boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Thema geschlossen
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 236
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 21.09.2014, 19:15
Lindenwurm Lindenwurm ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.08.2014
Ort: Hauneck
Beiträge: 51
36 Danke in 25 Beiträgen
Standard Unterhaltszahlung an Ex-Frau

Brauche mal eine Auskunft, das beschäftigt mich schon das ganze WE

Habe mich 2011 von meiner Frau getrennt.
Bei ihr lebt mein Sohn, der bekommt von mir Unterhalt in Höhe von 260€ und meine Ex-Frau 361€. Diese beiden Zahlungen werden direkt von meinem Arbeitgeber abgeführt.
Geschieden wurde ich im März 2014.
Am Freitag waren wir wieder mal vor Gericht, weil sie noch mein Auto haben wollte, das wurde abgelehnt.
Aber bei dieser Verhandlung, hat ihre Rechtsanwältin zu mir gesagt, dass ich ja ab März, also ab der Scheidung an sie ja kein Unterhalt mehr zahlen würde.
Da fragte ich sie nur wie sie darauf kommt, ich würde bis heute jeden Monat an meine Ex-Frau zahlen. Sie meinte nur, das ich das nicht muss und sie auch meinen Arbeitgebern angeschrieben hat das er diese Zahlung einstellen soll.

Gut ich habe da auch nicht weiter nachgefragt, weil es nicht zu dieser Verhallung gehörte.

Nun meine Frage, ist es richtig dass man nach der Scheidung an die Ex-Frau keinen Unterhalt mehr zahlen muss? Ich kenne das nicht so, meiner Meinung nach muss doch der Unterhalt dann neu berechnet werden. Kann auch meinen Rechtsverdreher nicht erreichen da er noch 14 Tage im Urlaub ist.

Gruss Andreas
top
  #2  
Alt 21.09.2014, 19:46
Andrei Andrei ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 1.264
1.827 Danke in 997 Beiträgen
Standard

Hallo Andreas,

Ruhe bewahren und auf den Anwalt warten. Alles andere wären wilde Spekulationen, denn niemand kennt deine Situation und die von deiner Ex-Frau.

Schöne Grüße,
Andrei
top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 21.09.2014, 19:52
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.437
19.796 Danke in 14.366 Beiträgen
Standard

das stimmt zum Teil, wenn deine Frau nach der Scheidung weiter Unterhalt haben möchte, wird das neu verhandelt
dein Sohn bekommt natürlich weiter Unterhalt, je nach dem wie alt dein Sohn ist, besteht natürlich die Möglichkeit deine Frau arbeiten zuschicken
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 21.09.2014, 20:10
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lindenwurm Beitrag anzeigen
...

Nun meine Frage, ist es richtig dass man nach der Scheidung an die Ex-Frau keinen Unterhalt mehr zahlen muss? ...
Das kommt sowas von drauf an, dass sich echt nicht die Spur einer Diskussion lohnt.

Was uns aber nicht hindern wird, 120 Postings dazu abzufassen.

Die Antwort weiß nicht mal dein Anwalt, aber der weiß wenigstens, wie man - falls die Ex klagt - argumentieren könnte, um nicht zahlen zu müssen.

Ob du was zahlen musst oder nicht, sagt der letzte Richter der letzten Instanz. Bis dahin ist alles offen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
top
Folgende 9 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 21.09.2014, 20:14
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3.300
Boot: Crownline 270 CR
7.572 Danke in 2.154 Beiträgen
Standard

Moin,

gab es da nicht vor einiger Zeit eine Änderung? Aus meinem Bekanntenkreis weiss ich, dass die Unterhaltspflicht nur dann besteht, wenn das gemeinsame Kind betreut werden muss. Sobald deine Ex wieder selber arbeiten gehen kann, muss Sie das auch tun. Gott sei dank wurde das geändert. Ich kenne Leute, die durften 25 Jahre für Ex und Kind Unterhalt abdrücken, haben Ihr Kind nie sehen dürfen und die Ex hat sich mit Ihrem neuen Lover wie die Made im Speck gewälzt.

Wenn dein Kind im Kindergarten ist, kann deine Frau arbeiten gehen. Wenn dein Kind in der Schule ist, kann deine Ex arbeiten gehen. Spätestens mit der Schule muss Sie wieder arbeiten gehen. Denn Schule ist Pflicht.

