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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.09.2006, 07:45
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
Captain
 
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Boot: Stingray 240Cs 5.0 MPI
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Standard Wer haftet....

Morgen Leute,

gestern saß derbenny99 und ich zusammen und da kam uns folgende Frage in den Sinn:

"Wer haftet für Verstöße an Bord, wenn der Rudergänger fährt".

Hintergrund: Pierre hatte zwar den SBF See aber noch nicht den SBF Binnen. Also sind wir zusammen mit seinem Boot gefahren. Noch voll im Prüfungsfieber, sind wir in einen gesperrten Hafen gefahren. Das haben wir aber später erst von jemanden erfahren. Wer wären denn nun dran gewesen?

sava
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  #2  
Alt 28.09.2006, 07:52
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
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Beide Sportbootführerscheine sprechen vom "Fahrzeugführer", der nicht notwendigerweise der "Rudergänger" sein muß.
Allerdings muß der Fahrzeugführer im Besitz der für das jeweilige Gewässer vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sein. Also kann der Kollege mit dem SBF See hier nicht Fahrzeugführer sein. Verantwortlich war demnach derjenige von Euch, der
a. einen SBF binnen hat und
b. von Euch zum Fahrzeugführer bestimmt wurde, so das nicht vorher klar war.

Grüße

Matthias.
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  #3  
Alt 28.09.2006, 07:55
Benutzerbild von Bernd-Andreas
Bernd-Andreas Bernd-Andreas ist offline
Captain
 
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Hallo Sava,

meinem Bauchgefühl nach haftet in erster Linie der "Steuermann" (die Polizei kassiert ja beim PKW auch immer den Fahrer ab), je nach Art des Verstoßes könnte eventuell auch der Eigner mitbelangt werden.

Gruß
Bernd-Andreas
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  #4  
Alt 28.09.2006, 07:55
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
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Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
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Standard Re: Wer haftet....

Zitat:
Zitat von pasic
Morgen Leute,

gestern saß derbenny99 und ich zusammen und da kam uns folgende Frage in den Sinn:

"Wer haftet für Verstöße an Bord, wenn der Rudergänger fährt".

Hintergrund: Pierre hatte zwar den SBF See aber noch nicht den SBF Binnen. Also sind wir zusammen mit seinem Boot gefahren. Noch voll im Prüfungsfieber, sind wir in einen gesperrten Hafen gefahren. Das haben wir aber später erst von jemanden erfahren. Wer wären denn nun daran gewesen?

sava
Immer der Boots/Schiffsführer. wer das in eurem Fall war dürfte wohl klar sein, oder?

MFG René
__________________
MFG René

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  #5  
Alt 28.09.2006, 07:58
katibert katibert ist offline
Lieutenant
 
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Standard Wer haftet

Hi, nichts ist so klar wie der klare GesetzestexT:

Ordnungswidrig handelt:

z.B. der Rudergänger oder z.B. der Ausrüster oder z.B. der Eigentümer oder z.B. der Schiffsführer. Nachzulesen in der EVBinSchStrO, wo nach Verantwortlichkeiten und o.a. Status unterschieden wird.

Gruß katibert
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  #6  
Alt 28.09.2006, 08:09
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Der mit dem SBF Binnen und niemand sonst!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #7  
Alt 28.09.2006, 08:31
Benutzerbild von derbenny99
derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion
Der mit dem SBF Binnen und niemand sonst!
na dann bin ich ja fein raus.

mittlerweile bin ich aber im Besitz des SFB Binnen.


edit: Ich hab nen Sportführerscheinboot..cool..meine natürlich SBF
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Gruß
Benny
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  #8  
Alt 28.09.2006, 08:35
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
(die Polizei kassiert ja beim PKW auch immer den Fahrer ab)
Das ist nicht vergleichbar, da beim Auto der Fahrer auch der Fahrzeugführer ist und im Besitz des Führerscheins sein muß.
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  #9  
Alt 28.09.2006, 09:19
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd-Andreas
Hallo Sava,

(die Polizei kassiert ja beim PKW auch immer den Fahrer ab),
Gruß
Bernd-Andreas
Es gibt beim Auto durchaus eine Halterhaftung wo der Fahrer unbehelligt
bleibt, z.b. Parkverstösse.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #10  
Alt 28.09.2006, 09:19
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pasic pasic ist offline
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und nun?

