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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#27
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Zum 01.01. kommt wahrscheinlich der Hammer.
Die USt geht rauf auf mind. 19 % (mein Tipp 21 % weil das ja in der EU der Durchschnitt ist), der Handel wird dann die Gelegenheit nutzen und gleich die Inflation ausgleichen und noch nen gehörige Schippe drauf hauen weil man das ja dann dem Staat in die Schuhe schieben kann. Kleine Randnotiz: Der Hornbach wirbt gerade damit, dass man 3 % Ust. aus dem Juni wieder erstattet bekommt wenn man sich bei denen registriert und die Kassenbons hoch lädt. Gruß Chris
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#28
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Zitat:
Hornbach hat wie viele andere Unternehmen Angst, dass Investitionen nach hinten verschoben werden. So eine Äußerung kann also dafür sorgen, dass die nächsten 14 Tage Totentanz im Laden ist.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#29
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Zitat:
Wenn von jetzt auf gleich ein anderer Mehrwertsteuersatz gilt, dann sind es 2 Eingriffe in der Fibu und in der Faktura. (dauert keine 2 Minuten) Mein Kommentar ist nicht vom Endkunden, sondern vom Anwender. Soviel zum Aufwand. Läutet es Jetzt? Ein Handwerker, Stromanbieter, Tel-, und Internetanbieter ect. haben die Mehrwertsteuer am Ende der Rechnung ausgewiesen. Da spart der Endkunde. Überall wo mit Bruttopreisen gehandelt wird, gewinnt der Händler.. falls er nicht vorher seine Preise senkt. Was sehr unwahrscheinlich ist. |
#30
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Glaub ich nicht... Luxemburg hat 17%, Malta 18%, Deutschland noch 19%, alle anderen EU-Länder mehr... es gibt EU-Länder mit 25% und genau da werden wir am 01.01. ankommen mit der Begründung, dass die Billion, die jetzt verschleudert wird, ja wieder reinkommen muss...
LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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#31
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Die Discounter geben die Mehrwertsteuersenkung an Endverbraucher weiter.
https://www.ruhr24.de/service/edeka-...-13798336.html Ich denke, das die anderen Unternehmen gut wären sich dem anzuschließen. |
#32
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Ich gebe die 3 Prozent auch weiter. Ich hab einen Kunden der einen 3,5 PS Motor kaufen will und er hat sich auch schon ausgerechnet das er 19 Euro spart.
Meine Preise auf der Internetseite werde ich nicht ändern. Ich ändere den Steuersatz in meinem Rechnungsprogramm auf 16 % und den Rest rechnet das Programm alleine. Sehe da kein Problem für meine Firma. |
#33
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Zitat:
Die dümmste Aussage im Artikel ist:"So einfach, wie das klingt, ist es nicht. Jeder Artikel wird neu kalkuliert" Gibt es jetzt ein neues Netto vom Brutto? Mann, Frau, Diverse, läßt sich die Menschheit veräpeln... |
#34
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Onlineshops haben Probleme mit Vorkasse, Paypal usw. Zahlung erfolgt noch bei 19%, Lieferung bei 16%. Dann gibt es noch bereits bezahlte Rückstände, bzw Artikel mit Lieferzeit
Es zählt der Versandtag, nicht der Zahltag. Das ist nicht so einfach. Im Übrigen kann Elster auch noch nicht mit zwei Steuersätzen umgehen. Faktisch ist die Umsatzsteuer am Zahltag zum geltenden Satz fällig. Also bei Vereinnahmung. Die Rechnungsstellung ist am Liefertag. Daraus erfolgt eine Korrektur um 3%. Bei mir betrifft das einige hundert Rechnungen. Der Aufwand ist enorm. Software muss angepasst werden usw. Wir sitzen da schon seit Bekanntgabe dran. Im Januar geht das wieder los, nur anders herum. Ein Riesenprojekt im Moment.
