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  #26  
Alt 06.04.2005, 18:14
Windydriver Windydriver ist offline
Ensign
 
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Das verrückteste ist noch gar nicht erwähnt worden. Jeder darf besoffen Boot fahren, solange einer mit Schein und nüchtern an Bord ist. Er muss nur das Tun und Walten des Rudergängers überwachen.
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  #27  
Alt 07.04.2005, 09:56
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Windydriver
Das verrückteste ist noch gar nicht erwähnt worden. Jeder darf besoffen Boot fahren, solange einer mit Schein und nüchtern an Bord ist. Er muss nur das Tun und Walten des Rudergängers überwachen.
Du irrst gründlich. Auch für den Rudergänger gilt die Anforderung, dass
er dazu geeignet sein muss, auf Binnen- wie auf Seegewässern.

Belem
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  #28  
Alt 07.04.2005, 10:22
Benutzerbild von dr.banzai
dr.banzai dr.banzai ist offline
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Abendblatt Online aktuell:

"Hamburg: 22 Prozent alkoholabhängig

22 Prozent der Menschen in Hamburg sind alkoholabhängig. Das teilte die Hamburgische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (HLS) mit."

Nach dem Thread hier würde ich vermuten das der Anteil derer die in dieser Gruppe einen Sportbootführerschein haben unverhältnismäßig hoch sein muß.
Oder anders herum: Mag sich mal jemand die Mühe machen mir zu erklären warum Bootfahren mit 0,0 Promille weniger Spaß macht?

Gruss, Uwe
__________________
Sicher ist, das nichts sicher ist.
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  #29  
Alt 07.04.2005, 10:41
Benutzerbild von ch4
ch4 ch4 ist offline
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Zitat:
Zitat von dr.banzai
Abendblatt Online aktuell:

"Hamburg: 22 Prozent alkoholabhängig

22 Prozent der Menschen in Hamburg sind alkoholabhängig. Das teilte die Hamburgische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (HLS) mit."

(...)
Glaube keiner Statistik, ausser Du hast sie selbst gefälscht!
Die rechnen bestimmt wie folgt: jeder der regelmässig alkoholische Getränke zu sich nimmt wird als Alkoholabängig bezeichnet. (Definition regelmässig=jede Woche 1 mal)
__________________
Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten.
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  #30  
Alt 07.04.2005, 10:51
Benutzerbild von 1WO
1WO 1WO ist offline
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Zitat:
Zitat von ch4
Glaube keiner Statistik, ausser Du hast sie selbst gefälscht!
Die rechnen bestimmt wie folgt: jeder der regelmässig alkoholische Getränke zu sich nimmt wird als Alkoholabängig bezeichnet. (Definition regelmässig=jede Woche 1 mal)
Hallo !

...nun dann mache ich mich mal auf die Suche nach einer Klinik......
denn mein Bier lass ich mir von gar keinem miesmachen...

Gilt in Österreich als Grundnahrungsmittel.....

Ausserdem: bis 0,5 Promille darf ich ja 3 kippen....
Nur ne Frage an die Hamburger: Ist euer Bier so schlecht, das ihr nur 1 mal je Woche eines trinkt, oder stimmen die 22 Prozent nicht

Grüße Andi

PROST !
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #31  
Alt 07.04.2005, 10:54
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Judschi Judschi ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Frühlein, kommst Du bei die Telefon
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Zitat:
Zitat von dr.banzai
Mag sich mal jemand die Mühe machen mir zu erklären warum Bootfahren mit 0,0 Promille weniger Spaß macht?
Gruss, Uwe
Mit meinem Nachbarn hab ich früher gerne mal ein Bierchen über den Gartenzaun gezischt. Seitdem er keinen Tropfen Alkohol mehr trinkt, ist er unausstehlich.
Also, ich werde mir das Bierchen jedenfalls nicht verbieten lassen!
__________________
Viele Grüße
Uwe

---------------------------------------------------------
Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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  #32  
Alt 07.04.2005, 10:58
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Ich finde, man sollte nicht alles so "BIERERNST" sehen,
was hier geschrieben wurde/wird
Ich finde, dass hier jeder weiss, was er darf oder nicht!

gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #33  
Alt 07.04.2005, 11:01
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Friese Friese ist offline
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Ich probiers Mal.....

wenn ich im Büro sitze, trinke ich Kaffee...
Warum?
Vielleicht ein Ritual, aber ich trinke ihn gern...

