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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Unterhaltszahlung an Ex-Frau
Brauche mal eine Auskunft, das beschäftigt mich schon das ganze WE
Habe mich 2011 von meiner Frau getrennt. Bei ihr lebt mein Sohn, der bekommt von mir Unterhalt in Höhe von 260€ und meine Ex-Frau 361€. Diese beiden Zahlungen werden direkt von meinem Arbeitgeber abgeführt. Geschieden wurde ich im März 2014. Am Freitag waren wir wieder mal vor Gericht, weil sie noch mein Auto haben wollte, das wurde abgelehnt. Aber bei dieser Verhandlung, hat ihre Rechtsanwältin zu mir gesagt, dass ich ja ab März, also ab der Scheidung an sie ja kein Unterhalt mehr zahlen würde. Da fragte ich sie nur wie sie darauf kommt, ich würde bis heute jeden Monat an meine Ex-Frau zahlen. Sie meinte nur, das ich das nicht muss und sie auch meinen Arbeitgebern angeschrieben hat das er diese Zahlung einstellen soll. Gut ich habe da auch nicht weiter nachgefragt, weil es nicht zu dieser Verhallung gehörte. Nun meine Frage, ist es richtig dass man nach der Scheidung an die Ex-Frau keinen Unterhalt mehr zahlen muss? Ich kenne das nicht so, meiner Meinung nach muss doch der Unterhalt dann neu berechnet werden. Kann auch meinen Rechtsverdreher nicht erreichen da er noch 14 Tage im Urlaub ist. Gruss Andreas |
#2
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Hallo Andreas,
Ruhe bewahren und auf den Anwalt warten. Alles andere wären wilde Spekulationen, denn niemand kennt deine Situation und die von deiner Ex-Frau. Schöne Grüße, Andrei
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#3
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das stimmt zum Teil, wenn deine Frau nach der Scheidung weiter Unterhalt haben möchte, wird das neu verhandelt
dein Sohn bekommt natürlich weiter Unterhalt, je nach dem wie alt dein Sohn ist, besteht natürlich die Möglichkeit deine Frau arbeiten zuschicken
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#4
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Zitat:
Was uns aber nicht hindern wird, 120 Postings dazu abzufassen. Die Antwort weiß nicht mal dein Anwalt, aber der weiß wenigstens, wie man - falls die Ex klagt - argumentieren könnte, um nicht zahlen zu müssen. Ob du was zahlen musst oder nicht, sagt der letzte Richter der letzten Instanz. Bis dahin ist alles offen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#5
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Moin,
gab es da nicht vor einiger Zeit eine Änderung? Aus meinem Bekanntenkreis weiss ich, dass die Unterhaltspflicht nur dann besteht, wenn das gemeinsame Kind betreut werden muss. Sobald deine Ex wieder selber arbeiten gehen kann, muss Sie das auch tun. Gott sei dank wurde das geändert. Ich kenne Leute, die durften 25 Jahre für Ex und Kind Unterhalt abdrücken, haben Ihr Kind nie sehen dürfen und die Ex hat sich mit Ihrem neuen Lover wie die Made im Speck gewälzt. Wenn dein Kind im Kindergarten ist, kann deine Frau arbeiten gehen. Wenn dein Kind in der Schule ist, kann deine Ex arbeiten gehen. Spätestens mit der Schule muss Sie wieder arbeiten gehen. Denn Schule ist Pflicht. Aber mal ne andere Frage, wenn du doch schon seit März 2014 geschieden bist, wieso hat dir dein Rechtsverdreher da nix von gesagt? Aber deine Frau scheint ne nette Anwältin zu haben. Wenn die Ihrer eigenen Mandantin in den Rücken fällt.
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#6
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Es gibt einen ehelichen Unterhaltsanspruch unter Eheleuten (in der Zeit nach Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung) und es gibt einen nachehelichen Unterhaltsanspruch (für die Zeit nach dem Scheidungsurteil).
Wenn dein Anwalt dir das nicht erklärt hat, such dir ganz schnell einen kompetenten.