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#35
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Es gilt die MwSt. an dem Tag wo ich eine Rechnung schreibe. Die Leistung bzw. Lieferung sollte dann schon erfolgt sein. So handhabt es der ehrsame deutsche Geschäftsmann.
Elster hat mit der MwSt. nichts am Hut. Elster ist nur eine Software welche deine Umsatzsteuervoranmeldung/Quartalsmeldung/Jahresmeldung und andere Steuermeldungen an das Fiamt übermittelt. Unsere Fibu-Software kann soviel Steuersätze verarbeiten wie gebraucht werden. Wenn Du allerdings eine 99€ Software hast geschied es dir recht wenn du Mallesten hast. Wir haben einen Wartungsvertrag, bekommen jedes Jahr mindestens (dank Fiamt) 1 Update und haben im Bedarfsfall auch einen Ansprechpartner im Softwarehaus, welcher telefonisch ohne Warteschleife erreichbar ist. Falls es dir noch nicht aufgefallen ist. Vorauskasse geht zurück und Kauf auf Rechnung wird Standard. Den Satz von Dir: Zahlung erfolgt noch bei 19%, Lieferung bei 16%. verstehe ich nicht. Schreibe doch einfach die Rechnung auf das Datum des Zahlungseingangs. Wo ist das Problem? Irgendwie bestätigt sich ein Satz welcher sich .... nee lieber nicht.Wir sitzen da schon seit Bekanntgabe dran. Im Januar geht das wieder los, nur anders herum. Ein Riesenprojekt im Moment. Selber Schuld wenn Geiz geil ist. Mit dem Lesen dieser Antwort werden Beratungsgebühren fällig welche von Ihrem Konto abgebucht werden mit dem zum Zeitpunkt der Abbuchung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Kontonummer bitte innerhalb 12 Stunden per PN. |
#36
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Zitat:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Servi...-Umsatzsteuer/ Wann du deine Rechnung schreibst ist völlig Latte, auf den Leistungszeitpunkt kommt es an. War wohl nichts mit dem ehrsamen Geschäftsmann.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben. Geändert von trockenangler (17.06.2020 um 17:12 Uhr)
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#37
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Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgebend. Dementsprechend gilt: Nur wenn die Lieferung oder Leistung im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 ausgeführt wird, gilt der abgesenkte Steuersatz von 16% (bzw. 5%). Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind unerheblich. Insofern müssen Rechnungen über nach dem 30. Juni 2020 (und vor dem 1. Januar 2021) zu erbringende Leistungen bereits heute grundsätzlich mit dem für diesen Zeitraum geltenden Umsatzsteuersatz (16% bzw. 5%) fakturiert werden. Werden dagegen Rechnungen über bis zum 30. Juni 2020 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erteilt, ist noch der heute gültige Steuersatz (19% bzw. 7%) anzuwenden. Entsprechende Grundsätze sind dann auch bei der vorgesehenen Rückumstellung (Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze) zum 1. Januar 2021 zu beachten. Zu unterscheiden sind die (Waren-)Lieferungen, die Werklieferungen und die sonstigen Leistungen. Bei physischen Warenlieferungen entsteht die Umsatzsteuerpflicht zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht. Die Übergabe der Ware sollte also nach Möglichkeit im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erfolgen, um von der Umsatzsteuersenkung zu profitieren. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt jedoch im Falle der Versendung deren Aufgabe bei der Post, Bahn, Spedition usw. Wird die Versendung noch vor dem 1. Juli 2020 vorgenommen, erfolgt die Zustellung aber erst danach, so greift noch der bis 30. Juni 2020 gültige Umsatzsteuersatz. Bei Werklieferungen, wenn man sich beispielsweise in der Autowerkstatt einen neuen Motor einbauen lässt, kommt es auf die Übergabe und Abnahme des vereinbarten Werks an. Leistungen (zum Beispiel Beratungsleistungen, Montageleistungen etc.) werden grundsätzlich erst dann ausgeführt, wenn der Empfänger den wirtschaftlichen Vorteil erhält, d.h. bei Vollendung des Werks samt Abnahme. Das ist wiedereinmal Gelaber von Leuten, welche nichts mit der Praxis zu tun haben 1. Schreibt man eine Rechnung zeitnah. 2. Wer will und kann überprüfen wann welche Leistung erbracht wurde? Erinnert mich an eine Iventur wo der "Lagerist" eines Baugeschäfts über den Hof läuft und abschätzt wieviel to Sand zum 31.12. noch rumliegen. 3. sind das politische schnellschüsse ohne Sinn und Verstand Als Stichwort sag ich mal : Wechselkennzeichen |
#38
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Die DDR und ihre Stasi gibt es zum Glück nicht mehr. Und in Westdeutschland? Naja, wenn es so weiter geht....? Ach ja, Danke fürs Bellen |
#39
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Zitat:
Alles andere schiebe ich auf, bis ich wieder ohne Maske in Geschäfte kann. Notfalls bestelle ich online.
