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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 23.07.2019, 15:17
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kornatix kornatix ist offline
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Ich bin privat versichert und ADAC-Plus-Mitglied, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung habe ich nicht (wozu auch?). Meine Erfahrungen:

Portugal, Platzwunde im KH mit drei Stichen genäht und versorgt = ca. 25 € bar bezahlt und Beleg bei der Versicherung eingereicht; Rückfrage meiner Versicherung: "Sind Sie sicher, dass das nur 25 € waren? Bei der beschriebenen Verletzung und Behandlung kann das doch unmöglich so billig gewesen sein." War es aber.

Kroatien, Schwiegermutter (gesetzlich versichert, natürlich keine Versichertenkarte dabei), Herzinfarkt: perfekte Erstversorgung, die Frage nach der Versicherung kam erst, als sie schon auf dem Zimmer lag; Fax von der AOK angefordert, abgegeben und danach nie wieder was davon gehört. Allerdings...die Unterbringung im Krankenhaus Zadar in einem 12-Bett-Zimmer (für Frauen) mit einem benachbarten 12-Bett-Zimmer (für Männer) und einer einzigen Toilette für alle dazwischen war denn doch etwas gewöhnungsbedürftig, aber sie hat's überlebt. Die ärztliche Versorgung hingegen war genau so gut wie in Deutschland.

Ebenfalls Kroatien, Ehefrau Hexenschuß (= Ischias oder weiß der Henker was, jedenfalls hatte sie erbärmliche Rückenschmerzen), behandelt von unserer Dorfärztin mit einer Injektion (das muss wohl Pferdemedizin gewesen sein, denn anschließend war meiner Frau zwar kotzübel, aber dafür waren nach zwei Stunden die Schmerzen weg). Kosten all inclusive: 150 Kuna, also rund 20 Euro - von der Versicherung anstandslos zu dem von mir angegebenen Wechselkurs erstattet.

...und dann noch ein Erlebnis der besonderen Art in Österreich, als es dort noch den Schilling gab: ein Kumpel bricht sich beim Skifahren das Schlüsselbein, wird von uns zur nahe gelegenen Praxis eines Arztes vor Ort gebracht, der Arzt: "7000 Schilling Vorkasse bar, ansonsten müssen Sie nach Innsbruck in's Krankenhaus." Weil wir so viel Geld nicht bar hatten und es damals noch keine Geldautomaten gab, haben wir unseren Kumpel dann nach Innsbruck gebracht, und dort ging's auch ohne Bares und sogar ohne Versicherungsnachweis.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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Alt 26.07.2019, 19:07
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Gestern wurde mir aber eine Geschichte von einem Beinbruch in Kroatien berichtet, nachdem der Verunfallte fast 15.000Euro in bar, nach der Erstversorgung bezahle sollte / hat und nur die Hälfe zu Hause wiedererstattet wurde. Normale KV ohne Auslandsschutz.
Er meinte weiter:... mit eine AKV wäre es nicht viel anders gelaufen.
Das stimmt doch nicht, oder?