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#7
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Änderung hin oder her, dann lies wenigstens im "richtigen" Forum, nicht bei den Booten:
Und lies gleich mal den ersten Absatz: Ob die Beste Unterhalt bekommt oder nicht, steht nicht im BGB sondern entscheidet der Richter usw. Aber erstmal muss sie Unterhalt wollen, was derzeit wohl nicht der Fall ist, so wie du die Aussage ihrer Anwältin interpretierst. http://www.scheidung-online.de/unter...leitlinien.php Und alles, was schon bezahlt wurde, wenn vielleicht auch unnötigerweise, ist jedenfalls futsch und kann weder zurückgefordert noch mit anderen Forderungen (zB für das Kind) gegengerechnet werden. Usw. http://www.scheidung-online.de/unter...kforderung.php
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#8
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Absolut richtig und dem ist absolut nichts hinzuzufügen !!!
Geändert von Janus (21.09.2014 um 21:21 Uhr) Grund: Rest |
#9
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Moin,
wie alt ist Euer gemeinsamer Sohn denn? Eventuell kannst du ja dann das Geld was du ja anscheinend seit März überflüssigerweise bezahlt hast zurück verlangen oder auf den Kindes Unterhalt anrechnen lassen.
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#10
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Zitat:
Zitat:
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#11
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Hallo????????????? Beruhig dich mal wieder. Passieren dir nie Fehler??? Zumal ich ja nicht weiss, ob die Ex davon wusste das er nicht mehr zahlen muss. Dann müsste Sie nämlich zurück zahlen. Zitat:
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#12
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Zitat:
ganz einfach, weil ich den falschen Anwalt habe. |
#13
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#14
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Zitat:
Das müssen wir mal sehen, wenn die Anwältin wirklich meinen Arbeitgeber angeschrieben hat, das die Zahlungen einzustellen sind und er dieses nicht getann hat, ist er doch wohl in der Pflicht sich das Geld wieder zu holen. Gruss Andreas |
#15
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wie alt ist denn dein Sohn???
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#16
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Zitat:
Gruss Andreas |
#17
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Mal abgesehen dass einig meiner Vorredner recht damit haben, das du dazu deinen Anwalt fragen solltest, irritiert mich, wenn ich´s richtig verstanden haben, dass die Anwältin deiner Frau (also die der Gegenpartei) dir den "Tipp" gibt, dass du jetzt für seine Ex nicht mehr zahlen musst - da würden bei mir "die Alarmglocken" angehen ...
Wenn du zu viel gezahlt hast, kannst du dir das in einem gesonderten Verfahren evtl. wieder zurück holen, falls ihr Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze liegt - sonst kriegst du nur nen Titel. Eine Anrechnung auf zu zahlenden Unterhalt ist Rechtswidrig, das würde ich lassen. FRAG NEN ANWALT
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#18
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Zitat:
Gruss Andreas |
#19
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Zitat:
Moin, na dann weisst du ja was du morgen früh zu tun hast. Mal deinen Arbeitgeber anhauen. |
#20
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[emoji2] sorry das ich schmunzeln muss. Wenn dein AG den Unterhalt direkt abführt, muss doch vorher ein Unterhaltstitel von dir Unterschrieben worden sein ?! Der Sturm kommt noch .... glaube mir [emoji6] und Arbeiten muss deine EX erstmal gar nicht !