Wenn ich esse trinke ich Mineralwasser dazu.
Warum? Keine Ahnung, aber ich finde das für mich passend....

Wenn ich grille oder mit dem Boot auslaufe, trinke ich Bier.
Beim Bootfahren nicht mehr als einen Liter (bevor das Boot wieder festgemacht ist... .
Ich wiege 120kg....
Du wirst lachen, manchmal trinke ich sogar Alkoholfreies, wenn ich danach Auto fahren muss...
Das schmeckt mir, und ich weiß nicht warum mir das verboten werden sollte.
Betrunkene haben an Maschinen generell nix zu suchen, da gebe ich dir recht, aber ein bischen selbstbestimmungsrecht sollte doch schon bleiben, oder????
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  #34  
Alt 07.04.2005, 11:42
Benutzerbild von dr.banzai
dr.banzai dr.banzai ist offline
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Hallo Friese,

Erstmal vielen Dank für deine, wie ich finde, differenzierte Stellungnahme.
Ich habe durchaus nicht vor über alkoholfreies Bier zu lachen.
Aber wenn ich nun noch verstehen könnte warum alkoholfreies Bier auf dem Boot nicht ausreicht, wäre ich ja noch viel schlauer.

Gruss, Uwe

P.S. Nein, ich bin kein Engel. Ja, auch ich trinke Alkohol und manchmal auch zuviel. Ich versuche nur die sich daraus ergebenden Risiken von der Allgemeinheit fernzuhalten.
__________________
Sicher ist, das nichts sicher ist.
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  #35  
Alt 07.04.2005, 14:33
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Friese Friese ist offline
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Boot: Stahlboot 38ft
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Zitat:
Aber wenn ich nun noch verstehen könnte warum alkoholfreies Bier auf dem Boot nicht ausreicht, wäre ich ja noch viel schlauer.
Wenn du mir sagen kanst, warum ich trotz Übergewicht keine fettarme Milch trinke oder die Pommes am liebsten richtig fettig mag.......
"Light" Ziggis hasse ich auch.........

Du hast aber recht, immer wenn andere Menschen gefährdet werden können hört der Spass auf!
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  #36  
Alt 07.04.2005, 18:03
Windydriver Windydriver ist offline
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Also ich habe folgendes erlebt. Ein Bekannter hat immer gern dem Bier zugesprochen. So auch, als wir in eine Schleuse gefahren sind. Zwei Polizisten der Wasserschutz (die zufällig?) anwesend waren ist das nicht verborgen geblieben. Mit breitem grinsen haben sie die Papiere verlangt. Mein Bekannter legte zuerst den Bootsschein, danach Funk- und sein Führerschein und zum Schluß den Führerschein seiner Frau auf den Tisch. Das Grinsen wich einem zornigen Rot. `Fahren Sie weiter` war der einzige Kommentar der Beamten. Auf unsere Nachfrage bestädigte der Beamte, dass mein Bekannter trotz Alkohol fahren darf.
Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Kann natürlich sein dass das Heute anderst ist.
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  #37  
Alt 07.04.2005, 19:17
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Windydriver
Auf unsere Nachfrage bestädigte der Beamte, dass mein Bekannter trotz Alkohol fahren darf.
Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Kann natürlich sein dass das Heute anderst ist.
Ich will Deine Darstellung nicht in Zweifel ziehen, aber rechtlich halte ich
die Auffassung des Wasserschutzpolizisten damals wie heute für absurd.

Nach der Binnenschifffahrtsstraßenordnung muss ein Rudergänger mindes-
tens 16 Jahre alt und geeignet sein, und ein alkoholisierter Rudergänger
ist nun mal nicht geeignet. ein Boot zu steuern, egal wie nüchtern der
Bootsführer ist.

