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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 18.08.2014, 11:36
claudegz claudegz ist offline
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Standard Boot Anmeldung Kroatien - nicht eigenes Boot!

Hallo leute

wie sieht das aus wenn ich das Boot meines Vaters anmelden möchte.

Boot war die letzten Jahre bereits immer in Kroatien ich selbst auch.
Dieses Jahr jedoch ohne den Herrn Vater, dieser steht im Bootschein aber als Eigentümer ?

wisst ihr wie sich das verhält ?

einfach Ausweis von ihm dabei haben und dann klappt das hat mir ein Bekannter gesagt aber ich frage lieber nochmal hier nach
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  #2  
Alt 18.08.2014, 11:56
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Versuch macht Klug....

Für ein "Fremdboot" benötigt man regulär eine kroatische notarielle Beglaubigung.

Zudem natürlich PA, Führerschein und Haftpflichtversicherungsschein

Näheres hier unter Punkt 5: http://www.bootfahren-in-kroatien.de...anmeldung.html
__________________

Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 18.08.2014, 13:59
Bodo1987 Bodo1987 ist offline
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Habe auch das Boot von meinem Vater in rab angemeldet hatte zwar ne Vollmacht mit aber
Die wollten die nicht mal auf Nachfrage sehen
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  #4  
Alt 18.08.2014, 14:42
Benutzerbild von Jaki
Jaki Jaki ist offline
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Hallo,

- die Anmeldung beim Hafenkapitän zu machen ist eine Sache !

- in eine Polizeikontrolle auf dem Wasser zu geraten eine andere Sache !

Polizeikontrolle auf dem Wasser: Du kannst Glück, aber auch Pech haben ...

... ein schlecht gelaunter Polizist kann Dir richtig Ärger machen ...

... der im Bootsschein genannte Eigner ist nicht an Bord + keine notarielle Vollmacht = Tatbestand der nicht erlaubten Fremdvermietung !!!


Viele Grüße Jaki
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  #5  
Alt 18.08.2014, 16:17
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Wiebri Wiebri ist offline
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Zitat:
Zitat von Jaki Beitrag anzeigen
Hallo,

- die Anmeldung beim Hafenkapitän zu machen ist eine Sache !

- in eine Polizeikontrolle auf dem Wasser zu geraten eine andere Sache !

Polizeikontrolle auf dem Wasser: Du kannst Glück, aber auch Pech haben ...

... ein schlecht gelaunter Polizist kann Dir richtig Ärger machen ...

... der im Bootsschein genannte Eigner ist nicht an Bord + keine notarielle Vollmacht = Tatbestand der nicht erlaubten Fremdvermietung !!!


Viele Grüße Jaki
Wird das auch im Familienkreis (Vater Sohn, Tochter, Frau ) auch so gesehen?

Gruß
Wilfried
__________________
Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #6  
Alt 18.08.2014, 16:19
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiebri Beitrag anzeigen
Wird das auch im Familienkreis (Vater Sohn, Tochter, Frau ) auch so gesehen?

Gruß
Wilfried
Wenn das Boot auf den Vater zugelassen ist, dann ist der Sohn nicht der Eigner, sondern der Vater, so einfach ist das
Und hier könnte ein Problem bei einer "schärferen" Kontrolle durchaus entstehen...
__________________

Gruß Heinz,


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  #7  
Alt 18.08.2014, 16:30
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Jaki Jaki ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiebri Beitrag anzeigen
Wird das auch im Familienkreis (Vater Sohn, Tochter, Frau ) auch so gesehen?

Gruß
Wilfried

Hallo Wilfried,

- Heinz spricht von einer "schärferen" Kontrolle
- ich spreche von einem schlecht gelaunten Polizisten
- der Tatbestand ist klar gegen Dich

Lösung: Internationalen Bootsschein auf Familienangehörige "erweitern"


Viele Grüße Jaki
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  #8  
Alt 18.08.2014, 16:44
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dieter dieter ist offline
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oder WSA Anmeldung als Eignergemeinschschaft - habe ich mit meiner Tochter so gelöst... kostet gerade mal 10 EUR ...
(alle Eigner mit Vor- und Nachnamen eintragen lassen)
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dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #9  
Alt 18.08.2014, 20:26
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Mercurius Mercurius ist offline
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Wenn das mal so einfach wäre. Bei einer Eignergemeinschaft geht kein Rechtsgeschäft ohne nachgewiesene Zustimmung aller Eigner.

