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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 15.12.2019, 10:45
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Moin, einen schönen zweiten (+1) Advent euch!

Nochmal ne Frage:
Sind euch schon richtige 30m+ schiffe untergekommen die zum wohnen umgebaut wurden?
Gibt ja quasi nur entweder den binnenfrachter oder eben ein richtiges Schiff. Binnenfrachter jenseits der 25m fallen ja aus dem sbf binnen raus, gibt es überhaupt ein Schein dass man den privat fahren darf?
Und sind euch solche ehemaligen arbeitsschiffe irgendwo bekannt oder kann man sich sowas als Erstwohnsitz nur nach nem Lottogewinn leisten?

Mir fällt da nur das "Cargo" ein, ein altes Binnenschiff das jetzt hier in HL liegt und ein Club drauf hat. Aber bewohnt wird das nicht.

Mfg Jonatan

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Geändert von Chill3dkroete (15.12.2019 um 12:44 Uhr)
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  #2  
Alt 15.12.2019, 11:04
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Guten Morgen,

So ein Boot eignet sich natürlich gut zum fest liegen, was auch gerade bei uns ein Trend wird auf Grund der explodierenden WohnungsPreise.
Was früher nur aus den einschlägigen Städten wie Paris, London und Amsterdam bekannt war, schwappt nun immer mehr auch in andere Städte, wo Platz z.b. am Kanal ist. Haben wir Freitag erst in Groningen wieder gesehen. Solche Schiffe sind an das Kanalnetz angeschlossen und ich denke nicht, das die noch gefahren werden.

Wird auch etwas schwer, mit 25m und mehr. Auch wenn der SBF das zulässt unterliegen verschiedene grosse Wasserstrassen der Rheinschifferpolizeiverordnung.
Und das heisst, ab 20m brauchst Du ein „Patent“. Und das ist als Freizeitskipper, der nicht gerade auf Berufsschiffen arbeitet, kaum zu erlangen, da Du Praxis und Streckenkenntnis nachweisen musst.
Und da diese grossen Wasserstrassen nun mal quer durch die Länder laufen, z.B. Rhein -Waal, wird mit Booten oberhalb 20m die Bewegungsfreiheit mit dem SBF schon stark eingeschränkt, da Du dort dann nicht fahren darfst.

Boote kannst Du natürlich kaufen, schau mal hier:
https://fikkers.nl/schepen/luxe-moto...uenda-utrecht/
also www.fikkers.nl
oder z.B. mal bei Apolloduck schauen, da findest Du auch eine Menge solcher umgebauten Frachter. Manche wurden auch direkt so gebaut. Mit dem Begriff Dutch Barge, Luxe Motor oder Aak etc wirst Du da schnell fündig.

Wir haben uns gerade (Freitag) bewusst ein Boot unterhalb von 15m gesucht und gekauft, das wir nun richtig zu zweit bewohnen werden. Damit kann man nämlich auch noch „fahren“. Ich will ja beides, wohnen und fahren.
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  #3  
Alt 15.12.2019, 11:08
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Schau mal nach Penichen in Frankreich. Da findest Du eine riesen Auswahl.
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  #4  
Alt 15.12.2019, 11:59
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Ich habe jetzt den ganzen Vormittag gegoogelt. Und alle Suchergebnisse haben mir bestätigt das ich recht habe!

Heute ist bereits der dritte Advent!
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Gruß Mirko

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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  #5  
Alt 15.12.2019, 12:50
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Hallo Jonatan,ja wie schon geschrieben hat es in Belgien, Niederlanden, Luxenburg
und Frankreich sehr viele solcher Kanalschiffe die als Wohnschiffe umgebaut wurden.

Allerdings ist der große Run darauf schon fast wieder vorbei, zum einen werden
die Liegeplätze immer Teurer,dazu kommen hohe Unterhaltskosten und immerzu
nötige Wartungs,Instanthaltungskosten die solche großen Schiffe dazu brauchen.

