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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 16.05.2006, 19:25
Neudach Neudach ist offline
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Standard Re: Autoführerschein weg, darf ich Boot (SBF) fahren?

Zitat:
Zitat von Fraenkyboy
Hallo, meine Autolappen wurde mir abgenommen, darf ich mit dem Bootsführerschein noch fahren?

(...)

M.f.G
Fraenkyboy
Ganz klare Aussage, ja!
Wenn es anders wäre, müsstes du entsprechende amtliche Anweisung bekommen.
Lass´dich nicht in die Irre führen!
Du bekämst die Mitteilung deine SBF für einen Zeitraum abzuliefern!
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  #27  
Alt 16.05.2006, 19:27
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Standard

3000Euro?Wie war das denn möglich?
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Gruß,Matze
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  #28  
Alt 16.05.2006, 19:29
1/2 Seegurke 1/2 Seegurke ist offline
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@ Fraenkyboy
Bittere Pille......kann man eigentlich nur in Deutschland verabreicht bekommen.......?
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  #29  
Alt 16.05.2006, 19:33
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Fraenkyboy,
Hat das evtl. hiermit was zu tun

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=#427283

oder möchtest du hier unser "Rechtswissen" testen
oder hast du im Moment die A...karte gezogen

gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #30  
Alt 16.05.2006, 19:33
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Zitat:
Zitat von hilgoli
Bei Drogen reicht es da schon eine Joint in der Tasche zu haben.
Gab es da nicht mal ein höchstrichterliches Urteil, daß auch da ein Grenzwert überschritten sein muß?
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  #31  
Alt 16.05.2006, 19:37
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Alkohol am Steuer(Ruder) müsste viel härter bestraft werden
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Gruß,Matze
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  #32  
Alt 16.05.2006, 19:40
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Zitat:
3000Euro?Wie war das denn möglich?

Versuchen kann man es ja mal, Sachverständige die auf der schwarzen Liste stehen gibt es genug!!!!!

So ich darf mit dem Fahrrad fahren, ich darf Mofa fahren, ich darf Boot fahren, was will ich mehr...Inzwischen will ich gar kein Auto mehr haben. Die Teenys drehen sich um, unter dem Helm sieht mich ja keiner . Ich spare Kohle ohne Ende, sonst tanke ich 100 Euro in der Woche, und jetzt "Cash in de Täsch". Ich tue endlich was für meine Gesundheit = fahrradfahren . Habe langsam Angst wenn ich den Führerschein bekomme dann ist mein Spaß dahin und ich verfalle in den alltäglichen Trott....

Best regards
Fraenkyboy
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  #33  
Alt 16.05.2006, 19:45
Neudach Neudach ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli
I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.

Dir wird dann nicht sofort die FE ( Fahrerlaubnis) entzogen, aber die FsSt wird Zweifel an deiner Fahreignung haben udn ein positives MPU Gutachten von dir fordern. Wenn das nicht zeitgerecht vorliegt, wird dir die FE entzogen und der FS eingezogen.
So ähnlich ist es!
Auch als Fußgänger können dir Punkte in Flensburg eingetragen werden, obwohl du nie einen Führerschein besessen hast.
Mit dem Rad als Führerscheininhaber betrunken zu fahren, geht auch.
Da liegen beim Radfahrer die Grenzen etwas höher, wenn überhaupt.

Zurück zum Thema:
Wird dir der Führerschein für´s KFZ abgenommen, darf man weiter i.d.R. bootfahren.
Umgekehrt wird´s oftmals schwieriger.
Wird dir der Bootslappen abgenommen, wegen Suff, wird i.d.R. auch nach der Fahrerlaubnis für KFZ gefragt und oftmals eingezogen.
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  #34  
Alt 16.05.2006, 19:48
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkyboy
Zitat:
3000Euro?Wie war das denn möglich?

Versuchen kann man es ja mal, Sachverständige die auf der schwarzen Liste stehen gibt es genug!!!!!

So ich darf mit dem Fahrrad fahren, ich darf Mofa fahren, ich darf Boot fahren, was will ich mehr...Inzwischen will ich gar kein Auto mehr haben. Die Teenys drehen sich um, unter dem Helm sieht mich ja keiner . Ich spare Kohle ohne Ende, sonst tanke ich 100 Euro in der Woche, und jetzt "Cash in de Täsch". Ich tue endlich was für meine Gesundheit = fahrradfahren . Habe langsam Angst wenn ich den Führerschein bekomme dann ist mein Spaß dahin und ich verfalle in den alltäglichen Trott....

Best regards
Fraenkyboy
Mein Mitgefühl hast du
und dein dunkelblauer Porsche 911 Cabrio Carrera Turbolook / S,
bleibt solange auch ohne Schaden
oder hast du ihn nicht mehr

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #35  
Alt 16.05.2006, 19:50
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Zitat:
oder möchtest du hier unser "Rechtswissen" testen
oder hast du im Moment die A...karte gezogen
Ich habe die "A" Karte gezogen, diese Aktion habe ich schon fast vergessen und ist auch bereits positiv erledigt. Immer in den ersten Monaten des neuen Jahres plagen mich irgendwelche Geschichten...

M.f.G
Fraenkyboy
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  #36  
Alt 16.05.2006, 19:50
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Das sind mir ja gesetze Ins auto besoffen...Lappen weg,egal!kann ja noch bootfahren Für mich unverständlich und absoluter Schwachsinn.Gesetze....
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Gruß,Matze
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  #37  
Alt 16.05.2006, 19:53
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Zitat:
und dein dunkelblauer Porsche 911 Cabrio Carrera Turbolook
Alles im Stall, nichts kommt weg....