Einen IBS bekommen nur die Eigner, die auch im Kaufvertrag des Bootes eingetragen sind. Versicherungen, Nummernzuteilung Funk etc., alles müssen alle Eigner beantragen/kündigen/ändern. Für Fremdschäden steht auch immer die komplette Eignergemeinschaft ein. Es gibt Reparaturbetriebe, die bei größeren Eigenschäden keinen Handstreich ohne Zustimmung aller Eigner machen und so weiter.
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  #10  
Alt 18.08.2014, 20:39
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es geht sehr einfach, man kann es aber kompliziert machen ! So einfach ist das....
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servus
dieter

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den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #11  
Alt 19.08.2014, 08:55
claudegz claudegz ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo1987 Beitrag anzeigen
Habe auch das Boot von meinem Vater in rab angemeldet hatte zwar ne Vollmacht mit aber
Die wollten die nicht mal auf Nachfrage sehen

Hoffe mal das es bei mir auch klappt sonst steht das gute Stück 2 Wochen neben dem Wohnwagen und ich kann mich an Land sonne
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  #12  
Alt 19.08.2014, 11:25
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Zu diesem Thema wurde in einem anderen Thread von kompetenter Seite geschrieben, dass bei direkten Verwandten (hier also Sohn) eine schriftliche Vollmacht des Vaters genügt.
Bei mir trifft der gleiche Fall zu.
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Gruß
Klaus
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  #13  
Alt 19.08.2014, 22:42
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Was ist mit einem Mietvertrag, wo Fahrgebiet - Kroatien o.ä. - ausgewiesen ist?
Was machen denn all die Menschen, die sich ein Boot auf Hänger "chartern", um damit in Urlaub zu fahren?
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #14  
Alt 20.08.2014, 06:36
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Opus Beitrag anzeigen
Zu diesem Thema wurde in einem anderen Thread von kompetenter Seite geschrieben, .....
Oh, sind hier sogar kroatische Hafenkapitäne oder Beamte des Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur unter uns oder wie kommt es zu dieser Bewertung? Insbesondere die üblichen Verdächtigen (Dauerposter) im Netz schreiben ihre Weisheiten auch nur von irgendwelchen ungeprüften Quellen ab oder haben es von einem Bekannten, der Einen kennt, dessen Schwager schon mal ....
Durch den EU-Beitritt ändern sich in HR die Vorschriften beinahe täglich. Im Moment verlässliche Aussagen zu Verwaltungsfragen zu machen, ist fast schon Kaffeesatzleserei
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  #15  
Alt 20.08.2014, 07:44
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Oh, sind hier sogar kroatische Hafenkapitäne oder Beamte des Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur unter uns oder wie kommt es zu dieser Bewertung? Insbesondere die üblichen Verdächtigen (Dauerposter) im Netz schreiben ihre Weisheiten auch nur von irgendwelchen ungeprüften Quellen ab oder haben es von einem Bekannten, der Einen kennt, dessen Schwager schon mal ....
Durch den EU-Beitritt ändern sich in HR die Vorschriften beinahe täglich. Im Moment verlässliche Aussagen zu Verwaltungsfragen zu machen, ist fast schon Kaffeesatzleserei
Man muss froh sein, solche gescheiten Leute wie Dich hier im Forum zu haben !
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #16  
Alt 20.08.2014, 07:51
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Insbesondere die üblichen Verdächtigen (Dauerposter) im Netz schreiben ihre Weisheiten auch nur von irgendwelchen ungeprüften Quellen ab oder haben es von einem Bekannten, der Einen kennt, dessen Schwager schon mal ....
Weisheiten können aber durchaus auch zustande kommen durch Erfahrungen, die mehrfach gleichlautend vor Ort gemacht wurden.
Wenn diese hier dann zig-mal bestätigt wurden, dann ist das m.E. wertvoller als irgendwelche Autoclub-veröffentlichungen oder Post`s aus ominösen Internetquellen.
Und gerade hier im BF sind nun mal aufgrund des Hobbys sehr viele HR-Fahrer unterwegs, die jedes Jahr aufs neue Ihre Eindrücke mitbringen, wie-was-wo in Kroatien gehandhabt wird.
Und das ist mir persönlich mehr wert als Aussagen von Leuten, die noch nie dort waren.
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Gruß Heinz,


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  #17  
Alt 20.08.2014, 09:29
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Und das ist mir persönlich mehr wert als Aussagen von Leuten, die noch nie dort waren.
und von Leuten, die egal in welchen Thread nur Vermutungen von sich geben und offensichtlich von der Thematik soviel Ahnung haben wie ein Stück Brot.
Hautsache sie konnten ihren Senf abliefern.