Wie geht ihr das Thema: "Krank im Ausland" an, ...
in den Vertragsstaaten nutze ich die EHIC ->
Zitat:
Zitat von Wikipedia, abgerufen am 26.7.2019
Seit dem 1. Juli 2004 entfällt der Umweg über die zuständige ausländische Institution vor Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Es genügt die europäische Krankenversichertenkarte bzw. die provisorische Ersatzbescheinigung als Anspruchsbescheinigung gegenüber dem Behandler.
Zitat:
Zitat von Wikipedia, abgerufen am 26.7.2019
In Ländern außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, ..., haben deutsche Versicherte Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung. Die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes erfordert je nach Land verschiedene Urlaubskrankenscheine oder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Mit Stand Juni 2015 bestehen mit folgenden Staaten entsprechende Abkommen: ... Mazedonien (EHIC wird akzeptiert), Montenegro (EHIC wird akzeptiert), Serbien (EHIC wird akzeptiert)
Zitat:
Zitat von Wikipedia, abgerufen am 26.7.2019
Der Umfang des Versicherungsanspruchs im Ausland richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. Dabei kann eine gegenüber dem Inland deutlich erhöhte Kostenbeteiligung anfallen. Diese kann je nach Land sowohl Festbeträge (Zuzahlungen) als auch prozentuale Anteile bis über die Hälfte der Kosten umfassen. Über den konkreten Umfang des Versicherungsschutzes informieren länderbezogene Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).[7]
Der Krankenrücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik ist grundsätzlich nicht von der Krankenkasse zu übernehmen (§ 60 Abs. 4 SGB V).
Aus den genannten Gründen empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung weiterhin selbst bei Reisen in Länder im Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.
Es kann vorkommen, dass Behandler die Anspruchsbescheinigung bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptieren und eine sofort zu begleichende Privatrechnung ausstellen, die aufgrund höherer Gebührensätze von der eigenen Krankenkasse nur teilweise erstattet wird. In manchen Ländern (z. B. Frankreich, Belgien) sind auch für dort Krankenversicherte Privatrechnungen üblich. Wenn für dort Versicherte jedoch eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse vorgeschrieben ist, sollte man den Behandler auf das geltende Recht hinweisen. Allerdings kennen viele Ärzte dieses Recht nicht. Im Fall, dass der ausländische Kassenarzt (Privatärzte sind dazu nicht verpflichtet) nicht akzeptiert, soll man diesen bitten, sich mit seiner regionalen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, die informiert sind (oder selbst direkt die ausländische Krankenkasse kontaktieren).
Für andere Länder habe ich i.d.R. mindestens zwei ARKV
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Alt 27.01.2022, 16:09
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
... beziehungsweise welche Kuriositäten habt ihr erlebt?
Aktualisierung (12.2021):
war im Herbst zur Behandlung beim Z-Arzt (in D). Dt.-GKV-Karte, wie üblich vorgelegt, etc.
Der Dentist meinte, die KK wird die Kosten nicht* übernehmen, der Patient müsste alles selbst bezahlen. Da es akut war, habe ich eingewilligt, auch in der Annahme, daß die GKV ihren Grund-Anteil übernimmt und ich „lediglich“ die Differenz zwischen 100 und 350% übernehmen müsste.
Die Rechnung habe ich an die KK weitergeleitet. Da gab es auch ein wenig Schriftverkehr:
  1. *die GKV übernimmt selbstverständlich ihren Kostenanteil, die Rechnung dafür müsste jedoch entsprechend gesplittet werden (Rosa-Formular).
  2. Der Z-Arzt entscheidet, wie er mit dem GKV-Patienten abrechnet.
  3. Da die Rechnung bereits erstellt wurde, wird sich die KK an den Kosten nicht beteiligen.
  4. Es steht dem Patienten frei, sich diesbezüglich bei der Patienten-Beratung beraten zu lassen
    (hierzu wurde sogar ein Link beigefügt).
Die Tante von der P.-B. hat exakt das Gleiche bestätigt, allerdings nur telefonisch.


Fazit: wenn nichteinmal ein dt. Z-Arzt in D. Mit einem dt. Kassen-Patienten abrechnen möchte (und das trotz gleichen Einnahmen, bei minimalsten Mehraufwand),
warum soll ein kroatischer Arzt in Kroatien mit der dt. KK in D abrechnen wollen ?









Zur EHIC: damals (7/2019) ist mir aufgefallen, daß auf meiner KK-Karte nirgend-wo EHIC steht. Habe dies bei der KK telefonisch und schriftlich reklamiert. Und jedesmal kam die neue Karte mit ohne.
Inzwischen habe ich vier davon – alle mit ohne.
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Alt 27.01.2022, 17:36
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Gott sei Dank habe ich meine Auslands-KV noch niemals in Anspruch nehmen müssen.
Aber ich kann über einen interessanten, wenn nicht sogar kuriosen Fall aus meinem Bekanntenkreis berichten:

Ein guter Freund ist auf einer China-Reise schwer erkrankt. Er musst in Peking in ein Krankenhaus mit einer speziellen (Privat-) Station für Ausländer (Langnasen). Das Krankenhaus - ganz in kapitalistischer Manier - wollte von ihm erst einmal einen Vorschuss für Aufenthalt und Behandlung haben: 20. Tsd. Euro. Die hatte er natürlich nicht in der Tasche und auch das Limit seiner Kreditkarte hätte nicht gereicht.

Die Plastikkarte seiner privaten Krankenversicherung (ich weiß nicht mehr, bei welcher Gesellschaft) hat niemanden interessiert.

