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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.11.2015, 17:45
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Standard Inkasso oder Mahnbescheid ?

Hallo, ich habe da ein blödes Problem und hoffe, hier ist Jemand der etwas Ähnliches hinter sich hat und mir einen Rat geben kann

Ich habe vor 3 Jahren einem befreundeten Paar das in Problemen steckte, 10.000 Euro geliehen Darüber gibt es natürlich eine schriftliche Vereinbarung und eine Quittung. Der Betrag sollte zinsfrei für 3 Monate verleihen werden.

In der Folge gab es dann immer wieder "Aufschübe" aus den unterschiedlichsten Gründen. Irgendwann wurde dann der Kontakt eingestellt und auf Telefonanrufe wurde nicht mehr geantwortet

Wie auch immer, ich habe dann den Kredit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und eine Frist von 3 Wochen gesetzt. Das ist rechtlich okay weil keine Zinsleistung vereinbart war - sonst wär die Frist 6 Monate.

Nun, die Frist ist abgelaufen ohne Zahlung und ohne Rückmeldung

Jetzt wäre der nächste Schritt, damit zum Anwalt zu gehen und / oder einen Mahnbescheid zu erwirken. Die dritte Variante wäre, ein Inkassounternehmen zu beauftragen

Kann mir da Jemand einen Rat geben ??
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  #2  
Alt 09.11.2015, 17:50
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Du könntest damit direkt zu deinem Gericht gehen und den Gerichtsvollzieher beauftragen.
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Gruß Markus
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  #3  
Alt 09.11.2015, 17:53
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ohne Anwalt ?
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  #4  
Alt 09.11.2015, 17:53
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Mahnbescheid erstellen und einen rechtswirksamen Titel somit erlangen, dann Gerichtsvollzieher beauftragen mit der Aufgabe eine eidesstattliche Versicherung zu erlangen, sollte die wie bei den meisten Schuldnern schon abgegeben sein, dann wird nichts dabei rumkommen,hC wenn noch nicht abgegeben hast du Chancen das sie bezahlen
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Gruß Jörg
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  #5  
Alt 09.11.2015, 17:54
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
ohne Anwalt ?
Ja zum Mahnbescheid brauchst du keinen teuren Anwalt
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Gruß Jörg
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  #6  
Alt 09.11.2015, 18:17
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Zitat:
Zitat von YoungStar Beitrag anzeigen
Du könntest damit direkt zu deinem Gericht gehen und den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Um einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen braucht man einen Vollstreckungsbescheid. Den kann man aber erst beantragen, wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert.

Achim
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  #7  
Alt 09.11.2015, 18:26
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Meine Erfahrung ist, dass ein Inkassounternehmen mehr Druck aufbaut als ein Anwalt. Wenn man sicher ist, dass bei dm Schuldner was zu holen ist und man rechtlich auf der sicheren Seite ist, ist das Inkassounternehmen die bessere Wahl. Vermutet man aber, dass es auf einen Rechtsstreit hinaus läuft, ist der Anwalt die bessere Alternative. Selber Mahnbescheid beantragen ist kein Problem. Hab ich auch schon gemacht, würde ich aber nicht mehr machen. Baut nicht soviel Druck auf wie Inkasso oder Anwalt. Da wird dann schnell Widerspruch eingelegt und dann hat man die Arbeit selbst am Hals mit den Fristen, richtigen Anträgen usw.

Achim
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  #8  
Alt 09.11.2015, 18:32
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...und bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf..

Hast Du die Adresse von dem " ehemals" befreundeten Paar? Fahr doch mal vorbei und versuch es nochmal im " GUTEN"...

So ein INKASSO Unternehmen nimmt auch dafür Geld....
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LG Michael
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  #9  
Alt 09.11.2015, 18:42
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Nebelhorn Nebelhorn ist offline
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Hallo,
Mahnbescheid online erstellen http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

(Allerdings vorsicht wenn man den Begriff in Google eingibt, es gibt auch genügend "Beschei..er-Seiten" die einen behumsen wollen)

Aufpassen beim Ausfüllen, ist aber gut beschrieben und vor allem ankreuzen dass bei Widerspruch nicht automatisch ein Gerichtsverfahren eröffnet wird.

Sollte vom Schuldner Widersprochen werden ist immer noch genug Zeit damit zum Anwalt zu gehen. Kosten bis dahin - ohne Anspruch auf Richtigkeit - glaub 20-30 Euro.

