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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 28.03.2017, 05:27
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Standard sollte Mann alles für die Frau tun ?

hier musste ich doch echt schmunzel.
Wobei auch ein Glück das nicht mehr passiert ist

http://www.shz.de/lokales/flensburge...d16452561.html
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #2  
Alt 28.03.2017, 06:36
Benutzerbild von boetli
boetli boetli ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
hier musste ich doch echt schmunzel.
Wobei auch ein Glück das nicht mehr passiert ist

http://www.shz.de/lokales/flensburge...d16452561.html
ich weiss in D verboten hier in der CH erlaubt und passieren tut seeeeeehr wenig. Also ich finde das jetzt nicht so tragisch. Aber verboten ist verboten ganz klar.
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #3  
Alt 28.03.2017, 06:41
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
ich weiss in D verboten hier in der CH erlaubt und passieren tut seeeeeehr wenig.
Hängt wohl damit zusammen, dass die Schweizer zuhause auch ganz anders fahren.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #4  
Alt 28.03.2017, 06:43
billi billi ist offline
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Also wenn es keine Verkehrsübungsplätze geben würde... würde ich es auf einem Feldweg ja noch verstehen.... da hat es mir mein Vater auch beigebracht.
Aber auf der Autobahn...

Beide nicht die geistige Reife ein Fahrzeug zu führen.
ER hätte wissen müssen das dies verboten ist und sie hätte auch nein sagen können....
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  #5  
Alt 28.03.2017, 07:08
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Fuhr ja in Richtung Flensburg, na ja die Punkte sind ja jetzt zu ihm gekommen.
Aber nur weil die anderen lauter Petzen sind.
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LG. Hans
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  #6  
Alt 28.03.2017, 07:35
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Ich kann mich an alte englische Filme erinnern. Da scheint das so mal erlaubt gewesen zu sein.
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  #7  
Alt 28.03.2017, 09:14
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Hmmm.... ich mach das mit meiner 16 Jährigen Tochter auch....Stadtgebiet, überland und auch Autobahn.... völlig Legal... Nennt sich "L17"
Gibts sowas nur in Österreich?
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  #8  
Alt 28.03.2017, 10:19
Viperboat Viperboat ist offline
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Hab ich mit meinen 3 Teenis auch gemacht --> L17 in Österreich.

Allerdings zuerst mal auf einem Parkplatz schalten-bremsen-wegfahren bis zum schlechtwerden
Danach wenig befahrene Strassen mit max. Tempo 50
Dann Stadtgebiet und Freilandstrasse am Sonntag bei wenig Verkehr
Dann dasselbe unter der Woche bei mehr Verkehr
Schließlich Autobahn am Sonnta bei wenig Verkehr

Ich bin mit jedem meiner Kinder ca. 4000 km vor der Fahrprüfung gefahren und alle 3 haben die ersten Jahre ohne nennenswerten Unfälle überstanden
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !!
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  #9  
Alt 28.03.2017, 11:13
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Doch so einen FS ab 17 in Begleitung von FS-Inhabern das gibt es hier auch.
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  #10  
Alt 28.03.2017, 11:42
Viperboat Viperboat ist offline
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Als Begleitfahrer wird man von der Behörde auf Tauglichkeit überprüft (keine nennenswerten Verkehrdelikte,.....) und der Wagen muß den Vorschriften entsprechen (Handbremse in der mitte, kein Automatic)
Ausserdem müssen am Auto vorne und hinten Probefahrtafeln angebracht werden.
Es muß ein Fahrtenbuch mit Wetterdaten, Fahrleistung, Datum, und Art der Strasse geführt werden.
Ausserdem gibt es alle 1000 km eine Fahrt mit einem konzessionierten Fahrlehrer.

Laut Statistik sind Autofahrer, die diese Art der Fahrausbildung machen, weniger unfallgefährdet als Fahrschüler, die nur die Pflichtfahrschule mit wenigen Stunden absolvieren.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

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  #11  
Alt 28.03.2017, 13:40
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Doch so einen FS ab 17 in Begleitung von FS-Inhabern das gibt es hier auch.
L17 in A scheint vor der Fahrprüfung zu sein ...
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  #12  
Alt 28.03.2017, 13:47
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
L17 in A scheint vor der Fahrprüfung zu sein ...
Ist richtig

Theorie wird in der Fahrschule gemacht und Fahrpraxis kann man selbst durchführen wie oben beschrieben.

Dabei gibt es 2 Varianten:
1) Prüfung mit 17 Jahren = 3000km Fahrpraxis
2) Prüfung mit 18 Jahren = 1000km Fahrpraxis
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz

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  #13  
Alt 28.03.2017, 14:14
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Mit meinem Kurzen haben wir das auch mit L17 gemacht
Jede auch noch so kleine Strecke im Alltag waren meine Frau und ich nur Beifahrer
Längere Strecken waren dann halt die typischen Motorradstrecken mit viel schauen, lenken, gasgeben, bremsen und schalten.
Wildalpen, Obertauern, Katschberg, Wurzenpass, ...

Es macht praxismäßig schon einen Riesen-Unterschied ob man 300km bei trockenem Asphalt im Sommer oder 5000km verteilt auf das ganze Jahr "überwachtes" fahren hinter sich gebracht hat.
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Gruß
Gerwin
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  #14  
Alt 28.03.2017, 14:43
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Ganz schön fortschrittlich unsere Nachbarn.