Dennoch sind wir gerade dabei,bauen uns eine alte Peniche der ehemaligen SCAR
Werft Straßburg,Frankreich aus den 50. Jahren als unser zukünftiges Wohnschiff um.
Wir haben das 40 x 5 Meter Schiff auf 30 Meter eingekürzt und auch schon Ummotorisiert.
Der Innenausbau beginnt kommendes Frühjahr sobald die Fahrttechnik Eingebaut wurden.

Frohen 3. Advent den Lesern hier.

Grüssle DLK
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  #6  
Alt 15.12.2019, 12:54
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Noch was dazu!
Das es recht bis sehr Teuer werden kann sich solch einer Aufgabe zu stellen sollte klar sein!
Wer selbst nichts oder nicht viel machen kann sollte erstmal auf einen Lottogewinn hoffen!
Falls der Gedanke weiter ausgelebt werden soll Bitte PM,wir wüsten einige
Verkaufsangebote von fertigen solcher größeren Hausboote als Wohnschiffe.
Grüssle DLK
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  #7  
Alt 15.12.2019, 14:13
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Hoi Jonatan,

geh mal da rein...

https://www.botentekoop.nl/zoeken

in der Suchmaske links gibst Du unter Motorboot Ex beroepsschepen motor, Platbodems (motor) und Woonboten en houseboats, unter Zeilboten dann Platbodems zeil und Ex beroepsschepen zeil.

dazu kannst Du dann Längen- und Preisvorstellung angeben. Dann hast Du (fast) alle Anbieter in NL und Umgebung abgedeckt. Außerdem kannst Du in Ruhe mal sehen welche Art von Wohnboot (also eher Wohnung auf dem Wasser oder mehr "fahrende Wohnung" Dir so gefällt.

Hab mal probiert nen Link mit ausgefüllte Suchmaske zu erstellen - bin ich wohl zu doof für und meine Enkel sind grand nicht da.

Gruß, Rainer
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  #8  
Alt 16.12.2019, 13:08
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1, 2, Viele..
Es ist natürlich der dritte Advent, sorry^^

Danke für eure links, sind alle schonmal im browser gespeichert, jetzt ist ja bald endlich urlaubszeit, da findet sich genug zeit zur Lektüre.

_._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._. _._._._._._._
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  #9  
Alt 16.12.2019, 22:45
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Zitat:
Zitat von Tobaran Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

. . . .. ............. ..

Wird auch etwas schwer, mit 25m und mehr. Auch wenn der SBF das zulässt unterliegen verschiedene grosse Wasserstrassen der Rheinschifferpolizeiverordnung.
Und das heisst, ab 20m brauchst Du ein „Patent“. Und das ist als Freizeitskipper, der nicht gerade auf Berufsschiffen arbeitet, kaum zu erlangen, da Du Praxis und Streckenkenntnis nachweisen musst.
Und da diese grossen Wasserstrassen nun mal quer durch die Länder laufen, z.B. Rhein -Waal, wird mit Booten oberhalb 20m die Bewegungsfreiheit mit dem SBF schon stark eingeschränkt, da Du dort dann nicht fahren darfst.
...... . . . .. . .

Also hier ist einiges falsch gesagt :

Die RheinschiffPV gilt auf dem Rhein in Deutschland .

Ab 15 m ist das Sportpatent erforderlich, welches bis 25 m Schiffslänge reicht .
Wird es länger, das kleine Patent z.B. .

Ab 2021 wird nach aktuellem Rechtsvorhaben auch auf dem Rhein der
SBF-Binnen bis weniger als 20 m gelten, wie es jetzt schon im übrigen
Binnenland gilt .

Auf den Deutschen Seewasserstrassen spielt die Schiffslänge mit dem
SBF-See eh keine Rolle .


Übrigens : Das Sportpatent ist noch gut machbar kann ich aus eigener Erfahrung sagen .


