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  #1  
Alt 28.10.2021, 20:58
valval valval ist offline
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17 Danke in 14 Beiträgen
Standard Wattenmeer-Zonen nördlich von Norderney/Wangerooge

Hallo zusammen,

eine Sache, die mich auf meinem letzten Trip auf der Nordsee beschäftigt hat, ist die Quelle der Wattenmeerzonen.

Beispielsweise ist nördlich von Wangerooge / Norderney die Zone I/51 als Ruhezone im NWattNPG eingezeichnet (Kartenmaterial hier - Ostblatt bzw. Westblatt https://www.nds-voris.de/jportal/?qu...tPGNDV7Anlage2), mit den entsprechenden Implikationen für die Befahrensregeln. In meinen Seekarten fehlt diese aber komplett, es ist ja auch kein klassisches Wattenmeer mehr in diesem Bereich.

Die einzigen Sonderinfos u.a. zu Zone I/51 habe ich hier gefunden: https://www.nds-voris.de/jportal/por...7P2#focuspoint und https://www.nds-voris.de/jportal/por...P30#focuspoint.

Gibt es für diese Zonen evtl. Sonderregeln? Wer weiß mehr hierzu? Vielen Dank!
__________________
Viele Grüße
Volker

Geändert von valval (28.10.2021 um 21:12 Uhr)
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  #2  
Alt 30.10.2021, 00:11
Benutzerbild von Jeveraner
Jeveraner Jeveraner ist offline
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Standard

Seekarten sind immer nur ein Hilfsmittel unter vielen und ohne Gewähr zu sehen, insbesondere in Seegebieten wie dem sich ständig verändernden Wattenmeer. Man sollte keiner Seekarte vollends trauen, denn auch in der Kartografie, im Druck usw. unterlaufen immer wieder mal Fehler.

Also unabhängig von dem was in deiner Seekarte eingezeichnet ist, oder auch nicht, das NWattNPG ist das Maß aller Dinge im deutschen Hoheitsgebiet der Nordseeküste. Das gilt ebenso für die im NWattNPG eingebundenen Kartenanlagen, aus welchem die Schutzzonen und deren genauen Koordinaten hervorgehen. Wie du selbst schreibst gilt I/51 als Ruhezone und da gelten dann z.B. die Befahrenseinschränkungen gemäß §6 bis §11. Darüber hinaus gilt in dem Seegebiet, falls du dort Angeln möchtest, das Nds.FischG. und die NKüFischO, ... mehr wüsste ich jetzt nicht.

Die von die beschriebene Irritationen kenne ich jedoch auch nur zu gut, so heißt es z.B. im NWattNPG unter $9 Abs. (3) "Die Sport- und Freizeitfischerei einschließlich des Wattwurmstechens im Handstich ist von den hierfür zugelassenen Wegen und Flächen aus erlaubt." . Leider findet man in all den Paragraphen und Anlagen keinen weiteren Hinweis zu den "hierfür zugelassene Wegen und Flächen" und selbst meine Anfrage an die hier ortsansässige Nationalparkverwaltung lief íns Leere, denn auch dort konnte man meine Frage nicht beantworten. Wo und wie man Kenntnis darüber erlangen könnte, welche Wege und Flächen da in der NWattNPG gemeint sein könnten, da bleibt bis heute ein großes Geheimnis. Man fand meine Frage durchaus berechtigt, konnte sie jedoch nicht beantworten ... also auch da wiehert der Amtsschimmel.
__________________
Gruß
Ralf
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  #3  
Alt 30.10.2021, 11:18
valval valval ist offline
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Standard

Danke, Du triffst genau den Punkt, wirklich transparent ist das nicht. Aber meine drei Seekarten (NV, Garmin, Navionics) decken sich darin, dass die Zone fehlt. Eine BSH-Karte habe ich leider nicht, um dies nachzuprüfen.

Was mich hier besonders wundert, ist, dass das Jade-Hauptfahrwasser hier verläuft, daher würde ich eigentlich keine Geschwindigkeitsbeschränkung erwarten. Evtl. steht ja etwas zu I/51 in der referenzierten "Verordnung über das Naturschutzgebiet „Küstenmeer vor den Ostfriesischen Inseln” mehr, aber diese ist nicht abrufbar.

Kann jemand von den Locals evtl. hierzu etwas sagen?
__________________
Viele Grüße
Volker
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