Widerspricht der Schuldner nach Ablauf der Frist nicht dann in Folge zügig den Vollstreckungsbescheid beantragen, da kann dann der Gerichtsvollzieher auf Wunsch schon mal vorab bei Zustellung pfänden allerdings hat der Schuldner immer noch die möglichkeit zu widersprechen.

Ist die Widerspruchsfrist für den Vollstreckungsbescheid abgelaufen hat man dann glaub 30 Jahre Zeit an sein Geld zu kommen vorausgesetzt der Schuldner geht nicht in (Privat-)Insolvenz...was aber auch so seine Nachteile für Ihn mitbringt.

Läuft das Mahnverfahren ohne Widersprüche durch sind die Kosten ohne dass der Gerichtsvollzieher ins Spiel gekommen ist glaub deutlich im 2-Stelligen Bereich.

Meistens hat man bei Leuten die den Kopf in den Sand stecken und auf nichts mehr Reagieren damit Erfolg....Ausserdem wissen die wohl selbst ob die Forderung berechtigt ist und sollte sie das sein dann sehen die auch keinen Sinn/Erfolg wenn Widerspruch eingelegt wird....die Frage ist halt nur wenn man den "Titel" verfügbar hat ob da dann wirklich auch was zu holen ist.
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Gruß der Maik

Geändert von Nebelhorn (09.11.2015 um 18:53 Uhr) Grund: mir ist noch was eingefallen ;-)
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  #10  
Alt 09.11.2015, 18:48
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Tequila Tequila ist offline
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Zitat:
Zitat von bootmichl Beitrag anzeigen
...und bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf..

Hast Du die Adresse von dem " ehemals" befreundeten Paar? Fahr doch mal vorbei und versuch es nochmal im " GUTEN"...

So ein INKASSO Unternehmen nimmt auch dafür Geld....
Ja, das stimmt leider.
Die Leute waren ehemals erfolgreich und selbständig, dann hatten sie Probleme mit dem Finanzamt, haben überall Geld zusammengekratzt und ich bin offenbar der einzige, der noch nicht bedient wurde. Zwischenzeitlich sind noch andere Dinge bei den Leuten passiert - darum habe ich Ihnen auch so lange Zeit gelassen und ich werde auch ohne die 10 Mille nicht verhungern aber seit April lehnen sie jede Kontaktaufnahme ab.

Ja, ich weiß natürlich wo sie wohnen aber dort aufzutauchen um zu fragen, warum sie nicht ans Telefon gehen, ist mir auch zu dumm
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  #11  
Alt 09.11.2015, 19:01
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Was mich interessieren würde: Der Vertrag belief sich auf 3 Monate.
Gekündigt, hast du ihn erst nach 3 Jahren. Ein Nachfrist ist abgelaufen.
Nun kannst du ja Verzugszinsen verlangen. Ab wann kann man die nun
in Rechnung stellen ?
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #12  
Alt 09.11.2015, 19:04
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Was mich interessieren würde: Der Vertrag belief sich auf 3 Monate.
Gekündigt, hast du ihn erst nach 3 Jahren. Ein Nachfrist ist abgelaufen.
Nun kannst du ja Verzugszinsen verlangen. Ab wann kann man die nun
in Rechnung stellen ?
Keine Ahnung aber ich will da auch kein Kapital raus schlagen. Wir waren mal gut befreundet und haben ja auch gerne geholfen.
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  #13  
Alt 09.11.2015, 19:06
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Pass auf die Verjährung auf.
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John
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  #14  
Alt 09.11.2015, 19:26
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Ja, um die zu hemmen, falls diese noch nicht eingetreten ist, brauchst du einen Titel. Den solltest du dir bald holen.

Ansonsten kann ich das Inkasso empfehlen.

Im Ernst; ich habe immer gute Erfahrungen mit einer persönlichen Ansprache gemacht.
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  #15  
Alt 09.11.2015, 20:41
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wenn das Geschäftsleute waren , wissen die auch was ein Mahnbescheid bedeutet.
Nämlich Schufa Eintrag und Veröffentlichung in einschlägigen Listen die von fast allen Geschäftsinhabern abonniert werden .
Da auf zu tauchen bedeutet das Ende jedweden Kredites.

