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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 17.06.2020, 19:18
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Respekt, wenn Du wirklich mindestens 50 Monteure hast. Das Finanzamt prüft andere Dinge und nicht wann welcher Monteur welche Leistung erbringt.

400 Rechnungen auf einen Tag zu schreiben..... blöder geht`s nicht.
Sag mal gehts noch?
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Liebe Grüße
Stefan
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  #52  
Alt 17.06.2020, 20:00
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
400 Rechnungen auf einen Tag zu schreiben..... blöder geht`s nicht.
Was ist daran blöd?

Von der Firma Mercury bekomm ich auch nur einmal die Woche eine Rechnung auf der steht dann Lieferung von Datum XY, AB, VW.....

Auf jeder Rechnung muss ein Liefer- und Leistungsdatum angegeben werden. Klar kann ich eine Arbeitskraft anstellen die an einem Tag im Monat kommt und alle Rechnungen für den Monat schreibt.
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Gruß Stefan
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  #53  
Alt 17.06.2020, 20:40
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Ich denke wir reden aneinander vorbei.

Ihr/Du redet von Warenlieferungen und habt damit Recht.

Ich spreche von Werkleistungen welche über Tage/Wochen gehen, wo es mal ein Angebot gab und nach Abschluß eine Rechnung geschrieben wird.
Ein Datum wann die Leistung erbracht wurde wird da nicht angegeben.
Da steht ganz einfach im Text: Gemäß Angebot vom xxxxxxx berechnen wir:
Dann werdendie einzelnen Positionen aufgeführt mit Nettopreisen. Am Ende steht deren Summe. Nächste Zeile ist die MwSt. und am Ende die Bruttosumme welche der Kunde bezahlen muß.
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  #54  
Alt 17.06.2020, 21:25
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Ich denke wir reden aneinander vorbei.

Ihr/Du redet von Warenlieferungen und habt damit Recht.

Ich spreche von Werkleistungen welche über Tage/Wochen gehen, wo es mal ein Angebot gab und nach Abschluß eine Rechnung geschrieben wird.
Ein Datum wann die Leistung erbracht wurde wird da nicht angegeben.
Da steht ganz einfach im Text: Gemäß Angebot vom xxxxxxx berechnen wir:
Dann werdendie einzelnen Positionen aufgeführt mit Nettopreisen. Am Ende steht deren Summe. Nächste Zeile ist die MwSt. und am Ende die Bruttosumme welche der Kunde bezahlen muß.
Also wenn bei mir eine Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum geht, auch Monate, dann steht da was gemacht wurde, mit Datum und Anzahl der Stunden die es gedauert hat.
Im Kopf der Rechnung steht dann Rechnungsdatum ist Liefer-/ Leistungsdatum sofern nicht anders angegeben.
Sollte es eine Arbeitsleistung geben die über das Datum 30.06.2020 hinaus geht gibt eben eine Zwischenrechnung mit 19 % und danach geht es mit 16 % weiter.
Also ich sehe in der Mehrwertsteuersenkung kein Problem.
Für mich ändert sich nichts.
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Gruß Stefan
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  #55  
Alt 17.06.2020, 21:51
skibo skibo ist offline
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Du redest von Regiearbeiten, Materiallieferungen usw.
Ich rede von Einheitspreisen. Kein Kunde würde bei einer bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung eine Zwischenrechnung verlangen. So doof sind meine Kunden nicht.

Erst am Schluß wird zusammen gezählt.

Im umgekehrten Fall (Mehrwertsteuererhöhung) Wird er das als Privatkunde verlangen.
Aber nur dann schreibe ich eine Zwischenrechnung.

Für mich ändert sich auch nichts, da ich meine angebotenen Nettopreise bekomme. Von daher habe ich auch keine Probleme.
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  #56  
Alt 17.06.2020, 22:05
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Du redest von Regiearbeiten, Materiallieferungen usw.
Ich rede von Einheitspreisen. Kein Kunde würde bei einer bevorstehenden Mehrwertsteuersenkung eine Zwischenrechnung verlangen. So doof sind meine Kunden nicht.

Erst am Schluß wird zusammen gezählt.

Im umgekehrten Fall (Mehrwertsteuererhöhung) Wird er das als Privatkunde verlangen.
Aber nur dann schreibe ich eine Zwischenrechnung.