(... und damit meine ich nicht Heinz!!)
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Geändert von dieter (20.08.2014 um 09:34 Uhr)
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  #18  
Alt 20.08.2014, 09:33
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Was ist mit einem Mietvertrag, wo Fahrgebiet - Kroatien o.ä. - ausgewiesen ist?
Was machen denn all die Menschen, die sich ein Boot auf Hänger "chartern", um damit in Urlaub zu fahren?

als Charterfirma für Trailerboote ist mir jetzt nur Öchsner bekannt. Wie hier im Forum zu lesen, hat man dies so gelöst,
das Boot auf den jeweiligen Charterkunden anzumelden ... und anschließend wieder ab. Dazu gibt es auch feste Vorgaben
für Charter in Kroatien ...
http://www.oechsner-boote.de/charter...r_info_ii.html
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den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #19  
Alt 20.08.2014, 11:03
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ghaffy ghaffy ist offline
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Hallo Leute,
bis zum EU-Beitritt Kroatiens galt (wie allgemein bekannt, denke ich) das sogenannte "Kabotage-Verbot" im Sportbootbereich.

(Kabotage [vereinfacht] = Transportdienstleistung im Personen- oder Güterverkehr innerhalb Kroatiens mit nicht-kroatischem Kennzeichen; zB durften Sportboote mit deutscher Registrierung nicht in HR verchartert werden; dass dies dennoch illegaler Weise vereinzelt geschah und oft auch nicht aufgedeckt wurde bzw. gar nicht so streng von den Behörden überprüft wurde, tut nichts zur Sache. Aber zB die "Personenliste" oder zB die Forderung, dass der Eigner bei der Einreise mit dem Boot - theoretisch - anwesend sein musste, waren zB Instrumente, um die Sache zumindest zu erschweren.
Kabotage ist aber zB auch: Ein deutsches Busunternehmen fährt von München nach Split und lässt in Zagreb Passagiere zusteigen; auch das unterlag den Kabotage-Bestimmungen. Ebenso: Ein deutscher Frächter wollte zB von München nach Split eine Fuhre transportieren und - weil Platz am LKW - in Zagreb noch ein paar Paletten aufladen. Auch das ist Kabotage und eindeutig reglementiert; ebenso der umgekehrte Weg: ein HR Busunternehmen auf dem Weg von Split nach Hamburg lässt in München Fahrgäste zusteigen usw.)


Jedenfalls: Mit dem EU-Beitritt hat sich (vereinfacht) folgendes geändert:
Für die Kabotage im Gütertransportbereich gibt es Übergangsfristen von zwei bis vier Jahren. Da ist also dzt. noch manches wie vor dem EU-Beitritt.

Im Sportboot/Charter-Bereich ist das Kabotage-Verbot gefallen (deswegen gibt es auch keine "Personenliste" mehr).
Damit muss man auch keine komplizierten Konstruktionen mit notarieller Beglaubigung oder zeitweiliger deutscher Registrierung auf Namen des "Charterers" vornehmen. Es reicht, wenn der Vercharterer die nun neuen und vereinfachten Bestimmungen einhält (Download von der www.mmpi.hr -Website).

Formal ist daher auch kein Eigentumsnachweis über das Boot bei der "Anmeldung" in HR mehr gefordert, sondern nur mehr ein Registrierungsnachweis (für Vercharterer von außerhalb HR u.a. Nachweis über die technische Eignung/Sicherheit des Boots).

Scharfe Beobachter konnten heuer bereits vereinzelt Charterboote mit deutschen Registrierungen wahrnehmen.

Alle, die heuer mit ihrem Boot in HR waren, konnten ja feststellen: Eine Reihe von Kapetanijas nehmen keine Anmeldungen mehr vor, man muss schon in die "nächstgrößere" Stadt, der Verwaltungsablauf ist einfacher geworden.

(Ich bin Ösi mit Wohnsitz in Ö, mein Boot ist in DE auf den Namen eines/r Verwandten mit Wohnsitz in DE registriert, läuft daher unter dt. Flagge. Eine Vollmacht hatte ich immer mit [aber nie benötigt]. Heuer kam dann eben auch die Aussage, dass diese Vollmacht nun auch formal nicht mehr erforderlich ist.)

