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  #51  
Alt 15.10.2003, 15:41
Benutzerbild von h-d
h-d h-d ist offline
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Standard Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.

Zitat:
Zitat von KWO
Du wirst mir jetzt aber sicher sagen, weshalb ich einem Sportbootbeginner das teure Flaggenzertifikat für Seeschiffe empfehlen soll, statt der preiswerteren Alternative der Zulassung bei seinem hiesigen WSA bzw. über (s)einen Verband.
Nein, das werde ich dir nicht sagen. Die Entscheidung für die zweckmäßigste Registrierung ist von mehreren Faktoren abhängig (insbesondere vom geplanten Fahrgebiet).

Aber ich halte gar nichts von deinen eindeutig falschen Informationen ("Du kannst beim BSH wohl ein Flaggenzertifikat erhalten, aber der Ansprechpartner für die Registrierung ist und bleibt das nächste Wasser- und Schiffahrtsamt oder ein Bootssport-Dachverband (z.B. DMYV, DSV)." " ... wo das Flaggenzertifikat überall gilt bzw. besser gesagt, wo es nicht gilt?").
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Gruß Heinz-Dieter
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  #52  
Alt 15.10.2003, 15:42
Wolf
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Standard Re: Führerscheinrecht, Achsen, zGM usw.

Zitat:
Zitat von KWO
geht, stelle ich mal einen Nachweis über meine Sachkunde ins Netz. Siehe http://www.schiffahrt.com/fls.html. Auch wenn ich hiervon nicht lange Gebrauch gemacht habe, meine letzte Fortbildung (neues Führerscheinrecht) auch schon 2002 gewesen ist, sollte der Fahrlehrerschein für alle Klassen als Qualifikationsmerkmal für meine Aussagen im Straßenverkehrsrecht wohl schon ausreichend sein.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Hätse mir nich zeigen brauchen, hätt ich auch so geglaubt!
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  #53  
Alt 15.10.2003, 17:10
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Chaabo Chaabo ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Dirk
...
Ich versuche gerade meinen neuen (alten) Trailer umzumelden, habe eine Betriebserlaubnis, eine Zulassung und einen Kaufvertrag. TÜV laut Zulassung 01-2003, nächste HU also 01-2005. Kann den Trailer aber nicht ummelden, weil ich den TÜV-Bericht vom Verkäufer nicht bekommen habe!
Die nette Auskunft der Zulassungsstelle: entweder TÜV-Bericht mitbringen oder machen sie einen neuen TÜV!

Ich habe ja sonst nichts zu tun...........


Gruss aus Meck-Pomm, der genervte Dirk
Hi Dirk,

Du musst nur herausfinden, wo und wann Dein Vorbesitzer die HU hat machen lassen. Dann ein Fax an die entsprechnde Stelle mit den Angaben und Du bekommst die HU-Bescheinigung in Kopie zugeschickt/gefaxt. Das akzeptiert auch die Strassenverkehrsbehörde!

Gruß

David.
__________________

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  #54  
Alt 15.10.2003, 17:22
Wolf
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von boatman
@Charly + @ KWO: Das unter "1." weiss ich nicht anders auszudrücken, da ich auch die entsprechenden Stellen in der STVO und STVZO gelesen habe, aber leider nicht in der Lage bin dieses entsprechend auszulegen. Ich gehe momentan davon aus, dass die Mehrheit der Beitragsschreiber der Meinung ist, bei 750kg ungebremst ist Schluss.
Thomas, kann durchaus so sein, [...] So häufig schau ich da nicht rein.
Ja ja, kann durchaus sein, aber dann solltest Du Dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, alles clean?

Du bist ja KWO jetzt mehrere Male mit Argumenten gekommen, welche widerlegt wurden. Auch mit "fast" Beleidigungen.
Einfach jetzt nur rausschleichen, nach dem Motto, kann ja sein, so geht´s nicht, Charly!

Meine Meinung!
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  #55  
Alt 15.10.2003, 18:52
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard Re: ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von charlyvoss
Also der Wert 750 kg bezieht sich nur auf Krafträder und PKW für 1 Achsige ungebremste Anhänger (§ 42.2 StVZO). Hab aber nichts gefunden was man z.B. hinter LKW ziehen darf
Hi Charly,

ich hab in der Zwischenzeit auch mal nachgeschaut. So ganz richtig ist das auch nicht was Du schreibst. Die 750 kg beziehen sich in der Tat auf Einachsanhänger oder Angänger mit Doppelachse, wo es von Achsmittelpunkt bis Achsmittelpunkt weniger als ein Meter ist. Es ist aber unabhängig vom Zugfahrzeug, also auch von solchen Anhängern hinter LKW's und Bussen und nicht nur hinter Krafträder und PKW's.

