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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.09.2015, 20:29
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Standard Kurzzeitkennzeichen

Hallo


Verstehe ich das richtig ......

Ich will ein Auto hinter Bonn kaufen wohne aber bei Gießen( Hessen )
Ich muss das lurzzeitkennzeichen aber in der Stadt kaufen wo das Auto steht?

Spinnen die? Das sind 230 km von mir entfernt und das wird Samstags nichts werden...... Und unter der Woche klappt das nicht....

Wie soll ich dann ein abgemeldetes Auto zu mir bekommen....

Ich dachte ,dass ich zu meiner Zulassungsstelle gehe ein Kennzeichen mit der Evb Nummer kaufe und dann darunter fahre und das Auto hole....
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  #2  
Alt 09.09.2015, 20:38
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45meilen 45meilen ist offline
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Leih Dir nen Trailer, hole die Kiste nach Hause, dann kannst Du zu Hause gleich anmelden
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 09.09.2015, 20:38
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Ja das ist ab 1.4. so und ohne TÜV kein Kurzzeitkennzeichen mehr
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Gruß Jörg
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  #4  
Alt 09.09.2015, 20:39
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Das heißt die wollen die Papiere des Autos sehen?

Wozu dann ein kurz Kennzeichen wenn ich es doch direkt anmelden kann wenn ich alle Papiere habe.... Verstehe ich nicht
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  #5  
Alt 09.09.2015, 20:42
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Ob der Verkäufer es auf sich anmeldet als kurzzeitkennzeichen und ich dann nach Hause fahre...... Weil ich will nicht mehrmals da hin fahren......
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  #6  
Alt 09.09.2015, 21:23
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FA...faq_liste.html

so wie ich das lese, kannst Du weiterhin das KZK bei Dir Zuhause
ausstellen lassen.

Du brauchst:
- EVB
- TÜV Bericht über gültige HU
- genaue Fahrzeugdaten (bsp. Kopie des Scheins)

damit wird dann eine "echte" Zulassungsbescheinigung Teil I
ausgestellt, inkl. der VIN.

Ruf deine Zulassungsstelle an und lass Dir Auskunft geben. Verweise ggfs.
auf die Angaben des BMVI.
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #7  
Alt 09.09.2015, 22:45
bob 57 bob 57 ist offline
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Kurzzeitkennzeichen gibts selbstredend auch ohne gültige HU/ohne gültiges TÜV-Pickerl.

Vor ein paar Wochen erst so gemacht!

Aus der STVZO:
§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
1. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
2. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
3. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.



Von TÜV/HU steht da NICHTS!


Das Kurzzeitkennzeichen ist am für das Fahrzeug zuständigen Standort zu holen!
Wenn man also in Gießen wohnt und in Bonn ein Auto kauft, ist der Standort selbstredend Gießen, denn da wohnt der neue Eigentümer. Ergo holt man das Kurzzeitkennzeichen in Gießen und nicht in Bonn.


Eigentlich doch ganz einfach.....
__________________
Gruß vom Bob
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  #8  
Alt 09.09.2015, 22:52
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von bob 57 Beitrag anzeigen
Eigentlich doch ganz einfach.....
Glaubst du.
Seit dem 1.4.2015 bekommst du ohne gültigen TÜV und HU kein Kurzzeitkennzeichen mehr.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #9  
Alt 09.09.2015, 23:30
bob 57 bob 57 ist offline
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Nur für dich, Klaus, aus einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums:
...
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
  • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
  • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
__________________
Gruß vom Bob
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  #10  
Alt 10.09.2015, 00:26
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klastey klastey ist offline
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Nur für den Oberförster:
Laut Zulassungsstelle GÖ keine Fahrten ohne TÜV und HU mit Kurzzeitkennzeichen.

Ich hab mir einen Anhänger geholt und hab ihn zur Werkstatt zur HU gebracht
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #11  
Alt 10.09.2015, 04:38
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Zitat:
Zitat von bob 57 Beitrag anzeigen
Nur für dich, Klaus, aus einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums:
...
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
  • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.
  • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Also darf er ohne HU das Auto nicht an seinen Wohnort überführen. Ende!

