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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.04.2018, 15:54
Jeff2210 Jeff2210 ist offline
Cadet
 
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Hallo,

unser Bootssteg wurde zu diesem Jahr, einfach ohne Absprache gekürzt um circa 150cm. Jetzt ist es uns nicht mehr möglich ordentlich ins Boot zu kommen, 2017 hatten wir uns extra links und rechts Reißverschlüsse machen lassen damit wir in die Vollplane reinkommen. Wir haben einen Mietvertrag mit ihm also kann er meines Erachtens nichts daran ändern.
Ist das erlaubt? Kann ich die Miete kürzen? Muss er es Rückbauen?
Wäre schön wenn sich jemand auskennt und mir da etwas Klarheit verschaffen kann. Danke schonmal im voraus.

MfG

Jeff
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  #2  
Alt 23.04.2018, 16:19
Patrick R Patrick R ist offline
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Hi
Frag doch erst einmal nach warum er das gemacht hat,
Evtl. War ja was kaputt und wird noch erneuert
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  #3  
Alt 23.04.2018, 16:21
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Patrick R Beitrag anzeigen
Hi
Frag doch erst einmal nach warum er das gemacht hat,
Evtl. War ja was kaputt und wird noch erneuert
Genau....schnack erstmal mit deinem Vermieter, es gibt vielleicht einen Grund
__________________
Gruß
Martin
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  #4  
Alt 23.04.2018, 16:22
Jeff2210 Jeff2210 ist offline
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Wurde erneuert ja aber es kommt nichts mehr hinzu. Seine aussage ist er kann an seiner Steganlage machen was er will. Sehe ich aber nicht so in einer Mietwohnung kann der Vermieter auch nichts ändern ohne Einverständnis.
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  #5  
Alt 23.04.2018, 16:30
Pepper Pepper ist offline
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Moin,

ich denke, dass du - egal ob Verein oder gewerblich - einen Vertrag unterschrieben hast, in dem du z.B. die Hafenordnung, Vereinssatzung oder die Allg. Geschäftsbedingungen akzeptierst.
Dann würde ich dort erst einmal nachlesen (oder mir die Unterlagen aushändigen lassen), was dort zum Thema Liegeplatz/Zuweisung etc. drin steht.
Bei uns im gewerblichen Hafen hat der Betreiber gerade einige Liegeplätze umsortiert, auch von langjährigen Liegeplatz"Inhabern".
Nicht nett, darf er aber ...
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  #6  
Alt 23.04.2018, 16:41
Benutzerbild von Dalbolini
Dalbolini Dalbolini ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeff2210 Beitrag anzeigen
Wurde erneuert ja aber es kommt nichts mehr hinzu. Seine aussage ist er kann an seiner Steganlage machen was er will. Sehe ich aber nicht so in einer Mietwohnung kann der Vermieter auch nichts ändern ohne Einverständnis.
Hallo Jeff,
da bist du leider auf dem Holzweg. Du kannst nicht die Rechte bei einer Mietwohnung mit den Rechten einer Steganlage vergleichen. Siehe AGB's und Hausordnung.
__________________
Gruß
Kalle
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  #7  
Alt 23.04.2018, 17:10
Benutzerbild von Heinblau
Heinblau Heinblau ist offline
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Hallo Jeff,
neuen Liegeplatz suchen und kündigen. die Marina Eigner sind Dienstleister, auch wenn sie sich oft nicht so benehmen. Wir bezahlen sie mit hohen Liegegebühren. Hatten wir auch gerade. Das Trinkwasser war seit Ende letzten Jahres mit Nitrat und Koli Bakterien belastet. Die Dusche wurde geschlossen. Die einzige Toilette war in einen ekelerregenden Zustand, dann hat er auch noch ohne Ankündigung die Liegegebühren um ca.20% erhöht, einfach neue Rechnung geschrieben. Kündigen, unsere Freizeit ist zu wertvoll um sich zu ärgern.
Viele Grüß
Klaus
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  #8  
Alt 23.04.2018, 17:40
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeff2210 Beitrag anzeigen
Seine Aussage ist er kann an seiner Steganlage machen was er will.
Exakt so ist es. Du kannst höchstens nach einer Mietminderung fragen oder (wahrscheinlich fristlos) kündigen.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #9  
Alt 23.04.2018, 21:53
Benutzerbild von Jlaudi
Jlaudi Jlaudi ist offline
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Weiß nicht wie das bei dir läuft. Hier bei mir im Kanal kann man von der Stadt pachten. Die Kosten setzen sich aus Stegbreite an Land, Steglänge ins Wasser sowie der Länge des am Steg liegenden Boots zusammen. So gilt das für private die dort liegen oder weitervermieten. Evt. Ist das bei dir auch so und dein Vermieter will so ein paar Euro sparen.
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  #10  
Alt 23.04.2018, 22:45
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
(wahrscheinlich fristlos)
Hallo,
mit solchen Vermutungen würde ich aufpassen. Wenn man fristlos kündigt, dies aber ungültig ist, ist das keine behelfsweise fristgerechte Kündigung - der Mietvertrag läuft einfach weiter. Teuer, wenn man eventuell woanders einen Liegeplatz mietet und das im nachhinein kassiert wird. Der Vermieter hat mit dir einen Mietvertrag und muss nicht nach einem Nachfolger suchen. Also reden oder fristgerecht kündigen.