Müssen wir also weitersuchen um ihm zu helfen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Hi KWO,

bitte hör auf mit solchen Behauptungen.

Im § 42 Abs. 2 heißt es wörtlich: " Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; ..... Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene remse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeug, aber nicht mehr als 750 kg betragen."

Hallo Wolf,

bitte lies Dir noch mal durch was KWO und ich hier geschrieben haben.
Du wirst feststellen, dass ich bereits bei meiner ersten Antwort -die 750 kg betreffend- gesagt habe, dass ich nur was über PKW und Kräder als Zugfahrzeug gefunden habe.

KWO sagt dann, das das nicht richtig ist was ich behaupte. Er hat nicht z.B.gesagt: "das was Du nicht gefunden hast hab ich -KWO- gefunden und es steht im § ..."

Ich hatte völlig richtig aus dem § 42.2 zitiert (ich habe danach ja den § fast komplett wörtlich abgeschrieben).
Deshalb, und aufgrund der fehlenden Begründung zu KWO´s Aussage: "so ganz richtig ist ...." hatte ich einen Ton angeschlagen der sicher etwas überzogen war.
Allerdings habe ich es auch nicht nötig -wie in einem anderen Thread geschehen- mich (versteckt) als Lügner hinstellen zu lassen.

In diesem Fall hätte ich einfach von KWO erwartet, dass er den oder die entsprechenden §§ zitiert. Dann wär doch alles klar gewesen und diejenigen die Zugriff auf die StVZO haben, hätten in Ruhe nachlesen oder nach eventuellen Ausnahmen suchen können.
Dies ist bisher noch in keiner Antwort erfolgt, und so ist auch meine ausweichende Antwort an Bootmann zu verstehen.

Und jetzt sag mir bitte noch welche meiner Aussagen widerlegt wurden (nicht welcher Aussage widersprochen wurde)?
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Charly
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  #56  
Alt 15.10.2003, 19:15
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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noch etwas zu meinem Verhältnis zu KWO.

Es ist erst in 2 (verschiedenen) Beiträgen vorgekommen, dass ich KWO widersprochen habe.

Bisher fand ich zwar schon mal den Stil seiner Antworten nicht so berauschend, hatte aber keinen Grund seine Sachkunde anzuzweifeln.

In den beiden besagten Thread´s hatt er dann allerdings Behauptungen aufgestellt die im § ... stehen sollten. Ich hatte dann nachgeschaut, nichts entsprechendes gefunden und widersprochen. Auch da hat KWO nicht den Beweis mit entsprechendem Zitat des § angetreten sondern nur auf seine "Sachkunde" verwiesen.

Ich denke, dass hier viele Leute "sachkundig" auf einem/ihrem Gebiet sind. Aber wer möchte hier behaupten er sei unfehlbar?
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Charly
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  #57  
Alt 15.10.2003, 19:20
Fidi
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... mit jedem Tag meines Lebens erhöht sich zwangsläufug die Zahl derer, die mich mal am A ...... Wasser besuchen können.

Wenn "KWO" dabei ist ........ schau hier:

http://38046.rapidforum.com/topic=109989530374



Charly denk dir dein Teil .... es lohnt sich nicht.

"Gegen Dummheit kämpfen selbst die Götter vergebens."

Fidi
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  #58  
Alt 15.10.2003, 19:32
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Standard Re: ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von charlyvoss
bitte lies Dir noch mal durch was KWO und ich hier geschrieben haben.
Du wirst feststellen, dass ich bereits bei meiner ersten Antwort -die 750 kg betreffend- gesagt habe, dass ich nur was über PKW und Kräder als Zugfahrzeug gefunden habe.

KWO sagt dann, das das nicht richtig ist was ich behaupte. Er hat nicht z.B.gesagt: "das was Du nicht gefunden hast hab ich -KWO- gefunden und es steht im § ..."
Ich denke schon das ich geschrieben hatte:

"Im zweiten Teil des Abs. 2 geht es darum, daß ungebremse Einachsanhänger ...blablabla..., aber nicht mehr als 750 kg haben dürfen. Nichts von einer Beschränkung dieser 750 kg max. Anhängelast von Einachsanhängern auf bestimmte Zugfahrzeuge wie z.B. Krafträder und Personenkraftwagen. Es gilt somit für alle ziehenden Kraftfahrzeuge unabhängig von der Bauart bzw. von der Zulassung."

"Diese Beschränkung von 750 kg für alle Zugfahrzeuge (also auch für Lkw's und KOM) mach in so fern schon Sinn, wie einige nach der Bauart wie Pkw's aussehende Fahrzeuge aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen werden, oder aber der kleine 8 Sitzer Bully, der aus was weiß ich für Gründen eine Zulassung als Kraftomnibus hat."