Da der Wagen aber noch Tüv hat, kann er sich hier mit nem Foto von der antuellen Zulassung ein KZK besorgen.
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
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  #12  
Alt 10.09.2015, 05:05
bob 57 bob 57 ist offline
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Oh Mann..

Nochmal:

..bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten...

Und wo ist der Zulassungsbezirk, der das Kenzeichen ausstellt?
Richtig, es ist der des Käufers.
__________________
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  #13  
Alt 10.09.2015, 05:09
bob 57 bob 57 ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Nur für den Oberförster:
Laut Zulassungsstelle GÖ keine Fahrten ohne TÜV und HU mit Kurzzeitkennzeichen.

Ich hab mir einen Anhänger geholt und hab ihn zur Werkstatt zur HU gebracht

Wollte man mir hier im Heidekreis auch erzählen. Wobei zugegeben die Novelle der Zulassungsordnung da noch druckfrisch war. Es gab dann ein etwas längeres "klärendes Gespräch" und alles war gut.
Sachbearbeiter sind eben keine Juristen, manchmal muss man ihnen etwas auf die Sprünge helfen.
Der Landkreis Verden teilte hingegen von Anfang an meine Auffassung, einer meiner Kumpel hat am Wochenende seinen nicht getüvten Trailer mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen und sein Boot nach Hause geholt.
__________________
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  #14  
Alt 10.09.2015, 06:40
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Giligan Giligan ist offline
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Man darf sich bei denen beschweren, die ein Kurzzeitkennzeichen als Freibrief sahen, irgendwelchen Schrott auf eigenen Achsen zu überführen oder mal mit HU unfähigen Geräten ein Treffen besuchten.


Von sich aus kommt ein Amt oder eine Behörde nicht auf derartigen Unsinn.

Willy
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  #15  
Alt 10.09.2015, 08:00
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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So wird es zhT bei uns gemacht:
Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr

Zulassungsbehörde
Kurzzeitkennzeichen
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
Das Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden. Die Gültigkeitsdauer ist auf maximal fünf Tage beschränkt. Das Ablaufdatum wird auf den Kennzeichen am rechten Rand eingestanzt. Nach Ablauf der Frist müssen Sie die Kennzeichen nicht an die Zulassungsstelle zurückgegeben, sondern können sie vernichten.

NEU AB DEM 01.04.2015:

Ab dem 01.04.2015 können Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die über eine Typ- oder Einzelgenehmigung verfügen. Das Fahrzeug muss bei der Antragstellung konkret benannt werden. Weiterhin ist es erforderlich, dass das Fahrzeug in dem Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt.
Sollte das Fahrzeug über keine gültige Hauptuntersuchung verfügen, so kann für das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsorganisation und zurück zugeteilt werden. Die Einschränkung dieser Fahrt wird in dem Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen eingetragen; das Kurzzeitkennzeichen ist nur für diese Fahrt gültig.
Bitte beachten: Die Fahrzeuge müssen außer Betrieb gesetzt sein.


Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (Hinweise zur elektronischen Versicherungsbestätigung finden Sie hier)
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung (bei EU-Bürgern den Reisepass oder den EU-Ausweis, bei Bürgern anderer Länder den Reisepass)
wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint: eine Vollmacht (Vordruck hier) und den Personalausweis des Vollmachtgebers
Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei einer Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, müssen die Vollmachten und Ausweise der gemeinschaftlich Vertretungsberechtigten vorgelegt werden). Bei Fahrzeugzulassungen auf Vereinigungen (GbR usw.) ist ein Vertreter zu benennen, auf dessen Namen die Zulassung erfolgt.
Bei minderjährigen Antragstellern müssen deren eigene Ausweise sowie die Einverständniserklärung (Vordruck hier) und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden
Zulassungsbescheinigung Teil I des jeweiligen Fahrzeugs (auch in Kopie möglich)
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
Gebühr im Regelfall
13,10 Euro
Ansprechpartner/innen und Kontakte
... hier
Fachdienstleitung
Angela Stahl


Quelle: HP Kreis Dithmarschen



Übrigens:
Da drüber habe ich mich schon vor Einführung geärgert.

