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  #51  
Alt 13.01.2017, 09:14
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von Smille Beitrag anzeigen
Bin ich eigentlich verpflichtet die CE-Bescheinigung auf dem Boot mitzuführen?
Ich denke nicht, sollte sein wie beim TÜV Bericht, dann man "auf Verlagen vorzeigen muß" - den sollte man zuhause haben und bei Bedarf zeitnah vorlegen können - niemand muß den im Auto haben .....
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Gruß Ralf
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  #52  
Alt 13.01.2017, 09:18
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Standard Hab ne frage zur ce klassifikation

Hab ne frage zur ce klassifikation....und hoffe, das ich hier richtig damit bin.

Weiss jemand, ob ich mit ce klassifikation D auf die elbe kann( unter und oberhalb von hamburg) oder ob ich dafür C brauche.

Gruss martin
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  #53  
Alt 13.01.2017, 09:28
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von Tritonus Beitrag anzeigen
Hab ne frage zur ce klassifikation....und hoffe, das ich hier richtig damit bin.

Weiss jemand, ob ich mit ce klassifikation D auf die elbe kann( unter und oberhalb von hamburg) oder ob ich dafür C brauche.

Gruss martin
Die Frage kannst du doch selbst beantworten:
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-See...eitseinstufung

Können kannst du alles, nur der Hersteller haftet da dann für garnix und ob die Versicherung im Fall eines Schadens ......

Welle von 0,3m - damit würde ich nicht durch den Hafen .....
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Gruß Ralf
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  #54  
Alt 13.01.2017, 09:55
Benutzerbild von Oceandrive
Oceandrive Oceandrive ist offline
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Zitat:
Zitat von Smille Beitrag anzeigen
Bin ich eigentlich verpflichtet die CE-Bescheinigung auf dem Boot mitzuführen?
Im allgemeinen ist am Boot eine solche CE-Plakette angebracht, wenn es denn ein zertifikat hat. Siehe Bild:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf CE Plakette.docx.pdf (129,4 KB, 111x aufgerufen)
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Gruß Ralf

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  #55  
Alt 13.01.2017, 09:57
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Die Frage kannst du doch selbst beantworten:
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-See...eitseinstufung

Können kannst du alles, nur der Hersteller haftet da dann für garnix und ob die Versicherung im Fall eines Schadens ......

Welle von 0,3m - damit würde ich nicht durch den Hafen .....
Die CE-Einstufung beruht auf vielen Aspekten und sagt für Tauglichkeit in Wellen nur sehr bedingt ewas aus. Da kommt es u.a. auf die verbauten Komponenten und deren Einstufung an.

Der Hersteller haftet grundsätzlich erstmal für nix. Und die häufig geäußerte Angst vor einer nichtzahlenden Versicherung ist nur in den seltensten Fällen durch die Versicherungsklausen begründbar.

Mit einer Linssen Grand Sturdy 470 hätte ich im Hafen keine Bedenken.
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Beste Grüße

John
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  #56  
Alt 13.01.2017, 11:17
sailorbrand sailorbrand ist offline
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Ist rechtskräftig!!!

Bundesgesetzblatt 2016 Teil 1 Nr. 56 vom 2.12.16

Seite 2668-2679

Änderung der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung: §7 Abs 3 wird aufgehoben (das war das mit der Vorlagepflicht der CE).

Inkrafttreten am 6.12.16


Heisst: Zur Registrierung braucht die CE nicht mehr vorgelegt werden.

Punkt.

Nicht mehr/nicht weniger
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Michael

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  #57  
Alt 13.01.2017, 11:43
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Ist rechtskräftig!!!

Bundesgesetzblatt 2016 Teil 1 Nr. 56 vom 2.12.16

Seite 2668-2679

Änderung der Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung: §7 Abs 3 wird aufgehoben (das war das mit der Vorlagepflicht der CE).

Inkrafttreten am 6.12.16


Heisst: Zur Registrierung braucht die CE nicht mehr vorgelegt werden.