Ich würde als erstes ein Schreiben aufsetzen in dem ich um sofortigen Ausgleich meiner Forderung mit Frist 2 Wochen bitte.
Und bei Nichtbeachtung mit sofortigem Mahnbescheid drohe.
Selbst bei einem Einspruch Ihrerseits , werden beide Parteien um schriftliche Stellungnahme gebeten und dann gibt es erst einen Gerichtstermin .
Aus deiner Schilderung des Vorgangs gibt es ja wohl keinerlei Zweifel an deiner Forderung und dem wird auch der Richter folgen .
Somit hast du dann einen rechtlichen Titel und kannst Konten pfänden , Gehälter Gegenstände . Oder dich ins Grundbuch eintragen lassen. Jedenfalls alles , was ein Inkasso nicht kann .

Und für das alles benötigst du eigentlich keinen Anwalt, mit einer Ausnahme, wenn es zum OLG geht , da herrscht Anwaltspflicht und ein Prozess(Gerichtstermin) muß vorfinanziert werden.
Ich weiß nicht genau wo die Grenze von AG zu OLG momentan ist, vor 12 Jahren lag das bei 7500 € Streitwert . Da mußt du dich mal informieren.
Du kannst aber auch deine Forderung aufsplitten und den Mahnbescheid erst mal über z.B. 6000 fordern und wenn das durch ist , dann nochmal die restlichen 4000.

Ich hoffe das hilft.

Gruß Mark
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  #16  
Alt 09.11.2015, 20:45
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Navigator M Navigator M ist offline
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Und ich würde mal schauen ob Sie nicht schon
hier https://www.insolvenzbekanntmachunge...in/bl_suche.pl verewigt sind .
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  #17  
Alt 09.11.2015, 21:01
JohnB JohnB ist offline
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Standard Inkasso oder Mahnbescheid ?

Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
wenn das Geschäftsleute waren , wissen die auch was ein Mahnbescheid bedeutet.
Nämlich Schufa Eintrag und Veröffentlichung in einschlägigen Listen die von fast allen Geschäftsinhabern abonniert werden .
Da auf zu tauchen bedeutet das Ende jedweden Kredites.

Ich würde als erstes ein Schreiben aufsetzen in dem ich um sofortigen Ausgleich meiner Forderung mit Frist 2 Wochen bitte.
Und bei Nichtbeachtung mit sofortigem Mahnbescheid drohe.
Selbst bei einem Einspruch Ihrerseits , werden beide Parteien um schriftliche Stellungnahme gebeten und dann gibt es erst einen Gerichtstermin .
Aus deiner Schilderung des Vorgangs gibt es ja wohl keinerlei Zweifel an deiner Forderung und dem wird auch der Richter folgen .
Somit hast du dann einen rechtlichen Titel und kannst Konten pfänden , Gehälter Gegenstände . Oder dich ins Grundbuch eintragen lassen. Jedenfalls alles , was ein Inkasso nicht kann .

Und für das alles benötigst du eigentlich keinen Anwalt, mit einer Ausnahme, wenn es zum OLG geht , da herrscht Anwaltspflicht und ein Prozess(Gerichtstermin) muß vorfinanziert werden.
Ich weiß nicht genau wo die Grenze von AG zu OLG momentan ist, vor 12 Jahren lag das bei 7500 € Streitwert . Da mußt du dich mal informieren.
Du kannst aber auch deine Forderung aufsplitten und den Mahnbescheid erst mal über z.B. 6000 fordern und wenn das durch ist , dann nochmal die restlichen 4000.

Ich hoffe das hilft.

Gruß Mark

Sorry, da stimmt einiges nicht. Mahnbescheid und Schufa sind z.B. nicht verknüpft und nach dem AG kommt das LG. Bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird auch nicht automatisch ein Gericht tätig.

Die Insolvenzbekanntmachungen zu durchsuchen reicht nicht, da sie nicht sehr weit zurückreichen.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 09.11.2015, 21:18
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Ahoi Tequila,

ich bin beruflich aus dieser "Ecke" und Dein Fall ist quasi ein Dauerbrenner.

Ich würde Dir raten, erst einmal einen Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid zu erwirken (Ihr habt alles vertraglich und schriftlich fixiert????). Ggf. ergibt sich schon auf dem Weg dahin ein Lichtstreif (d.h., dass die Darlehensempfänger ggf. schon reagieren)

Ein Mahnverfahren kannst Du recht kostengünstig und ohne Anwalt durchführen; das sind recht einfache, übersichtliche Formulare. Eine anschließend etwaige Vollstreckung ist zwar etwas "figelinscher" und ohne rechtlichen Beistand nicht ganz einfach, aber auch hier kein Anwaltszwang und - dank Internet - kann man sich inzwischen vieles recht einfach aneignen. Die Fristen sind die Krux und die Möglichkeiten der Vollstreckung.
Hast Du jemanden aus dem Bekanntenkreis, der da mehr Erfahrung hat?

