Sache nicht gemäß dem Wahlspruch "split the difference", also halbe/halbe, erledigt, also 15.
Soweit ist der Fall hier aber noch nicht. Daher hat Ralf ja auch ein Beweissicherungsverfahren zwecks Feststellung der Schadensursache eingeleitet. Sollte dieses klar und eindeutig ausfallen, wäre Bav. vielleicht sogar bereit, den Schaden ohne vorherige Zahlungsklage zu übernehmen. Hierfür wünsche ich jedenfalls viel Glück.

Der Weg kann aber dornig sein, man weiß nie, was passiert. Daher ist für den Fall der Fälle auch der Weg über die Versicherung zu klären, was ja auch schon geschehen ist.

Beste Grüße aus dem heute mal sonnigen Hamburg
Claus
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  #50  
Alt 22.03.2003, 09:53
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stef0599 stef0599 ist offline
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Hallo Ralf !

sch....situation sowas. Und das präkerste ist:

Du musst ein Beweissicherungsverfahren anstrengen, was Du ja gemacht hast. So weit, so gut. LEIDER dauert so ein Verfahren schlapp ein bis anderthalb Jahre, in denen Du Dein Boot zwar von aussen streicheln, aber tunlichst nicht segeln solltest, weil es durchaus im Bereich des möglichen liegen kann, das ein zweiter Gutachter bestellt werden muss, um irgendwas zu prüfen, das der erste vergessen hat, was aber auf einmal immens wichtig geworden ist......... lass dich in der Frage der weiteren Nutzung unbedingt von Deinem RA hinsichtlich der möglichen Konsequenzen beraten.

Zum Thema selbst sach ich nix.
__________________
beste Grüße
Stefan
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