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#40
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Es führt leider zu verstärkter Buchhaltungsarbeit. Nicht jedes System kann Zahlläufe für Kundenkonten anstossen, wenn man erstatten muss. Im Januar kann man dann Rückständen nachlaufen, wenn die Vorauszahlung niedriger ist, als am Ende die Rechnung.
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Viele Grüße, Carola |
#41
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Wo wird denn heutzutage noch jeder einzelne Artikel mit einem Preisschild beklebt? Die meisten schreiben den Preis doch nur noch ans Regal. Die Schilder dazu druckt der Computer, wenn der Preis geändert ist. Bei grossen Firmen passiert die Änderung zentral, da muss nur noch vor Ort das Schild am Regal ausgetauscht werden, was manchmal mehrere Tage dauert, auch wenn an der Kasse schon ein neuer Preis abgerechnet wird.
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Viele Grüße, Carola |
#42
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Zitat:
Bei Aldi usw. wird das evtl. funktionieren. Realistisch gesehen, wird sich der Endpreis aber wohl nur selten ändern. Was machen da die 1 € -Läden , das werden dann 97,5 Cent-Läden . Ob die dann auch noch die Aussenwerbung ändern |
#43
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Da ja nun wieder bei vielen Mitbürgern nachdenken angesagt ist nach dem Motto " Die Reichen sparen wieder am meisten, die Armen gehen leer aus " bei der Wermutsteuersenkung, hier eine schöne Geschichte,
http://www.spasspost.de/10-maenner-beim-essen.html gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#44
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Zitat:
Für den Handel wäre es bestimmt die einfachste Lösung 2,5% bzw. 1,8% von der Gesamtsumme abzuziehen und die Auszeichnung so zu belassen wie sie ist. Ich glaube, das Gewerbetreibende die diesen kleinen Vorteil als Spannenverbesserung für sich behalten wollen, einen Imageschaden erleiden, wenn der Kunde dies bemerkt. Ich würde das nicht machen, aber jeder so wie er meint.
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#45
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Zitat:
Ich habe einige Monteure, die am Tag ca. 6-8 Montagen durchführen. Das fällt ja wohl auf wenn am 01.07. auf einmal 400 Montagen durchgeführt werden. Bei uns ist alles IT-mäßig nachvollziehbar... Wer ist dann der Depp? Dann wohl ich. So einfach ist das nicht, wie Du es darstellst.....
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----------------------------------- Liebe Grüße Stefan
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#46
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Ich bin mir sicher, dass der Fehler bei mir liegt
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#47
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----------------------------------- Liebe Grüße Stefan
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#48
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Zitat:
Frag doch einfach mal bei Finanzamt nach. Ach ja, schau dir mal die Signatur von ralfschmidt an passt gut ins Thema.
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#49
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Zitat:
400 Rechnungen auf einen Tag zu schreiben..... blöder geht`s nicht. |
#50
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Wenn Du mich schon zitierst, solltest Du nicht etwas verwenden, was ich zitiert und kritisiert habe. Dein Grinsen ist somit hinfällig
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