Sinn und Zweck eines Mahnbescheides ist es, ohne Anwalt, schnell und kostengünstig an einen Titel zu kommen, der die gleiche Wirksamkeit besitzt, wie eine Ausurteilung.

Ich persönlich würde erst einmal definitv kein Inkassounternehmen beauftragen.
Mal davon ab, dass das meist echte Geldschneider sind, die nur ihren Turn abreissen (und die dann auch die Forderungen schlicht "ausbuchen", sofern nicht eintreibbar), machen die i.d.R. soviel Druck, dass Schulder schnell dicht machen und gar nix mehr kommt, oder sie Menschen und Betriebe in die Insolvenz treiben, die unter anderen Umständen durchaus ihre Forderungen in Raten abtragen wollen würden.

Ich bin also mit der "seichten Vollstreckung" und div. Ratenzahlungsvereinbarungen immer gut gefahren und habe erheblich höhere Erfolgsquoten gehabt, als üblich.
Es nützt Dir schließlich nix, wenn der Schuldner die eV abgibt, Du willst ja an Deine Kohle kommen.

Verschaffe Dir also erstmal einen Titel, also Vollstreckungsbescheid. Dann kann man weiter sehen.

Ist man privat verbunden, hat man auch oft Kenntnis von div. Vermögenswerten

Geändert von HänschenHamburg (09.11.2015 um 21:26 Uhr)
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  #19  
Alt 10.11.2015, 07:48
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Sorry, da stimmt einiges nicht. Mahnbescheid und Schufa sind z.B. nicht verknüpft und nach dem AG kommt das LG. Bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid wird auch nicht automatisch ein Gericht tätig.

Die Insolvenzbekanntmachungen zu durchsuchen reicht nicht, da sie nicht sehr weit zurückreichen.
Ebenfalls sorry , aber es stimmt doch
Die Schufa Pflegt sehr wohl die Listen der erlassenen Mahnbescheide , Haftanträge und EV in Ihre Dateien ein...
Dies ist kein Automatismus aber es passiert.
Natürlich kommt vor dem OLG das LG , mein Fehler.
In der Sache bleibt der Vorgang aber derselbe.

Und wenn man nicht das Häkchen im Formular setzt das bei Widerspruch Einstellung des Verfahrens fordert , wird das Gericht tätig.

Und die Bekanntmachungen zu durchsuchen ist doch schon mal ein Anfang.

Ich bin immer wieder erstaunt wie Menschen es nicht schaffen Ihr Wissen ( welches du durch dein Kritik offenbarst) weiter zu geben , aber eben dies nutzen um andere hilfreiche Kommentare runter zu machen.
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  #20  
Alt 10.11.2015, 08:01
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Duke70 Duke70 ist offline
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Moin Tequila,

hier sollte zunächst die rechtliche von der wirtschaftlichen Betrachtung unterschieden werden:

A. rechtlich:

Von einem Inkassounternehmen würde ich als Privatperson ebenfalls zunächst Abstand nehmen.
Vielmehr erscheint mir angesichts des von dir angesprochenen Zeitraums von etwa drei Jahren zunächst die Titulierung wichtig:

Wie schon ausgeführt, ist einzig ein Vollstreckungstitel geeignete Grundlage, um Deine Forderung gegen den Willen Deiner Schuldner beizutreiben.

Dass diese offenkundig nicht zahlen wollen, ergibt sich aus Deiner Sachverhaltsdarstellung (kein Kontakt etc.). Auch ein Inkassobüro kann letztlich nur Druck zur freiwilligen Begleichung Deiner Forderungen aufbauen - dessen Beauftragung unterbricht aber nicht evtl. laufende Verjährungsfristen (s.o.)

Ein Vollstreckungstitel kann u.a. ein rechtskräftiges Urteil, aber auch ein aufgrund eines Mahnbescheides ergangener Vollstreckungsbescheid sein.

