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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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sollte Mann alles für die Frau tun ?
hier musste ich doch echt schmunzel.
Wobei auch ein Glück das nicht mehr passiert ist http://www.shz.de/lokales/flensburge...d16452561.html
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Mit besten Grüßen Andreas |
#2
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Zitat:
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#3
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Hängt wohl damit zusammen, dass die Schweizer zuhause auch ganz anders fahren.
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Gruß Wolfgang |
#4
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Also wenn es keine Verkehrsübungsplätze geben würde... würde ich es auf einem Feldweg ja noch verstehen.... da hat es mir mein Vater auch beigebracht.
Aber auf der Autobahn... Beide nicht die geistige Reife ein Fahrzeug zu führen. ER hätte wissen müssen das dies verboten ist und sie hätte auch nein sagen können.... |
#5
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Fuhr ja in Richtung Flensburg, na ja die Punkte sind ja jetzt zu ihm gekommen.
Aber nur weil die anderen lauter Petzen sind.
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LG. Hans |
#6
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Ich kann mich an alte englische Filme erinnern. Da scheint das so mal erlaubt gewesen zu sein.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#7
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Hmmm.... ich mach das mit meiner 16 Jährigen Tochter auch....Stadtgebiet, überland und auch Autobahn.... völlig Legal... Nennt sich "L17"
Gibts sowas nur in Österreich?
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#8
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Hab ich mit meinen 3 Teenis auch gemacht --> L17 in Österreich.
Allerdings zuerst mal auf einem Parkplatz schalten-bremsen-wegfahren bis zum schlechtwerden Danach wenig befahrene Strassen mit max. Tempo 50 Dann Stadtgebiet und Freilandstrasse am Sonntag bei wenig Verkehr Dann dasselbe unter der Woche bei mehr Verkehr Schließlich Autobahn am Sonnta bei wenig Verkehr Ich bin mit jedem meiner Kinder ca. 4000 km vor der Fahrprüfung gefahren und alle 3 haben die ersten Jahre ohne nennenswerten Unfälle überstanden
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !! |
#9
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Doch so einen FS ab 17 in Begleitung von FS-Inhabern das gibt es hier auch.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#10
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Als Begleitfahrer wird man von der Behörde auf Tauglichkeit überprüft (keine nennenswerten Verkehrdelikte,.....) und der Wagen muß den Vorschriften entsprechen (Handbremse in der mitte, kein Automatic)
Ausserdem müssen am Auto vorne und hinten Probefahrtafeln angebracht werden. Es muß ein Fahrtenbuch mit Wetterdaten, Fahrleistung, Datum, und Art der Strasse geführt werden. Ausserdem gibt es alle 1000 km eine Fahrt mit einem konzessionierten Fahrlehrer. Laut Statistik sind Autofahrer, die diese Art der Fahrausbildung machen, weniger unfallgefährdet als Fahrschüler, die nur die Pflichtfahrschule mit wenigen Stunden absolvieren.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !! |
#11
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L17 in A scheint vor der Fahrprüfung zu sein ...
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#12
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Ist richtig
Theorie wird in der Fahrschule gemacht und Fahrpraxis kann man selbst durchführen wie oben beschrieben. Dabei gibt es 2 Varianten: 1) Prüfung mit 17 Jahren = 3000km Fahrpraxis 2) Prüfung mit 18 Jahren = 1000km Fahrpraxis
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !!
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#13
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Mit meinem Kurzen haben wir das auch mit L17 gemacht
Jede auch noch so kleine Strecke im Alltag waren meine Frau und ich nur Beifahrer Längere Strecken waren dann halt die typischen Motorradstrecken mit viel schauen, lenken, gasgeben, bremsen und schalten. Wildalpen, Obertauern, Katschberg, Wurzenpass, ... Es macht praxismäßig schon einen Riesen-Unterschied ob man 300km bei trockenem Asphalt im Sommer oder 5000km verteilt auf das ganze Jahr "überwachtes" fahren hinter sich gebracht hat.
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Gruß Gerwin |
#14
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Ganz schön fortschrittlich unsere Nachbarn.
Glaube schon dass ein Fahrlehrer merkt, wer bereits fahren kann und wer nicht. Boot war für mich z. B. das einzige was ich nie zuvor bereits ausreichend gemacht hatte.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#15
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Das erwartet den Besitzer des Fahrzeugs jedenfalls bei uns :
: § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen. § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs. Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft. Gesendet von meinem Xperia Z1 mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#16
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Jaa, bei UNS!
Das heißt ja nicht, das alle anderen Deppen sind. Wie du siehst, klappt das in A. sehr gut. https://de.wikipedia.org/wiki/L17-Ausbildung Ihr/wir in D. sind nun mal nicht der Nabel der Welt und "woanders" kann etliches auch besser sein wie hier. Mir würde da auf Anhieb einiges einfallen ... (Z.B. einen ex. Alki als "allmächtigen Heilsbringer" dem Volk unterzujubeln) |
#17
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Zitat:
LG Werner Gesendet von meinem Xperia Z1 mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#18
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Zudem war die Betroffenen Ehefrau wohl über 18 und somit ist die Ganze Diskusion über Fahren mit 17 überflüssig.
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#19
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Beim Bootsführerschein geht es doch auch: Ich habe als Inhaber eines Führerschein A (früherer Binnenschein auf Basis eines Bundeswehr-Pionierführerscheins für M-Boote) meiner Frau, einer Freundin und meinem Bruder die Praxis beigebracht. Die Theorie mußten sie selber lernen, dann sind wir zur Prüfung gefahren und alle haben fehlerlos bestanden!
Natürlich haben wir für alle den Küstenschein gleich mitgemacht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#20
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Beim Auto geht das ja auch. Allerdings nicht im Öffentlichen Strassenverkehr.
Dafür gibt es abgesperrte Strecken in ganz Deutschland. |
#21
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Zitat:
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#22
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Zitat:
Will sagen, das eigentliche Autofahren ist heute ganz einfach und für nahezu jedermann möglich, das gewaltige Verkehrsaufkommen macht es schwierig und da hilft nur üben, üben, üben. Da halte ich Möglichkeiten, wie sie in der Schweiz und Österreich (von denen ich bis jetzt nichts wußte) für wesentlich geeigneter, als gewinnorientierten Fahrlehrern die Taschen zu füllen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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