oder

sava
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  #11  
Alt 28.09.2006, 09:25
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von pasic
und nun?

oder

sava
du wärst dran gewesen, wenn das Boot auf einem Trailer im Parkverbot gestanden hätte, wäre der Halter den Trailer der dumme
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #12  
Alt 28.09.2006, 09:47
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von pasic
und nun?

oder

sava
Da der Schiffsführer die Gesamtverantwortung trägt und der Rudergänger seine Kompetenz, das zu tun (ein Schiff zu führen), noch nicht formal unter Beweis gestellt hat, wird vermutlich im Falle eines Falles der Schiffsführer zur Verantwortung gezogen.

Der Schiffsführer muss "jederzeit in das Geschehen eingreifen können" - die Einfahrt in einen gesperrten Hafen hätte er also verhindern können müssen.

Umso wichtiger ist es, bei wechselnden Rudergängern mit SBF eindeutig klarzustellen, wer Schiffsführer ist (das ist u.a. eine Prüfungsfrage des SBF).
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #13  
Alt 28.09.2006, 09:59
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Was ist eigentlich wenn ich als einziger SBF-Besitzer an Bord auch mal wasserskilaufen möchte?

Darf ich in dem Fall auch einen Rudergänger bestimmen der mich zieht?
Ich habe damals am Lago meinen Bekannten hinter seinem Boot hergezogen.
(War keine 16 , aber das ist ein anderes Thema)

Wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert, z.B. Kollision?

Verantwortlich bin ich sowieso, ob ich mit im Boot sitze oder nicht. Ich kann halt nur schlecht ins Geschehen eingreifen.
__________________
Gruß
Benny
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  #14  
Alt 28.09.2006, 10:00
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davon mal abgesehen; Spaß hatten wir beide genug

sava

P.S. Werde heute mal bei der WaSp mal "die theoretische Frage" stellen.
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  #15  
Alt 28.09.2006, 10:09
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von derbenny99
Was ist eigentlich wenn ich als einziger SBF-Besitzer an Bord auch mal wasserskilaufen möchte?

Darf ich in dem Fall auch einen Rudergänger bestimmen der mich zieht?
Ich habe damals am Lago meinen Bekannten hinter seinem Boot hergezogen.
(War keine 16 , aber das ist ein anderes Thema)

Wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert, z.B. Kollision?

Verantwortlich bin ich sowieso, ob ich mit im Boot sitze oder nicht. Ich kann halt nur schlecht ins Geschehen eingreifen.
Nein.
Du musst als Schiffsführer jederzeit eingreifen können, wenn nötig. Das ist wohl einigermaßen schwierig, wenn Du hinten an der Leine hängst.
Ein Rudergänger muss im übrigen für die Aufgabe "geeignet" und midestens 16 Jahre alt sein.

Gruß
Norman
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  #16  
Alt 28.09.2006, 10:17
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise

Nein.
Du musst als Schiffsführer jederzeit eingreifen könne, wenn nötig. Das ist wohl einigermaßen schwierig, wenn Du hinten an der Leine hängst.
Ein Rudergänger muss im übrigen für die Aufgabe "geeignet" und midestens 16 Jahre alt sein.

Gruß
Norman
so ein Mist, aber so dachte ich mir das schon.

wieso wußte ich vorher, dass du antwortest, Norman?

aber ich war stolz damals mit 13 die 220 PS zu fahren...

aber verantwortungsvoll war es von dem Bekannten nicht wirklich...
__________________
Gruß
Benny
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  #17  
Alt 28.09.2006, 12:51
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von derbenny99
Was ist eigentlich wenn ich als einziger SBF-Besitzer an Bord auch mal wasserskilaufen möchte?

Darf ich in dem Fall auch einen Rudergänger bestimmen der mich zieht?
Ich habe damals am Lago meinen Bekannten hinter seinem Boot hergezogen.
(War keine 16 , aber das ist ein anderes Thema)

Wie sieht es da versicherungstechnisch aus wenn etwas passiert, z.B. Kollision?