Für den Seebereich sind die Rechtsvorschriften ebenso eindeutig. In den
Nautischen Nachrichten 3/2001 der Kreuzerabteilung wird ausführlich aus
dem Spruch des Seeamtes Hamburg vom 13.11.2000 - DI 108/99H zitiert,
wo es auf der Unterelbe zu einem Seeunfall kam und wo ein Vater das
Steuer an seinen Sohn übergeben hatte. In diesem konkreten Fall waren
zwar beide infolge von Alkoholgenuss fahruntauglich, aber das Seeamt hat
einige lesenswerte Grundsatzausführungen zu dieser Situation gemacht.
Vielleicht hat der eine oder ander ja noch diese Ausgabe.

Belem
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  #38  
Alt 07.04.2005, 21:28
Benutzerbild von jumon42
jumon42 jumon42 ist offline
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Jeder redet zwar von der Promillegrenze. Nur wo kann ich tatsächlich nachlesen was gilt? In welcher Polizeiverordnung steht das?

Ein am WE zufällig kennengelernter Matrose, der Mosel und Rhein fährt berichtet, dass es eigentlich kein Gesetzt gibt, dass Alkohol verbietet, geschweige eine Promillegrenze.
Also wo stehts und ist gültig?
__________________
Grüße aus dem Rheinland

Jürgen

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  #39  
Alt 08.04.2005, 07:52
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von jumon42
Ein am WE zufällig kennengelernter Matrose, der Mosel und Rhein fährt berichtet, dass es eigentlich kein Gesetzt gibt, dass Alkohol verbietet, geschweige eine Promillegrenze.
Also wo stehts und ist gültig?
Für den den Rhein ist das geregelt in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
§§ 1.02 und 1.03. Dort heißt es wörtlich

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

4. Die Mitglieder der Dienst tuenden
Mindestbesatzung nach der
Rheinschiffsuntersuchungsordnung und
sonstige Personen an Bord, die vorübergehend
selbstständig den Kurs und die
Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen,
dürfen nicht durch Übermüdung, Einwirkung
von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus
einem anderen Grund beeinträchtigt sein.

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5
oder mehr Promille oder einer Alkoholmenge
im Körper, die zu einer solchen
Blutalkoholkonzentration führt, oder bei einem
gleichwertigen Alkoholgehalt in der Atemluft ist
es den in Satz 1 genannten Personen verboten,
den Kurs und die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs zu bestimmen.


§ 1.02 regelt dasselbe für den Schiffsführer.

In der Moselschiffahrtspolizeiverordnung gibt es dieselben Bestimmungen.

Das sind aber nur die sanfteren Teile der Vorschriften, weil es hier nur um
Ordnungswidrigkeiten geht. Herber ist da das Strafgesetzbuch für den Fall
der absoluten Fahruntüchtigkeit so ab 1,1 Promille:


StGB § 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luft-
fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher
Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit
Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechts-
vorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs-
oder Luftverkehrs verstößt

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen
von bedeutendem Wert gefährdet.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Belem
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  #40  
Alt 08.04.2005, 17:03
erichabg erichabg ist offline
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Ganz was anderes. Wie sieht es den damit in Kroatien aus?

Weiß jemand, wo hier die Alkohol-Grenze fürs Bootfahren liegt?

Fürs Auto gilt dort ja die 0-Promille-Grenze. Gilt die auch fürs Boot?

