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  #26  
Alt 17.09.2019, 17:58
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Weiter gehts!

BINNENSCHIFFAHRT

Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge in der Binnenschifffahrt
Ein deutsches Kleinfahrzeug darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der Verordnung (Interner Link) über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch). Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind:

Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten, z. B.
Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen
Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind
Fähren
schwimmende Geräte.
Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können (Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks)
Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 Meter Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können,
Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt,
Beiboote,
Fahrgastboote im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 11 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung,
Barkassen im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 12 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.

UND hier muss man sich gleich den ersten Satz ganz genau durchlesen!!
Denn da steht das entscheidende :
DEUTSCHE KLEINFAHRZEUGE ...
Was genau ist damit gemeint!!!
Ein in NL oder B registriertes Schiff ist kein deutsches Kleinfahrzeug, sondern ein holländisches oder ein belgisches und damit gilt das nicht!!
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  #27  
Alt 17.09.2019, 18:33
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Wenn nun das holländische, belgische, maltesische - oder wo auch immer - Gesetz erlaubt, dass Ausländer, also auch Deutsche ein Schiff dort zu registrieren, dann ist das Schiff kein deutsches Kleinfahrzeug!

Gerne höre ich Gegenargumente, aber bitte dann genau den Gesetztes- oder Verordnungstext! Alles was bisher zitiert wurde bezog sich auf Binnenschiffe oder Seeschiffe, Sportboote sind Beides nicht!!
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  #28  
Alt 17.09.2019, 21:22
billi billi ist offline
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hab dir ja schon die KlFzKV-BinSch verlinkt...

hier der aktuelle link aus Elwis...

https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...ationFile&v=11
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  #29  
Alt 17.09.2019, 21:33
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
DEUTSCHE KLEINFAHRZEUGE ...
Was genau ist damit gemeint!!!
!
Begriffsbestimmung:

"Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen

  1. ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen,
  2. ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist,
  3. eine Fähre
  4. ein Schubleichter sowie
  5. ein schwimmendes Gerät;
Quelle : Binnenschifffahrtstraßenordnung https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...1-01-node.html

ein deutsches Kleinfahrzeug wird es durch den Wohnsitz des Eigners...


und somit unterliegt es der deutschen KlFzKV-BinSch
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  #30  
Alt 17.09.2019, 21:47
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Da die Frage uber die NL KatasterEintrag ging und es jetzt uber das D Schiffsregister handelt, trete ich zurzeit zurück .....
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg

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  #31  
Alt 17.09.2019, 22:51
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
... Gerne höre ich Gegenargumente, aber bitte dann genau den Gesetztes- oder Verordnungstext! Alles was bisher zitiert wurde bezog sich auf Binnenschiffe oder Seeschiffe, Sportboote sind Beides nicht!!
Ich halte es fuer Unsinn, dass Sportboote weder Binnenschiffe noch Seeschiffe sein koennen.
Gerne hoere ich Gegenargumente, aber bitte dann genau den Gesetztes- oder Verordnungstext!
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  #32  
Alt 18.09.2019, 06:14
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Ich kann leider nur mit dem dienen was WIKIPEDIA sagt:
Mit Seeschifffahrt, in Österreich und der Schweiz auch Hochseeschifffahrt, bezeichnet man den Verkehr von Schiffen (Schifffahrt) zum Zweck der gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen auf Meeren und Ozeanen.

Zu den Fahrtgebieten der Seeschifffahrt zählen auch hierfür taugliche Wasserstraßen, also große Flüsse (z. B. die Elbe bis Hamburg oder die Weser bis Bremen), Kanäle (Panamakanal, Sueskanal, Nord-Ostsee-Kanal) sowie durch Wasserstraßen mit dem Meer verbundene Binnenseen (etwa die Großen Seen in Nordamerika).