Für mich ändert sich auch nichts, da ich meine angebotenen Nettopreise bekomme. Von daher habe ich auch keine Probleme.
Klaus, kannst du ja gerne so handhaben, entspricht aber nicht der USt.-Gesetzgebung.
Wenn du geprüft wirst und das auffällt, zahlst du die schuldige USt.-Differenz der Leistungen und Lieferungen bis 30.06. nach.
Gegenüber den Kunden denen du diese Ersparnis anbietest, machst du dich auch noch erpressbar, da braucht nur einer unzufrieden sein und dich anschwärzen.
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Gruß Frank


Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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  #57  
Alt 18.06.2020, 08:54
skibo skibo ist offline
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Erstens biete ich keine Ersparnis an, und zweitens würde der Kunde sich ins eigene Fleisch schneiden.

Wie will denn das Fiamt beim folgenden Beispiel prüfen was wann geleistet wurde?:

Eine Firma bestellt bei einem Softwarehaus eine Individualsoftware.
Das Softwarehaus bietet diese an zum Pauschalpreis von 25.000,00 € zuzügl. MwSt.
Irgendwann ist die Software fertig, implementiert und läuft.

Das Softwarehaus schreibt seine Rechnung mit dem gültigen MwSt.-Satz.

Kein Fiamt kann prüfen wie der Entwicklungsstand zu einem bestimmten Stichtag war. Und beweisen schon 2x nicht.

Nicht immer so ängstlich sein; Frank
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  #58  
Alt 18.06.2020, 09:45
Timdog6178 Timdog6178 ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Erstens biete ich keine Ersparnis an, und zweitens würde der Kunde sich ins eigene Fleisch schneiden.

Wie will denn das Fiamt beim folgenden Beispiel prüfen was wann geleistet wurde?:

Eine Firma bestellt bei einem Softwarehaus eine Individualsoftware.
Das Softwarehaus bietet diese an zum Pauschalpreis von 25.000,00 € zuzügl. MwSt.
Irgendwann ist die Software fertig, implementiert und läuft.

Das Softwarehaus schreibt seine Rechnung mit dem gültigen MwSt.-Satz.

Kein Fiamt kann prüfen wie der Entwicklungsstand zu einem bestimmten Stichtag war. Und beweisen schon 2x nicht.

Nicht immer so ängstlich sein; Frank
Ich weiß ja nicht mit welcher ERP Software ihr da arbeitet aber mit so einfach mal ne Rechnung später stellen ist bei uns leider nicht so einfach möglich. Fakt ist: Ausschlaggebend ist das Liefer- bzw Leistungsdatum.
Wir stellen gerade auf SAP um und die 4 fleißigen IT'ler die die Umstellung schon 4 Monate begleiten schreiben jeden Tag einen Tätigkeitsbericht mit Projektstand im Abgleich zum Projektplan. Da ist genau deffiniert was die den Tag gemacht haben und bis zu welcher Stufe das System einsatzbereit ist. Also alles prüfbar! Außerdem landet alles bei uns in einem revisionssicheren DMS. Da ist nix mit umherschieben... Bei euch vielleicht in klein klein.... Aber nicht pauschal bei allen.
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  #59  
Alt 18.06.2020, 12:18
skibo skibo ist offline
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Dein Beispiel hat mit meinem nichts zu tun. Ist ein ganz anderer Fall.

Ich habe nicht gesagt "Rechnung später stellen"
Wir arbeiten zu 99% mit Einheitspreisen. D.h. Preis pro m², to, lfm, usw.
Da wird am Ende eines Auftrags ein Aufmaß gemacht und nach Abnahme die Rechnung geschrieben. Geht garnicht anders.
Der Kunde bezahlt (so Gott will) und das Fiamt bekommt seine Umsatzsteuer. Fertig.

Es gab mal eine Zeit, da wollten Kunden eine Aufteilung in Lohn und Material. War aber ein frommer Wunsch. Meine Kalkulation lege ich niemals offen. Auch dem Fiamt gegenüber nicht.
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  #60  
Alt 18.06.2020, 16:44
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Wenn Du mich schon zitierst, solltest Du nicht etwas verwenden, was ich zitiert und kritisiert habe. Dein Grinsen ist somit hinfällig
Und der Unterschied in den Texten ist dir nicht aufgefallen, oder?
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Gruß Richard
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  #61  
Alt 18.06.2020, 16:46
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Zitat:
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Eine Firma bestellt bei einem Softwarehaus eine Individualsoftware.
Das Softwarehaus bietet diese an zum Pauschalpreis von 25.000,00 € zuzügl. MwSt.
Irgendwann ist die Software fertig, implementiert und läuft.
In diesem Fall sind im Normalfall beide Firmen vorsteuerabzugsberechtigt und es gibt keinen sinnvollen Grund für irgendwelche Tricksereien.
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Gruß Richard
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  #62  
Alt 18.06.2020, 16:53
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Zitat:
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Ich spreche von Werkleistungen welche über Tage/Wochen gehen, wo es mal ein Angebot gab und nach Abschluß eine Rechnung geschrieben wird.
klassischer Werkvertrag.