Aus der Sicht der Verwaltung ist nur mehr die Entrichtung der "Wassermaut" interessant, die "Besitzverhältnisse" interessieren nicht mehr.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #20  
Alt 20.08.2014, 11:44
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Im Sportboot/Charter-Bereich ist das Kabotage-Verbot gefallen (deswegen gibt es auch keine "Personenliste" mehr).
Damit muss man auch keine komplizierten Konstruktionen mit notarieller Beglaubigung oder zeitweiliger deutscher Registrierung auf Namen des "Charterers" vornehmen. Es reicht, wenn der Vercharterer die nun neuen und vereinfachten Bestimmungen einhält (Download von der www.mmpi.hr -Website).

Formal ist daher auch kein Eigentumsnachweis über das Boot bei der "Anmeldung" in HR mehr gefordert, sondern nur mehr ein Registrierungsnachweis (für Vercharterer von außerhalb HR u.a. Nachweis über die technische Eignung/Sicherheit des Boots).
Schöner Link für alle, die kroatisch lesen und verstehen können. Gibt es irgendwo eine Übersetzung? Vielleicht sogar eine "amtliche"?

Gruss


Gerd
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  #21  
Alt 20.08.2014, 13:50
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Schöner Link für alle, die kroatisch lesen und verstehen können. Gibt es irgendwo eine Übersetzung? Vielleicht sogar eine "amtliche"?

Gruss


Gerd
Ja, Gerd, eben auf jener Seite des Ministeriums in der englischen Version: http://www.mppi.hr/UserDocsImages/en...%2021-3_14.pdf

In diesem Dok. für Vercharterer steht verkürzt und vereinfacht unter anderem, dass es nunmehr möglich ist, dass Schiffe mit EU-Flagge in HR ohne Kabotage-Permit verchartert werden können, solange sie sich dazu anmelden und die technischen Mindeststandards erfüllen, die auch für HR-Boote gelten.

Für non-EU-Flaggen ist weiterhin ein Kabotage-Permit erforderlich.

Unabhängig davon besteht (weiterhin) die Möglichkeit, dass Charterfirmen eine HR Steuernummer und eine HR Registrierung erwerben und auf diese Weise (dann praktisch ein "genuin kroatisches" Schiff) verchartern.

Dieses Dokument richtet sich - wie gesagt - an Vercharterer.

Die Änderungen für Private müsste man wiederum aus dem HR Gesetzblatt heraussuchen und übersetzen, worin sich ja Glumpo schon umfangreiche Lorbeeren verdient hat. Das soll weiterhin ihm vorbehalten bleiben...
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (20.08.2014 um 15:06 Uhr) Grund: "Gerd" statt "Gert"... ;-)
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  #22  
Alt 20.08.2014, 14:13
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Es geht auch um die Umsatzsteuer.

Wird ein Boot, das verchartert wird, in Kroatien übergeben, fällt auch kroatische Umsatzsteuer an. Und zwar gerade nach dem EU-Beitritt

Ich gehe davon aus, dass die Kroaten aufgrund der entsprechenden EG-Richtlinie eine dem deutschen § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG haben

Gruß

Volker
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  #23  
Alt 21.08.2014, 09:44
claudegz claudegz ist offline
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Boot: Larson LX 710 und Bavaria 38
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Danke für die vielen Antworten und Posts.

Heute Abend gehts los.
Vollmacht ist an Bord und alle anderen Papiere auch

jetzt muss nur noch das Wetter passen die nächsten 2 Wochen
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  #24  
Alt 21.08.2014, 15:17
Howa Howa ist offline
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Viel Spaß, das wird schon!
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  #25  
Alt 22.08.2014, 23:07
portside portside ist offline
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10 Danke in 7 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Howa Beitrag anzeigen
Viel Spaß, das wird schon!
Genau so ist es denn es ist der Balkan. Unser Junior Skipper hat heute aus Montenegro kommend in Cavtat einklariert. Er hat neues Permit gelöst und neue blaue Crewliste ausgefüllt. Nach Bestätigungen zum führen der Yacht und nach Segelscheinen hat niemand nicht gefragt. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass bei jugendlicher Crew das Schiff 2 Stunden nach Drogen durchsucht wird.
Bei der Einreise nach Montenegro vor 4 Tagen wurde nach einen Bestätigung gefragt dass das Schiff nach Montenegro eingeführt werden darf. Dort wurde dann Bestätigung vorgelegt auf der 10€ stand. Wie gesagt Balkan.
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