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  #26  
Alt 23.11.2005, 14:06
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Hallo !

Man kann sich auch den passenden Trailer von einem Kumpel leihen...oder ein passendes Kennzeichen...

@boatman

Du hast ne PN

Grüße Andi
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  #27  
Alt 23.11.2005, 14:08
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Ich werd das schon wuppen außerdem ist meine Bekannte mit, die macht den Officern dann hübsche augen und dann geht das schon ^^

danke für eure Hilfe...
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  #28  
Alt 23.11.2005, 14:10
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Zitat:
Zitat von Dream-Flyer
Ich werd das schon wuppen außerdem ist meine Bekannte mit, die macht den Officern dann hübsche augen und dann geht das schon ^^
Ja, hoffentlich ist die Polizeibeamtin ne Lesbe- sonst wirds nix....


Au Mann.....

Grüße Andi
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  #29  
Alt 23.11.2005, 14:11
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ach Leutz das klappt schon

danke nochmal *knutscha*
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  #30  
Alt 23.11.2005, 14:16
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..ich frag mich manchmal, was denkt sich jemand, der hier neu ins forum kommt und dann beiträge durchliest... und dann auf so einen wie hier stößt....

eigentlich gehört der wieder mal komplett ins flachwasser...
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dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #31  
Alt 23.11.2005, 14:19
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HU ist "Hauptuntersuchung" und wird landläufig als "TÜV" bezeichnet, was aber eigentlich nur eine der drei, vier Institutionen (neben DEKRA, GTÜ? Landratsamt?) ist, die die Hauptuntersuchung ausführen darf.

Ist ein Fahrzeug mehr als 18 Monate (bin ich mir ziemlich sicher, waren früher mal nur 12 Monate) _abgemeldet_, brauchst Du eine Vollabnahme (ist sehr ähnlich, nur teurer ), die NUR der TÜV machen darf.

Du schreibst, der Anhänger hatte ein grünes Kennzeichen, also steuerfrei. Ist der dann tatsächlich abgemeldet, oder ist nur das Kennzeichen weg? Das sind durchaus unterschiedliche Sachverhalte. In letzterem Fall darfst Du nichtmal ein Kurzzeitkennzeichen verwenden, welches explizit nur für abgemeldete Fahrzeuge verwendet werden darf (auch wenn es ggfs. keine Sau überprüfen kann). In ersterem Fall kann jede Dekra (die meist viel kundenfreundlichere Öffnungszeiten hat) eine neue HU machen, egal, wie lange die letzte her ist (worst case machen die 2 HUs ...).

Mit dem Pappschild ist so eine Sache. Auch wenn ich glaube, dass es nicht zulässig ist, begehst Du weder Steuerhinterziehung (da Sportanhänger = steuerfrei) noch fährst Du eigentlich unversichert (da durch Zugmaschine versichert). Kritisch ist die HU: mit einem Trailer mit massiv überzogener HU mit Pappschild auf der Autobahn erwischt zu werden, geht schief.

Dann fahr mit Deinem Pappschild wenigstens zum erstbesten TÜV - selbst wenn Du eine Mängelkarte kriegst, hast Du eine Chance, mit maximal einem kleinen Bußgeld nach Hause zu kommen. Ansonsten kannst Du mit einer Anzeige rechnen und Deinen Trailer bei irgendeiner Autobahnmeisterei mit 'nem Tieflader abholen lassen.

Wenn der Trailer von TÜV gleich stillgelegt wird, gehört er sowieso nicht auf die Bahn.

Ich habe damals meinen Trailer aus einer Scheune mit dem noch vorhandenen grünen Kennzeichen, aber >24 Mon. HU überzogen aus der Scheune zur nächsten Dekra gezogen und nichtmal eine Mängelkarte gekriegt.
Guckst Du hier:
http://www.boote-forum.com/phpBB2/viewtopic.php?t=9873
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  #32  
Alt 23.11.2005, 14:23
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Zitat:
Zitat von dieter
..ich frag mich manchmal, was denkt sich jemand, der hier neu ins forum kommt und dann beiträge durchliest... und dann auf so einen wie hier stößt....

eigentlich gehört der wieder mal komplett ins flachwasser...
Genau, Dieter- wech damit...

Grüße Andi
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  #33  
Alt 23.11.2005, 15:43
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Zitat:
Zitat von Dream-Flyer
joa joa wasn reges interresse, habe eben mal bei unserem LVM Herren angerufen, er meint ich kann das ding mitn Papschild vom Zugfahrzeug überführen, das würde dann reichen... dann ist der Hänger mit dem Auto versichert.
Kann ich kaum glauben, würde ich mir schriftlich geben lassen....
Sonst stehst Du da, wenn was passiert....
Und wenn einem was passiert, dann meistens in solchen Situationen..
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  #34  
Alt 23.11.2005, 15:59
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Hallo zusammen,

was mich jetzt wieder verwirrt,ist folgendes

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

§ 18 Abs. 6 m

Don P
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  #35  
Alt 23.11.2005, 16:21
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was hindert ihn denn dran, den Hänger eben beim Tüv vorzuführen udn dann mit grüner Nummer zu fahren, wie das alle machen ....

verkehrstüchtig sollte er doch sowieso sein, oder willste auf nem ollen Gammeltrailer das schönen teure Boot riskieren...

