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  #51  
Alt 12.01.2017, 09:27
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beo uns kommen die Tickets mit der Post genauso wie wenn du geblitzt wirst.
Da gibt es selten einen zettel hinter der Scheibe
Hmmm, ich finde diese Zettel immer hinter dem Scheibenwischer, hab
sowas noch nie mit der Post bekommen. Aber okay man lernt nie aus
__________________
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Gruß Henning
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  #52  
Alt 12.01.2017, 09:27
Benutzerbild von Piranha23
Piranha23 Piranha23 ist offline
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.....es gibt ja doch einen Unterschied zwischen dem, was ich darf, also "erlaubt" ist, und dem, was man "einfach nicht tut"........dies hat nicht nur in diesem Fall gültigkeit sondern in fast allen Bereichen der Gesellschaft oder des Wassersports oder oder oder..........
__________________
Grüße.

Ervin Rude
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  #53  
Alt 12.01.2017, 09:32
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Es läßt sich schwer begründen, warum ein Kastenwagen zwei Jahre parken dürfte, ein Anhänger hingegen nur 2 Wochen.
Lässt sich hiermit begründen:
STVO §12 (3b)
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
(oder meinst Du mit Kastenwagen ebenfalls einen Anhänger?)
__________________
Grüße, Andreas
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  #54  
Alt 12.01.2017, 09:41
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der hier aufgetretene Rentner hat genausoviel Anrecht auf den öffentlichen Parkraum, wie jeder andere. Ob der parkende Eigentümer direkter Anrainer ist oder am anderen Ende der Republik lebt, ist doch völlig Hupe. Dass der Rentner damit wohl ein Problem hat und meint, ihm oder Locals stünde mehr zu, zeigt ja, dass ihn wohl auch der völlig regelgerecht abgestellte Transporter stört.
Hallo John,
da du von Anrainer sprichst - ist dein Wohnsitz in Deutschland ;) ? Hier gilt es nämlich schon, dass er quasi mehr Recht auf den Parkplatz hat. Die 14 Tage gelten für Anhänger, aber nicht für Autos. Anhänger ans Auto, dann sieht das schon wieder anders aus. Das wäre die einfache Methode.

Grüße
Tycho
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  #55  
Alt 12.01.2017, 09:43
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
...Hier gilt es nämlich schon, dass er quasi mehr Recht auf den Parkplatz hat. ...
Grüße
Tycho
Das interessiert mich jetzt wirklich. Könntest Du das bitte erläutern? Danke.
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Grüße, Andreas
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  #56  
Alt 12.01.2017, 09:45
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Lässt sich hiermit begründen:
STVO §12 (3b)
(..)
Ich glaube, Du hattest schon verstanden, dass mir die Regelung bekannt ist, und die strengere Parkregelung für Anhänger nicht logisch zu begründen ist.

Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
(..) Hier gilt es nämlich schon, dass er quasi mehr Recht auf den Parkplatz hat. (..)
Wo ist "hier"? Die Fundstelle in der STVO, dass ein Anrainer mehr Recht auf einen Parkplatz hätte, würde mich interessieren.
__________________
Beste Grüße

John
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  #57  
Alt 12.01.2017, 09:55
biged biged ist offline
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In Österreich käme so ein Problem erst gar nicht auf!

Bei uns gilt, wie ich selbst durch Bezahlen einer 35.- Strafe erfahren durfte, laut § 23 Abs. 6StVO folgendes:

Verwaltungsübertretung Orginaltext:

"Sie haben einen Anhänger ohne Zugfahrzeug auf der Fahrbahn stehen gelassen, ohne währenddessen beladen oder entladen zu haben, und auch sonst keine wichtigen Gründe für das Stehenlassen vorlagen."

Das Schöne daran war, dass mein Zugfahrzeug sehr wohl vorm Anhänger stand, sich der Kugelkopf genau unter der Kugelpfanne des Anhänger befand, nur war der Trailer nicht angekuppelt.....

-----------------------
Grüße, Edi
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  #58  
Alt 12.01.2017, 10:03
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
... nicht logisch zu begründen ist....