Aber mal ne andere Frage, wenn du doch schon seit März 2014 geschieden bist, wieso hat dir dein Rechtsverdreher da nix von gesagt? Aber deine Frau scheint ne nette Anwältin zu haben. Wenn die Ihrer eigenen Mandantin in den Rücken fällt.
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 21.09.2014, 20:32
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.774
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.341 Danke in 9.206 Beiträgen
Standard

Es gibt einen ehelichen Unterhaltsanspruch unter Eheleuten (in der Zeit nach Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung) und es gibt einen nachehelichen Unterhaltsanspruch (für die Zeit nach dem Scheidungsurteil).
Wenn dein Anwalt dir das nicht erklärt hat, such dir ganz schnell einen kompetenten.
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
top
Folgende 9 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 21.09.2014, 20:34
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Änderung hin oder her, dann lies wenigstens im "richtigen" Forum, nicht bei den Booten:

Und lies gleich mal den ersten Absatz:
Ob die Beste Unterhalt bekommt oder nicht, steht nicht im BGB sondern entscheidet der Richter usw.

Aber erstmal muss sie Unterhalt wollen, was derzeit wohl nicht der Fall ist, so wie du die Aussage ihrer Anwältin interpretierst.

http://www.scheidung-online.de/unter...leitlinien.php

Und alles, was schon bezahlt wurde, wenn vielleicht auch unnötigerweise, ist jedenfalls futsch und kann weder zurückgefordert noch mit anderen Forderungen (zB für das Kind) gegengerechnet werden. Usw.

http://www.scheidung-online.de/unter...kforderung.php
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
top
  #8  
Alt 21.09.2014, 20:40
Janus Janus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2014
Ort: am nördlichsten Punkt der Donau
Beiträge: 3.277
Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Wenn dein Anwalt dir das nicht erklärt hat, such dir ganz schnell einen kompetenten.
Absolut richtig und dem ist absolut nichts hinzuzufügen !!!

Geändert von Janus (21.09.2014 um 21:21 Uhr) Grund: Rest
top
  #9  
Alt 21.09.2014, 20:55
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3.300
Boot: Crownline 270 CR
7.572 Danke in 2.154 Beiträgen
Standard

Moin,

wie alt ist Euer gemeinsamer Sohn denn? Eventuell kannst du ja dann das Geld was du ja anscheinend seit März überflüssigerweise bezahlt hast zurück verlangen oder auf den Kindes Unterhalt anrechnen lassen.
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 21.09.2014, 21:05
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Moin,

wie alt ist Euer gemeinsamer Sohn denn? Eventuell kannst du ja dann das Geld was du ja anscheinend seit März überflüssigerweise bezahlt hast zurück verlangen oder auf den Kindes Unterhalt anrechnen lassen.
Liest du mit?

Zitat:
...
Rückforderung von Unterhalt
Rückforderung und Verrechnung zuviel gezahlten Unterhalts

Zuviel gezahlter Unterhalt kann grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Und zwar auch dann nicht, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass die Unterhaltszahlung zu hoch war oder dass gar kein Unterhaltsanspruch bestand.

... kann gegen einen Unterhaltsanspruch auch nicht aufgerechnet werden, § 394 Satz 1 BGB. Das gilt auch, wenn in der Vergangenheit zuviel Unterhalt gezahlt wurde. Eine Verrechnung mit laufendem Unterhalt ist daher unzulässig.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
top
  #11  
Alt 21.09.2014, 21:15
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3.300
Boot: Crownline 270 CR
7.572 Danke in 2.154 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Liest du mit?

Hallo????????????? Beruhig dich mal wieder. Passieren dir nie Fehler??? Zumal ich ja nicht weiss, ob die Ex davon wusste das er nicht mehr zahlen muss. Dann müsste Sie nämlich zurück zahlen.




Zitat:
Etwas Anderes kann ausnahmsweise gelten,

(1) wenn der Unterhaltsberechtigte wusste, dass ihm der Unterhalt nicht zusteht. Insbesondere also, wenn er die Unterhaltsleistung durch Täuschung erschlichen hat.

(2) wenn der gezahlte Unterhalt beim Unterhaltsempfänger noch vorhanden ist, also noch nicht ausgegeben wurde.