Glaube schon dass ein Fahrlehrer merkt, wer bereits fahren kann und wer nicht. Boot war für mich z. B. das einzige was ich nie zuvor bereits ausreichend gemacht hatte.
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  #15  
Alt 28.03.2017, 14:52
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Das erwartet den Besitzer des Fahrzeugs jedenfalls bei uns :

:

§ 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
§ 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.



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  #16  
Alt 28.03.2017, 16:31
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Das erwartet den Besitzer des Fahrzeugs jedenfalls bei uns :
Jaa, bei UNS!

Das heißt ja nicht, das alle anderen Deppen sind. Wie du siehst, klappt das in A. sehr gut. https://de.wikipedia.org/wiki/L17-Ausbildung

Ihr/wir in D. sind nun mal nicht der Nabel der Welt und "woanders" kann etliches auch besser sein wie hier.

Mir würde da auf Anhieb einiges einfallen ...

(Z.B. einen ex. Alki als "allmächtigen Heilsbringer" dem Volk unterzujubeln)
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  #17  
Alt 28.03.2017, 17:01
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Jaa, bei UNS!

Das heißt ja nicht, das alle anderen Deppen sind. Wie du siehst, klappt das in A. sehr gut. https://de.wikipedia.org/wiki/L17-Ausbildung

Ihr/wir in D. sind nun mal nicht der Nabel der Welt und "woanders" kann etliches auch besser sein wie hier.

Mir würde da auf Anhieb einiges einfallen ...

(Z.B. einen ex. Alki als "allmächtigen Heilsbringer" dem Volk unterzujubeln)
Da hast Du ja Recht. Aber die eingangs erwähnte Geschichte ist nunmal in D passiert. Und die Beteiligten haben jetzt nichts mehr zu lachen. Da nutzt es Ihnen auch nix, wenn andere das tun.

LG Werner

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  #18  
Alt 28.03.2017, 17:02
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Da hast Du ja Recht. Aber die eingangs erwähnte Geschichte ist nunmal in D passiert. Und die Beteiligten haben jetzt nichts mehr zu lachen. Da nutzt es Ihnen auch nix, wenn andere das tun.

LG Werner

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Zudem war die Betroffenen Ehefrau wohl über 18 und somit ist die Ganze Diskusion über Fahren mit 17 überflüssig.
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  #19  
Alt 28.03.2017, 17:15
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Beim Bootsführerschein geht es doch auch: Ich habe als Inhaber eines Führerschein A (früherer Binnenschein auf Basis eines Bundeswehr-Pionierführerscheins für M-Boote) meiner Frau, einer Freundin und meinem Bruder die Praxis beigebracht. Die Theorie mußten sie selber lernen, dann sind wir zur Prüfung gefahren und alle haben fehlerlos bestanden!
Natürlich haben wir für alle den Küstenschein gleich mitgemacht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #20  
Alt 28.03.2017, 17:18
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Beim Auto geht das ja auch. Allerdings nicht im Öffentlichen Strassenverkehr.
Dafür gibt es abgesperrte Strecken in ganz Deutschland.
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  #21  
Alt 28.03.2017, 17:19
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Beim Bootsführerschein geht es doch auch: Ich habe als Inhaber eines Führerschein A (früherer Binnenschein auf Basis eines Bundeswehr-Pionierführerscheins für M-Boote) meiner Frau, einer Freundin und meinem Bruder die Praxis beigebracht. Die Theorie mußten sie selber lernen, dann sind wir zur Prüfung gefahren und alle haben fehlerlos bestanden!
Natürlich haben wir für alle den Küstenschein gleich mitgemacht.
Auf dem Wasser ist halt nicht dasselbe wie auf der Straße. Da hast Du im Fall des Falles viel bessere Ausweichmöglichkeiten. Auf der Straße landest Du entweder im Straßengraben bzw. am Baum oder im Gegenverkehr. Beides ist blöd. [emoji6]

LG Werner

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  #22  
Alt 28.03.2017, 22:13
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Auf dem Wasser ist halt nicht dasselbe wie auf der Straße. Da hast Du im Fall des Falles viel bessere Ausweichmöglichkeiten. Auf der Straße landest Du entweder im Straßengraben bzw. am Baum oder im Gegenverkehr. Beides ist blöd. [emoji6]

LG Werner

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Ich gebe Dir vollkommen recht, Bootfahren ist ein Kinderspiel gegen das Autofahren. Aber das liegt ja an den jeweiligen Verkehrsverhältnissen und nicht an den technischen Ansprüchen. Einparken auf fester Straße ist doch ein Klacks gegen das Anlegen mit der Strömung. Das eigentliche Führen eines schwimmenden Fahrzeugs ist doch wesentlich komplizierter als das Führen eines rollenden Fahrzeugs auf festem Untergrund. Eisenbahnfahren ist noch viel einfacher, aber da hat man schon mal 1000 to im Kreuz oder ein paar hundert Menschen.
Will sagen, das eigentliche Autofahren ist heute ganz einfach und für nahezu jedermann möglich, das gewaltige Verkehrsaufkommen macht es schwierig und da hilft nur üben, üben, üben.
Da halte ich Möglichkeiten, wie sie in der Schweiz und Österreich (von denen ich bis jetzt nichts wußte) für wesentlich geeigneter, als gewinnorientierten Fahrlehrern die Taschen zu füllen.
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