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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.02.2006, 12:41
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard Ausweis des Wasserschiffahrtsamtes

Hallo zusammen,

eine der Registrationsmöglichkeiten eines Sportbootes
ist bekannterweise die Anmeldung bei dem zuständigen
Wasserschiffahrtsamt.
Dieser Ausweis ist unbefristet gültig.
Wie verhält es sich aber bei Eignerwechsel?
Die Gültigkeit erlischt in diesem Fall.
Habe aber gerade zum Anfang einer Saison viele gesehen,
die das erworbenene Boot nicht bzw. nicht umgehend
umgemeldet haben.

Gibt es da eine Frist und wird dieses als Ordnungswidrigkeit
behandelt?
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #2  
Alt 18.02.2006, 13:09
Benutzerbild von checki
checki checki ist offline
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Standard

Hallo Don
Änderungen sind dem WSA unverzüglich zu melden. Steht auch im Ausweis. Ahndungen wegen verspäteter Ummeldung sind mir bei unserem WSA nicht bekannt.

Gruß Jörg
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  #3  
Alt 18.02.2006, 13:11
Benutzerbild von nidelv610
nidelv610 nidelv610 ist offline
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Standard Ausweis

Hallo

auf meinem Ausweis über das Kleinfahrzeug steht hinten unter Punkt 3 Änderungen sind dem Wasser- und SChifffahrtsamt unverzüglich mitzuteilen. Als ist es nach meinem Versändnis eine Ordnungswidrigkeit das heißt es wird ein Bußgeld fällig.
Gruss Tomas Nidelv610
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  #4  
Alt 18.02.2006, 15:05
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard

Hallo Don,

der neue Besitzer kann das alte Kennzeichen übernehmen. Es muß also nur "umgemeldet" werden.

Ist ne schöne Sache. Man muss die Kennzeichen nicht abkratzen und neue dran machen.
__________________
Charly
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  #5  
Alt 18.02.2006, 15:08
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo Don,

der neue Besitzer kann das alte Kennzeichen übernehmen. Es muß also nur "umgemeldet" werden.

Ist ne schöne Sache. Man muss die Kennzeichen nicht abkratzen und neue dran machen.
...so weit ich weiß,aber nur wenn das Boot im Bereich
des gleichen Wasserschiffahrtsamtes verbleibt.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #6  
Alt 18.02.2006, 16:11
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Standard

...man muss nur bei dem WSA ummelden, bei dem es gemeldet ist, dann ist es egal.... ich kann mein Boot anmelden, bei welchem WSA ich möchte...

die Ummeldung kostete bisher übrigens nur 15 EUR ... ist also kein Weltuntergang
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #7  
Alt 18.02.2006, 17:30
Benutzerbild von Rot-Runner
Rot-Runner Rot-Runner ist offline
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und wo darf ich damit überall fahren? hab gehört, das ich damit weder auf dem gardasee noch auf dem rhein bzw. auf die französischen baggerseen des oberrheins fahren darf. auf eine anfrage meinerseits beim WSA bekam ich aber keine antwort.

weiß da jemand was genaueres? hab auch nur die WSA-anmeldung in Stuttgart
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  #8  
Alt 18.02.2006, 18:01
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Standard

in Frankreich weiss ich es nicht, da benötigte man früher das Flaggenzertifikat.... sonst gilt es überall
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
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  #9  
Alt 18.02.2006, 18:02
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Hi Rot runner
Der Ausweis des WSA ist gültig auf den Binnenwasserstraßen der BRD.
Ansonsten IBS oder Flaggenzertifikat. Zumindest der IBS gilt auch in Deutschland unbegrenzt zu den Bedingungen wie das kennzeichen vom WSA. Für Auslandseinsätze ist die Gültigkeit 2 Jahre.
Beim Flaggenzertifikat weiß ich es nicht.
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  #10  
Alt 18.02.2006, 20:39
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo Don,

der neue Besitzer kann das alte Kennzeichen übernehmen. Es muß also nur "umgemeldet" werden.

Ist ne schöne Sache. Man muss die Kennzeichen nicht abkratzen und neue dran machen.
...so weit ich weiß,aber nur wenn das Boot im Bereich
des gleichen Wasserschiffahrtsamtes verbleibt.
Das Boot kann ruhig in einen anderen Bereich kommen, kein Problem.
Mann kann auch sein Boot in einem anderen Bereich neu zulassen, zB. in Würzburg wohnen aber in Regensburg oder Nürnberg anmelden.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #11  
Alt 18.02.2006, 21:34
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty
Hi Rot runner
Der Ausweis des WSA ist gültig auf den Binnenwasserstraßen der BRD.
Ansonsten IBS oder Flaggenzertifikat. Zumindest der IBS gilt auch in Deutschland unbegrenzt zu den Bedingungen wie das kennzeichen vom WSA. Für Auslandseinsätze ist die Gültigkeit 2 Jahre.
Beim Flaggenzertifikat weiß ich es nicht.
Hallo Sporty,

das stimmt.