Wo kämen wir hin? Hier in Deutschland werden Vorschriften erlassen und eingehalten, aber doch nicht hinterfragt oder auf Logik geprüft.
__________________
Grüße, Andreas
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  #59  
Alt 12.01.2017, 12:52
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TychoGold TychoGold ist offline
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John, Andreas,

mit "quasi mehr Recht" möchte ich sagen, dass ein Auto mehr als 14 Tage dort stehen darf, ein Anhänger aber nicht.

Der Anhänger hätte theoretisch wegbewegt werden müssen und wenn der Rentner dort wartet, dann hat der Anhängerhalter keine Chance, den Parkplatz erneut zu bekommen. Und genau deswegen gibt es auch die Regel, dass ein Anhänger zur Nutzung weggefahren werden muss und nicht einfach nur einmal um den Block. Damit jemand anderes die Möglichkeit bekommt, den Parkplatz zu benutzen.

Das ist also nach 14 Tagen eine Benachteiligung für den Anhängerhalter - unabhängig davon, ob jemand ein Anlieger ist oder nicht. Lasst mal die Goldwaage bitte weg ;) denke dann kann man das auch rauslesen.

Grüße
Tycho
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  #60  
Alt 12.01.2017, 17:12
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Hmmm, ich finde diese Zettel immer hinter dem Scheibenwischer, hab
sowas noch nie mit der Post bekommen. Aber okay man lernt nie aus
die haben bestimmt schon eine Einzugsermächtigung

wer da weiterhin so parkt, könnte noch richtig Spaß bekommen,
wenn man im Vorsatz unterstellt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #61  
Alt 12.01.2017, 17:20
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
die haben bestimmt schon eine Einzugsermächtigung

wer da weiterhin so parkt, könnte noch richtig Spaß bekommen,
wenn man im Vorsatz unterstellt
Na zum Glück muss man das in D beweisen, unterstellen reicht da nicht!
__________________
Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
https://ineuropaunterwegs.travel.blog/
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  #62  
Alt 12.01.2017, 17:27
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
die haben bestimmt schon eine Einzugsermächtigung

.........

Und verbuchen das als regelmäßige Steuereinnahme
Ist wohl auch schon im Haushaltsplan 2017
__________________
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Gruß Henning
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  #63  
Alt 12.01.2017, 19:23
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Zitat:
Zitat von christoph Beitrag anzeigen
Na zum Glück muss man das in D beweisen, unterstellen reicht da nicht!
Na das hat der Eigner doch schon bewiesen. Wer mehrmals verwarnt wird und zahlt, weis doch, was er tut.
__________________
Gruß
Ewald
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  #64  
Alt 12.01.2017, 19:42
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TychoGold TychoGold ist offline
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Gegen eine MPU gibt es keine Rechtsmittel..... wer fortlaufend gegen Regeln verstößt und das willentlich, da kann man auf blöde Gedanken kommen als Sachbearbeiter, wie schon gesagt. Und die kann man einfach nach Gusto verhängen.

Grüße
Tycho
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  #65  
Alt 12.01.2017, 20:00
Nightmare Nightmare ist offline
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Zitat:
Gerichte urteilen in solchen Fällen meist, dass es eben nicht reicht, vor- oder zurückzurollen. Der Anhänger muss "aus dem Sichtbereich" gebracht werden, also z.B. um die Ecke.
Um zu beweisen das der Hänger länger als 14 Tage dort steht, müssten erstmal die Ventilstande notiert werden und sich 14 Tage nïcht verändern. Wenn nicht grade jemand 14 Tage lang täglich kontrolliert dann wird es bei geändertem Ventilstand, schwierig überhaupt erstmal einen Bußgeldbescheid zu rechtfertigen.