Das "Zauberkärtchen" war seine ADAC Mitgliedskarte. Die wurde sofort freudig als Nachweis einer Krankenversicherung - die er auch tatsächlich zusätzlich über den ADAC hatte - akzeptiert! Er musst keinen Vorschuss leisten und bekam ein höchst luxuriöses Einzelzimmer mit TV und allem Komfort und Zurück. Er musste zwei oder drei Wochen in dem Krankenhaus verbringen und wurde dann - von einem ADAC-Arzt begleitet - liegend (entsprechend Sitzreihen ausgebaut!) mit der Lufthansa nach Deutschland geflogen. Die ADAC Krankenversicherung hat alle Kosten übernommen und reguliert.

Ich werde meine ADAC-Plus-Mitgliedschaft aufrecht erhalten, solange ich noch Auto fahren und Reisen kann!

Gruss


Gerd
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Alt 27.01.2022, 17:54
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Das "Zauberkärtchen" war seine ADAC Mitgliedskarte. Die wurde sofort freudig als Nachweis einer Krankenversicherung - die er auch tatsächlich zusätzlich über den ADAC hatte - akzeptiert! Er musst keinen Vorschuss leisten und bekam ein höchst luxuriöses Einzelzimmer mit TV und allem Komfort und Zurück. Er musste zwei oder drei Wochen in dem Krankenhaus verbringen und wurde dann - von einem ADAC-Arzt begleitet - liegend (entsprechend Sitzreihen ausgebaut!) mit der Lufthansa nach Deutschland geflogen. Die ADAC Krankenversicherung hat alle Kosten übernommen und reguliert.

Ich werde meine ADAC-Plus-Mitgliedschaft aufrecht erhalten, solange ich noch Auto fahren und Reisen kann!

Gruss


Gerd
Das ist ja klasse. War mir garnicht bewußt das in meiner ADAC Plus so was mit drin ist.

Edit: Hab grad mal in Mein ADAC geschaut. Meint Ihr Premium?
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Screenshot 2022-01-27 at 18-51-30 Leistungsvergleich ADAC Mitgliedschaften.png
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Gruß Gerd H.

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Alt 27.01.2022, 18:16
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Was früher plus war ist heute Premium wenn man so will.
Ich habe aber auch zusätzlich die ADAC Auslandskrankenversicherung für die Familie.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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Alt 27.01.2022, 18:17
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Januar 2020 , Frau erleidet schweren Herzinfarkt auf einem Kreuzfahrtschiff zwischen St. Lucia und St. Vincent. Schiff wird gegen 01.00 Nachts aufgestoppt und nach Klärung der Lage zurück nach St. Lucia gesteuert. Dort geht es dann reibungslos in eine vom Schiffsarzt informierte Privatklinik.Frau wird behandelt und ich muss die Visa zücken , diese wird leergemacht ( mittlerer vierstelliger Betrag)
Das war mir egal , Hauptsache es wird behandelt. Dann der Schock: Für die Weiterbehandlung soll ich 45.000 US Dollar auf den Tisch legen, Versicherungen werden nicht akzeptiert.Stundenlanges Verhandeln mit den Versicherungen ( wir waren mehrfach abgesichert) brachte nix, obwohl sich Agenten aus der halben Welt für uns eingesetzt haben.Nach der Erstbehandlung wurden wir dann aus der Klinik verwiesen und in ein anderes Hospital verbracht und sollten nach Martinique geflogen werden. Da ging das Drama wieder los, 23.000 US Dollar für die Airambulanz aufbringen.Da ich das nicht konnte , hat sich der französische Gouverneur eingeschaltet und einen Militärhubschrauber losgeschickt.Das hat dann der Airambulanz nicht gefallen und sie haben 2 Hubschrauber in die Luft gebracht, nur um den Auftrag nicht zu verlieren und als erster am Patienten zu sein. Jetzt auf einmal hat eine Kostenübernahmeerklärung von uns gereicht und es ging ohne Vorkasse auf die französische Nachbarinsel.Dort galten dann wieder unsere Versicherungen und der Spuk hatte ein Ende.Nach erfolgreicher OP hat der ADAC vollkommen unkompliziert zurückgeholt.Den ADAC möchte ich seit dem nicht mehr missen.
Wir haben alle Kosten ersetzt bekommen, aber wie man sieht ist man trotz guter Auslandsversicherungen nicht immer sicher!
__________________


Gruß Ralf

Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf
und nicht mit kalten Füßen!
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