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  #1  
Alt 15.12.2010, 12:41
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
Captain
 
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Standard WSA, ADAC oder Flaggenzertifikat

Hallo zusammen,

ich habe mich von meinem Einsteiger-Schlauchi gettrennt und mir ein gebrauchtes Motorboot zugelegt

Nun habe ich vieles gelesen über die Zulassung aber keine passende Antwort auf meine 2 Fragen gefunden. Kann mir jemand hier helfen?

Das Boot ist z. Zt. über ADAC (inkl. Bootsnamen) zugelassen.

Ich möchte es auf mich zulassen und in folgenden Gewässern fahren:

- Deutsche Binnen und See
- Frankreich, Holland, Türkei und evtl. Bulgarien

1. Ich möchte den alten Bootsnamen (bei der Zulassung) ändern lassen aber im WSA-Antrag finde ich kein Feld "Bootsnamen" - gibt es das dort nicht?

2. Ich möchte keine 3 Zulasungen beantragen und auch nicht über ADAC zulassen. Reicht WSA aus (Türkei, Bulgarien) oder MUSS ich ein Flaggenzertifikat beantragen?

Viele Grüsse

Peter
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  #2  
Alt 15.12.2010, 12:44
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Hufi Hufi ist offline
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Moin,

für Frankreich würde ich ein FZ nehmen. Es soll auch der IBS anerkannt werden, Betonung auf soll

WSA reicht offiziell für FR nicht.

cu

Stefan
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  #3  
Alt 15.12.2010, 13:02
Benutzerbild von h-d
h-d h-d ist offline
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Im "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" vom WSA ist kein Bootsname eingetragen.
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #4  
Alt 15.12.2010, 13:40
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Moin,
endlich mal wieder die alte Streitigkeit, ob die für deutsche Binnengewässer von den WSA zugeteilten Kennzeichen für Kleinfahrzeuge auch im Ausland (Europa/ weltweit) als Registrierung anerkannt werden (auch als Eigentumsnachweis). Ich bin mir da unverändert nicht sicher, auch wenn die Praxis schon mal danach aussieht. Vorteil der WSA-Zulassung: braucht im Ausland (fur die sie gar nicht gedacht war, nicht verlängert zu werden), der IBS muss das fürs Ausland alle zwei Jahre (kostenpflichtig).
Weil wir LENA aber sowieso überwiegend auf See benutzen, haben wir uns ein Flaggenzertifikat http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf geholt, das gilt wenigstens überall und kostet für acht JAhre 40 Euro, ist für Fahrten im Ausland also günstiger als der IBS, wenn man sein Boot länger als zwei Jahre behält. Und mit Zertifikatsnummer mit nem F davor habe ich auch gleich ein gültiges Kennzeichen für Deutschland Binnen.
gruesse
Hanse
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  #5  
Alt 15.12.2010, 14:02
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Hufi Hufi ist offline
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
endlich mal wieder die alte Streitigkeit, ob die für deutsche Binnengewässer von den WSA zugeteilten Kennzeichen für Kleinfahrzeuge auch im Ausland (Europa/ weltweit) als Registrierung anerkannt werden (auch als Eigentumsnachweis). Ich bin mir da unverändert nicht sicher, auch wenn die Praxis schon mal danach aussieht. Vorteil der WSA-Zulassung: braucht im Ausland (fur die sie gar nicht gedacht war, nicht verlängert zu werden), der IBS muss das fürs Ausland alle zwei Jahre (kostenpflichtig).
Weil wir LENA aber sowieso überwiegend auf See benutzen, haben wir uns ein Flaggenzertifikat http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf geholt, das gilt wenigstens überall und kostet für acht JAhre 40 Euro, ist für Fahrten im Ausland also günstiger als der IBS, wenn man sein Boot länger als zwei Jahre behält. Und mit Zertifikatsnummer mit nem F davor habe ich auch gleich ein gültiges Kennzeichen für Deutschland Binnen.
gruesse
Hanse
ich meine das, bis auf FR, alle europäischen Staaten mit dem WSA-Schein zufrieden sind. Er will aber auch da fahren --> Flaggenzertifikat und gut

vu

Stefan
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  #6  
Alt 15.12.2010, 14:14
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
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Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten - dann werde ich ein Flaggenzertifikat beantragen, da evtl. noch andere Länder dazukommen.

Gruss Peter
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  #7  
Alt 17.04.2018, 15:44
okmuc okmuc ist offline
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Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten - dann werde ich ein Flaggenzertifikat beantragen, da evtl. noch andere Länder dazukommen.
Gruss Peter
--- Aktualisierung alter Thread ---(vom Dez 2010)

Update: Kosten des Flaggenzertifikat 75,00 EUR Stand: 04/2018

Gültigkeit: unverändert 8 Jahre
Verlängerung: möglich gegen erneute Kosten 75,00 EUR


Der Link ist noch gültig: ...ein Flaggenzertifikat http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagge...zertifikat.pdf geholt...
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  #8  
Alt 17.04.2018, 15:58
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schreiner_aus_ob schreiner_aus_ob ist offline
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Hallo, Flaggenzertifikat wird nur noch für Boote der Kategorie A und B erteilt.
__________________
Viele Grüße
----------------------
Peter
Heimathafen Grimersum
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  #9  
Alt 17.04.2018, 16:25
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Ich bin zwiegespalten ...