Von diesen Ausnahmen abgesehen kann gegen einen Unterhaltsanspruch auch nicht aufgerechnet werden, § 394 Satz 1 BGB. Das gilt auch, wenn in der Vergangenheit zuviel Unterhalt gezahlt wurde. Eine Verrechnung mit laufendem Unterhalt ist daher unzulässig
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 21.09.2014, 22:14
Lindenwurm Lindenwurm ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.08.2014
Ort: Hauneck
Beiträge: 51
36 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen

Aber mal ne andere Frage, wenn du doch schon seit März 2014 geschieden bist, wieso hat dir dein Rechtsverdreher da nix von gesagt? Aber deine Frau scheint ne nette Anwältin zu haben. Wenn die Ihrer eigenen Mandantin in den Rücken fällt.

ganz einfach, weil ich den falschen Anwalt habe.
top
  #13  
Alt 21.09.2014, 22:16
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3.300
Boot: Crownline 270 CR
7.572 Danke in 2.154 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lindenwurm Beitrag anzeigen
ganz einfach, weil ich den falschen Anwalt habe.

na dann sieh zu!!!
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 21.09.2014, 22:19
Lindenwurm Lindenwurm ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.08.2014
Ort: Hauneck
Beiträge: 51
36 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Und alles, was schon bezahlt wurde, wenn vielleicht auch unnötigerweise, ist jedenfalls futsch und kann weder zurückgefordert noch mit anderen Forderungen (zB für das Kind) gegengerechnet werden. Usw.

http://www.scheidung-online.de/unter...kforderung.php

Das müssen wir mal sehen, wenn die Anwältin wirklich meinen Arbeitgeber angeschrieben hat, das die Zahlungen einzustellen sind und er dieses nicht getann hat, ist er doch wohl in der Pflicht sich das Geld wieder zu holen.

Gruss Andreas
top
  #15  
Alt 21.09.2014, 22:19
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3.300
Boot: Crownline 270 CR
7.572 Danke in 2.154 Beiträgen
Standard

wie alt ist denn dein Sohn???
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
top
  #16  
Alt 21.09.2014, 22:20
Lindenwurm Lindenwurm ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.08.2014
Ort: Hauneck
Beiträge: 51
36 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Moin,

wie alt ist Euer gemeinsamer Sohn denn? Eventuell kannst du ja dann das Geld was du ja anscheinend seit März überflüssigerweise bezahlt hast zurück verlangen oder auf den Kindes Unterhalt anrechnen lassen.
mein Sohn ist vorige Woche in die Schule gekommen.

Gruss Andreas
top
  #17  
Alt 21.09.2014, 22:31
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.676
Boot: Halbgleiter 7m Mahagoni
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
Standard

Mal abgesehen dass einig meiner Vorredner recht damit haben, das du dazu deinen Anwalt fragen solltest, irritiert mich, wenn ich´s richtig verstanden haben, dass die Anwältin deiner Frau (also die der Gegenpartei) dir den "Tipp" gibt, dass du jetzt für seine Ex nicht mehr zahlen musst - da würden bei mir "die Alarmglocken" angehen ...

Wenn du zu viel gezahlt hast, kannst du dir das in einem gesonderten Verfahren evtl. wieder zurück holen, falls ihr Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze liegt - sonst kriegst du nur nen Titel.
Eine Anrechnung auf zu zahlenden Unterhalt ist Rechtswidrig, das würde ich lassen.

FRAG NEN ANWALT
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 21.09.2014, 23:09
Lindenwurm Lindenwurm ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.08.2014
Ort: Hauneck
Beiträge: 51
36 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Mal abgesehen dass einig meiner Vorredner recht damit haben, das du dazu deinen Anwalt fragen solltest, irritiert mich, wenn ich´s richtig verstanden haben, dass die Anwältin deiner Frau (also die der Gegenpartei) dir den "Tipp" gibt, dass du jetzt für seine Ex nicht mehr zahlen musst - da würden bei mir "die Alarmglocken" angehen ...
Das ist der gegnerischen Anwältin wahrscheinlich auch nur so rausgerutscht... weil ich meiner Ex-Frau an den Kopf geschmissen habe, das sie doch von mir schon genug Geld jeden Monat bekommt. Da sagte die Anwältin wieso, sie zahlen doch nur für ihren Sohn.... dann ist das alles erst ans Licht gekommen, das ich für die Ex auch noch zahle.