Wer kann denn bei veränderten Ventilständen, nachweisen das der Hänger tatsächlich 14 Tage am Stück dort steht ? Er kann ja nur 12 Tage gestanden haben. Zwei Tage woanders und nun steht er halt wieder dort in ähnlïcher Position.
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Gruß Christian
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  #66  
Alt 12.01.2017, 20:19
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Um zu beweisen das der Hänger länger als 14 Tage dort steht, müssten erstmal die Ventilstande notiert werden und sich 14 Tage nïcht verändern. Wenn nicht grade jemand 14 Tage lang täglich kontrolliert dann wird es bei geändertem Ventilstand, schwierig überhaupt erstmal einen Bußgeldbescheid zu rechtfertigen.
So oder so ähnlich wird es ja auch gehandhabt :

Zitat:
Beim abgekoppelten Anhänger beginnt ein neuer Zweiwochen-Zeitraum erst dann, wenn der Parkplatz geräumt und so für andere frei gemacht wurde. Die Polizei notiert daher die Ventilstellung parkender Anhänger, um feststellen zu können, ob der Hänger durchgängig stand oder bewegt wurde.
Quelle: https://presse.adac.de/meldungen/tou...m-caravan.html



Wie kommst Du aber darauf, dass sich die Ventilstellungen verändern, wenn der Anhänger da schon über
Monate geparkt ist :

Zitat:
Wer kann denn bei veränderten Ventilständen, nachweisen das der Hänger tatsächlich 14 Tage am Stück dort steht ? Er kann ja nur 12 Tage gestanden haben. Zwei Tage woanders und nun steht er halt wieder dort in ähnlïcher Position.
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Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
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  #67  
Alt 12.01.2017, 20:52
Hehehe Hehehe ist offline
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Die Zeiten von Kreidestrichen und Notizen sind vorbei. Inzwischen gibt es Fotoapparate, die Bilder digital speichern ...
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  #68  
Alt 12.01.2017, 22:06
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Mork Mork ist offline
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Wenn ich all das hier (incl. dem Rentner-Link) durchlese, dann bekommt der Spruch "Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient"
schnell mehr Gewicht.

Wäre es ein Local - okay, da könnte man es eher verstehen, dass die Anrainerschaft irgendwann beginnt, sich darüber zu mokieren.
Nachdem der Halter aber ein Auswärtiger ist und das Boot ja nun schon ein Jahr dort zubringt (= wenigstens eine komplette Saison!) steht
zu vermuten, dass das nicht freiwillig einfach mal so geschieht.
Szenarien gibt es viele, von "Scheidungsversteck" bis hin zu "Todesfall und die Erben zahlen halt erstmal" ist alles drin.
Egal was der Grund dafür ist, was ich tatsächlich nicht leiden kann, ist Denunziantentum.

Wäre es der Geschäftsinhaber, dessen Schaufenster permanent verdeckt ist, läge es anders - der hätte ja einen veritablen Nachteil dadurch.
Würde ich auch nicht wollen.
Hier ist es jemand, der sich dadurch "gestört" fühlt.
Ich meine ja eher, dass der Typ gestört ist.

Juckt mich das, wer wann, wo, warum und wie parkt, solange seine Art und Weise zu parken mich nicht aktiv beeinträchtigt, weil er beispiels-
weise 2 Parkplätze verbraucht weil er zu doof ist die Markierung zu beachten, einen halben Meter zu weit auf der Straße steht oder den drei-
viertelten Gehweg einnimmt?

Ganz einfach: Nö.

Geht es mich was an? Auch nicht.

Bin ich Amtierender Hilfssheriff? Ebensowenig.

Für mich ist das so ein bisschen die Blockwartmentalität, die ich immer schon dick hatte.

"Augenmaß", weil irgendwann irgendwer vielleicht parken will? Es will immer irgendwann irgendwer irgendwo parken wollen - und in fast
allen Fällen schafft der das dann auch.

So, genug geranzt für heute
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #69  
Alt 12.01.2017, 23:22
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Siehe es doch einfach mal so: da sucht jemand jeden Tag nach einem Parkplatz, dreht seine Runden...
und einer parkt da und ignoriert alle Vorgaben.
Und der eine ist kein Rentner, sondern ein unglaublich beschäftigter Geschäftsmann.
Kann man alles nachvollziehen.