In der Seeschifffahrt unterscheidet man Linienschifffahrt und Trampschifffahrt. Im Liniendienst laufen die Schiffe eine bestimmte Abfolge von Häfen nach festen Fahrplänen an, in der Trampschifffahrt verkehren die Schiffe frei nach Angebot und Nachfrage mit der jeweiligen Ladung.

Für die Seeschifffahrt gelten andere Vorschriften als für die Binnenschifffahrt. In den deutschen Hoheitsgewässern wird diese durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt.
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  #33  
Alt 18.09.2019, 06:21
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Ich kann leider nur mit dem dienen was WIKIPEDIA sagt:
Mit Seeschifffahrt, in Österreich und der Schweiz auch Hochseeschifffahrt, bezeichnet man den Verkehr von Schiffen (Schifffahrt) zum Zweck der gewerblichen Beförderung von Gütern und Personen auf Meeren und Ozeanen.

Zu den Fahrtgebieten der Seeschifffahrt zählen auch hierfür taugliche Wasserstraßen, also große Flüsse (z. B. die Elbe bis Hamburg oder die Weser bis Bremen), Kanäle (Panamakanal, Sueskanal, Nord-Ostsee-Kanal) sowie durch Wasserstraßen mit dem Meer verbundene Binnenseen (etwa die Großen Seen in Nordamerika).

In der Seeschifffahrt unterscheidet man Linienschifffahrt und Trampschifffahrt. Im Liniendienst laufen die Schiffe eine bestimmte Abfolge von Häfen nach festen Fahrplänen an, in der Trampschifffahrt verkehren die Schiffe frei nach Angebot und Nachfrage mit der jeweiligen Ladung.

Für die Seeschifffahrt gelten andere Vorschriften als für die Binnenschifffahrt. In den deutschen Hoheitsgewässern wird diese durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geregelt.
Wikipedia als Quelle deines Wissens ? der Rest vom Stammtisch?
dann schau mal in den Leerbüchern nach oder such dir gescheite Quellen

ELWIS ist die Seite des WSA (Bund) wo man alles nachlesen kann in aktueller Form...https://www.elwis.de/DE/Startseite/Startseite-node.html

das Sollte man als Sportbootfahrer wissen--
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  #34  
Alt 18.09.2019, 06:26
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Aber wir wollen ja gemeinsam versuchen, aufzudröseln, was muss und was nicht!!!
Hier etwas WICHTIGES:
Für Sportboote unter deutscher Flagge gilt deutsches Recht, zum Teil auf Grundlage europäischer Richtlinien.
Und dann gilt auch dass über 15 m in ein DE Register eingetragen werden muss! Siehe BSH!!

Das wiederum bedeutet aber auch, dass wenn das Sportboot nicht unter DE Flagge fährt, diese Vorschrift nicht gilt!
Das bedeutet auch, dass ein HIESIGER, der sein Sportboot in NL registriert, was er nach EU Gesetz machen kann, auch unter NL Flagge fahren muss!

Sehe ich das so richtig?
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  #35  
Alt 18.09.2019, 06:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wikipedia als Quelle deines Wissens ? der Rest vom Stammtisch?
dann schau mal in den Leerbüchern nach oder such dir gescheite Quellen

ELWIS ist die Seite des WSA (Bund) wo man alles nachlesen kann in aktueller Form...https://www.elwis.de/DE/Startseite/Startseite-node.html

das Sollte man als Sportbootfahrer wissen--
Anstatt blöde Reaktionen aufzutischen, Trag lieber etwas Vernünftiges bei! Ich habe ausdrücklich die Quelle Wiki angegeben, wohlwissend, was das bedeutet!
Bescheuerter als du kann man echt nicht reagieren!
All deine Bushido Beiträge gehen davon aus dass Sportboote Binnen oder Seeschiffe sind - und das sind die neunmal NICHT!!!
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  #36  
Alt 18.09.2019, 06:32
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Aber wir wollen ja gemeinsam versuchen, aufzudröseln, was muss und was nicht!!!
Hier etwas WICHTIGES:
Für Sportboote unter deutscher Flagge gilt deutsches Recht, zum Teil auf Grundlage europäischer Richtlinien.
Und dann gilt auch dass über 15 m in ein DE Register eingetragen werden muss! Siehe BSH!!