Punkt.

Nicht mehr/nicht weniger
nicht vorlegen entbindet aber nicht von der CE-Pflicht.
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  #58  
Alt 13.01.2017, 12:54
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onkelrocco onkelrocco ist offline
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Jetzt werden aber sicherlich einige Leute auf die Idee kommen, ein Boot von vor 1998 zu importieren, die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen und es anmelden, ohne jemals eine CE gemacht zu haben. Bei den aufgerufenen Preisen von runden 1500 € auch kein Wunder.
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  #59  
Alt 13.01.2017, 13:10
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Jetzt werden aber sicherlich einige Leute auf die Idee kommen, ein Boot von vor 1998 zu importieren, die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen und es anmelden, ohne jemals eine CE gemacht zu haben. Bei den aufgerufenen Preisen von runden 1500 € auch kein Wunder.
Du hast den Zoll vergessen, der fühlt sich dazu berufen Alles zu kontrollieren, auch CE,

gruss dieter
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  #60  
Alt 13.01.2017, 15:15
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Du hast den Zoll vergessen, der fühlt sich dazu berufen Alles zu kontrollieren, auch CE,

gruss dieter
Der Braucht die CE ja auch nicht mehr zu kontrollieren...... Der Importeur (auch bei Privatimport) ist jetzt lt. Gesetz zur Einhaltung der CE Richtlinie verpflichtet diese Einzuhalten.
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  #61  
Alt 13.01.2017, 15:23
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Braucht die CE ja auch nicht mehr zu kontrollieren...... Der Importeur (auch bei Privatimport) ist jetzt lt. Gesetz zur Einhaltung der CE Richtlinie verpflichtet diese Einzuhalten.
Bei nicht vorhandener oder gefälschter CE hat der Zoll bislang die Einfuhr verweigert und die Ware beschlagnahmt. Was passiert dann jetzt mit solchen Booten und gibt es da §en als Straftatbestand?
Oder läuft das noch unter Bußgeld .....
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Gruß Ralf
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  #62  
Alt 13.01.2017, 15:24
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Bei nicht vorhandener oder gefälschter CE hat der Zoll bislang die Einfuhr verweigert und die Ware beschlagnahmt. Was passiert dann jetzt mit solchen Booten und gibt es da §en als Straftatbestand?
Oder läuft das noch unter Bußgeld .....
Da bin ich leider Überfragt.....
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  #63  
Alt 13.01.2017, 15:27
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Meines Wissen fällt das dann unter Betrug und oder Urkundenfälschung.
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Gruß Ralf
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  #64  
Alt 13.01.2017, 15:56
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Da wird es wohl einen Unterschied geben zwischen gefälscht und nicht vorhanden. Besser ist imho nicht vorhanden als gefälscht...

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  #65  
Alt 13.01.2017, 15:57
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Meines Wissen fällt das dann unter Betrug und oder Urkundenfälschung.
Eine Gefälschte CE ist bestimmt Urkundenfälschung. Wenn keine Vorhanden ist denke ich nicht.
Für Betrug braucht es einen Betrogenen. Dazu müsste der Importeur das boot als CE-Frei zum Verkauf anbieten obwohl es CE-Pflichtig ist.
z.B. ich Importiere nun ein Boot Bj 1996 aus Amerika und lasse es hier zu.
Dann verkaufe ich es hier wieder als gebrauchtboot. Da 1996 könnte ich angeben, dass es nicht CE Pflichtig ist. Da es aber 2017 eingefführt wurde, besteht ja für das Boot eine CE-Pflicht und dies wäre dann Betrug.
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  #66  
Alt 13.01.2017, 16:19
diri diri ist offline
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Es gibt ja immer jemanden der einen an das Bein pissen kann, z.B. der Zoll informiert die zuständige Aufsichtsbehörde die über CE wacht, das dürfte die Industrie und Handelskammer sein, die schreibt dir einen netten Brief, das Du das Produkt innerhalb 4 Wochen zu certifizieren hast, anderfalls das Betreiben/Benutzen usw. des Produktes bei Stafandrohung untersagt wird,
und fertig,

