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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.05.2017, 21:32
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Werner_K Werner_K ist offline
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Standard Ausweisung EU-MwSt für in D zugelassen Boote erforderlich?

Hallo liebe Skipper,

ich stehe in Kürze vor dem Kauf eines Schiffes, voraussichtlich eine Bayliner 2556. Baujahr 1989. Das Schiff ist nach Aussage des Besitzers in D zugelassen bzw. angemeldet gewesen. Nun stellt sich mir die Frage, wie sich das mit dem Nachweis der EU-MwSt verhält? Muss diese auch für ältere Schiffe, die immer in D gefahren wurden und hier gemeldet sind bzw. waren, nachgewiesen werden? Ich weiß noch nicht, ob die Originalrechnung noch existiert, aber oft ist das nicht der Fall, wenn es sich dabei bereits um den zweiten oder dritten Eigner handelt.

Gesetzt den Fall, ich brauche vorab diesen Nachweis nicht, und mache einen Törn ins Ausland. Wenn ich wieder zurück komme bzw. im Ausland fahre, kann mir das blühen, Schwierigkeiten mit dem jeweiligen Fiskus zu bekommen bzw. bei der Rückkehr nach D, wenn mal der Zoll an Bord kommt, falls ich da keine aussagekräftigen Unterlagen vorlegen kann?

Grüße und Danke schonmal vorab für brauchbare Infos!

Werner K.
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  #2  
Alt 07.05.2017, 22:13
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http://www.boote-magazin.de/ratgeber...en/a39985.html
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  #3  
Alt 08.05.2017, 20:05
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Danke! Das ist ja echt ein Problem, wenn der Nachweis für die bezahlte MwSt. nicht mehr vorhanden ist, was wohl meistens der Fall sein dürfte. Kein Wunder, dass viele Gebrauchtboote ewig auf einen Käufer warten. Entweder findet sich jemand, der das nicht auf dem Schirm hat und dann irgendwann den Reinfall erlebt, oder es muss vor dem Kauf nochmal über den Preis geredet werden...

Werner_K

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  #4  
Alt 08.05.2017, 20:44
monetaer monetaer ist offline
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Hallo. Die Alternative ist halt, eine eventuelle Nachzahlung direkt ein zu kalkulieren. Selbst wenn der Verkäufer dir im Kaufvertrag bestätigt, das die Steuer gezahlt wurde ist das für den Zoll ohne Belang. DU bist als Besitzer für den Nachweis verantwortlich. Ich selber habe auch ein Boot gekauft ohne Nachweis und das im Preis verhandelt.

Viele Grüße
Hans
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  #5  
Alt 08.05.2017, 20:48
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Mon,

wirklich sau blöd die Geschichte. Ich denke, dass bestimmt 90 Prozent der Gebrauchtsboote die älter wie 10 Jahre sind und mittlerweile den 3. Besitzer haben diesen MWST-Nachweis nicht haben. Mich eingeschlossen. Daran hat doch keiner gedacht.
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Viele Grüße, Marcus

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  #6  
Alt 08.05.2017, 20:51
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Zitat:
Zitat von monetaer Beitrag anzeigen
Hallo. Die Alternative ist halt, eine eventuelle Nachzahlung direkt ein zu kalkulieren. Selbst wenn der Verkäufer dir im Kaufvertrag bestätigt, das die Steuer gezahlt wurde ist das für den Zoll ohne Belang. DU bist als Besitzer für den Nachweis verantwortlich. Ich selber habe auch ein Boot gekauft ohne Nachweis und das im Preis verhandelt.

Viele Grüße
Hans
Genau das ja habe ich nämlich auch auf dem Schirm! Habe schon verschiedene Aussagen zu hören bekommen, in der Art "Gebrauchtboote, die hier in D angemeldet und gefahren sind, werden vom Fiskus per se als versteuert behandelt." Da war ich eher skeptisch.


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  #7  
Alt 08.05.2017, 20:58
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Mon,

wirklich sau blöd die Geschichte. Ich denke, dass bestimmt 90 Prozent der Gebrauchtsboote die älter wie 10 Jahre sind und mittlerweile den 3. Besitzer haben diesen MWST-Nachweis nicht haben. Mich eingeschlossen. Daran hat doch keiner gedacht.
Hätte ich auch nicht, wenn ich nicht in den vergangenen Monaten immer wieder an verschiedenen Stellen darüber gelesen hätte. Nur die tatsächliche Rechtslage war mir noch unklar. Im Fall des Falles bei einer Überprüfung durch den Zoll kann es einem dann wirklich blühen, nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Und bei einem Verkehrswert von Pi mal Daumen 20.000 Euro heißt das dann 3800 Euro an den Fiskus abzudrücken. Das kann einem die Freude an einem vermeintlichen Schnäppchen schon ziemlich verderben.