Gruss Andreas
top
  #19  
Alt 21.09.2014, 23:16
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2005
Ort: Kreis Heinsberg
Beiträge: 3.300
Boot: Crownline 270 CR
7.572 Danke in 2.154 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lindenwurm Beitrag anzeigen
Das ist der gegnerischen Anwältin wahrscheinlich auch nur so rausgerutscht... weil ich meiner Ex-Frau an den Kopf geschmissen habe, das sie doch von mir schon genug Geld jeden Monat bekommt. Da sagte die Anwältin wieso, sie zahlen doch nur für ihren Sohn.... dann ist das alles erst ans Licht gekommen, das ich für die Ex auch noch zahle.

Gruss Andreas

Moin,

na dann weisst du ja was du morgen früh zu tun hast. Mal deinen Arbeitgeber anhauen.
__________________
Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
top
  #20  
Alt 22.09.2014, 06:57
Benutzerbild von smax
smax smax ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.07.2011
Beiträge: 359
Boot: Chaparral 1935 VP 5,7
289 Danke in 165 Beiträgen
Standard

[emoji2] sorry das ich schmunzeln muss. Wenn dein AG den Unterhalt direkt abführt, muss doch vorher ein Unterhaltstitel von dir Unterschrieben worden sein ?! Der Sturm kommt noch .... glaube mir [emoji6] und Arbeiten muss deine EX erstmal gar nicht !



Post via Iphone
top
  #21  
Alt 22.09.2014, 07:05
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lindenwurm Beitrag anzeigen
Das müssen wir mal sehen, wenn die Anwältin wirklich meinen Arbeitgeber angeschrieben hat, das die Zahlungen einzustellen sind und er dieses nicht getann hat, ist er doch wohl in der Pflicht sich das Geld wieder zu holen.

Gruss Andreas

Andreas, es ist ganz sicher nicht die Aufgabe deiner Ex-Frau (bzw. ihrer Vertretung, der Anwältin), dich oder deinen Arbeitgeber anzuschreiben oder sonstwie zu informieren, dass irgendwelche Zahlungen einzustellen wären. Du wurdest ja nicht heimlich geschieden, nehme ich an, sondern wusstest: Ab heut bin ich Ex-Mann und hab nur mehr (hoffentlich) für das Kind zu löhnen.

Vielmehr war es, nachdem deine Ex bemerkt hat, dass sie nach wie vor Kohle von dir bekommt, Aufgabe der Anwältin deiner Ex ihr zu sagen: "Stillhalten. Er kann das weder zurückverlangen noch gegenrechnen. Gegeben ist geschenkt."

Es obliegt dir selbst (bzw. deinem Vertreter) zu wissen, wann du mit den Zahlungen aufhören kannst.
Gerade diese Fälle sind ja Legion im Internet: "Hilfe, ich habe meiner Ex irrtümlich um eine Null zuviel überwiesen. Jetzt wollt ich mir das bei der nächsten Zahlung abziehen und bekomme prompt Post vom Gericht. Das kann nicht sein!"

Es gibt nur einen, wo du versuchen kannst, die Kohle zurückholen: Das ist dein Interessenvertreter, den du bezahlst, dass er dir Rechte wahrt und Geld spart: dein Anwalt.

Aber da dürfte es einfacher sein, dem Grabstein von Dagobert Duck einen Kreuzer abzupressen.

Nimm's sportlich. War eine Spende für einen guten Zweck.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 22.09.2014, 07:08
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.12.2007
Ort: Korneuburg a.d. Donau
Beiträge: 4.832
Boot: Albin 25 AK
9.029 Danke in 3.576 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lindenwurm Beitrag anzeigen
Das müssen wir mal sehen, wenn die Anwältin wirklich meinen Arbeitgeber angeschrieben hat, das die Zahlungen einzustellen sind und er dieses nicht getann hat, ist er doch wohl in der Pflicht sich das Geld wieder zu holen.