gruss dieter
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  #67  
Alt 13.01.2017, 16:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Der Importeur (auch bei Privatimport) ist jetzt lt. Gesetz zur Einhaltung der CE Richtlinie verpflichtet diese Einzuhalten.
Dat isse schon seit 1998 so,

gruss dieter
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  #68  
Alt 13.01.2017, 16:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eine Gefälschte CE ist bestimmt Urkundenfälschung. Wenn keine Vorhanden ist denke ich nicht.
Für Betrug braucht es einen Betrogenen. Dazu müsste der Importeur das boot als CE-Frei zum Verkauf anbieten obwohl es CE-Pflichtig ist.
z.B. ich Importiere nun ein Boot Bj 1996 aus Amerika und lasse es hier zu.
Dann verkaufe ich es hier wieder als gebrauchtboot. Da 1996 könnte ich angeben, dass es nicht CE Pflichtig ist. Da es aber 2017 eingefführt wurde, besteht ja für das Boot eine CE-Pflicht und dies wäre dann Betrug.

Jep - mit dem kleinen Unterschied, dass du das Boot nicht mal als CE frei anbieten oder verkaufen musst. Selbst dieses "einfach nur ohne CE" reicht da schon. Egal, ob dir dieses selbst überhaupt bekannt ist, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
So´n Ding kannst du nicht mal als "Sandkasten für den Spielplatz" nehmen - dieser benötigt ja auch eine CE ......

CE pflichtige Boote ohne diese CE kannst du - wenn du so ganz legal bleiben willst und keine Nachzertifizierung möglich ist - nur noch ins nicht Europäische Ausland verkaufen, solange es dafür nicht auch Ausfuhrregelungen gibt, oder auf eigene Kosten entsorgen und den Wertverlust als "Erfahrung" verbuchen.
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Gruß Ralf
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  #69  
Alt 13.01.2017, 16:24
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Es gibt ja immer jemanden der einen an das Bein pissen kann, z.B. der Zoll informiert die zuständige Aufsichtsbehörde die über CE wacht, das dürfte die Industrie und Handelskammer sein, die schreibt dir einen netten Brief, das Du das Produkt innerhalb 4 Wochen zu certifizieren hast, anderfalls das Betreiben/Benutzen usw. des Produktes bei Stafandrohung untersagt wird,
und fertig,

gruss dieter
Stimmt.

Mal wieder ne Spekulation....

ich schau mir ein Boot in Amerika an und Kaufe es.
Wieder in Deutschland gehe ich zum WSA und lasse es vorsorglich zu. Die Daten des Kennzeichens sende ich zum Händler nach Amerika der mir mein WSA kennzeichen ans Boot tackert.
bei der Einfuhr hat das Boot ein deutsches Kennzeichen und der Zoll wird nicht nach einer CE-Fragen.
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  #70  
Alt 13.01.2017, 16:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Stimmt.

Mal wieder ne Spekulation....

ich schau mir ein Boot in Amerika an und Kaufe es.
Wieder in Deutschland gehe ich zum WSA und lasse es vorsorglich zu. Die Daten des Kennzeichens sende ich zum Händler nach Amerika der mir mein WSA kennzeichen ans Boot tackert.
bei der Einfuhr hat das Boot ein deutsches Kennzeichen und der Zoll wird nicht nach einer CE-Fragen.
Falsch, wenn du es "wieder einführst", dann muss es ja auch "ausgeführt worden sein". Und das innerhalb der letzten 3 Jahre, sonst greift ja wieder die CE Pflicht ......
Das sind Sachen, die früher gingen, aber nicht mehr bei der heutigen EDV

Ich denke, das WSA ist da die absolute Ausnahme - die löschen ja noch drei Monate nach Ummeldung die alten Sachen. Aber das wird auch nicht mehr lange so sein.