Grüße : TOMMI
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  #10  
Alt 16.12.2019, 22:53
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Würdest Du Deine Aussagen bitte belegen.....

Ich habe mich gerade dazu beim Wasser Schiffahrtsamt erkundigt, und die haben mir besonders hinsichtlich der Patente einiges erklärt was ich dann auch nachgelesen habe. Ist etwa 3 Monate her, da ich mich für genau dieses Patent interessiere. Ich kann mir nicht vorstellen dass die Aussagen falsch sind wohl aber vielleicht veraltet, da man auch angedeutet hat dass da gerade einiges an Änderungen ist. Solltest du also neuere Informationen haben wäre ich dir dankbar wenn du diese belegst.

Die Rheinschiffahrtspolizeiverordung gilt auch für den Waal (die Verlängerung des Rheins in den Niederlanden, sowie Pannardanskanal und Lek, dies kannst Du im Binnenvaartpolitiereglement nachlesen) . Ich hatte auch irgendwo mal gelesen, das die noch auf anderen Berufs- Wasserstrassen gilt, aber aktuell find ich dazu natürlich auf die schnelle gerade nichts.

Geändert von Tobaran (16.12.2019 um 23:06 Uhr)
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  #11  
Alt 16.12.2019, 23:11
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Mal unabhängig davon, ob man das fahren darf. Wo willst Du mit 20+ Metern binne denn hin. Da wird es mit Liegeplätzen verdammt eng. Und die paar, die es noch gibt, verschwinden immer mehr (siehe Potsdam Havelwelle).
Ich leben zusammen mit Frau und Hund seit über 5 Jahren jetzt auf 45 ft und vermisse nichts.
Mehr Länge = mehr Liegegebühr u. deutlich mehr Kosten für Wartung.
Ich biete Dir ein persönliches Gespräch an Bord von WAVUVI an. So konnte ich einigen hier schon bei Ihren Entscheidungen helfen. Einige davon leben heute dauerhaft auf einem Boot.
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  #12  
Alt 16.12.2019, 23:31
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Also die 20m sind für den Rhein im Gespräch. Ansonsten kann man mit SBF überall bis 20m fahren.
Je größer so ein Dampfer wird, destso unabhängiger wird man auch. Ein altes Berufschiff kann auch mal Eisgang ab. Je nach Bauform kann man auf 20-25m Schiff auch ein Auto mit nehmen. Liegeplätze in Yachthäfen scheiden zumindest Binnen und in DE weitestgehend aus. Bleiben öffentliche Liegestellen und Berufshäfen. Solange man in Fahrt ist, kommt man mit den Liegestellen zurecht. Meine Erfahrung: Man findet auch mal einen Platz für eine längere Liegezeit. Einfach mal die Hafenverwaltung anrufen. Zudem ist es für kleine Schiffe meistens spottbillig. In Berufshäfen sind 20m nahezu winzig.
In den Niederlanden fällt man in der Größe kaum auf.

Auf meinen Fahrten habe ich Niederländer(klar, was sonst), Neuseeländer, Schweizer und Briten getroffen, die mit solchen Dampfern unterwegs waren. An Deutsche kann ich mich jetzt spontan nicht erinnern. Vermutlich sind die alle in Frankreich.
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  #13  
Alt 16.12.2019, 23:52
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Ich fahre mit 14,95 durch die Gegend und möchte keine größeres Schiff haben. Binnen ist bis auf wenige Ausnahmen in deutschen Yachthäfen 15m die Schallgrenze. An Liegestellen liegen ist ja schön und gut, aber richtig ruhig liegt man dort meistens nicht. Das ist eben der Vorteil, wenn man in einem Yachthafen liegt. Natürlich kann man auch schauen, ob ein Platz in einem Berufshafen frei ist. aber mal ehrlich willst du dort liegen? Das Schiff liegt dort während deiner Abwesenheit ungeschützt (auch von Leuten die vom Land kommen) und einen Stromanschluss findest du dort in der Regel auch nicht.
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  #14  
Alt 17.12.2019, 00:26
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Ich hatte bevor ich mein jetziges Schiff gekauft habe, ein Gespräch mit Rolf Kamineke von Atlas Schifffahrt, weil ich einen Luxemotor <25m kaufen wollte. Die Dinger kann man in einem sehr guten Zustand in den NL für kleines Geld (im Verhältnis zu einem 15m Schiff) kaufen. Als ich ihm erzählt habe, das wir damit in ganz Europa unterwegs sein wollen hat er mich gefragt, ob ich ich sie noch alle hab. Das Fahren ist mit einem Schiff dieser Größe überhaupt kein Problem. Das Problem fängt bei der Liegeplatzsuche an. Selbst auf dem MLK, wo ich heute eigentlich immer einen Liegeplatz an einer Liegestelle bekomme, klappt das mit 25 m bestimmt nicht immer.

