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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 12.08.2018, 15:49
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Zitat:
Zitat von Stegeinreisser Beitrag anzeigen
Hallo Harry,


Kannst du sagen welches Baujahr der Trailer hat ?
Gruß Maik
Ich würde mal sagen der Achsschenkel ist von 05/2001 (siehe rote Markierung).

Am Achskörper hat auch schon jemand mit der Flex rumgeschliffen (siehe gelbe Markierung).

Gruß

Peter
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  #52  
Alt 12.08.2018, 16:35
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Gesetze und Vorschriften nach Augenmaß zu behandeln, kommt nicht wirklich gut, denn jeder hat sein eigenes Augenmaß. Einer lässt mich mit meinem 40 Jahre alten Anhänger und 200Kg zu viel an Bord ungestraft weiter fahren, der Andere zieht einen neuen Anhänger aus dem Verkehr, weil er Rücklichtgläser mit den falschen Bezeichnungen hat.

Nein, man sollte sich schon an bestehende Gesetze und Regeln halten, auch das Augenmaß sollte definiert sein, so wie die 3% die von einer Geschwindigkeitsmessung abgezogen werden.


Getränke wegkippen, Leute mit der Bahn fahren lassen.....

Ich bin sicher dass fast jeder, wenn er überflüssigen Krempel aus seinem Boot/Wohnwagen/Auto daheim lässt, etliche Kilos sparen und dann die zulässigen Werte einhalten kann.

Wir haben früher auch immer Brocken mitgenommen, Wurst, Butter, Getränke,....doch fahren wir irgendwo an einen einsamen Wüstenstrand und slippen dort? Nein, in NL kann man genauso einkaufen wie daheim, auch an den meisten anderen Urlaubsorten dürfte es leicht möglich sein sich mit Getränken und Lebensmitteln einzudecken.



Manche machen sogar ihren Wasser und Treibstofftank randvoll, weil Wasser im Yachthafen ja einen Euro kostet und Sprit einige Cent billiger ist.

Lebensmittel und Getränke wiegen schnell mal 10 oder 20Kg, 50 Liter Kraftstoff 45Kg, 50 Liter Wasser 50Kg, die überflüssigen Klamotten die man an Bord hat, auch wenn man sie nicht braucht, nochmal 20kg, schon haben wir ca. 200Kg zusammen.

Und welchen nachweisbaren Einfluss hat das jetzt auf die Unfallzahlen ?


Gruss
Axel
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  #53  
Alt 12.08.2018, 17:32
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Und welchen nachweisbaren Einfluss hat das jetzt auf die Unfallzahlen ?


Gruss
Axel
Weiß ich nicht aber wahrscheinlich genauso wenig wie fast alle Beiträge hier.
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  #54  
Alt 12.08.2018, 20:38
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Nach einem Gespräch mit der autobahnpolizei stellt sich für mich die Situation nach Eu
Gesetzen folgendermaßen dar

Touareg 3500kg Anhängelast
140 kg Stützlast
Trailer in angekuppeltem zustand 3500kg
140kg Stützlast werden an der zuladung vom Zugfahrzeug abgezogen.
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MFG Fauli

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  #55  
Alt 12.08.2018, 20:45
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Ich hab noch weiteres offizielles Material, geht aber hier nicht online,
Dann per pm
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  #56  
Alt 13.08.2018, 06:27
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Zitat:
Zitat von Faul_i Beitrag anzeigen
Nach einem Gespräch mit der autobahnpolizei stellt sich für mich die Situation nach Eu
Gesetzen folgendermaßen dar

Touareg 3500kg Anhängelast
140 kg Stützlast
Trailer in angekuppeltem zustand 3500kg
140kg Stützlast werden an der zuladung vom Zugfahrzeug abgezogen.

Das klingt zwar sehr verlockend, ist aber völlig falsch. Das zGG vom Trailer darf 3,5t nicht übersteigen, egal ob angekuppelt oder nicht. Willst Du die 140kg auf die 3,5t draufpacken, dann benötigt Dein Trailer ein neues zGG von 3,64t, welches der Hersteller eintragen müsste.

Ist aber schön, wenn der Polizist das so sieht. Ich zweifle nur daran, dass er Dir das a) schriftlich gibt und b) seine Kollegen, die Dich dann wiegen, das dann auch so sehen.

Gruß Axel
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  #57  
Alt 13.08.2018, 06:57
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das klingt zwar sehr verlockend, ist aber völlig falsch. Das zGG vom Trailer darf 3,5t nicht übersteigen, egal ob angekuppelt oder nicht. Willst Du die 140kg auf die 3,5t draufpacken, dann benötigt Dein Trailer ein neues zGG von 3,64t, welches der Hersteller eintragen müsste.