Verantwortlich bin ich sowieso, ob ich mit im Boot sitze oder nicht. Ich kann halt nur schlecht ins Geschehen eingreifen.
Zwei Freunde von mir waren vor ein paar Jahren mit dem Jetski unterwegs zum Wasserskilaufen, erst der mit SBF-See auf dem Jet, der andere aud Skiern, danach wurde gewechselt. Just in dem Augenblick kam ein Schlauchboot der WSP vorbei und hielt die beiden an. Anzeige wurde gegen beide erstattet, gegen den Fahrer wegen Fahrens ohne Führerschein, gegen den Halter, weil er den Anderen fahren liess, ohne die Kontolle zu haben,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #18  
Alt 28.09.2006, 12:59
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
...Ein Rudergänger muss im übrigen für die Aufgabe "geeignet" und midestens 16 Jahre alt sein.
Oh...

Da darf meine kleine Nichte gar nicht ans Ruder?

"Pusteblume" wird sowieso nur unter Bedingungen schneller als 6 kn, wo außer mir keiner was an der Pinne verloren hat.
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  #19  
Alt 28.09.2006, 13:24
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Zitat:
Zitat von blaue-elise
...Ein Rudergänger muss im übrigen für die Aufgabe "geeignet" und midestens 16 Jahre alt sein.
Oh...

Da darf meine kleine Nichte gar nicht ans Ruder?

"Pusteblume" wird sowieso nur unter Bedingungen schneller als 6 kn, wo außer mir keiner was an der Pinne verloren hat.
Gilt nur für Mobo > 5PS
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #20  
Alt 28.09.2006, 13:28
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion

Gilt nur für Mobo > 5PS
stimmt so nicht, ein Rudergänger eines führerscheinfreien, motorisierten Fahrzeugs (weniger als 3,68 kW) muss mindestens 16 Jahre alt sein...


Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb.
__________________
Gruß
Benny
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  #21  
Alt 28.09.2006, 13:31
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zumindest ist das so für Binnenschiffahrtsstrassen geregelt, auf Seeschifffahrtsstraße ist unter 5 PS egal wie alt der Rudergänger ist..
__________________
Gruß
Benny
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  #22  
Alt 28.09.2006, 13:49
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von derbenny99
zumindest ist das so für Binnenschiffahrtsstrassen geregelt, auf Seeschifffahrtsstraße ist unter 5 PS egal wie alt der Rudergänger ist..
Stimmt, aber ganz "egal" ist es natürlich nicht, er muss körperlich und geistig in der Lage sein das Boot sicher zu führen. Also der 3-jährigen Nichte zeigen wo man Gas gibt und dann abstoßen geht auch nicht.

Gruß
Noman
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  #23  
Alt 28.09.2006, 13:57
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von derbenny99
zumindest ist das so für Binnenschiffahrtsstrassen geregelt, auf Seeschifffahrtsstraße ist unter 5 PS egal wie alt der Rudergänger ist..
Stimmt, aber ganz "egal" ist es natürlich nicht, er muss körperlich und geistig in der Lage sein das Boot sicher zu führen. Also der 3-jährigen Nichte zeigen wo man Gas gibt und dann abstoßen geht auch nicht.

Gruß
Noman
das ist selbstredend Norman, und volltrunken sollte der Rudergänger natürlich auch nicht sein...kommt ja ab 12 auch schon mal vor.
__________________
Gruß
Benny
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  #24  
Alt 28.09.2006, 15:22
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
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Danke an alle, ich habe es heute leider nicht bis zur WaPo geschafft. Ich bin immer noch nicht 100% überzeugt, wer denn nun gerade stehen müsste. Es war ja sein Boot. Er sollte ja langsamer fahren , aber er hört ja nicht auf mich und aussteigen geht auch schlecht.

Mich würde das wirklich mal interessieren, wie da die Lage aussehen würde. Da würde ja Aussage gegen Aussagen stehen...

Und wenn die uns bekommen hätten, hätten wir eh alles auf´s Forum geschoben... Die haben gesagt, gib Gummi....

sava
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  #25  
Alt 28.09.2006, 15:49
Benutzerbild von derbenny99
derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von pasic
Es war ja sein Boot. Er sollte ja langsamer fahren , aber er hört ja nicht auf mich und aussteigen geht auch schlecht.

sava
mein boot ja, aber pasic schrie immer "zieh das Kleid aus und leg den Hebel auf den Tisch!!"
__________________
Gruß
Benny
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