Ich verstehe die ganze Diskussion hier nur nicht - kein Mensch kommt auf die Idee, ein Auto ohne Papiere zu kaufen um sich dann zu beschweren, dass er keine Zulassung dafür bekommt ......

Vorher richtig informieren spart jede Menge Ärger und evtl. noch mehr Geld ......
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Gruß Ralf
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  #71  
Alt 13.01.2017, 16:40
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Stimmt.

Mal wieder ne Spekulation....

ich schau mir ein Boot in Amerika an und Kaufe es.
Wieder in Deutschland gehe ich zum WSA und lasse es vorsorglich zu. Die Daten des Kennzeichens sende ich zum Händler nach Amerika der mir mein WSA kennzeichen ans Boot tackert.
bei der Einfuhr hat das Boot ein deutsches Kennzeichen und der Zoll wird nicht nach einer CE-Fragen.
Noch mehr Spekulation, mein Schwager war hohes Tier beim Zoll, die lassen sich absolut nicht von Äusserlichkeiten und Papieren blenden, glaub es mir einfach, der Zoll ist die heimliche Macht im Staat,

gruss dieter
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  #72  
Alt 13.01.2017, 16:41
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Noch mehr Spekulation, mein Schwager war hohes Tier beim Zoll, die lassen sich absolut nicht von Äusserlichkeiten und Papieren blenden, glaub es mir einfach, der Zoll ist die heimliche Macht im Staat,

gruss dieter
OK das dürfte dann eventuell gut sein.
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  #73  
Alt 13.01.2017, 16:43
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Falsch, wenn du es "wieder einführst", dann muss es ja auch "ausgeführt worden sein". Und das innerhalb der letzten 3 Jahre, sonst greift ja wieder die CE Pflicht ......
.
Auch falsch, einmal CE gleich immer CE, egal wieviel Jahre im Ausland bzw. Nicht EU Land, nicht zu verwechseln mit Zoll/Steuer,

gruss dieter
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  #74  
Alt 13.01.2017, 16:54
BertiH BertiH ist offline
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Standard Bisher - Nachher - Vergleich (in Berlin)

Also,

in Berlin musste man bisher immer eine Kopie der Konformitätserklärung abgeben. In dieser Kopie wird auch auf die CE-Zertifizierung Bezug genommen, also die Nummer des CE Reports und das Institut. Die eigentliche CE-Zertifizierung (den Report), musste man nicht vorlegen. Moment ist dies auch noch so, hier auf der homepage des wsa b steht es auch noch (sogar deutsche):

Zitat:
Die Konformitätserklärung ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der 10. GPSGV in deutscher Sprache vorzulegen
Das war bisher immer ein dickes Ding. Denn man musste sich immer eine Konformitätserklärung vom Händler/Importeur/chinesischen Partner besorgen und diese musste auch auf deutsch sein. Sollte das jetzt wegfallen, so ist das in der Tat eine gewaltige Veränderung, selbst wenn das Gesetz dahinter das gleiche bleibt. Wobei ich das überhaupt nicht verstehe, denn dadurch wird das Gesetz, welches dahinter steht (dass es eben ein ce zertifiziertes Boot sein muss) komplett ausgehebelt, meiner Meinung nach. Denn es werden jetzt sicher ganz viele Leute ihr Boot einfach zulassen, was vorher nicht so einfach möglich war. Die Wasserschutzpolizei kann maximal die Plakette anschauen, aber jede China-Fabrik kann eine Plakette machen, ohne dass dahinter ein gültiges CE-Zertifikat steht. Es war bisher immer schon sehr fraglich - und deshalb wurde es jetzt wohl geändert - ob das Amt bei der Zulassung die CE-Nummer des Reports überprüft. Es gibt viele Fälschungen. Die Wasserschutzpolizei kann das wohl kaum überprüfen.