Gruss Andreas

Andreas, es ist ganz sicher nicht die Aufgabe deiner Ex-Frau (bzw. ihrer Vertretung, der Anwältin), dich oder deinen Arbeitgeber anzuschreiben oder sonstwie zu informieren, dass irgendwelche Zahlungen einzustellen wären. Du wurdest ja nicht heimlich geschieden, nehme ich an, sondern wusstest: Ab heut bin ich Ex-Mann und hab nur mehr (hoffentlich) für das Kind zu löhnen.

Vielmehr war es, nachdem deine Ex bemerkt hat, dass sie nach wie vor Kohle von dir bekommt, Aufgabe der Anwältin deiner Ex ihr zu sagen: "Stillhalten. Er kann das weder zurückverlangen noch gegenrechnen. Gegeben ist geschenkt."

Es obliegt dir selbst (bzw. deinem Vertreter) zu wissen, wann du mit den Zahlungen aufhören kannst.
Gerade diese Fälle sind ja Legion im Internet: "Hilfe, ich habe meiner Ex irrtümlich um eine Null zuviel überwiesen. Jetzt wollt ich mir das bei der nächsten Zahlung abziehen und bekomme prompt Post vom Gericht. Das kann nicht sein!"

Vielleicht hat dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht, dann zahlt der aus eigener Tasche DIR den Schaden. Aber auch der kann sich von deiner Ex nix holen.

Es gibt nur einen, wo du versuchen kannst, die Kohle zurückholen: Das ist dein Interessenvertreter, den du bezahlst, dass er dir Rechte wahrt und Geld spart: dein Anwalt.


Aber da dürfte es einfacher sein, dem Grabstein von Dagobert Duck einen Kreuzer abzupressen.

Nimm's sportlich. War eine Spende für einen guten Zweck.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 22.09.2014, 07:21
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Andreas, die Aussage der Anwältin war nicht so gemeint, wie Du sie verstanden hast. Die Anwältin hat das anders gemeint. Was die Aussage bedeutet, sollte Dir ein Fachmann genau erklären.

Hinsichtlich Deiner zukünftigen Zahlungen an Deine Ex-Frau und auch für das Umgangsrecht gilt die Regel, dass es umso ungünstiger für Dich wird, je anonymer die Sache läuft.

Wenn nur noch Anwälte, Behörden und Schriftstücke sprechen, geht es für den Mann unvorteilhaft aus. Ein gutes Verhältnis mit der Ex zu erreichen ist Arbeit und Überwindung hoch drei, aber es bringt Vorteile.
__________________
Viele Grüße, TOM
top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 22.09.2014, 22:02
Lindenwurm Lindenwurm ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.08.2014
Ort: Hauneck
Beiträge: 51
36 Danke in 25 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Wenn nur noch Anwälte, Behörden und Schriftstücke sprechen, geht es für den Mann unvorteilhaft aus. Ein gutes Verhältnis mit der Ex zu erreichen ist Arbeit und Überwindung hoch drei, aber es bringt Vorteile.


da hast du natürlich Recht, ich habe das so oft probiert...irgendwann ist auch bei mir Schluss.
Alleine wegen dem Umgangsrecht mit meinem Sohn waren wir drei mal vor Gericht, weil sie einfach die Zeiten nicht einhalten will. Ständig hatte sie andere Ausreden. Mir steht mein Sohn alle 14 Tage zu, und da mache ich keine Abstriche.

Heute Morgen habe ich Telefoniert mit der Lohnabteilung, ihr ist nichts bekannt dass die Zahlungen einzustellen sind. Also muss ich noch mal zahlen nächsten Monat.

Nun warte ich auf meinen Anwalt, damit er was tut für sein Geld.

Gruss Andreas
top
  #25  
Alt 22.09.2014, 22:18
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.070 Danke in 8.988 Beiträgen
Standard

Ich glaube nicht, dass dein RA einen solchen Kardinalsfehler gemacht hat. Da steckt sicherlich etwas anderes hinter.

Rede mit deinem RA in Ruhe und lasse es dir ganz genau erklären. Zur Not 4 mal.

Ansonsten gilt der Leitspruch: Der RA ist immer nur so gut wie der Mandant.

DU musst sagen, wenn sich was ändert. DU musst ihn fragen, ob sich Änderungen ergeben können.

Wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert, schreibt dich dein RA ja auch nicht unaufgefordert an...

Ansonsten sind RAe wegen Vermögensschäden pflichtversichert.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


top
Thema geschlossen
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 236



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.