Irgendwie versteh ich solche Problematiken überhaupt nicht, wenn da am Tag für 150 € Sprit verfahren wird mit nem Boot und dann wegen nen paar Euro Tüvabnahmen geknausert wird....
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Gruß - Georg
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  #36  
Alt 23.11.2005, 16:23
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zumal ich mir vorstellen kann, das sich im Schadensfall selbst mit nem Kurzzeitkennzeichen und Versicherung genau diese Jungen aus der Verantwortung stehlen, wenn da am Anhänger auch nur das geringste nicht technisch einwandfrei ist......
__________________
Gruß - Georg
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  #37  
Alt 23.11.2005, 16:35
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Zitat:
Zitat von gbeck
was hindert ihn denn dran, den Hänger eben beim Tüv vorzuführen udn dann mit grüner Nummer zu fahren, wie das alle machen ....
[...]
Dass der Trailer in Hamburg ist und er nicht.
Deswegen ja mein Vorschlag: mit Pappschild zum TÜV (ist kritisch, ich weiß), ab mit Pappschild nach Hause (ist weder Steuerhinterziehung noch Fahren ohne Versicherung noch fahren ohne HU), zuhause dann grün zulassen.
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  #38  
Alt 23.11.2005, 16:39
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Zitat:
Zitat von Don P
Hallo zusammen,

was mich jetzt wieder verwirrt,ist folgendes

www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

§ 18 Abs. 6 m

Don P
was willst du uns damit sagen ??

m) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.

das steht dort...

hmm ?! mfg Sven
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  #39  
Alt 23.11.2005, 17:26
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Fletcher-Andi Fletcher-Andi ist offline
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mal reingeworfen:

Wie ist es , wenn ich meinen Trailer 6 Monate Tüv überzogen habe?? Bekomme ich bei der nächsten Tüv-Prüfung nur 6 monate weniger und das war alles? Oder kommt da noch was anderes?

fragt sich
Andi
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  #40  
Alt 23.11.2005, 17:41
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Zitat:
Zitat von Dream-Flyer
[...]
was willst du uns damit sagen ??

m) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.
Der Satz beginnt (60cm weiter oben) mit "Diese Zulassungspflicht gilt nicht für:". Ich lese den Satz so, dass man einen Trailer gar nicht zulassen bräuchte (sondern mit Zugmaschinen-Kennzeichen fahren dürfte?), würde aber trotzdem mal verifizieren, ob das eine aktuell gültige Version und Interpretation ist.

Zitat:
Zitat von Oudee
mal reingeworfen:

Wie ist es , wenn ich meinen Trailer 6 Monate Tüv überzogen habe?? Bekomme ich bei der nächsten Tüv-Prüfung nur 6 monate weniger und das war alles? Oder kommt da noch was anderes?

fragt sich
Andi
Nee, dann nur 18 Monate.

Die Regeln sind: HU nur bis 24 Monate nach ursprünglicher Fälligkeit, mindestens jedoch 1 Monat.
Mein Trailer war 30 Monate drüber, also gabs 1x 1 Monat und 1x 24 Monate (also 2x HU, 2x Gebühr, 2x Bestätigung, sogar 2x Plakette).
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Andreas
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  #41  
Alt 23.11.2005, 18:43
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Hi!

Versucht es mal da: http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/zpd/wsp/ und dann bei den Downloads "Bootstransporte allg." und "Bootstransporte Detail". Ist eigentlich gar nicht mal so schlecht.

Pappschild ist auf jeden Fall Mist und nicht erlaubt, das steht schonmal fest. Kostet nur unnütz Geld wenn du damit erwischt wirst.

Lieben Gruß!
Chris
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  #42  
Alt 23.11.2005, 18:50
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nach meiner Auskunft darf man das, und nach dem Bericht auch.
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  #43  
Alt 23.11.2005, 18:54
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Dream-Flyer
nach meiner Auskunft darf man das, und nach dem Bericht auch.
Und warum fragst du dann hier nach, wenn du "so schlau" bist
Willst du die User testen


UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #44  
Alt 23.11.2005, 18:55
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SvenHH SvenHH ist offline
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Uwe, weil ich dem Versicherungs Fritzen nicht so ganz traue...
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  #45  
Alt 23.11.2005, 18:57
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Dream-Flyer
Uwe, weil ich dem Versicherungs Fritzen nicht so ganz traue...
achso, dann überprüft du hier deinen "VERSICHERUNGSFRITZEN"

Hast du gelesen was Miki geschrieben hat

gruß
UWE
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  #46  
Alt 23.11.2005, 19:01
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ja Uwe da habe ich auch schon dran gedacht, das werde ich auch glaube ich machen, und unser nachbar ist " Dorfcherif " den werde ich morgen mal fragen.

mfg. Sven
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  #47  
Alt 23.11.2005, 19:36
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Nach welchem Bericht darf man das? In dem Link find ich nix von "Pappschildern". Vielleicht hab ich's ja auch überlesen, aber um was für einen Trailer geht es eigentlich (zGG meine ich)?

Lieben Gruß!
Chris
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  #48  
Alt 23.11.2005, 19:45
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Hallo, also in dem Bericht von den einem User (komm grad nich auf sein namen) da steht drin das man trailer zum transport von Sportgeräten z.b PFerde Boote etc. brauch man niocht anmelden, sofern sie nur zur überfürung genutzt werden. Ansonsten langt das Papschild.
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  #49  
Alt 23.11.2005, 19:48
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Hallo !

Hab ichs überlesen? Was ist das für ein Trailer, hzGG, Einachser, Zweiachser?

Vielleicht gibts ja eine andere Möglichkei das Boot zu überführen? Wie schwer ist das Boot/der Anhänger?

Größerer anderer Hänger eventuell...

Grüße Andi
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  #50  
Alt 23.11.2005, 20:10
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Hallo,

Boot mir Trailer ca. 400kg einachser ungebremst...
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