Ist aber schön, wenn der Polizist das so sieht. Ich zweifle nur daran, dass er Dir das a) schriftlich gibt und b) seine Kollegen, die Dich dann wiegen, das dann auch so sehen.

Gruß Axel
Ich lese das so das die 3,5 t trotzdem nicht überschritten werden da, wie geschrieben, die Stützlast von der Zuladung abgezogen wird.
Also wenn vorher die Zuladung 2 t war, ist sie mit Anhänger nur noch( bei 150 Kg Stützlast) bei 1,85 t.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #58  
Alt 13.08.2018, 07:00
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Moin, Die zusätzliche Stützlast ist bei mir eingetragen,( Anhägelast 3650Kg, Achslast 3500Kg )..... ich habe ein Sigma 3650 Ultralight Alu-Trailer.... die Nutzlast ist bei meinem Trailer 3196 Kg, denn ich brauch jedes Gramm, und vor der Reise muss ich mein Boot komplett leer machen,auch alle Tanks.... ( was natürlich auch seine Vorteile hat...man räumt öfters auf..)
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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  #59  
Alt 13.08.2018, 08:16
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Ist nicht ab 3500Kg Anhängelast eine Druckluftbremse vorgeschrieben?

Kumma hier,...ich habe aber auch noch nicht gelesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Grad mal überflogen, ich zitiere zur Höchtanhängelast,
"Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein"

Die Definition was ein Geländewagen ist, klingt für mich so, als würde es einige Mode-SUV nicht einhalten können. Wenn man da mal prüft und die Hersteller genauso gelogen haben wie beim Abgas,...

Willy

Geändert von Giligan (13.08.2018 um 08:24 Uhr)
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  #60  
Alt 13.08.2018, 08:54
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ist nicht ab 3500Kg Anhängelast eine Druckluftbremse vorgeschrieben?

Kumma hier,...ich habe aber auch noch nicht gelesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/

Grad mal überflogen, ich zitiere zur Höchtanhängelast,
"Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein"

Die Definition was ein Geländewagen ist, klingt für mich so, als würde es einige Mode-SUV nicht einhalten können. Wenn man da mal prüft und die Hersteller genauso gelogen haben wie beim Abgas,...

Willy
Das ist schlicht weg falsch wie schon oben beschrieben, ich fahre auch einen 3650kg Sigma Ultralight.
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  #61  
Alt 13.08.2018, 08:58
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das ist schlicht weg falsch wie schon oben beschrieben, ich fahre auch einen 3650kg Sigma Ultralight.
Also sollte man den Text, im von mir eingestellten Link, der Realität anpassen?

Oder lese ich den Satz nur falsch?

Habe mal weiter gesucht, die schreiben alle Unsinn....

https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/

Zitat aus dem Link:
3,5 Tonnen Anhängelast sind zudem das Maximum. Mehr dürfen Sie mit einem PKW an der Anhängekupplung nicht ziehen. Anhänger, die schwerer sind, müssen zudem über eine durchgehende Bremse verfügen.

Geändert von Giligan (13.08.2018 um 09:10 Uhr)
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  #62  
Alt 13.08.2018, 09:09
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Ja ist überholt und müsste angepasst werden ist aber hier auch schon zur Genüge durchgekaut worden.
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  #63  
Alt 13.08.2018, 09:13
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Dann zeig doch mal den gültigen Text, denn Anzeigen werden nicht nach "müsste" geschrieben sondern nach tatsächlichen Gesetzestexten.
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  #64  
Alt 13.08.2018, 09:19
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Ich kann dir die Zulassung meines Trailers zeigen da stehen 3650Kg, den Rest musst du selbst suchen bin im Urlaub.
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  #65  
Alt 13.08.2018, 09:21
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Die Zulassung deines Trailers hilft mir, wenn ich angehalten werde, nicht wirklich.
Es muss einen offiziellen Text dazu geben, sonst gilt es nicht.

Und die offiziellen Texte sagen halt was anderes.


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen
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  #66  
Alt 13.08.2018, 09:33
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Die EU Richtlinie liegt als Ausdruck im Zugfahrzeug.
Dir kann es grundsätzlich eh egal sein da du ja so ein Gespann nicht besitzt und so auch keine Probleme bekommen kannst.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #67  
Alt 13.08.2018, 09:35
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Moin,
wenn ich das schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt noch wieder finde, stell ich das mal hier ein, da steht es dann schwarz auf weiß. Sonst musst Du selber dort mal anfragen.
__________________
Gruß

Olli
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  #68  
Alt 13.08.2018, 09:35
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Die Zulassung deines Trailers hilft mir, wenn ich angehalten werde, nicht wirklich.
Es muss einen offiziellen Text dazu geben, sonst gilt es nicht.