https://www.boote-forum.de/showthrea...eitkennzeichen
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (10.09.2015 um 08:09 Uhr)
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  #16  
Alt 10.09.2015, 09:14
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aunt t aunt t ist offline
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Moinsen
Vergeßt bei den Diss nicht, das hier nicht nur Bundesrecht greift, (Länderrecht( und Komunen haben da Gestaltungsmöglichkeiten kann von daher durchaus unterschiedlich mit den Kurzzeitkennzeichen gehandhabt werden.
Hans
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #17  
Alt 10.09.2015, 09:30
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Der Frosch Der Frosch ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen
Vergeßt bei den Diss nicht, das hier nicht nur Bundesrecht greift, (Länderrecht( und Komunen haben da Gestaltungsmöglichkeiten kann von daher durchaus unterschiedlich mit den Kurzzeitkennzeichen gehandhabt werden.
Hans
Genau so ist es.
Im Rhein-Sieg-Kreis zum Beispiel ist es erlaubt, ohne HU mit Kurzkennzeichen zu fahren, dies gilt für den Rhein-Sieg-Kreis sowie angrenzende Landkreise in denen das Fahrzeug evtl. steht und zu überführen ist.
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  #18  
Alt 10.09.2015, 09:36
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Der Frosch Der Frosch ist offline
Captain
 
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Schau mal in diesem Trööt

https://www.boote-forum.de/showthrea...=232056&page=2

im Beitrag #24 in den Anhang.
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  #19  
Alt 10.09.2015, 11:48
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Ich habe jetzt 2x mit der Zulassungsstelle telefoniert und ich konnte mich darauf einigen,dass der Fahrzeugschein beidseitig kopiert mitgebracht wird und man den Tüv sieht.
Dieses Papiere habe ich jetzt in der Hand und kann heute Mittag meine Luxus Kurzzeitkennzeichen holen wo die Schilder schon 30€ kosten.....
Aber naja...
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  #20  
Alt 10.09.2015, 13:33
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von bob 57 Beitrag anzeigen
Kurzzeitkennzeichen gibts selbstredend auch ohne gültige HU/ohne gültiges TÜV-Pickerl.
Ich weiß nicht in welchem Land Du wohnst, aber in Deutschland ist das leider vorbei. Bis zur letzten Zulassungsstelle hat sich das aber villeicht nicht rumgesprochen... herzlichen Glückwunsch.

Ausnahmen können für HU-Fahrten im selben oder angrenzenden Landkreis gemacht werden. Wobei ich diese Fahrten auch mit den alten Kennzeichen ungestempelt machen kann, Versichertung vorausgesetzt. Und das KzKz kann ich mir ja generell holen wo ich will.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #21  
Alt 10.09.2015, 14:30
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Wer kommt auf so eine kranke Idee ???
Ich habe mir immer von meinen Freund der eine Werkstatt hat , seine roten Kennzeichen gegen eine Spende von 20 Euro für die Kaffee Kasse geliehen . Werde den mal fragen ob ich die noch bekomme für eine Auto ohne TÜV .
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  #22  
Alt 10.09.2015, 15:28
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
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Wer so einen Freund hat gehört zu den besser Gestellten, das ist auch klar. So einfach wie vor 20 Jahren verborgt kein Händler mehr sein 06er.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #23  
Alt 10.09.2015, 20:00
Tim2502 Tim2502 ist offline
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So,

Sie liege im Auto.

13.50€ für die Zulassung
28,90€ für die Schilder die dann gleich in die Tonne fliegen....
Das gibt's doch nicht....solch eine Abzocke......

Auf jedenfalls schauen die ganz genau wegen dem TÜV und einige wurden nach Hause geschickt weil sie Autos ohne TÜV fahren wollten.
Dieses Kurzzeitkennzeichen ist auch nur speziell für das Auto...
Es wird die Fahrzeugnummer und alles eingetragen.... Und man bekommt einen normalen Fahrzeugschein....

Sollte einem Das Auto nicht gefallen somit hat man mal um die 40€ für nichts ausgegeben...

Daumen hoch
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  #24  
Alt 10.09.2015, 21:44
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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die geringe Gebühr für die Versicherung fehlt noch
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #25  
Alt 10.09.2015, 22:20
Tim2502 Tim2502 ist offline
Admiral
 
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???

Wie? Die Versicherung von der die Evb Nummer ist wird auch die sein wo es drüber läuft....
Bin mal gespannt....
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