Das wiederum bedeutet aber auch, dass wenn das Sportboot nicht unter DE Flagge fährt, diese Vorschrift nicht gilt!
Das bedeutet auch, dass ein HIESIGER, der sein Sportboot in NL registriert, was er nach EU Gesetz machen kann, auch unter NL Flagge fahren muss!

Sehe ich das so richtig?
Bleib du bei deiner Meinung aber versuch nicht die Gesetze Auszulegen.. das liegt dir nicht....
So lange der Eigner einen Wohnsitz in Deutschland hat, darf er innerhalb der Bundesrepublik nur die deutsche Bundesflagge als Nationale führen.... daraus ergibt sich , dass es ein deutsches Schiff ist ergo das es in Deutschland registriert werden muss...
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  #37  
Alt 18.09.2019, 06:43
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Anstatt blöde Reaktionen aufzutischen, Trag lieber etwas Vernünftiges bei! Ich habe ausdrücklich die Quelle Wiki angegeben, wohlwissend, was das bedeutet!
Bescheuerter als du kann man echt nicht reagieren!
All deine Bushido Beiträge gehen davon aus dass Sportboote Binnen oder Seeschiffe sind - und das sind die neunmal NICHT!!!
Auch ein Sportboot ist ein Seeschiff oder ein Binnenschiff (je nachdem auf welchen Gewässern es fährt)
ein Seeschiff oder Binnenschiff ist aber nicht im Umkehrschluss ein Sportboot...

zur Erläuterung

ist in der Binnenschiffahrtsordnung von Fahrzeugen die rede.... sind all gemeint (auch Kleinfahrzeuge)… sollten Sportboote nicht gemeint sein steht in dem text "ausgenommen Kleinfahrzeuge"
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  #38  
Alt 18.09.2019, 08:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bleib du bei deiner Meinung aber versuch nicht die Gesetze Auszulegen.. das liegt dir nicht....
So lange der Eigner einen Wohnsitz in Deutschland hat, darf er innerhalb der Bundesrepublik nur die deutsche Bundesflagge als Nationale führen.... daraus ergibt sich , dass es ein deutsches Schiff ist ergo das es in Deutschland registriert werden muss...
Das stimmt so nicht!!!
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  #39  
Alt 18.09.2019, 08:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auch ein Sportboot ist ein Seeschiff oder ein Binnenschiff (je nachdem auf welchen Gewässern es fährt)
ein Seeschiff oder Binnenschiff ist aber nicht im Umkehrschluss ein Sportboot...

zur Erläuterung

ist in der Binnenschiffahrtsordnung von Fahrzeugen die rede.... sind all gemeint (auch Kleinfahrzeuge)… sollten Sportboote nicht gemeint sein steht in dem text "ausgenommen Kleinfahrzeuge"
Auch das ist so falsch und von Dir - mit irgendwelchen Umkehrschlüssen - hinein interpretiert!!
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  #40  
Alt 18.09.2019, 08:27
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Aber wir wollen ja gemeinsam versuchen, aufzudröseln, was muss und was nicht!!!
Hier etwas WICHTIGES:
Für Sportboote unter deutscher Flagge gilt deutsches Recht, zum Teil auf Grundlage europäischer Richtlinien.
Und dann gilt auch dass über 15 m in ein DE Register eingetragen werden muss! Siehe BSH!!

Das wiederum bedeutet aber auch, dass wenn das Sportboot nicht unter DE Flagge fährt, diese Vorschrift nicht gilt!
Das bedeutet auch, dass ein HIESIGER, der sein Sportboot in NL registriert, was er nach EU Gesetz machen kann, auch unter NL Flagge fahren muss!