Best regards
Frank
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  #38  
Alt 16.05.2006, 19:54
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Na ja, besoffen als Fußgänger auffällig, FS weg, darf er dann noch zu Fuß gehen?
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  #39  
Alt 16.05.2006, 19:55
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Aber was Ihr bis jetzt alle übersehen habt ist, daß für die Zulassung zur Prüfung des SBF eine Auskunft aus dem Flensburger Zentralregister und aus dem Strafregister eingeholt wird.
Warum behauptest Du so etwas? Wer die dezentrale Organisation der
Prüfungsausschüsse für die Sportbootführerscheine kennt, weiß, dass
das überhaupt nicht möglich ist. Bevor ich aber viel erzähle, hier kurz
der entscheidende Auszuge aus den Durchführungsrichtlinien für den
Sportbootführerschein-See (Stand September 2005):

[Dem Antrag sind beizufügen]:

3. die Photokopie eines gültigen amtlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins
im Sinne der Bestimmungen des § 1 Abs. 2 und des § 2 StVG sowie der
StVZO (Führerschein für Landfahrzeuge mit Maschinenantrieb, die nicht an
Bahngleise gebunden sind), wenn spätestens bei der Prüfung der Kfz-
Führerschein vorgelegt wird, andemfalls eine beglaubigte Fotokopie (nicht
älter als 6 Monate); oder auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein
Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes
(BZRG). Bei persönlicher Abgabe des Antrags genügt die Vorlage eines
gültigen amtlichen Kraftfahrzeug-Führerscheins. Sie ist auf der Kopie oder
dem Antrag zu vermerken. Bei Bewerbern unter 18 Jahren soll von der
Vorlage eines Führungszeugnisses abgesehen werden. Bei anderen
Bewerbern, die keinen amtlichen Kraftfahrzeugführerschein vorlegen
können, ist ein Führungszeugnis für Behörden (Muster 0) nach §§ 31, 30
Abs. 5 BZRG zu verlangen;


Mit anderen Worten: wer einen Führerschein hat, braucht kein Führungs-
zeugnis. Das ist eine vorbildlich einfache und unbürokratische Regelung.

Belem
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  #40  
Alt 16.05.2006, 19:56
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Aber wirklich,danke. Am Steuer besoffen,alle Lappen wech!Das wärs...
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Gruß,Matze
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  #41  
Alt 16.05.2006, 19:57
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Zitat:
Na ja, besoffen als Fußgänger auffällig, FS weg, darf er dann noch zu Fuß gehen?
Wer ist noch nicht besoffen auffällig geworden?

M.f.G
Fraenkyboy
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  #42  
Alt 16.05.2006, 19:58
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Ist das dein ernst?Also ich noch nicht,sorry!
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Gruß,Matze
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  #43  
Alt 16.05.2006, 20:02
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze
Ist das dein ernst?Also ich noch nicht,sorry!
Dafür aber nüchtern.
Das ist noch viel schlimmer.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #44  
Alt 16.05.2006, 20:04
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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So gehört sich dat!
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Gruß,Matze
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  #45  
Alt 16.05.2006, 20:10
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Zitat:
Dafür aber nüchtern.
Das ist noch viel schlimmer.
Was hat der MATZE denn angestellt, hast Du ihn nach einer durchzechten Nacht nüchtern vorgefunden

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Fraenkyboy
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  #46  
Alt 16.05.2006, 20:13
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Zitat:
Zitat von Fraenkyboy
Zitat:
Dafür aber nüchtern.
Das ist noch viel schlimmer.
Was hat der MATZE denn angestellt, hast Du ihn nach einer durchzechten Nacht nüchtern vorgefunden

Best regards
Fraenkyboy
Da ich mich an die Forumsregeln halte,weiteres nur im Chat oder
Flachwasser.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #47  
Alt 16.05.2006, 20:16
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Sicher das!Na da bin ich mal gespannt,lass hören großer Mann.
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Gruß,Matze
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  #48  
Alt 16.05.2006, 20:18
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Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze
Sicher das!Na da bin ich mal gespannt,lass hören großer Mann.
So genug Scherze gemacht,
jetzt wieder zum Thema zurück

Gruß
UWE
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  #49  
Alt 16.05.2006, 20:21
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Bin aber grad so neugierig geworden.Was ist damit nun gemeint?Gerne per PN!
__________________
Gruß,Matze
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  #50  
Alt 16.05.2006, 20:53
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
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Also von meiner Seite aus ist alles beantwortet und ich danke Euch. Da ich eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, werde ich morgen mal auf dem Rhein ein bisschen rumschippern und der Wasserschutzpolizei und der Berufsschiffahrt gegenüber in meiner Pseudozwangsjacke winke winke machen. Sollte jemand in Not geraten = keine Panik, der Aua Fraenkboy rettet Euch bis zum Ufer, dannach kann ich allenfalls erste Hilfe Maßnahmen ergreifen, ansonsten muss ich jegliche Hilfe ablehnen, da ich Euch nicht mit dem Auto zum Krankenhaus fahren darf "Gefahr für die Allgemeinheit". Mit dem Mofa darf ich auch niemanden retten weil ich die zulässige Tragfähigkeit überschreiten würde

Best regards
Fraenkyboy
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