Aber er wird von(fast) allen europäischen Staaten anerkannt.

Zitat aus "Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen Stand: 1. Januar 2006"

Was gilt für Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen auf ausländischen Binnengewässern?
Maßgeblich ist immer das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt.
Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, Bodensee (auch schweizerische und österreichische
Teile).
Herausgeber: Druck: Druckerei des BMVBS, Bonn
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Referat LS 26 -
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn


Die Kennzeichnung der WSA, Das Flaggenzertifikat, und die Schiffsregister sind amtliche Kennzeichen

IBS egal von wem ausgestellt ist nur ein amtlich anerkanntes Kennzeichen.

Das Flaggenzertifikat gilt 8 Jahre, eine Eintragung ins Schiffsregister so lange wie das Boot existiert oder der Besitzer wechselt.
__________________
Charly
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  #12  
Alt 19.02.2006, 01:21
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hm... heisst das nun wieder, das ich die WSA anmeldung drauf lassen kann und trotzdem in frankreich rumgurken kann?

wäre mir natürlich am liebsten
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  #13  
Alt 19.02.2006, 06:27
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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ja
Gruß Willi
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  #14  
Alt 19.02.2006, 12:24
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Rot-Runner
hm... heisst das nun wieder, das ich die WSA anmeldung drauf lassen kann und trotzdem in frankreich rumgurken kann?

wäre mir natürlich am liebsten
auch ja
__________________
Charly
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  #15  
Alt 19.02.2006, 13:06
life0815 life0815 ist offline
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Hallo,

warum sollte man auch die Kennzeichen entfernen müssen, wenn man ins benachbarte Ausland fährt Man benötigt den Internationalen Bootsschein doch nur als Ersatz für das Flaggenzertifikat, wobei dieser erst seit Kürzerem anerkannt wird. Oder habe ich da etwas falsch verstanden. ???? Ich habe also für Frankreich meinen Führerschein, mein IBS und eine Vignette. C'est tous?

Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #16  
Alt 19.02.2006, 13:31
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Hallo allerseits,

........und in Kroatien wird er auch anerkannt (wieso auch nicht.)

Viele Grüße

Volker
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  #17  
Alt 19.02.2006, 14:16
Benutzerbild von mleo
mleo mleo ist offline
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Standard Frankreich Küste

Hallo zusammen,

zu diesem Thema höre (und lese ich in anderen Threads) immer wieder Unterschiedliches. Der Deutsche Motoryachtverband e.V. schreibt dazu in seiner aktuellen Broschüre "Frankreich Küste" folgendes:

„Gesetzliche Vorschriften

Auf Küstengewässern ist für alle Boote der Internationale
Bootsschein (IBS) oder das Flaggenzertifikat resp. das
Schiffszertifikat vorgeschrieben.
Bei Nichtvorlage der vorgeschriebenen Bootspapiere wird
eine empfindliche Strafe an Ort und Stelle in bar abverlangt.
Schecks werden nicht angenommen und wenn Sie die
"Strafe" nicht sofort bezahlen, können Sie damit rechnen,
dass Ihr Schiff an die Kette gelegt wird.
Beachten Sie bitte, dass die Neuausstellung eines Flaggenzertifikates
meist einige Wochen in Anspruch nimmt. Die
Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für Boote älterer
Bauart ist oft sehr schwierig. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen
Interesse schon mindestens zwei Monate vor Reiseantritt
an Ihre Bootsdokumente denken.“

Vielleicht hat ja jemand neuere Infos. Würde mich freuen, mal was Definitives zu hören, da ich im Sommer mit dem Boot an die franz. Mittelmeerküste fahren werde. Jeden unnötigen Behördengang würde ich mir nämlich gerne im Vorfeld sparen. Im Zweifel werde ich mir jedoch wohl oder übel das Flaggenzertifikat besorgen.

Gruß

mleo
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  #18  
Alt 19.02.2006, 14:24
life0815 life0815 ist offline
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Hallo,

für Frankreich: IBS ( Binnen, bei Küste glaub ich jetzt auch)oder Flaggenzertifikat, Vignette (gegebenenfalls, sicher Binnen) und SBF Binnen und oder SBF See.

Gruß vom Rheinkilometer 400

Hartmut
__________________
Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #19  
Alt 19.02.2006, 14:36
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mleo mleo ist offline
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Zitat:
Zitat von life0815
Hallo,

für Frankreich: IBS ( Binnen, bei Küste glaub ich jetzt auch)oder Flaggenzertifikat, Vignette (gegebenenfalls, sicher Binnen) und SBF Binnen und oder SBF See.

Gruß vom Rheinkilometer 400

Hartmut
Hallo Hartmut,

genau das meine ich mit Definitives.

