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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 10.12.2007, 22:52
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Und?...Weißt Du was verlangt wurde?
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  #52  
Alt 10.12.2007, 22:57
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo nordic,
ging um die Unterbringung zu Hause, die wollten den Tresor sehen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #53  
Alt 10.12.2007, 23:30
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
...aber ACHTUNG die WaffVwV sagt da was anderes.

http://www.schuetzenverein-eisenach....wV/vwaff1.html

1.6
Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen ( § 22 WaffG )

Der Schützenverein Eisenach sollte seine Website mal wieder aktualisieren. In der aktuellen Version des Waffengesetzes regelt der § 22 die Fachkunde von Büchsenmachern und Waffenhändlern.
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  #54  
Alt 11.12.2007, 01:24
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich möchte hier keine Schlacht mit Gesetzestexten anfangen.....
was bei diesem Thema mit seinen gummiartigen Formulierungen im Gesetzestext sehr leicht wäre....

Zitat:
....aber ich erwarb meine SiPi erst vor 3 Jahren. Beim Eintragen auf dem Landratsamt wurde ich auf das von mir geschriebene mündlich hingewiesen. Ob das richtig war will und kann ich nicht beurteilen. Es wurde mir jedenfalls gesagt ,dass die Waffe in einem zugelassenen Tresor aufbewahrt werden muß.....
So lange hab ich meine auch, der Hinweis auf den B-Schrank ( zu Hause) ist selbstverständlich richtig, bei mir erfolgte er nicht weil ich schon nachgewiesen hatte, das ich einen hatte.

Zitat:
Auf leichtes nachbohren von mir, ging man nicht ein...
wundert mich nicht , bei speziellen Details, die im allumfassenden Gesetz gern vergessen werden reagiert die Staatsgewalt meist sehr hilflos...

Zitat:
Es wurde sogar darauf hingewiesen, dass durchaus eine Überprüfung erfolgen könne.
Wird in der Tat sehr gern durchgezogen, schließlich darf man ja keine Gelegenheit auslassen, ansonsten unbescholtene Bürger in eine hübsche, kleine Falle tappen zu lassen.
Geht ja schließlich um eine fürchterliche Massenvernichtungswaffe.......

Gruß Norbert
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  #55  
Alt 11.12.2007, 07:29
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Hallo Norbert!
Die Gesetze in dem Fall sind wirklich sehr auslegbar. Ich fragte speziell nach dem Fall: Kleines Kajütboot, mehrere Tage unterwegs und dann Landgang in die nächste Pinte. Schon sind die Gesetzestexte nicht mehr klar. Ich darf die Waffe ohne Waffenschein nicht mitnehmen ,da es sich ja nicht um den Transport von zu Hause zum Boot handelt und auch nicht um den dort bestimmungsgemäßen Einsatz.. An Bord in ungesichertem Zustand darf ich sie auch nicht lassen. Was an Bord als gesichert gilt, ist so schwammig, dass man letztendlich nur mit einem Tresor sicher sein kann. An der Stelle fragte ich nicht weiter, da ich von meinem Gegenüber ja die Waffe eingetragen haben wollte.
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  #56  
Alt 11.12.2007, 08:34
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Was an Bord als gesichert gilt, ist so schwammig, dass man letztendlich nur mit einem Tresor sicher sein kann. An der Stelle fragte ich nicht weiter, da ich von meinem Gegenüber ja die Waffe eingetragen haben wollte.
Die Verwaltungsvorschriften dazu sind bekanntlich noch nicht endgültig
verabschiedet. Auf einer Informationsveranstaltung des DSV für Segel-
schulen, die allerdings auch schon wieder zwei Jahre zurückliegt, wurde
aber berichtet, dass man sich intern auf moderate Anforderungen geeinigt
habe. So genüge ein per Schwenkriegelschloss [*] verschließbares Schapp
als Aufbewahrungsort zumindest dann, wenn sich das Schiff in einem Sport-
boothafen befinde, wo es ja gewisse Beschränkungen im Zugang gebe.

Belem[*] Dieses Wort ist mir damals zum ersten Mal begegnet und so dauerhaft
im Gedächtnis geblieben.
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  #57  
Alt 11.12.2007, 08:39
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
so schwammig, dass man letztendlich nur mit einem Tresor sicher sein kann.

War da nicht irgendwas mit getrennt aufbewaren von Waffe und Munition - jeweils in einem gesicherten Behältnis (Tresor)?

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #58  
Alt 11.12.2007, 08:40
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Hallo Norbert!
.... Was an Bord als gesichert gilt, ist so schwammig, dass man letztendlich nur mit einem Tresor sicher sein kann. An der Stelle fragte ich nicht weiter, .....

Die Antwort liefert die AWaffV:

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

....
(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen .... oder von Munition außerhalb der Wohnung, .... hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

In den Absätzen 1 bis 8 werden die Tresore kategorisiert und die Aufbewahrung im allgemeinen geregelt.

Nach dem Gesetz genügt es also unterwegs Sicherheitsvorkehrungen zu treffen welche in der konkreten Situation möglich sind. Verläßt man das Boot dagegen für längere Zeit (der Urlaub oder das Wochenende sind vorüber) muß man die Waffe und die Munition mitnehmen und zuhause in vorschriftsgerecht lagern.
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  #59  
Alt 11.12.2007, 08:43
Benutzerbild von Pille112
Pille112 Pille112 ist offline
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Ja, aber ich glaube das bezog sich auf die Aubewahrung Zuhause und für den Transport der Waffe und der Munition.

Würde auch wenig Sinn machen wenn die Signalpistole nicht einsatzbereit wäre - ist so als wenn man sein Rettungsbot erst zusammenbauen muß
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Gruß Carsten

Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen.
(Sokrates)

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  #60  
Alt 11.12.2007, 08:47
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
War da nicht irgendwas mit getrennt aufbewaren von Waffe und Munition - jeweils in einem gesicherten Behältnis (Tresor)?
Zusammen darf man Waffen und Munition nur in einen Tresor mit Widerstandsgrad 1 nach DIN/EN 1143-1 lagern.

Grundsätzlich sind die Anforderungen an Lagerbehältnisse für Munition deutlich geringer als die für Waffen. Es genügt ein nicht klassifiziertes Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß. Diese Bedingungen erfüllt jeder Blechspind.


Das sind jetzt wieder die Aufbewahrungsregeln für zuhause, nicht für das Boot.
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  #61  
Alt 11.12.2007, 15:10
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jannie jannie ist offline
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Moin,
weil alles so super klar ist und weil die Behörde mich (und meine mit WBK, Sachkundenachweis usw...erworbene cal 4 Signalpistole) schon bis in das Ausland verfolgt hat, mit der Frage wie ich das Teil auf dem Boot aufbewahre, ob ich es denn auch überall fein deklariert habe, ob ich (mein
Wohnsitz ist in Holland) es denn hier auch eingeführt habe....
und alles bitteschön schriftlich nachweisen..... hat mich der Zorn gepackt und ich habe das Ding bei der niederländischen Polizei abgegeben.
Ab jetzt nur noch Signalraketen T2 usw.
gruesse
Hanse

Geändert von jannie (11.12.2007 um 16:59 Uhr)
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  #62  
Alt 12.12.2007, 11:30
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo Hanse,
es geht doch nichts über einen richtig gründlichen deutschen Beamten
Gruß
Jürgen
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