So gesehen ist das schon eine echte Änderung, weil es quasi sehr wohl das Gesetzt aufhebt.

Das erst einmal begrüße ich, da nun der Wassersportfreund es leichter hat.

Jedoch ist das ein sehr regierungstypischer fauler Kompromiss, denn das Gesetz dahinter besteht ja theoretisch noch, es wird halt jetzt nur quasi von staatlicher Sicht dazu indirekt aufgefordert, es zu umgehen.

Es war doch gerade für Schlauchbootfahrer bisher ein Problem. Oder von Leuten die etwas kleines fahren. Leute die ein großes Boot von einem Händler hier in D kaufen - die hat das doch nie beschäftigt. Maximal noch Leute, die ausm Ausland ein einzelnes Boot importiert haben.

Diese Schlauchbootfahrer hatten bisher halt das Problem, dass sie für ihr chinesisches Boot ein Dokument gebraucht hatten. Es wird doch jetzt wohl ganz sicher dazu kommen, dass es viele Kleinfahrzeuge geben wird (z.B. Schlauchboote), die einfach so zugelassen werden, die normalerweise nicht zugelassen worden wären, eben weil die CE fehlte. Das ist definitiv eine Konsequenz aus dieser Änderung, weshalb das doch eine echte Neuigkeit ist.


Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Noch mehr Spekulation, mein Schwager war hohes Tier beim Zoll, die lassen sich absolut nicht von Äusserlichkeiten und Papieren blenden, glaub es mir einfach, der Zoll ist die heimliche Macht im Staat,

gruss dieter
Das der Zoll beim Import immer noch eine CE sehen will und Konformitätserklärung - das mag sein. Allerdings ist es bisher so, dass der Zoll bei einzelnen importierten chinesischen Schlauchbooten die CE und die Konformitätserklärung nicht wirklich einsieht. Selbst bei Container-Importen wird einfach geschaut, ob es sowas prinzipiell gibt. Nicht unbedingt die Validität. Auch hier ist es so, dass jede China-Fabrik eine CE Plakette raufkleben kann und das ist es, worauf der Zoll achtet. Das Nadelöhr war bisher immer die Zulassung. Es war immer der Knackpunkt, ob man das Boot zugelassen bekommt oder nicht. Da brauchte man halt eine deutsche Konformitätserklärung und kam nicht herum. Dem Zoll z.B. reicht auch eine englische.


Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Heißt doch nur, wenn´s auffällt gibt´s die gleichen Probleme - nur jetzt ist davor eine "trügerische Sicherheit" beim Halter, der im Schadensfall auf keine Versicherung zurück greifen kann, obwohl er die Beiträge bezahlt hat.
Was das im Versicherungsfall bedeutet, sei mal dahingestellt, weil: Wie ich bereits sagte, ist es eine Verändung für wohl eher Kleinfahrzeuge, also vor allem Schlauchboote. Da werden jetzt tendenziell mehr zugelassen, die früher nicht hätten zugelassen werden können (weil die keine CE haben). Die meisten Schlauchis hatten doch bisher die meisten wohl eher keine extra Versicherung? Für ein kleines Schlauchboot? Demnach auch keine bezahlten Beiträge.

Geändert von BertiH (13.01.2017 um 17:09 Uhr)
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  #75  
Alt 13.01.2017, 17:04
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Das beim Boot immer Gedöns gemacht wird, es gibt doch den mündigen Bürger, der weiß, das er ein Auto kaufen kann ohne einen Führerschein zu besitzen, der weiß das er damit nicht rumfahren darf ohne Führerschein, Anmeldung/Versicherung usw., der weiß das er mit abgelaufenen TÜV nur noch zwei Monate Zeit hat ohne Knöllchen davon zu kommen usw.

Warum sollte er nun in Gottes Namen zu blööd sein und nicht im Kopf behalten, das er ohne CE mit seinem Boot nicht fahren darf,
damit wäre das Thema eigentlich erledigt,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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