Gruß

mleo
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  #20  
Alt 19.02.2006, 15:03
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard Re: Frankreich Küste

Zitat:
Zitat von mleo
Hallo zusammen,

zu diesem Thema höre (und lese ich in anderen Threads) immer wieder Unterschiedliches. Der Deutsche Motoryachtverband e.V. schreibt dazu in seiner aktuellen Broschüre "Frankreich Küste" folgendes:

„Gesetzliche Vorschriften

Auf Küstengewässern ist für alle Boote der Internationale
Bootsschein (IBS) oder das Flaggenzertifikat resp. das
Schiffszertifikat vorgeschrieben.
Bei Nichtvorlage der vorgeschriebenen Bootspapiere wird
eine empfindliche Strafe an Ort und Stelle in bar abverlangt.
Schecks werden nicht angenommen und wenn Sie die
"Strafe" nicht sofort bezahlen, können Sie damit rechnen,
dass Ihr Schiff an die Kette gelegt wird.
Beachten Sie bitte, dass die Neuausstellung eines Flaggenzertifikates
meist einige Wochen in Anspruch nimmt. Die
Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für Boote älterer
Bauart ist oft sehr schwierig. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen
Interesse schon mindestens zwei Monate vor Reiseantritt
an Ihre Bootsdokumente denken.“

Vielleicht hat ja jemand neuere Infos. Würde mich freuen, mal was Definitives zu hören, da ich im Sommer mit dem Boot an die franz. Mittelmeerküste fahren werde. Jeden unnötigen Behördengang würde ich mir nämlich gerne im Vorfeld sparen. Im Zweifel werde ich mir jedoch wohl oder übel das Flaggenzertifikat besorgen.

Gruß

mleo

So ist es für Frankreichs Küste.

Binnen gilt auch die Kennzeichnung der WSA.

Wer häufiger ins Ausland (Küste) fährt sollte das Flaggenzertifikat beantragen, da man im Bereich der Küste immer die Außengrenze der EU passiert, also (theoretisch) einklarieren muss.

Das Flaggenzertifikat ist nach den Schiffsregistern das "werthöchste" Dokument (im In- und Ausland) für Sportboote.
__________________
Charly
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  #21  
Alt 19.02.2006, 18:02
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Standard Re: Frankreich Küste

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Das Flaggenzertifikat ist nach den Schiffsregistern das "werthöchste" Dokument (im In- und Ausland) für Sportboote.
Hallo allerseits,

das bedeutet doch praktisch eine Abwertung der Ausweise der WSA.

Wieso ist eine derartige "Beschränkung" nicht auf dem Ausweis des WSA vermerkt?
Ist ja schließlich auf der Rückseite noch genug Platz.

Mit freundlichen Grüßen

Volker
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  #22  
Alt 19.02.2006, 18:04
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Hi zusammen
die offiziellen Regularien scheinen ja noch nachvollziehbar zu sein.
Problematisch wird es evtl. bei einer Kontrolle vor Ort. Deshalb würde ich immer zu der höchst möglichen Version einer Zulassung neigen. Einfach um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Denn nichts ist so teuer wie vertane Zeit im Urlaub.
Hatte letztens eine Frage zur Führerscheinregelung und habe mich deshalb sowohl mit der WSP Schleswig-Holstein in Emden als auch Rijkswaterstraaat in Holland in Verbindung gesetzt. Beide Instititutionen übrigens sehr hilfsbereit (tel. Rückruf etc.) . Konkrete Auskunft konnten allerdings beide nicht geben. Deshalb: lieber auf der sicheren Seite sein und etwas mehr Aufwand betreiben, als an der Kette liegen.
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  #23  
Alt 19.02.2006, 19:19
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zum glück ist das beim auto einfacher - irgendwie weiß jeder etwas aber alle was anderes (kein vorwurf). vom WSA bekomme ich keine antwort und auf gut glück alle möglichen zulassungen besorgen mag ich eigentlich auch nicht.

*seufz* ... immer diese bürokratie

für IBS und Flaggenzertifikat muß ich doch glaub einen heimathafen angeben können und in einem bootsclub sein (?) ... was machen da eigentlich die leute, die immer nur slippen?
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  #24  
Alt 19.02.2006, 19:53
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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nirgends Mitglied du kannst Hafen angeben welcher dir gefällt
nur beim Flaggenzerdifikat muß er hinten auf dem Boot sein
Willi
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  #25  
Alt 20.02.2006, 09:38
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Standard Internationaler Bootsschein gilt weltweit

Moin allerseits,
der IBS gilt inzwischen weltweit.

Quelle ADAC Sportschifffahrt:
http://www.adac.de/ReiseService/Wass...rcePageID=8404

Der IBS muss für Törns im Ausland zwar alle 2 Jahre verlängert werden, dafür kann man im Inland auch mit abgelaufenem IBS legal weiter fahren.
So die Auskunft des WSA.

Gruß Fun_Sailor
__________________
Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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