Mußt Du wohl nicht mitbekommen haben.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
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  #59  
Alt 15.10.2003, 19:35
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Zitat:
Zitat von Fidi
Wenn "KWO" dabei ist ........ schau hier:

http://38046.rapidforum.com/topic=109989530374
Kannst Du ausser Gift verspritzen auch noch etwas anderes?

Klaus-Werner Olderdissen
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  #60  
Alt 15.10.2003, 19:46
Fidi
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"KWO"

ich "verspritze" kein "Gift" !!!

Ich habe eingesehen, dass du alles besser weißt.

Hut ab - "Mr. Besserwisser" - ich bin nicht so schlau wie du .....

....und was kann man von einem Rindvieh Anderes erwarten als ein Stück Rindfleisch?

Fidi
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  #61  
Alt 15.10.2003, 19:48
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Ich denke, dass hier viele Leute "sachkundig" auf einem/ihrem Gebiet sind. Aber wer möchte hier behaupten er sei unfehlbar?
Das behaupte ich noch nicht mal von mir. Ich zitiere mal was ich dazu heute morgen noch gesagt habe: "..... und weiß auch was Sache ist. Was natürlich nicht heißt, daß ich da nicht vielleicht auch mal einen Fehler machen kann. Wegen der ständigen berufl. Übung ....."

So und wenn Ihr Euch da jetzt noch weiter fetzen wollt, gerne, nur ohne mich.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #62  
Alt 15.10.2003, 19:55
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Zitat:
Zitat von Fidi
"KWO"

ich "verspritze" kein "Gift" !!!

Ich habe eingesehen, dass du alles besser weißt.

Hut ab - "Mr. Besserwisser" - ich bin nicht so schlau wie du .....

....und was kann man von einem Rindvieh Anderes erwarten als ein Stück Rindfleisch?

Fidi
was soll das? ist nicht unser Stil in diesem Forum.
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Charly
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  #63  
Alt 15.10.2003, 19:56
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Standard

Zitat:
Zitat von Dirk
Hatten wir das Thema nicht schon mal?

Ich kann nur sagen:

Trailer Marke "Eigenbau": darf nicht am öffenlichen Straßenverkehr teilnehmen! Tageszulassung bzw. Kurzeitkennzeichen gibt es nur mit
TÜV und Betriebserlaubnis. Die "6 Km/h-Lösung" habe ich auch mal versucht, geht aber auch ohne "Betriebserlaubnis" nicht!
Einen Bootsbesitzer in der Marina hat es da mal arg getroffen: 2000 DM Geldstrafe wegen Bootsransport mit Eigenbautrailer!

Ich versuche gerade meinen neuen (alten) Trailer umzumelden, habe eine Betriebserlaubnis, eine Zulassung und einen Kaufvertrag. TÜV laut Zulassung 01-2003, nächste HU also 01-2005. Kann den Trailer aber nicht ummelden, weil ich den TÜV-Bericht vom Verkäufer nicht bekommen habe!
Die nette Auskunft der Zulassungsstelle: entweder TÜV-Bericht mitbringen oder machen sie einen neuen TÜV!

Ich habe ja sonst nichts zu tun...........


Gruss aus Meck-Pomm, der genervte Dirk

@ Dieter "Mutiny"

@David "Chaaabo"

Danke für die Tipps, es hat geklappt!

Ich habe beim TÜV-Nord in Eutin angerufen, Prüfdatum und Kennzeichen durchgegeben und morgen bekomme ich den TÜV-Bericht zugefaxt!
Und alles ohne Kosten!!!!
Ja sind wir denn im Schlaraffenland.........


Gruss aus Meck-Pomm, der entspannte Dirk
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Gruß Dirk


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  #64  
Alt 15.10.2003, 20:07
Fidi
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von Fidi
"KWO"

ich "verspritze" kein "Gift" !!!

Ich habe eingesehen, dass du alles besser weißt.

Hut ab - "Mr. Besserwisser" - ich bin nicht so schlau wie du .....

....und was kann man von einem Rindvieh Anderes erwarten als ein Stück Rindfleisch?

Fidi
was soll das? ist nicht unser Stil in diesem Forum.
Stil? - Hat KWO Stil?

Er nervt. Ich äußere nur meine Meinung. Endlose Diskussionen, Rechthabereien, bringen nichts.

KWO könnte ruhig etwas zurückstecken. Ich weiß auch soooo vieles - aber ich belehre niemanden - schon gar nicht in dem Stile des KWO.

Ich empfinde seine ständige "Besserwisserei" beleidigend.

Der Ton macht die Musik.