Zitat:
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Ein Datum wann die Leistung erbracht wurde wird da nicht angegeben.
Auch nicht, wenn es Pflicht ist?

Zitat:
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Da steht ganz einfach im Text: Gemäß Angebot vom xxxxxxx berechnen wir:
Dann werdendie einzelnen Positionen aufgeführt mit Nettopreisen. Am Ende steht deren Summe. Nächste Zeile ist die MwSt. und am Ende die Bruttosumme welche der Kunde bezahlen muß.
Richtig, und die Höhe der USt ergibt sich aus dem Leistungsdatum, und dieses wiederum aus der Fertigstellung des Werkes bzw. der Übergabe an den Kunden. Bei einem Estrichboden, der erst noch trocknen muss, kann das Datum der Übergabe auch durchaus mal ein paar Tage nach der eigentlichen Arbeit liegen.
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  #63  
Alt 18.06.2020, 17:00
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Zitat:
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Es gab mal eine Zeit, da wollten Kunden eine Aufteilung in Lohn und Material.
Das kommt daher, weil Privatkunden unter bestimmten Bedingungen Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen können. Das bezieht sich aber nur auf die Arbeitskosten, nicht auf das Material.
Somit ist eine Rechnung erforderlich, die Material und Arbeitszeit getrennt ausweist. Andernfalls wird die komplette Rechnung vom Finanzamt nicht anerkannt.
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  #64  
Alt 19.06.2020, 16:40
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Sehe ich es zu einfach?

Ich schreibe eine Rechnung.

Oben ist ein Datum, unten ein Preis (die Summe aller Einzelpositionen).

Darauf USt. und fertig.

Ich kenne keinen Fall (weder bei meinen Eingangsrechnungen, noch den Ausgangsrechnungen) wo sich das Finanzamt dafür interessiert hätte ob ich die Rechnung nicht hätte früher (oder später) stellen können.

Wenn´s fertig ist kann ich berechnen. Vorher wird mein Kunde sich wundern.
Später: Ja gut, bin ich halt ne faule Sau und hab´s scheinbar net nötig.

Im Grunde stellt sich die Frage doch jedes Jahr im Dezember: Brauch ich den Umsatz unbedingt noch, oder ist´s eh schon so bärig gelaufen, dass wir das mal im Januar schreiben. Motzen tut meine Buchhalterin nur, wenn die Rechnung im alten Jahr, der Zahlungseingang dann aber erst im neuen Jahr ist.............keine Ahnung warum, ihr Problem

Diese "Unschärfe" kennt der Staat doch auch. Ist halt so.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #65  
Alt 19.06.2020, 17:32
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Das kommt daher, weil Privatkunden unter bestimmten Bedingungen Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen können. Das bezieht sich aber nur auf die Arbeitskosten, nicht auf das Material.
Somit ist eine Rechnung erforderlich, die Material und Arbeitszeit getrennt ausweist. Andernfalls wird die komplette Rechnung vom Finanzamt nicht anerkannt.
Da liegst Du falsch. Auf meinen Rechnungen steht beim Privatkunden ganz unten: Der Materialanteil beträgt ca. xx%.

Und glaube mir. Unser Finanzamt erkennt das an und ich habe noch keine Rechnung gesplittet.

Im ursprünglichen Text meinte ich, daß Kunden die Aufteilung schon im Angebot wollten.
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  #66  
Alt 19.06.2020, 17:40
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Sehe ich es zu einfach?

Ich schreibe eine Rechnung.

Oben ist ein Datum, unten ein Preis (die Summe aller Einzelpositionen).

Darauf USt. und fertig.

Ich kenne keinen Fall (weder bei meinen Eingangsrechnungen, noch den Ausgangsrechnungen) wo sich das Finanzamt dafür interessiert hätte ob ich die Rechnung nicht hätte früher (oder später) stellen können.
Alles richtig. Die Höhe Ust richtet sich nach dem Leistungsdatum und dem Steuersatz der zu dem Zeitpunkt für die entsprechende Leistung gültig ist.

Zitat:
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Wenn´s fertig ist kann ich berechnen. Vorher wird mein Kunde sich wundern.
Später: Ja gut, bin ich halt ne faule Sau und hab´s scheinbar net nötig.
bei Handelswaren kann es gut sein, dass die Rechnung vor der Ware beim Kunden ist. Wenn die Ware durch den Zoll muss, ist das vermutlich sogar der Normalfall.

