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  #51  
Alt 18.09.2019, 15:12
Benutzerbild von justme
justme justme ist gerade online
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Unsinn!! Gerade die Mitteilung eines großen NL Schiffsvercharterers!
Deutscher kann., mit NL Schiff in BRD fahren!
Weiter:
Wenn ein Deutscher sein Schiff in den NL registriert bekommt unterliegt dieses keinerlei Einschränkungen!!
Um in NL ein Schiff zu registrieren, benötigt man dort keinen Wohnsitz!

Ganz anders die Situation bei gewerblichen Schiffen!! Aldo Seeschiffen oder Binnenschiffen!
Und wie kommst Du auf die Idee, daß ein Niederländer irgendeine Form von rechtsverbindlicher Aussage zu deutschen Vorschriften treffen kann? Daß das nach niederländischem Recht zulässig sein mag kann ja gut und gerne sein - nach deutschem Recht ist es das nicht, und in Deutschland gilt nunmal letzteres. Ansonsten bitte Rechtsgrundlage zeigen...

lg, justme
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  #52  
Alt 18.09.2019, 15:25
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Um in NL ein Schiff zu registrieren, benötigt man dort keinen Wohnsitz!
Er brauch ja doch eine Adresse (kein Postfach!) in NL.

www.kadaster.nl:
Wenn Sie im Ausland leben, müssen Sie eine Postanschrift in den Niederlanden haben. Das darf keine Postfachadresse sein.

Wenn Sie sich für eine Binnenschifffahrtsregistrierung entscheiden, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Ihr Schiff in den Niederlanden einen Liegeplatz hat.

War Ihr Boot oder Schiff im Ausland registriert? Dann fordern wir einen Kündigungsnachweis aus dem Land an, in dem er registriert wurde. Dies ist eine Originalerklärung einer zuständigen Behörde, aus der hervorgeht, dass Ihr Boot oder Schiff in diesem Land nicht mehr registriert ist.


Achtung:
Wenn wir in NL uber Registrierung reden, reden wir uber Katastereintrag, nicht uber das Kfz Aehliches 'Kennzeichen' fur schnelle Sportboote (Vmax >= 20 kmh)
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #53  
Alt 18.09.2019, 15:41
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Beiträge: 37.883
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Unsinn!! Gerade die Mitteilung eines großen NL Schiffsvercharterers!
Deutscher kann., mit NL Schiff in BRD fahren!
Weiter:
Wenn ein Deutscher sein Schiff in den NL registriert bekommt unterliegt dieses keinerlei Einschränkungen!!
Um in NL ein Schiff zu registrieren, benötigt man dort keinen Wohnsitz!

Ganz anders die Situation bei gewerblichen Schiffen!! Aldo Seeschiffen oder Binnenschiffen!
ein Niederländischens Schiff wo der Eigner (Vercharterer) in Holland wohnt ist logisch das man dies als Deutscher auch in Deutschland mit holländischemm Kennzeichen fahren darf dahingehend ist die Aussage des Vercharterers nicht verwunderlich....und richtig...


du schreibst immer das ich Quatsch schreib..bist aber nicht in der Lage belastbare Quellen zu nennen.. ich verlinke dir die aktuellen Reglen und GEsetze und du bist nicht in der lage selbst zu recherchieren.... verlinke richtige Quellen oder lass es ... ohne Quellenangaben ist mir das langsam echt zu blöd mit dir zu diskutieren da du tatsachen mit Stammtischweisheiten wegwischt...
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Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #54  
Alt 18.09.2019, 15:53
Sayang Sayang ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
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1.894 Danke in 904 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Im übrigen ist es so:
Als Europäer (und als Deutscher bin ich das ) kann ich natürlich auch in den Niederlande ein Schiff (Kleinfahrzeug) registieren lassen, unabhängig von meinem Wohnsitz, wie wir gesehen haben.
Die Konsequenz ist dann, ich habe ein "holländisches" Boot, mit Niederländischer Flagge am Heck und unterliege den holländischen Ausrüstungsvorschriften (?).
Natürlich kann ich auch mit einem "holländischen" Boot als Deutscher in Deutschland rumfahren, ist ja schließlich Europa! ...
Wenn das ICP gemeint ist, das von manchen hier als "Registrierung" gesehen wird, ist die Antwort dazu NEIN!
Das ICP berechtigt nicht einmal zum Fuehren der niederlaendischen (oder der deutschen oder einer anderen) Flagge.
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