Sehe ich das so richtig?
das könnte er vielleicht machen, aber damit darf er BINNEN in Deutschland nicht mehr fahren, siehe KlFzKV-BinSch §2 (4) i.V. mit §3 (3):

Zitat:
Von der Kennzeichnungspflicht (Anm.: nach §2 (1)) sind ausgenommen:
Kleinfahrzeuge, die
[...]
ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie
[...]
Das ist quasi die Analogie zur KFZ-Registrierung - als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst Du auch kein KFZ mit ausländischen Kennzeichen führen.

lg, justme
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  #41  
Alt 18.09.2019, 08:38
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht!!!
dann würd ich mir das Flaggenrecht nochmal zur gemüte ziehen...
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  #42  
Alt 18.09.2019, 08:39
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das könnte er vielleicht machen, aber damit darf er BINNEN in Deutschland nicht mehr fahren, siehe KlFzKV-BinSch §2 (4) i.V. mit §3 (3):



Das ist quasi die Analogie zur KFZ-Registrierung - als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst Du auch kein KFZ mit ausländischen Kennzeichen führen.

lg, justme
das glaubt er ja nicht.... aber das verlinke ich ihm schon seit über einer Woche... aber der Typ ist Beratungsresistent...
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  #43  
Alt 18.09.2019, 08:40
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Auch das ist so falsch und von Dir - mit irgendwelchen Umkehrschlüssen - hinein interpretiert!!
nein das ist Fakt und lernt man so auch beim Führerschein...
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  #44  
Alt 18.09.2019, 09:29
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Auch das ist so falsch und von Dir - mit irgendwelchen Umkehrschlüssen - hinein interpretiert!!
Belege statt Behauptungen wären hilfreich, wenn man schon mit multiplen Ausrufezeichen durch die Gegend schreit.

Ansonsten hilft es, einfach mal die entsprechenden Begriffsdefinitionen zu lesen:

BinSchStro §1.01 (1):
Zitat:
In dieser Verordnung gelten als:
„Fahrzeug”:

ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
Der Verweis auf die KlFzKV-BinSch kommt dann als Einschränkung "Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe" in §2.01.

Und für See im FlaggRG §1:
Zitat:
(1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
Im Prinzip ist es ganz einfach: als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland mußt Du Dein Schiff in Deutschland registrieren, wenn es der Registrierungspflicht unterliegt (in Kurzform: Binnen immer, auf See wenn L>15m). Legal im Ausland registrieren UND in Deutschland nutzen dürfte nicht ganz einfach sein - alleine für die Registrierung muß der Eigentümer schonmal seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben (z.B. Kapitalgesellschaft mit Sitz außerhalb des Bundesgebiets).

lg, justme
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  #45  
Alt 18.09.2019, 10:03
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



Belege statt Behauptungen wären hilfreich, wenn man schon mit multiplen Ausrufezeichen durch die Gegend schreit.

Ansonsten hilft es, einfach mal die entsprechenden Begriffsdefinitionen zu lesen:

BinSchStro §1.01 (1):


Der Verweis auf die KlFzKV-BinSch kommt dann als Einschränkung "Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe" in §2.01.

Und für See im FlaggRG §1:


Im Prinzip ist es ganz einfach: als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland mußt Du Dein Schiff in Deutschland registrieren, wenn es der Registrierungspflicht unterliegt (in Kurzform: Binnen immer, auf See wenn L>15m). Legal im Ausland registrieren UND in Deutschland nutzen dürfte nicht ganz einfach sein - alleine für die Registrierung muß der Eigentümer schonmal seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben (z.B. Kapitalgesellschaft mit Sitz außerhalb des Bundesgebiets).

lg, justme
vielleicht glaubt er es bei dir... ich hab ihm schon alles geschrieben aber er glaubte mir nicht...
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  #46  
Alt 18.09.2019, 10:18
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Jungs, beruhigt euch!
Es hat bisher noch keiner geschafft, billi von seinen "Glaubenssätzen" abzubringen.