Und die offiziellen Texte sagen halt was anderes.


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen



Guckst Du hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=196264&page=2
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  #69  
Alt 13.08.2018, 10:11
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Die EU Richtlinie liegt als Ausdruck im Zugfahrzeug.
Dir kann es grundsätzlich eh egal sein da du ja so ein Gespann nicht besitzt und so auch keine Probleme bekommen kannst.
Da ich mich hin und wieder mal verändre, bin ja grad dabei, kann es durchaus sein, dass ein solches Gespann ins Haus kommt, wenn man es denn so fahren darf.
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  #70  
Alt 13.08.2018, 10:19
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Die stvo ist in diesem Bereich von den eu Richtlinien
abgelöst worden

Eindeutig darf der Anhänger mit 3500kg über die Räder auf den Boden drücken und mit maximal zulässiger Stützlast des Zugfahrzeugs auf die Kupplung drücken

Ergibt 3500kg achslast + Max 150kg Stützlast
Wobei das addieren nicht passt.
Die Werte werden einzeln betrachtet
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  #71  
Alt 13.08.2018, 10:30
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Zitat:
Zitat von Faul_i Beitrag anzeigen
Die stvo ist in diesem Bereich von den eu Richtlinien
abgelöst worden

Eindeutig darf der Anhänger mit 3500kg über die Räder auf den Boden drücken und mit maximal zulässiger Stützlast des Zugfahrzeugs auf die Kupplung drücken

Ergibt 3500kg achslast + Max 150kg Stützlast
Wobei das addieren nicht passt.
Die Werte werden einzeln betrachtet
Was heißt denn nun wieder "einzeln betrachtet"?

3150kg Anhänger auch abgekuppelt oder nur wenn er dran hängt?
3500Kg Anhänger bei 00Kg Stützlast?
2350Kg Anhänger und 150Kg Stützlast?
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  #72  
Alt 13.08.2018, 13:46
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Also nochmal für alle:

Die Anhängelast bedeutet => Kraft, die durch die Achsen auf die Fahrbahn gedrückt werden. Das sind die angesprochenen 3,5t.

Stützlast: Bei machen 140 kg, bei mir 150kg. Die wird der Zuladung des Autos zugrechnet, verringern aber nicht das Gesamtgewicht vom Trailer!!!!!

3500kg = Anhängelast
150 kg = Stützlast.

Das zGG vom Trailer darf aber die eingetragenen 3,5t nicht überschreiten, egal ob angekuppelt oder nicht. Wenn ich 3,5 t über die Achsen auf die Strasse bringen und 140kg Stützlast habe, dann hat der Trailer sein zGG um 140kg überschritten, wenn das zGG nur 3,5t beträgt. Bezw. die Achslast darf dann nur noch 3360kg betragen, will man legal unterwegs sein.

Darum gibt es ja die 3,65t-Lösung. Allerdings muss der Trailer dann jährlich zum TÜV: Und in der Schweiz sollte man auch nicht in eine Kontrolle kommen, so zumindest die Aussage vom Strassenverkehrsamt Graubünden. Zitat:" Das Gesamtgewicht (Garantiegewicht) des Anhängers darf mit höchstens 3500kg datiert sein".

Gruß Axel
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  #73  
Alt 13.08.2018, 13:52
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Bitte nicht verwechseln mit der Regelung bei folgendem Szenario:

Auto darf 3t ziehen (Achslast) und hat eine Stützlast von 150kg.
Der Trailer hat ein zGG von 3,15t und eine Stützlast von 150kg.

Man darf nun einen Trailer mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 3,15t dranhängen, muss aber darauf achten, dass die Stützlast auch die 150kg beträgt. Die 150kg werden dann als Ladung dem Auto angerechnet. Die Achslast des Trailers hat dann die restlichen 3t, die das Auto ziehen darf. Das zGG vom Trailer ist mit 3,15t nicht überschritten.

Gruß Axel
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  #74  
Alt 13.08.2018, 14:06
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Das soll nur bedeuten das die Gewichte wohl
Einzeln ermittelt werden und nicht angekuppelt.
Wir sind auf die erste Kontrolle gespannt, ob das auch so im europäischen Ausland gehandhabt wird
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  #75  
Alt 13.08.2018, 14:12
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Lt. Meinem Telefongespräch mit der autobahnpolizei
Sowie der fa. Harbeck muss nichts mit 3650 kg
Eingetragen sein , da es exakt so gehandhabt wird
Wie beschrieben.
Ich will sehen wie einer abgekuppelt mit 3650
Kg durch die Gegend fährt
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