Wenn man nur in Frankreich unterwegs sein will, geht das auch mit 25m recht gut. In Deutschland würde ich solch ein Schiff im Binnenbereich nur haben wollen, wenn ich es als reines Wohnschiff und nicht zum Fahren haben möchte.
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  #15  
Alt 17.12.2019, 01:06
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Das mit den Liegeplätzen sehe ich, wie bereits gesagt, etwas entspannter. Alleine aus Kostengründen würde ich Yachthäfen auf Langfahrt möglichst meiden. Wenn ich auf Kanälen unterwegs bin, liege ich fast immer an den Liegestellen. Strom mache ich bei Bedarf selbst. Das meinte ich mit autark. Je größer ein Boot ist, um so mehr ist Platz für Tanks, Aggregate und Heizung.
Wirkliche Probleme würde ich eher bei den Wartestellen an Schleusen sehen. Da wird es stellenweise mit 12m schon knapp. Und an den Dalben der Berufsschiffahrt sind 20m meist zu kurz. Das muss man dann wirklich im Vorfeld absprechen.
Abgesehen davon sind 15m ja nun nicht wirklich klein. Selbst meine 12m sind ausreichend für 2Personen. Liegeplatz Probleme, habe ich binnen in Yachthäfen auch damit schon genug. Weniger der Länge wegen, eher wegen der Breite. 4,2m ist binnen schon grenzwertig.
Mit so einem Luxe Motor aus NL liebäugele ich auch. Da gibt es wirklich viel Boot und Platz für sehr wenig Geld. Aber das wird wohl noch etwas warten müssen, falls ich überhaupt jemals dazu komme meine Zelte ab zu brechen und an Bord dauerhaft lebe.
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  #16  
Alt 17.12.2019, 01:25
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Ich hatte die Wahl und eine Luxe Motor fand ich zu teuer, für die Boote und deren Zustand. Wenn man dann in den mehrfachen 6-stelligen Bereich geht, dann findet man allerdings sehr schöne Exemplare.

Ich hab mich für eine Steilsteven entschieden. Etwas breiter wäre schöner gewesen, aber 3,5m muss erst mal reichen. Das Boot ist 90 Jahre alt, wurde vor 2 Jahren noch gekört und hat einen neuen Motor. Substanz ist gut und alles ist sehr gepflegt. Alles andere hatte stellenweise uralte Motoren drauf, war ungepflegt, oder hatte eben andere Probleme.
Kommendes Wochenende werde ich es überführen.

Wenn man noch berufstätig ist und einen stationären Ort (Yachthafen) benötigt, dann ist 20m zu groß. Einen anderen Liegeplatz zu bekommen, ist nicht so einfach wie es sich anhört. Und mehr als drei Tage liegen ist meist nirgends.
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  #17  
Alt 17.12.2019, 09:02
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Moin Tobaran

Viel Spass bei der Überführung , wo liegt Sie denn zzt .

Bist du alleine oder hast noch Hilfe.
Ich fahre gleich auch noch mal zum Boot.