Im übrigen ist es so:
Als Europäer (und als Deutscher bin ich das ) kann ich natürlich auch in den Niederlande ein Schiff (Kleinfahrzeug) registieren lassen, unabhängig von meinem Wohnsitz, wie wir gesehen haben.
Die Konsequenz ist dann, ich habe ein "holländisches" Boot, mit Niederländischer Flagge am Heck und unterliege den holländischen Ausrüstungsvorschriften (?).
Natürlich kann ich auch mit einem "holländischen" Boot als Deutscher in Deutschland rumfahren, ist ja schließlich Europa!

Wenn ich jedoch auf den Adenauer am Heck bestehe, dann habe ich ein "deutsches" Boot und dann kann ich mit deutschem Wohnsitz das Schiff nur in Deutschland registieren.

Janz einfach. So, und nun werde ich fasziert die weitere Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit von billi weiterverfolgen.

PS:
Zitat:
Zitat von billi
dann schau mal in den Leerbüchern nach oder such dir gescheite Quellen
Als Lehrbuch würde ich dir gerne den Duden empfehlen. Auch zum Thema Groß- und Kleinschreibung.

Klaus, der jetzt mit seinem Binnenschiff, mit WSA-Anmeldung und größer 10 Kubikmeter Verdrängung, Boot fahren geht
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  #47  
Alt 18.09.2019, 10:53
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Natürlich kann ich auch mit einem "holländischen" Boot als Deutscher in Deutschland rumfahren, ist ja schließlich Europa!

Wenn ich jedoch auf den Adenauer am Heck bestehe, dann habe ich ein "deutsches" Boot und dann kann ich mit deutschem Wohnsitz das Schiff nur in Deutschland registieren.
auch für dich gilt die deutsche KlFzKV-BinSch

mit Wohnsitz in Deutschland ist ein deutsches Kennzeichen vorgeschrieben wenn du in Deutschland fährst
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  #48  
Alt 18.09.2019, 13:32
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Danke FRONMOBIL! Genau so ist es!!!
WS
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  #49  
Alt 18.09.2019, 13:58
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Danke FRONMOBIL! Genau so ist es!!!
WS
ist immer noch im Wiederspruch zur KlFzKV-BinSch

ein Holländer darf mit einem Holländischen Schiff in Deutschland rum fahren... kein Problem... da er seinen Wohnsitz in Holland hat...

da ein deutscher Sein Wohnsitz in Deutschland hat kann er es zwar in Holland anmelden aber darf mit dem Holländischen Kennnzeichen nicht nach Deutschland da klar geregelt ist in der KlFzKV-BinSch das ein ausländisches Kennzeichen nur Gültigkeit hat wenn:

ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung,
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  #50  
Alt 18.09.2019, 14:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist immer noch im Wiederspruch zur KlFzKV-BinSch

ein Holländer darf mit einem Holländischen Schiff in Deutschland rum fahren... kein Problem... da er seinen Wohnsitz in Holland hat...

da ein deutscher Sein Wohnsitz in Deutschland hat kann er es zwar in Holland anmelden aber darf mit dem Holländischen Kennnzeichen nicht nach Deutschland da klar geregelt ist in der KlFzKV-BinSch das ein ausländisches Kennzeichen nur Gültigkeit hat wenn:

ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung,
Unsinn!! Gerade die Mitteilung eines großen NL Schiffsvercharterers!
Deutscher kann., mit NL Schiff in BRD fahren!
Weiter:
Wenn ein Deutscher sein Schiff in den NL registriert bekommt unterliegt dieses keinerlei Einschränkungen!!
Um in NL ein Schiff zu registrieren, benötigt man dort keinen Wohnsitz!

Ganz anders die Situation bei gewerblichen Schiffen!! Aldo Seeschiffen oder Binnenschiffen!
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