Fidi
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  #65  
Alt 15.10.2003, 20:13
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard Re: ungebremster Anhänger

Zitat:
Zitat von KWO
Ich denke schon das ich geschrieben hatte:

"Im zweiten Teil des Abs. 2 geht es darum, daß ungebremse Einachsanhänger ...blablabla..., aber nicht mehr als 750 kg haben dürfen. Nichts von einer Beschränkung dieser 750 kg max. Anhängelast von Einachsanhängern auf bestimmte Zugfahrzeuge wie z.B. Krafträder und Personenkraftwagen. Es gilt somit für alle ziehenden Kraftfahrzeuge unabhängig von der Bauart bzw. von der Zulassung."

"Diese Beschränkung von 750 kg für alle Zugfahrzeuge (also auch für Lkw's und KOM) mach in so fern schon Sinn, wie einige nach der Bauart wie Pkw's aussehende Fahrzeuge aus steuerlichen Gründen als Lkw zugelassen werden, oder aber der kleine 8 Sitzer Bully, der aus was weiß ich für Gründen eine Zulassung als Kraftomnibus hat."

Mußt Du wohl nicht mitbekommen haben.
Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
hallo Klaus-Werner,
hab ich tatsächlich nicht mitbekommen. Tut mir leid. Jetzt kann ich auch die Reaktion von Wolf verstehen.
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Charly
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  #66  
Alt 15.10.2003, 20:16
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Cyrus Cyrus ist offline
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in diesem Thread waren die Beiträge von Klaus-Werner sehr sachlich und er hat niemanden an die Karre gefahren.

Ich finde das sich Klaus-Werner richtig Mühe gibt und ihr hackt alle auf ihm rum. (Kann ich auch verstehen). Aber wie gesagt es wird alles besser!

Was richtig oder falsch ist, muß jeder selbst entscheiden!

Wenn mich einer wegen dieses Aussage tadeln will, dann bitte am Telefon.
Und solche Texte von Fidi können wir hier nicht gebrauchen!


Also bitte zurück zum Thema.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #67  
Alt 15.10.2003, 20:16
Wolf
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Zitat:
Zitat von Fidi
"KWO"

ich "verspritze" kein "Gift" !!!

Ich habe eingesehen, dass du alles besser weißt.

Hut ab - "Mr. Besserwisser" - ich bin nicht so schlau wie du .....

....und was kann man von einem Rindvieh Anderes erwarten als ein Stück Rindfleisch?

Fidi
Du gespaltene "Persönlichkeit" solltest Dich besser raushalten......!!!!
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  #68  
Alt 15.10.2003, 20:23
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
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So ich habe das meinige getan. Mehr geht nicht.

Jetzt bleibt das WE abzuwarten.





PS: Und ich mag beide gerne. Charly und KWO ! ! !

Und viele andere natürlich auch. Und so nebenbei haben wir noch ein TÜV-Problem gelöst. Einfach genial.
__________________
Gruß, Thomas
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  #69  
Alt 15.10.2003, 20:56
Fidi
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Beiträge: n/a
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Tscha, was es alles gibt: gespaltene Persönlichkeiten, gespaltene Zungen ...

gespaltene Hinterteile!

Fidi
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  #70  
Alt 15.10.2003, 21:04
VirginWood
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Beiträge: n/a
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Gespaltenes Hinterteil Habe gerade nachgesehen, Fidi...hab ich auch Und damit werde ich mich mal in Dein Forum setzen und es ein bischen aufmischen
Wird mir tierisch Spaß machen...so wie Dir
Kommt jemand mit ?
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  #71  
Alt 15.10.2003, 21:25
Segelwilly
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Hi,
hab jetzt nicht alles gelesen, doch sollte nich alles, was sich im Straßenverkehr bewegt, eine Bauartgenehmigung/Zulassung haben?

Willy
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  #72  
Alt 15.10.2003, 21:31
Segelwilly
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Beiträge: n/a
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Nu hab ich doch noch etwas gelesen und wie ich es mir dachte,
"hat man sich mal wieder am Kragen".
Tz,tz,tz....
Willy
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  #73  
Alt 15.10.2003, 21:35
VirginWood
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Ja Willy...nicht das es hier langweilig wird
Aber die richtigen Beleidigungen bleiben noch aus...ein gespaltenes Hinterteil ist noch etwas einfallslos
Ich harrer erwartungsvoll der Dinge, die da noch kommen...nicht das der Winter langweilig wird
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  #74  
Alt 15.10.2003, 21:38
Segelwilly
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Jau,
ist schon merkwürdig, im Club haben wir diese Erscheinungen auch. Im Forum oder in einem Listenverteiler kloppen sie sich wie die Besenbinder und beim nächsten Treffen sitzen sie grinsend beisammen...
Willy
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  #75  
Alt 16.10.2003, 07:15
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
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..........diese "Streitkultur" gefällt mir nicht!
Man muss ja nicht immer gleicher Meinung sein, kann aber trotzdem den richtigen Ton treffen, oder?


Der nachdenkliche Dirk
__________________
Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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