Regeln sind für alle da, und wer diese Regeln nicht mag, hat in D doch alle Rechtswege offen.
Und wenn ihm das Gericht nicht folgt, kann er doch gern dorthin gehen, wo der Stärkere......
__________________
Gruß
Ewald
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  #70  
Alt 13.01.2017, 00:07
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Mork Mork ist offline
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Ich versteh schon was du meinst. Aber:

Ich frage mich nur, ob es für den Geschäftsmann angenehmer oder anders wäre, stünde dort kein Boot auf Trailer, sondern ein Iveco
TurboDaily in hoch/lang.

Die Antwort liegt auf der Hand: Nein.

Der einzige Unterschied ist der, dass ein Trailer derart abgestellt eine Owi darstellt, der Iveco täte es, trotz an allen Ecken größer,
nicht.

Muss man nicht verstehen wieso, spielt aber auch gar keine Rolle.
Stünde das Boot dort nicht, stünde vielleicht jemand anders da - oder vor und nach dem Boot (oder eben Iveco) sind noch einige
Plätze frei.

Ich für mich käme gar nicht erst auf die Idee mir zu überlegen ob der Hänger denn jetzt schon seit vielleicht 15 Tagen dort steht und
mir somit meinen mir rechtmäßig zustehenden Parkplatz (hüstel) quasi weg-owit oder eben nicht.
ich kenne auch keinen, der das tut - denn man kann es ja schlicht nicht wissen.

Wissen können es nur die Locals, sonst keiner.

Und da bleibt es eben beim anschmieren, wenigstens in meinen Augen... "Darf der das? Nee, der darf das nicht. Da muss man doch
was tun."

Übel wirds mir da.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #71  
Alt 13.01.2017, 06:06
Benutzerbild von uncle_cadillac
uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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Eine Sache ist mir absolut unklar dabei.

Der Halter ist ja bekannt. Wie so fährt da nicht mal eine Streife des Ordnungsamts zum Halter, klingelt und fragt nach was da los ist. Das wäre doch das einfachste. Und wenn keiner aufmacht, fragt man die Nachbarn.
Und schon wäre klar was da los ist und das Ordnungsamt könnte eventuell sogar helfen wenn sich rausstellt, dass der Eigner nicht in der Lage ist das Boot da wegzuholen.
Frei nach Herbert Grönemeyer: "Es könnt alles so einfach sein, ist es aber nicht" (Die Ärzte wurden ja auch schon zitiert )
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #72  
Alt 13.01.2017, 07:08
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
...Wie so fährt da nicht mal eine Streife des Ordnungsamts zum Halter ...
Zuständigkeit?
Entfernung Ulm - Biberach ca. 50 km
__________________
Grüße, Andreas
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  #73  
Alt 13.01.2017, 07:14
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Zuständigkeit?
Entfernung Ulm - Biberach ca. 50 km
Naja, es sind nicht mal 30 km, aber ist ja auch egal, die zuständigen Stellen, sind laut dem Artikel doch
schon in Kontakt getreten.
__________________
Gruß Jörg
___________
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  #74  
Alt 13.01.2017, 07:18
billi billi ist offline
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Da wir den Fall nur aus den Medien kennen wissen wir ja alle nicht was durch die Ordnungsämter schon gemacht wurde oder gemacht wird.
Die Spekulationen führen uns nicht weiter.

durch den Artikel könnten aber Leute die das Boot gesehen haben, auf den Gedanken kommen, dass sich da eh keiner kümmert und man könnte ja mal schauen ob im Inneren was zu holen ist was man eventuell brauchen kann..

Also ich würde mein Boot so nie länger abstellen.
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  #75  
Alt 13.01.2017, 07:23
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Naja, es sind nicht mal 30 km, aber ist ja auch egal, die zuständigen Stellen, sind laut dem Artikel doch
schon in Kontakt getreten.
Luftlinie vielleicht.
Von Biberach an der Riss nach Ulm, Weststadt sinds 45 km.
__________________
Grüße, Andreas
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