1.
Das gerichtliche Mahnverfahren kannst Du wie beschrieben selbst in Gang setzen. Vorteil hier: zunächst weniger Aufwand als Anwaltskonsultation.
Dem Schuldner wird ein Mahnbescheid (MB) zugestellt, gegen den er binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen kann.

a)
Legt er Widerspruch ein, "liegt der Ball wieder bei Dir": Du musst dann ein entsprechendes Verfahren vor dem zuständigen Landgericht betreiben = Anwaltszwang, Verfahrenskostenvorschuss etc.

b)
Tut er dies nicht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid (VB) beantragen.
Aus diesem kannst Du dann über einen Gerichtsvollzieher (Sachpfändung) oder das Amtsgericht (Forderungspfändung) gegen die Schuldner vollstrecken.
Gegen den VB können die Schuldner noch Einspruch einlegen. Daraufhin wird das Verfahren von Amts wegen an das zuständige Landgericht abgegeben, ohne dass Du etwas tun musst.
Wichtig: der Einspruch unterbricht die Vollstreckbarkeit des VB, allerdings kannst Du gegen Sicherheitsleistung dennoch vorläufig vollstrecken, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Taktik: Generell ist das Mahnverfahren anzuraten, wenn man eher nicht mit einem Widerspruch der Schuldner rechnet (typische "Totsteller/ Briefnichtöffner", Scheinbriefkästeninhaber etc) - oder um kurzfristige eine Verjährungsfrist zu unterbrechen. Es sind allerdings derzeit noch etwa 7 Wochen bis Jahresende...

2.
Solltest du davon ausgehen, dass Deine Schuldner noch schlau/ präsent genug sind, Widerspruch einzulegen, kannst Du auch gleich zu Anwalt gehen, und die klageweise Titulierung anstreben - Du sparst Dir ein paar Wochen für das gerichtliche Mahnverfahren.

Du solltest dies aber zeitnah machen, damit Dein Anwalt sich die Verjährungsfristen im Hinblick auf das demnächst kommende Jahresende anschaut!


B. wirtschaftlich:

Alle schönen Vollstreckungstitel nützen natürlich nichts, wenn Deine Schuldner nicht zahlen können.

Hier sollte in der Tat mal regelmäßig in den insolvenzbekanntmachungen.de nachgeschaut werden - mit der detailsuche geht das auch Jahre zurück!
Sollte ein Insolvenzverfahren anhängig sein, brauchst Du nicht mehr zivilrechtlich zu titulieren, sondern die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden - und dann erst mal dessen Reaktion abwarten....

Eine Schufa-Auskunft, welche einen gewissen Aussagewert über die Bonität Deiner Schuldner liefern könnte, kannst Du als Dritter/ Gläubiger ohne deren vorherige Einwilligung nicht bekommen.



Ich hoffe, damit gewisse Leitplanken zu den nächsten Überlegungen/ Schritten aufgezeigt zu haben. Wichtig ist, dass Du zeitnah handelst, um Risiken aus Verjährung auszuschließen.
(Dass dies i.Ü. mangels vollständiger Sachverhaltskenntnis meinerseits keine Rechtsberatung darstellen kann, muss ich hoffentlich nicht extra erwähnen )

Viel Erfolg und LG

Duke

Geändert von Duke70 (10.11.2015 um 08:24 Uhr)
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  #21  
Alt 10.11.2015, 09:25
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Bei 10000€ wäre mir ein Besuch nicht zu doof.
Ein persönliches Gespräch ist unter Umständen besser als irgend ein Brief.

Es ist wohl peinlich und unangenehm, aber das soll es ja sein. Baut auch mehr Druck auf.
__________________
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Peter

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  #22  
Alt 10.11.2015, 09:51
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen

2.
Solltest du davon ausgehen, dass Deine Schuldner noch schlau/ präsent genug sind, Widerspruch einzulegen, kannst Du auch gleich zu Anwalt gehen, und die klageweise Titulierung anstreben - Du sparst Dir ein paar Wochen für das gerichtliche Mahnverfahren.

Du solltest dies aber zeitnah machen, damit Dein Anwalt sich die Verjährungsfristen im Hinblick auf das demnächst kommende Jahresende anschaut!

Schöner, sachlicher Beitrag, Duke!

Wie die Schuldner handeln (ggf. Widerspruch), weiß man natürlich nicht; in diesem Falle (Kontaktvermeidung) würde ich vermutlich erstmal davon ausgehen, dass dies nicht geschieht und einen MB beantragen, der mit Eingang beim zuständigen Gericht bereits die ggf. drohende Verjährung unterbricht.

So ist man diesbezüglich auf der sicheren Seite und könnte alles weitere sehen / entscheiden, sollten es die Schuldner tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Ist ja auch eine Kostenfrage (MB vs. Klage).