Post via Iphone |
#21
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Zitat:
Andreas, es ist ganz sicher nicht die Aufgabe deiner Ex-Frau (bzw. ihrer Vertretung, der Anwältin), dich oder deinen Arbeitgeber anzuschreiben oder sonstwie zu informieren, dass irgendwelche Zahlungen einzustellen wären. Du wurdest ja nicht heimlich geschieden, nehme ich an, sondern wusstest: Ab heut bin ich Ex-Mann und hab nur mehr (hoffentlich) für das Kind zu löhnen. Vielmehr war es, nachdem deine Ex bemerkt hat, dass sie nach wie vor Kohle von dir bekommt, Aufgabe der Anwältin deiner Ex ihr zu sagen: "Stillhalten. Er kann das weder zurückverlangen noch gegenrechnen. Gegeben ist geschenkt." Es obliegt dir selbst (bzw. deinem Vertreter) zu wissen, wann du mit den Zahlungen aufhören kannst. Gerade diese Fälle sind ja Legion im Internet: "Hilfe, ich habe meiner Ex irrtümlich um eine Null zuviel überwiesen. Jetzt wollt ich mir das bei der nächsten Zahlung abziehen und bekomme prompt Post vom Gericht. Das kann nicht sein!" Es gibt nur einen, wo du versuchen kannst, die Kohle zurückholen: Das ist dein Interessenvertreter, den du bezahlst, dass er dir Rechte wahrt und Geld spart: dein Anwalt. Aber da dürfte es einfacher sein, dem Grabstein von Dagobert Duck einen Kreuzer abzupressen. Nimm's sportlich. War eine Spende für einen guten Zweck.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#22
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Zitat:
Andreas, es ist ganz sicher nicht die Aufgabe deiner Ex-Frau (bzw. ihrer Vertretung, der Anwältin), dich oder deinen Arbeitgeber anzuschreiben oder sonstwie zu informieren, dass irgendwelche Zahlungen einzustellen wären. Du wurdest ja nicht heimlich geschieden, nehme ich an, sondern wusstest: Ab heut bin ich Ex-Mann und hab nur mehr (hoffentlich) für das Kind zu löhnen. Vielmehr war es, nachdem deine Ex bemerkt hat, dass sie nach wie vor Kohle von dir bekommt, Aufgabe der Anwältin deiner Ex ihr zu sagen: "Stillhalten. Er kann das weder zurückverlangen noch gegenrechnen. Gegeben ist geschenkt." Es obliegt dir selbst (bzw. deinem Vertreter) zu wissen, wann du mit den Zahlungen aufhören kannst. Gerade diese Fälle sind ja Legion im Internet: "Hilfe, ich habe meiner Ex irrtümlich um eine Null zuviel überwiesen. Jetzt wollt ich mir das bei der nächsten Zahlung abziehen und bekomme prompt Post vom Gericht. Das kann nicht sein!" Vielleicht hat dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht, dann zahlt der aus eigener Tasche DIR den Schaden. Aber auch der kann sich von deiner Ex nix holen. Es gibt nur einen, wo du versuchen kannst, die Kohle zurückholen: Das ist dein Interessenvertreter, den du bezahlst, dass er dir Rechte wahrt und Geld spart: dein Anwalt. Aber da dürfte es einfacher sein, dem Grabstein von Dagobert Duck einen Kreuzer abzupressen. Nimm's sportlich. War eine Spende für einen guten Zweck.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#23
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Andreas, die Aussage der Anwältin war nicht so gemeint, wie Du sie verstanden hast. Die Anwältin hat das anders gemeint. Was die Aussage bedeutet, sollte Dir ein Fachmann genau erklären.
Hinsichtlich Deiner zukünftigen Zahlungen an Deine Ex-Frau und auch für das Umgangsrecht gilt die Regel, dass es umso ungünstiger für Dich wird, je anonymer die Sache läuft. Wenn nur noch Anwälte, Behörden und Schriftstücke sprechen, geht es für den Mann unvorteilhaft aus. Ein gutes Verhältnis mit der Ex zu erreichen ist Arbeit und Überwindung hoch drei, aber es bringt Vorteile.
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Viele Grüße, TOM
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#24
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Zitat:
da hast du natürlich Recht, ich habe das so oft probiert...irgendwann ist auch bei mir Schluss. Alleine wegen dem Umgangsrecht mit meinem Sohn waren wir drei mal vor Gericht, weil sie einfach die Zeiten nicht einhalten will. Ständig hatte sie andere Ausreden. Mir steht mein Sohn alle 14 Tage zu, und da mache ich keine Abstriche. Heute Morgen habe ich Telefoniert mit der Lohnabteilung, ihr ist nichts bekannt dass die Zahlungen einzustellen sind. Also muss ich noch mal zahlen nächsten Monat. Nun warte ich auf meinen Anwalt, damit er was tut für sein Geld. Gruss Andreas |
#25
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Ich glaube nicht, dass dein RA einen solchen Kardinalsfehler gemacht hat. Da steckt sicherlich etwas anderes hinter.
Rede mit deinem RA in Ruhe und lasse es dir ganz genau erklären. Zur Not 4 mal. Ansonsten gilt der Leitspruch: Der RA ist immer nur so gut wie der Mandant. DU musst sagen, wenn sich was ändert. DU musst ihn fragen, ob sich Änderungen ergeben können. Wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert, schreibt dich dein RA ja auch nicht unaufgefordert an... Ansonsten sind RAe wegen Vermögensschäden pflichtversichert.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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