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  #51  
Alt 07.04.2009, 13:43
Benutzerbild von doncamillo01
doncamillo01 doncamillo01 ist offline
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so hab den scheiß hinter mir prüfung gemacht und gut ist es funke bleibt also drin
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  #52  
Alt 07.04.2009, 15:01
Benutzerbild von islandhopper
islandhopper islandhopper ist offline
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
so hab den scheiß hinter mir prüfung gemacht und gut ist es funke bleibt also drin
Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!
__________________
Gruß Georg
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  #53  
Alt 12.04.2009, 19:25
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
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Jetzt lege ich mein Boot das erste mal nach Roermond, weil ich dachte von da aus mal schön nach Frankreich zu fahren und dann lese ich hier das ich erst durch ein Land voller Merkwürdigkeiten muß .
Bis jetzt habe ich mich immer vor dem Funkschein gedrückt, kann das eigentlich noch aus meiner Marine Zeit.
Was ist denn wenn ich das Boot mit den geforderten Funkgeräten ausrüste, diese anmelde und nicht benutze? Ist den Vorschriften damit genüge getan? Davon ab werde ich den Schein jetzt mal in Angriff nehmen müssen.

Gruß Ingo
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  #54  
Alt 23.04.2009, 14:15
segelnmm segelnmm ist offline
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Standard Aktuelle Informationen zu Funk in Belgien

Da uns immer mehr ehemalige Schüler und Bootseigner hier in Roermond zu dem Thema Funk in Belgien angesprochen haben hier nun die letzten aktuellen Informationen.
  • Das „Vademecum van de Pleziervaart in Belgie“ gilt für alle auf belgischen Gewässer fahrende Schiffe – also auch für uns!!!!
    Es kann unter
    http://www.Yachtschule-Muellenschlaeder.de/belgien.html
    (Niederländisch) herunter geladen werden
  • Eine Rückfrage bei „Dirk Van den Abeele“, dem verantwortlichen Herausgeber hat heute ergeben, dass das Reglement geändert werden soll. Neue Regelung für Kleinfahrzeuge über 7 m kleiner 20 m wird ein Funkgerät notwendig – auch für Nichtbelgier.
    Diese Regelung soll in der nächsten Woche vom Belgische Verkehrsminister verabschiedet werden.
    Alle Anfrage (ob per Brief oder Mail) werden erst danach beantwortet werden. –schwebendes Verfahren.
  • Die belgische Wasserschutzpolizei sei angewiesen die zu erwartende Neuregelung zu beachten.
  • Handfunkgeräte – wie im belgischen Reglement – vorgeschlagen können in Deutschland für den Binnenfunk auf Kleinfahrzeugen (kleiner 20 m) nicht zugelassen werden. Sie sind nur im Verkehrskreis Funk an Bord für die Berufsschiffart zulässig. Eine Vergabe der notwendigen ATIS-Nummer ist nur fest eingebaute Geräte möglich.
  • In den Niederlanden können Handfunkgeräte auch für den Binnenfunk angemeldet werden. Es erfolgt dann eine Vergabe einer Niederländischen ATIS-Nummer. Infos dazu unter
http://www.agentschap-telecom.nl/Pages/default.aspx
Eine Nutzung dieser Geräte in Deutschland im Binnenfunk ist dann nicht möglich.

Im Seefunk können diese Geräte auch in Deutschland genutzt werden.
  • Der Betreiber der Funkanlage muß im Besitz eines entsprechenden Sprechfunkzeugnis sein. (UBI oder das alte Beschränkt gültige UKW-Sprechfunkzeugnis)
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  #55  
Alt 29.04.2009, 21:46
Ger B Ger B ist offline
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http://www.watersportverbond.nl/Content.aspx?sid=&cid=&mid=2&ctl=details&nid=479

gr Gerrit
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  #56  
Alt 30.04.2009, 07:59
Benutzerbild von islandhopper
islandhopper islandhopper ist offline
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Das ist zwar ein Einspruch gegen die Sache, aber das heißt noch lange nicht, dass man unter niederlänsische Flagge kein zweites Funkgerät benötigt! es heißt nur, man wird es eventuell ändern.
__________________
Gruß Georg
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  #57  
Alt 30.04.2009, 20:31
Ger B Ger B ist offline
Commander
 
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Holländer brauchen nur einen .
Habe heute in Belgien informiert.
Und dort steht es WIRD geänderd.
Und das hollandische boot nicht kontroliert werden auf 2e funk durch die waspo.

gr Gerrit
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