Und im Übrigen: "Zu dumm" wäre mir angesichts der Summe auch nicht viel und es ist wirklich gut, immer den wirtschaftlichen Aspekt im Auge zu behalten. Recht bekommen und noch gutes Geld dem schlechten hinterher geworfen, bringt auch nicht grad die beste Stimmung.

Angesichts des baldigen Jahreswechsels würde ich parallel handeln.

MB beantragen und gleichzeitig nochmal die Schuldner anschreiben, sie darüber informieren und eine letzte Möglichkeit zur Zahlung geben. Ggf. eine Ratenzahlung anbieten; vllt. gehen die Schuldner darauf ein, sofern sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken und Weiterungen vermeiden möchten.
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  #23  
Alt 10.11.2015, 10:16
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Also ich würde unter diesen Voraussetzungen direkt zum Mahnbescheid tendieren.

Die Schuldner wollen oder können nicht zahlen, sonst hätten sie es schon
getan. Punkt.

Der MB kostet Dich jetzt ca. 40 EUR (Vordrucke gibts im besser sortierten
Schreibwarenladen) und macht die Sache amtlich. Wenn Widerspruch erfolgt,
kannst Du immer noch zum Anwalt rennen. Wenn kein Widerspruch
erfolgt, gleich den Vollstreckungstitel erwirken. Damit bist Du auf der
sicheren Seite.

Nochmals anschreiben, nochmals Frist setzen und nochmals warten bringt
meiner Meinung nach überhaupt nix.

Dein ursprünglich gesetztes Zahlungsziel waren drei Monate, jetzt sind
drei Jahre rum. Warum wohl hast Du Dein Geld immer noch nicht zurück?
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Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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Alt 10.11.2015, 10:45
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Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
Ebenfalls sorry , aber es stimmt doch
Die Schufa Pflegt sehr wohl die Listen der erlassenen Mahnbescheide , Haftanträge und EV in Ihre Dateien ein...
Dies ist kein Automatismus aber es passiert. (..)
Ein Mahnbescheid für sich wird von der Schufa nicht gespeichet. Ein Kreditvertrag kann gemeldet werden; dann wird auch dessen evt. Nichtbedienung eintragen. Die Schufa ist hier kein relevanter Aspekt für @Tequila.

Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
(..) Und wenn man nicht das Häkchen im Formular setzt das bei Widerspruch Einstellung des Verfahrens fordert , wird das Gericht tätig. (..)
Wirklich tätig wird das Gericht nach einem Widerspruch des Schuldners erst dann, wenn der Gläubiger eine Anspruchsbegründung (=Klageschrift) einreicht.

Zitat:
Zitat von Navigator M Beitrag anzeigen
(..) Ich bin immer wieder erstaunt wie Menschen es nicht schaffen Ihr Wissen ( welches du durch dein Kritik offenbarst) weiter zu geben , aber eben dies nutzen um andere hilfreiche Kommentare runter zu machen.
Ich bin immer erstaunt, wie Menschen es nicht schaffen, einen Thread zu lesen, und deshalb übersehen, dass die sachgerechten Ratschläge (Beiträge #4, 9, 13, 14: Mahnverfahren einleiten) schon lange gegeben wurden. Sachlich fehlerhafte Kommentare gleicht guter Wille nicht aus- sie sind nicht hilfreich, sondern können gefährlich sein.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (10.11.2015 um 10:54 Uhr)
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  #25  
Alt 10.11.2015, 11:10
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Zitat:
Zitat von mcgrymelon Beitrag anzeigen
Nochmals anschreiben, nochmals Frist setzen und nochmals warten bringt
meiner Meinung nach überhaupt nix.
Das "bringt" insofern ggf. etwas, wenn man die Situation AUCH unter wirtschaftlichen Aspekten betrachtet.

Tequila will ja nicht nur Recht bekommen, sondern vordringlich seine Kohle zurück. Verständlich!

Mit einem Titel kann er sich bestenfalls den Poppes abwischen, wenn nichts zu holen ist bzw. der Druck in die Insolvenz / eV-Abgabe führt.

Das mag zwar einigen aufstoßen, aber hier ist AUCH Diplomatie gefragt, insofern würde ich, wie beschrieben, parallel agieren.
Verjährung unterbrechen, Titel erwirken, aber auch gesprächsbereit sein und bleiben, um ggf. in Raten oder in Teilen an die Beträge zu kommen.
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