Einerseits wird immer wieder auf die Nutzung der Suchfunktion verwiesen,
andererseits haut man den Threadteilnehmern den Umstand um die Ohren, dass der Strang - so wie dieser - schon als historisch angesehen werden muss.

Was ist denn nun richtig?

p. s.: Mein Einwand ist ein Vorgriff auf die noch zu erwartenden Kommentare ...
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #10  
Alt 17.04.2018, 19:46
Michael G. Michael G. ist offline
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Dass das Flaggenzertifikat nur noch für Kat A und B ausgestellt wird , ist topaktuell.
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  #11  
Alt 17.04.2018, 19:57
Benutzerbild von Duke70
Duke70 Duke70 ist offline
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....wie zuletzt hier besprochen:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=268766




LG

Duke
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  #12  
Alt 22.04.2018, 12:13
hugonline hugonline ist offline
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Hallo,
Das FZ kann für Seeschiffe <15 m beantragt werden. Ich besitze ein Motorboot =12 m Bj 1988 und fahre nur Binnen, habe ein Kennzeichen vom WSA und die Ve,rsicherungen.
Welchen Eigentumsnachweis brauche ich für Frankreich ?

Gruss
Hermann
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  #13  
Alt 22.04.2018, 12:44
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Flieger Flieger ist gerade online
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Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
Hallo,
..... und fahre nur Binnen, habe ein Kennzeichen vom WSA und die Versicherungen.
Welchen Eigentumsnachweis brauche ich für Frankreich ?

Gruss
Hermann
Deine Zulassung vom WSA.
Als ich letztes Jahr eine Vignette geholt habe, wurde ich noch nach der Versicherung gefragt
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #14  
Alt 22.04.2018, 15:34
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Rauti Rauti ist offline
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In der aktuellen BOOTE findet sich ein interessanter Artikel zum Flaggenzertifikat der BSH😉
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #15  
Alt 21.11.2018, 15:26
Lofotenrudi Lofotenrudi ist offline
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Zitat:
Zitat von schreiner_aus_ob Beitrag anzeigen
Hallo, Flaggenzertifikat wird nur noch für Boote der Kategorie A und B erteilt.
Habe heute mit einer Sachbearbeiterin des BSH telefoniert. Danach gibt es
keinen Bestandsschutz für bisher ausgestellte und noch gültige Flaggenzertifikate
für Boote der Kategorie „B“. D.h. z.B. in meinem Fall, dass bei einer Adressänderung evtl. das eingesandte FZ einbehalten wird und keine
Ausstellung mit geänderter Adresse erfolgt. Eine vorherige tel. Abklärung mit
Zusage der Änderung ist nicht möglich!
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  #16  
Alt 21.11.2018, 22:01
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Flieger Flieger ist gerade online
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2.032 Danke in 1.011 Beiträgen
Flieger eine Nachricht über MSN schicken
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Zitat:
Zitat von Lofotenrudi Beitrag anzeigen
Habe heute mit einer Sachbearbeiterin des BSH telefoniert. Danach gibt es
keinen Bestandsschutz für bisher ausgestellte und noch gültige Flaggenzertifikate
für Boote der Kategorie „B“. D.h. z.B. in meinem Fall, dass bei einer Adressänderung evtl. das eingesandte FZ einbehalten wird und keine
Ausstellung mit geänderter Adresse erfolgt. Eine vorherige tel. Abklärung mit
Zusage der Änderung ist nicht möglich!
überprüfe deine Beiträge bevor du sie online stellst und entferne Hieroglyphen, dann werden deine Beiträge lesbarer
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #17  
Alt 22.11.2018, 03:20
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lalao0 lalao0 ist offline
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Boot: Cantieri Navali di Golfo "Ipanema 45 S", Stahlyacht Karcherwerft, Allround GTX
6.361 Danke in 2.470 Beiträgen
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Kann mir bitte jemand erklären, warum ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Kennzeichen (WSA) weniger Gültigkeit haben soll als ein von einer Nicht-Regierungs-Organisation ausgestelltes Papier?
Diese Frage stelle ich jedes mal, wenn diese Diskussion läuft. Bus dato konnte mir das niemand schlüssig erklären. Lt. WSA Mannheim ist mein Kennzeichen genauso wie mein Kfz-Kennzeichen weltweit gültig. Bisher befahrene Länder: Schweiz, Italien, Frankreich, Polen, Kroatien. Nirgendwo wurde bei Kontrollen ein IBIS verlangt.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #18  
Alt 22.11.2018, 06:13
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Kann mir bitte jemand erklären, warum ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Kennzeichen (WSA) weniger Gültigkeit haben soll als ein von einer Nicht-Regierungs-Organisation ausgestelltes Papier? ...
Weil die, die Dir das erklären, alle 2 Jahre daran verdienen, dass Du nicht zum WSA gehst