Grüße
Tycho
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  #11  
Alt 23.04.2018, 22:48
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Libertad Libertad ist offline
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Wichtig ist doch auch, was im Mietvertrag steht. Ist die Steggröße dort beschrieben?
__________________
Gruß
Ewald
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  #12  
Alt 24.04.2018, 05:45
Patrick R Patrick R ist offline
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Noch mal was anderes, kannst du dein Boot nicht rückwärts einparken dann wäre doch alles wieder gut (vielleicht)
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  #13  
Alt 24.04.2018, 05:58
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Exakt so ist es. Du kannst höchstens nach einer Mietminderung fragen oder (wahrscheinlich fristlos) kündigen.
Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Hallo,
mit solchen Vermutungen würde ich aufpassen. Wenn man fristlos kündigt, dies aber ungültig ist, ist das keine behelfsweise fristgerechte Kündigung - der Mietvertrag läuft einfach weiter. Teuer, wenn man eventuell woanders einen Liegeplatz mietet und das im nachhinein kassiert wird. Der Vermieter hat mit dir einen Mietvertrag und muss nicht nach einem Nachfolger suchen. Also reden oder fristgerecht kündigen.

Grüße
Tycho
Hier greift m.E. §626 BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Ist der Steg nicht (wie bisher) dafür geeignet sinnvoll in das Boot zu gelangen, dann ist die Fortsetzung des Mietvertrages nicht zumutbar.

Aber Achtung, nur zwei Wochen Frist!

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 24.04.2018, 06:40
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Duke70 Duke70 ist offline
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Moin zusammen,

ohne einen Blick in den Mietvertrag geworfen zu haben ist das hier alles reine wilde rechtliche Spekulation...



Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Hier greift m.E. §626 BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
...
Und Lutz, damit bist du im BGB mitten im Dienstvertrag gelandet, hier dürften aber wohl am ehesten die §§ 535ff (Miete) einschlägig sein...


LG
Duke
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  #15  
Alt 24.04.2018, 12:33
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
..Und Lutz, damit bist du im BGB mitten im Dienstvertrag gelandet, hier dürften aber wohl am ehesten die §§ 535ff (Miete) einschlägig sein...
Ups, man sollte halt auch die Kapitelüberschriften lesen.

Bezüglich Mietverhältniss regelt der § 543 die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Wobei der Vermieter m.E. nach § 535 verpflichtet ist den Steg in der bisherigen Länge zur Verfügung zu stellen: ... und sie (die Mietsache) während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Kürzen, also Verändern ist nun mal nicht erhalten.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #16  
Alt 24.04.2018, 14:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
......Wobei der Vermieter m.E. nach § 535 verpflichtet ist den Steg in der bisherigen Länge zur Verfügung zu stellen: ... und sie (die Mietsache) während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.......

Gruß Lutz
Wenn denn jährlich ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird und die Veränderung fand vor dem Abschluss des neuen Vertrages statt, ist das Recht auf Seite des Stegbesitzers.