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Im Grunde stellt sich die Frage doch jedes Jahr im Dezember: Brauch ich den Umsatz unbedingt noch, oder ist´s eh schon so bärig gelaufen, dass wir das mal im Januar schreiben. Motzen tut meine Buchhalterin nur, wenn die Rechnung im alten Jahr, der Zahlungseingang dann aber erst im neuen Jahr ist.............keine Ahnung warum, ihr Problem
Die Sache mit dem Jahreswechsel hat für den Unternehmer wegen der Ust keine Auswirkung. Das Schieben des Umsatzes wirkt sich nur auf die Körperschaftssteuer aus und das geht nicht bei jeder Unternehmensform. Wenn du bilanzieren musst, gilt auch hier das Leistungsdatum als maßgeblich, nicht der Zahlungseingang.

Warum deine Buchhalterin da motzt, verstehe ich allerdings auch nicht.
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  #67  
Alt 19.06.2020, 17:51
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Da liegst Du falsch. Auf meinen Rechnungen steht beim Privatkunden ganz unten: Der Materialanteil beträgt ca. xx%.

Und glaube mir. Unser Finanzamt erkennt das an und ich habe noch keine Rechnung gesplittet.
Damit sind doch Material- und Arbeitskosten bekannt, welchen Vorteil bringt dir das im Vergleich zur gesplitteten Rechnung?

Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Im ursprünglichen Text meinte ich, daß Kunden die Aufteilung schon im Angebot wollten.
Ist auch sinnvoll. Beim Preisvergleich zwischen zwei Anbietern bezieht der Kunde natürlich mögliche Steuervorteile mit ein.
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Gruß Richard
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  #68  
Alt 19.06.2020, 17:52
skibo skibo ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen

Warum deine Buchhalterin da motzt, verstehe ich allerdings auch nicht.
Ich verstehe sie. Sie möchte einfach einen zeitnahen Jahresabschluß ohne Verbindlichkeiten und Rückstände.
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  #69  
Alt 19.06.2020, 19:24
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
... Im Grunde stellt sich die Frage doch jedes Jahr im Dezember: Brauch ich den Umsatz unbedingt noch, oder ist´s eh schon so bärig gelaufen, dass wir das mal im Januar schreiben. Motzen tut meine Buchhalterin nur, wenn die Rechnung im alten Jahr, der Zahlungseingang dann aber erst im neuen Jahr ist.............keine Ahnung warum, ihr Problem ...
Ich vermute, sie motzt, wenn Leistungserbringung im alten Jahr, Rechnungsschreibung aber im neuen Jahr ist. Das bedeutet (bei doppelter Buchfuehrung) Mehraufwand.

Wenn Leistung und Rechnungsstellung im alten Jahr stattfinden, die Zahlung aber spaeter, gibt es aus Buchhaltersicht nix zu meckern, egal wann Zahlungseingang ist.
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  #70  
Alt 19.06.2020, 19:49
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Damit sind doch Material- und Arbeitskosten bekannt, welchen Vorteil bringt dir das im Vergleich zur gesplitteten Rechnung.
Eben nicht, denn da steht noch ein dickes ca.

und Allgemeinkosten gehen den Kunden einen Dreck an.

Jetzt genug zum Thema.
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  #71  
Alt 21.06.2020, 11:51
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
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Ich verstehe sie. Sie möchte einfach einen zeitnahen Jahresabschluß ohne Verbindlichkeiten und Rückstände.
Sie sabbelt immer was von "dann muss ich das abgrenzen".

Also in dem Fall Rechnung ist -natürlich- im alten Jahr schon draussen (Leistung natürlich erbracht) aber eben so spät, dass der Kunde fast keine Chance mehr hat. Ich muss "bilanzieren", was auch immer das heisst

Sie meint auch ich müßte mehr Kosten haben, dann würde ich weniger Steuern zahlen. Dann komm ich und sage: "Was ist jetzt besser, weniger Geld zu haben oder mehr, und darauf eben notgedrungen Steuern zu zahlen?"...……….

Franky, der Ahnungslose, der sich nur um´s gröbste kümmert, Geld muss her.
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  #72  
Alt 21.06.2020, 11:59
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Sie sabbelt immer was von "dann muss ich das abgrenzen".
Beim Abgrenzen geht es nur um die GuV. Kosten und Erträge müssen in dem Zeitraum gebucht sein, in dem die Leistung (respektive der Verkauf) erbracht wurde. Wenn du punktgenau am 31.12. abends deine Rechnungen raushaust, muss die das nicht machen. Ansonsten muss sie eine Schätzung buchen.