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #19  
Alt 22.11.2018, 10:03
herr herr ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Kann mir bitte jemand erklären, warum ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Kennzeichen (WSA) weniger Gültigkeit haben soll als ein von einer Nicht-Regierungs-Organisation ausgestelltes Papier?
Diese Frage stelle ich jedes mal, wenn diese Diskussion läuft. Bus dato konnte mir das niemand schlüssig erklären. Lt. WSA Mannheim ist mein Kennzeichen genauso wie mein Kfz-Kennzeichen weltweit gültig. Bisher befahrene Länder: Schweiz, Italien, Frankreich, Polen, Kroatien. Nirgendwo wurde bei Kontrollen ein IBIS verlangt.
Diese Frage wurde doch schon 100 mal diskutiert und ich habe jeden Thread gelesen als mein internationaler Bootsschein abgelaufen ist. Jedes mal wurde konkludiert, dass das WSA-Kennzeichen auch überall gültig ist bis auf in einzelnen exotischen Ländern.
Ich weiß nicht warum in diesem Thread gerade wieder eine andere Meinung vorherrscht. Die Dame vom WSA bestätigte mir auch die internationale Gültigkeit.
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  #20  
Alt 22.11.2018, 10:11
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von herr Beitrag anzeigen
Diese Frage wurde doch schon 100 mal diskutiert und ich habe jeden Thread gelesen als mein internationaler Bootsschein abgelaufen ist. Jedes mal wurde konkludiert, dass das WSA-Kennzeichen auch überall gültig ist bis auf in einzelnen exotischen Ländern.
Ich weiß nicht warum in diesem Thread gerade wieder eine andere Meinung vorherrscht. Die Dame vom WSA bestätigte mir auch die internationale Gültigkeit.
alle Einträge vor #7 ist 8 Jahre alt... und daher schon längst überholt...

2018 hat keiner die Gültigkeit im Ausland angezweifelt...
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  #21  
Alt 22.11.2018, 10:15
herr herr ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
alle Einträge vor #7 ist 8 Jahre alt... und daher schon längst überholt...

2018 hat keiner die Gültigkeit im Ausland angezweifelt...
Was so ein Datum alles ausmachen kann. Danke Dir!
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  #22  
Alt 22.11.2018, 15:21
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
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Eigentlich ging es ja auch nur um diese aktuelle Information von Lofotenrudi und nicht um die üblichen Befindlichkeiten mancher Herren.
Zitat:
Zitat von Lofotenrudi Beitrag anzeigen
Habe heute mit einer Sachbearbeiterin des BSH telefoniert. Danach gibt es
keinen Bestandsschutz für bisher ausgestellte und noch gültige Flaggenzertifikate
für Boote der Kategorie „B“. D.h. z.B. in meinem Fall, dass bei einer Adressänderung evtl. das eingesandte FZ einbehalten wird und keine
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In der Seefahrt scheint für das BSH das WSA Kennzeichen nicht relevant zu sein.
Fahrzeuge, die nicht zur Seefahrt geeignet sind, können einen Internationalen Bootsschein beim DSV, DMYV oder ADAC beantragen.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #23  
Alt 22.11.2018, 15:27
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Eigentlich ging es ja auch nur um diese aktuelle Information von Lofotenrudi und nicht um die üblichen Befindlichkeiten mancher Herren.

In der Seefahrt scheint für das BSH das WSA Kennzeichen nicht relevant zu sein.
Fahrzeuge, die nicht zur Seefahrt geeignet sind, können einen Internationalen Bootsschein beim DSV, DMYV oder ADAC beantragen.
Das WSA Kennzeichen ist doch völlig ausreichend.. warum soll es nicht rekevant sein?
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  #24  
Alt 22.11.2018, 16:07
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolfgang
In der Seefahrt scheint für das BSH das WSA Kennzeichen nicht relevant zu sein.
Richtig, weil das WSA Kennzeichen nur Binnen benötigt wird. Auf See genügen Schiffsname und Heimathafen am Heck.

Klaus, der mit WSA-Nr., Heimathafen und Bootsname achtern weltweit unterwegs ist
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
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  #25  
Alt 22.11.2018, 16:58
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Richtig, weil das WSA Kennzeichen nur Binnen benötigt wird. Auf See genügen Schiffsname und Heimathafen am Heck.

Klaus, der mit WSA-Nr., Heimathafen und Bootsname achtern weltweit unterwegs ist
Nur Heimathafen geht aber nur in deutschen Gewässern
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