Geht der Mietvertrag über mehrere Jahre oder fand die Veränderung nach Abschluss des Vertrages für 2018 statt, muss er wieder anbauen.
Gruß

Rüdiger
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  #17  
Alt 24.04.2018, 14:56
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Das ist doch alles nur rumraten wenn man nicht genau den Text kennt. Es steht ja nicht mal fest ob der Liegeplatz gemietet wurde oder ein Teil der Steganlage.

Wenn du dich streiten willst dann such Dir einen Rechtsbeistand und wenn nicht dann kündige halt.

Gruß
Chris
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  #18  
Alt 24.04.2018, 15:14
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Die Sache mit dem kurzem Steg ist zwar ärgerlich für den Te aber:
Gehts noch hier? §§ ,wer hat welches Recht Mietrecht, werkvertrag etc, häh?
Da wird mit dem Hafenmeister/ Betreiber geschnackt und nach ner Lösung geguckt. Findet sich eine gut, findetr sich keine entweder mit leben oder passenden Platz suchen, fettig.
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  #19  
Alt 24.04.2018, 15:44
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Je nach Liegeplatzvertrag hat man eh nur ein Recht auf einen Liegeplatz und nicht auf exakt den!

Also mal Ball flach halten!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #20  
Alt 25.04.2018, 05:59
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
... Wenn du dich streiten willst dann such Dir einen Rechtsbeistand und wenn nicht dann kündige halt. ...
Darum geht es doch, ab wann gilt die Kündigung
Zum regulären Kündigungstermin oder ist eine fristlose, außerordentliche Kündigung möglich.

Gruß Lutz
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  #21  
Alt 25.04.2018, 06:01
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
... Da wird mit dem Hafenmeister/ Betreiber geschnackt und nach ner Lösung geguckt. ...
Alles gelesen
Zitat:
Zitat von Jeff2210 Beitrag anzeigen
... Seine aussage ist er kann an seiner Steganlage machen was er will. ...
Heißt für mich, es wurde gesprochen und es wird keine Lösung geben

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 25.04.2018, 06:06
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Je nach Liegeplatzvertrag hat man eh nur ein Recht auf einen gleichwertigen Liegeplatz und nicht auf exakt den!

Also mal Ball flach halten!
Füge noch gleichwertig ein, denn Länge, Breite, Tiefgang und Steglänge sollten schon passend (auch zum Mietpreis) sein.

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 25.04.2018, 07:50
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Füge noch gleichwertig ein, denn Länge, Breite, Tiefgang und Steglänge sollten schon passend (auch zum Mietpreis) sein.

Gruß Lutz
Nein, wenn im Hafen Liegeplätze mit und ohne Seitensteg sind, muss das nicht unbedingt gleich sein.

Der Hafenbetreiber kann nix dafür das der TO nur an einer bestimmten Stelle auf sein Boot kommt.

Liegeplatz muss so sein das das Schiff sicher zu vertäuen ist und man ans Boot ran kommt. Wo das Ganzkörperkondom seinen Einstig hat ist irrelevant.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #24  
Alt 25.04.2018, 08:07
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nein, wenn im Hafen Liegeplätze mit und ohne Seitensteg sind, muss das nicht unbedingt gleich sein. ...
Wenn im Vertrag steht "Liegeplatz mit Seitensteg" oder Liegeplätze mit Seitensteg teurer sind als jene ohne, dann kann der Betreiber das nicht einfach einseitig ändern.

Ist aber alles Kaffeesatzleserei, wenn man den Vertrag nicht kennt

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 25.04.2018, 19:08
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Im erster Absatz im Vertrag steht "Für den vermieteten Liegeplatz wird keine Eigenschaft rechtlich zugesichert mit Ausnahme seiner Größe von ..."
Danke für die Reichlichen antworten aber so recht weiß ich auch nicht was davon rechtlich korrekt ist.
Ich finde es einfach frech weil man so einfach nicht mehr, sicher auf das Boot kommt und es auch nicht sicher mit der Plane wider abdecken kann. Man muss jetzt immer angst haben ins Wasser zu fallen.

Achso der Vertrag besteht seit 2017 und wurde seit dem nicht geändert aber dafür dieses Jahr halt der Steg.

MfG
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