Gruss Rudolf
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  #18  
Alt 17.12.2019, 13:36
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Zitat:
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Würdest Du Deine Aussagen bitte belegen.....
Ja gerne, wenn ich Dich richtig ansprechen kann .


Grüße : TOMMI
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  #19  
Alt 17.12.2019, 22:28
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Mich ansprechen? Kann man doch.....oder wie ist das zu verstehen? Ich heiße Holger, falls Du das wissen willst.

@Rudolf, aktuell in Zaltbommel. Da hol ich das Boot weg, ich komme gerade von da und hab mir vom alten Eigner noch lange das Boot erklären lassen.
Wenn man schon mal die Möglichkeit hat ein Boot von jemandem zu übernehmen der noch lebt, dann nutze ich auch Erklärungen sehr gerne.

Derjenige ist ein Pensionär und hat früher auf einem Boot von Rijkswaterstaat gearbeitet. Ihn hab ich nach der Situation mit rotem Diesel gefragt, da auch dort ein großer separater Tank für den Ölofen (und nur der ist damit verbunden) besteht. Den könnte man bequem mit rotem Diesel füllen - ganz klar, man darf es nicht, es gibt hohe Strafen.

Geplant ist kommendes Wochenende, und wenn ich den Regen und Windbericht sehe könnte ich nur noch kotzen [emoji2961].
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  #20  
Alt 18.12.2019, 13:07
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Hallo Holger,

die RheinSchPV wird in Deutschland durch RheinSchiffPEV geregelt .

Und in Artikel 1 unter ( 1 ) steht Anwendungsbereich Bundeswasserstraße Rhein .
Folglich von Basel bis Grenze NL .


Das Grundwerk ist natürlich gemäß Mannheimer Akte von der ZKR gelegt
aber die beteiligten Länder setzen diese jeweils in Landesrecht um .

Die NL tun dies ab Grenze bis Gorinchem, ich meine km 954 . Dann gibt es
wieder andere Regeln .


Ich betrachte es immer etwas genauer, weil regionale VO's auch mal
gravierende Eigenheiten haben können .

Z.B. NL ohne Streckenkundepflicht .




Grüße : TOMMI
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  #21  
Alt 18.12.2019, 17:14
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Holger,

die RheinSchPV wird in Deutschland durch RheinSchiffPEV geregelt .

Und in Artikel 1 unter ( 1 ) steht Anwendungsbereich Bundeswasserstraße Rhein .
Folglich von Basel bis Grenze NL .


Das Grundwerk ist natürlich gemäß Mannheimer Akte von der ZKR gelegt
aber die beteiligten Länder setzen diese jeweils in Landesrecht um .

Die NL tun dies ab Grenze bis Gorinchem, ich meine km 954 . Dann gibt es
wieder andere Regeln .


Ich betrachte es immer etwas genauer, weil regionale VO's auch mal
gravierende Eigenheiten haben können .

Z.B. NL ohne Streckenkundepflicht .




Grüße : TOMMI
...und ich meine bereits bis 19,99m Länge (müsst ich aber nochmal nachgucken)
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  #22  
Alt 18.12.2019, 23:42
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Ja, die 19,99 sind wohl seit diesem Jahr....zumindest hatte ich das gelesen. Aber so richtig bestätigt wurde das noch nicht vom WSA.
Aber wie will man dann auch dieses Patent machen, man muss den entsprechenden Strecken Abschnitt 16 mal in zehn Jahren gefahren sein und das muss nachgewiesen werden. Als Otto Normalo eigentlich schlecht möglich.
Oder wurde da etwas geändert, ist da irgendwas bekannt
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  #23  
Alt 19.12.2019, 01:40
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4 Fahrten sollen wohl reichen nach diesem Google Ergebnis
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  #24  
Alt 19.12.2019, 07:15
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Hallo Boot- u. BF- Freunde zusammen .

Mehr zu diesem Thema hier :

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