Mit der Umsatzsteuer hat das normalerweise nichts zu tun.
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Viele Grüße,
Carola
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  #73  
Alt 21.06.2020, 12:08
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Zitat:
Zitat von Merduck Beitrag anzeigen
Beim Abgrenzen geht es nur um die GuV. Kosten und Erträge müssen in dem Zeitraum gebucht sein, in dem die Leistung (respektive der Verkauf) erbracht wurde. Wenn du punktgenau am 31.12. abends deine Rechnungen raushaust, muss die das nicht machen. Ansonsten muss sie eine Schätzung buchen.

Mit der Umsatzsteuer hat das normalerweise nichts zu tun.
Ja, Danke. Die wird schon ihren Grund haben. Aber egal. Ich höre da auch eh net zu bei dem Gejammer. Ist doch ihr Job. Und dafür gibt´s ja DATEV, wo sie das eben reinhacken muss.
Ist bei mir etwas kompliziert vielleicht, weil ich gemixt schreibe. Inland mit Ust. Was in´s Ausland geht ist ohne Ust ("Steuerschuldner ist Leistungsempfänger im Sinne von §....." muss da scheinbar drunter stehen. Hat man mir erklärt usw...….). Aber wie gesagt wurscht. Das FA ist zufrieden.

Ich bleibe bei meinem einfachen Ansatz dabei: Ab dem Tag wo 16% gelten schreib ich 16% drunter, und ab dem Tag wo wieder 19% gelten wieder 19% drunter.
Und die Eingangsrechnungen genauso. Das was draufsteht gilt für mich.
So wird´s gemeldet und abgeführt. Dann schaun mer mal.
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Viele Grüße Fränkie

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  #74  
Alt 21.06.2020, 12:12
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Sie sabbelt immer was von "dann muss ich das abgrenzen".

Also in dem Fall Rechnung ist -natürlich- im alten Jahr schon draussen (Leistung natürlich erbracht) aber eben so spät, dass der Kunde fast keine Chance mehr hat. Ich muss "bilanzieren", was auch immer das heisst
Wenn du Bilanzierungspflichtig bist, bestimmt das Datum der Leistung, ob der Posten noch ins alte oder ins neue Jahr fällt. Rechnungsdatum und Zahlungseingangsdatum ist unwichtig.
Abgrenzen bedeutet, dass das noch nicht eingegangene Geld trotzdem dem alten Jahr zugerechnet wird (daraus folgend auch der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer).
Dafür wirkt sich im neuen Steuerjahr der tatsächliche Zahlungseingang eben nicht mehr steuerlich aus, d.h. er erhöht nicht Umsatz und Gewinn.

Was es da zu motzen gibt, verstehe ich allerdings immer noch nicht. Es wird sich kaum vermeiden lassen, dass Kunden die Leistungen aus dem Dezember erst im Januar bezahlen. Bei entsprechenden Zahlungszielen kann sich das auch in Februar und länger ziehen.
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Gruß Richard
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  #75  
Alt 21.06.2020, 12:16
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
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Wenn du Bilanzierungspflichtig bist, bestimmt das Datum der Leistung, ob der Posten noch ins alte oder ins neue Jahr fällt. Rechnungsdatum und Zahlungseingangsdatum ist unwichtig.
Abgrenzen bedeutet, dass das noch nicht eingegangene Geld trotzdem dem alten Jahr zugerechnet wird (daraus folgend auch der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer).
Dafür wirkt sich im neuen Steuerjahr der tatsächliche Zahlungseingang eben nicht mehr steuerlich aus, d.h. er erhöht nicht Umsatz und Gewinn.

Was es da zu motzen gibt, verstehe ich allerdings immer noch nicht. Es wird sich kaum vermeiden lassen, dass Kunden die Leistungen aus dem Dezember erst im Januar bezahlen. Bei entsprechenden Zahlungszielen kann sich das auch in Februar und länger ziehen.
So einfach sehe ich das auch.

Vielleicht muss sie deshalb 3 Mausklicks mehr in Datev machen

So what, mit dem Problem wird sie doch net alleine auf der Welt sein

Und genauso sehe ich das mit der USt- Änderung (zum Topic). Das wird doch zu lösen sein. Zur Not glüht halt bei DATEV der Hotlinedraht#
(bzw., ich bin im Newsletter-Verteiler von denen, da gibt´s dann irgendwann was dazu zu lesen).
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Viele Grüße Fränkie

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