Grüße
Erich
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  #41  
Alt 15.08.2005, 18:39
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Nur zur Erinnerung

Berlin. Zur Erhöhung der Sicherheit auf See werden vom 15. August
an die Alkoholbestimmungen für die Besatzungen von Seeschiffen verschärft.
Allgemein sinkt dort die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5, für das Schiffsführungspersonal
von Fahrgast- und Gefahrgutschiffen wird ein totales Alkoholverbot eingeführt.
......
......
Zur Senkung der allgemeinen Alkoholgrenze auf 0,5 Promille sagte Stolpe:
"Damit wird sie an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt angeglichen.
Sie gilt auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische
Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe."
(dpa/sb)
kompl. Text
verkehrsrundschau

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #42  
Alt 15.08.2005, 21:00
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Bubi Bubi ist offline
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da hat hr stolpe aber maechtig viel zu tun wenn er das auch noch kontrollieren will
und ohne kontrolle machts doch keinen sinn, oder?
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #43  
Alt 15.08.2005, 21:04
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Zitat:
Zitat von s.Bubi
da hat hr stolpe aber maechtig viel zu tun wenn er das auch noch kontrollieren will
und ohne kontrolle machts doch keinen sinn, oder?
Aber wenn es kontrolliert wird, bringt es Mücken in die Kasse
__________________
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #44  
Alt 15.08.2005, 21:16
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Whisper Whisper ist offline
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Ahoi Zusammen

Und in der Schweiz?

Wir waren alle der Meinung, dass die gleichen Werte wie auf der Strasse
gelten.

Und nun das ......
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Mit Grüssen aus der Innerschweiz

Skipper Hans

Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch
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  #45  
Alt 15.08.2005, 21:45
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Nur zur Erinnerung

Berlin. Zur Erhöhung der Sicherheit auf See werden vom 15. August
an die Alkoholbestimmungen für die Besatzungen von Seeschiffen verschärft.
Allgemein sinkt dort die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5, für das Schiffsführungspersonal
von Fahrgast- und Gefahrgutschiffen wird ein totales Alkoholverbot eingeführt.
......
......
Zur Senkung der allgemeinen Alkoholgrenze auf 0,5 Promille sagte Stolpe:
"Damit wird sie an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt angeglichen.
Sie gilt auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische
Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe."
(dpa/sb)
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Gruß
UWE
was für ein schwachsinn.

vor einigen jahren - etwa 20 wohl - galten 1,3 promille als grenzwert.
hat sich der metabolismus der menschen seither so gundlegend verändert?

le loup
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  #46  
Alt 15.08.2005, 21:46
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von le loup

was für ein schwachsinn.

vor einigen jahren - etwa 20 wohl - galten 1,3 promille als grenzwert.
hat sich der metabolismus der menschen seither so gundlegend verändert?

le loup
Da hatten wir aber noch Geld in der Staatskasse
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #47  
Alt 16.08.2005, 16:05
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Mucke Mucke ist offline
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ich hab zwar die restlichenb beiträge nicht gelesen...gut möglich das ich wiederhole...aber man sollte ein 0,0 promile grenze überall einführen... auf wasser und straße....


die fangen ja jetzt schon an in der luft zu saufen,das muss man sich mal auf der Zunge zergehn lassen
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  #48  
Alt 16.08.2005, 16:26
Benutzerbild von le loup
le loup le loup ist offline
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Zitat:
Zitat von Mucke40PS
....
die fangen ja jetzt schon an in der luft zu saufen,das muss man sich mal auf der Zunge zergehn lassen
moin

du bist nicht auf dem laufenden.
dat hamse schon vor langer zeit gemacht

le loup
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  #49  
Alt 17.08.2005, 06:51
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von le loup
was für ein schwachsinn.

vor einigen jahren - etwa 20 wohl - galten 1,3 promille als grenzwert.
hat sich der metabolismus der menschen seither so gundlegend verändert?
Natürlich nicht, aber vor eben diesen 20 Jahren gab es kaum 20 Kio Kfz in D, heute sind es knapp 50 Mio. Und die durchschnittliche Motorleistung ist ebenfalls gestiegen. Im Wassersport ist die Entwicklung analog.
Und wo´s enger wird, müssen halt -leider- mehr und strengere Regeln her.

Grüße

Matthias.
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  #50  
Alt 17.08.2005, 07:07
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dieter dieter ist offline
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... also mal ehrlich... mit 1,3 könnte ich nicht mehr fahren, weder mit Boot noch mit dem Auto.....
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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