LG Werner

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  #8  
Alt 08.05.2017, 21:08
monetaer monetaer ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Hätte ich auch nicht, wenn ich nicht in den vergangenen Monaten immer wieder an verschiedenen Stellen darüber gelesen hätte. Nur die tatsächliche Rechtslage war mir noch unklar. Im Fall des Falles bei einer Überprüfung durch den Zoll kann es einem dann wirklich blühen, nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Und bei einem Verkehrswert von Pi mal Daumen 20.000 Euro heißt das dann 3800 Euro an den Fiskus abzudrücken. Das kann einem die Freude an einem vermeintlichen Schnäppchen schon ziemlich verderben.

LG Werner

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In solch einem Fall würde ich dem Verkäufer 17.000€ bieten, aufgrund fehlendem Nachweise. Wird nicht jeder aktzeptieren, da nicht alle wirklich Bescheid wissen. Aber es gibt genug Boote am Markt. LG Hans
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  #9  
Alt 08.05.2017, 21:22
billi billi ist offline
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eine Bayliner 2556 au 1989 für 20000€
also das halte ich für weit überteuert. (zudem ist dein WUnschboot seit deinen letzten einträgen kräftig geschrumpft)

Zum Mehrwertstuerenachweis kann man sagen das dir ein Privatverkäufer keine Meherwertsteuer ausweisen darf.
Dieser wird wohl nicht mehr vorhanden sein, da er diesen auch nur 10 Jahre aufbewahren muss.
Ich bin oft in FRankreich unterwegs und hatte noch nie probleme mit der Wapo und auch noch keine Nachfrage nach einem Mehrwertsteuernachweis.

Ich kenn auch keinen der mal danach gefragt wurde.
ich selbst habe für mein Boot auch keins und mach mir darum auch keine sorgen.
Manchmal wird es hier heißer gekocht als in der normalen Wlet gegessen.
bei so einem alten Boot mit einer Zulassung bei einem WSA wird dich kaum ein deutscher Beamter nach einem Mehrwertsteuernachweis fragen.

gruss aus 20km Entfernung.
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  #10  
Alt 08.05.2017, 23:06
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Schau mal hier rein, schlecht weg man braucht ihn, alles andere ist nicht richtig.

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253665
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  #11  
Alt 09.05.2017, 00:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
eine Bayliner 2556 au 1989 für 20000€
also das halte ich für weit überteuert. (zudem ist dein WUnschboot seit deinen letzten einträgen kräftig geschrumpft)

Zum Mehrwertstuerenachweis kann man sagen das dir ein Privatverkäufer keine Meherwertsteuer ausweisen darf.
Dieser wird wohl nicht mehr vorhanden sein, da er diesen auch nur 10 Jahre aufbewahren muss.
Ich bin oft in FRankreich unterwegs und hatte noch nie probleme mit der Wapo und auch noch keine Nachfrage nach einem Mehrwertsteuernachweis.

Ich kenn auch keinen der mal danach gefragt wurde.
ich selbst habe für mein Boot auch keins und mach mir darum auch keine sorgen.
Manchmal wird es hier heißer gekocht als in der normalen Wlet gegessen.
bei so einem alten Boot mit einer Zulassung bei einem WSA wird dich kaum ein deutscher Beamter nach einem Mehrwertsteuernachweis fragen.

gruss aus 20km Entfernung.
Stimmt, mein Wunschboot habe ich erstmal zurück gestellt. Das liegt daran, dass ich es hätte zum größten Teil finanzieren müssen. Das schien mir wegen der günstigen Zinsen durchaus realistisch. Ich habe mir dann ein paar Finanzierungsangebote angeschaut, in Höhe von 40.000 Euro. Die Überraschung war groß, als sich herausstellte, dass nix mehr war mit 1,89 oder 1,99% eff. Jahreszins. Vor allem, als das Wort "Yachtkauf" gefallen ist. Das Günstigste Angebot war 3, 79 % bei der Norisbank. Dummerweise kommt man bei so einer Finanzierung kaum drum herum, den Kredit absichern zu lassen. Und das haut richtig rein! Locker an die 1000 Euro per Annum fallen da allein für die Restschuldversicherung an. Na dankeschön! Ich habe mir ausgerechnet, dass mich mein Wunschboot am Ende so über 10.000 Euro mehr kosten würde. Die Kohle kriege ich in der gedachten Laufzeit (84 Monate) problemlos auch so zusammen. Also wird's jetzt eine kleinere Nummer, und in 10 Jahren, wenn ich auf Rente gehe, ein dickerer Pott. Und ich krieg inzwischen die Erfahrung, Letzteren u. U. auch über größere Seestrecken selbst zu überführen ohne mir in die Hose zu machen.

Was Du anhand Deiner Erfahrungen geschrieben hast, beruhigt mich aber irgendwie.

Wegen der aktuellen Preise für die Bayliner 2556 sehe ich da auch Verhandlungsspielraum, besonders wenn die Frage nach dem MwSt-Nachweis in den Raum gestellt wird. [emoji1]

LG Werner

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  #12  
Alt 09.05.2017, 05:54
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Also.....ich wurde schon mal bezüglich der Mehrwertsteuer gefragt, direkt am Steg, direkt vom Zoll

Ich hatte den Nachweis, daher alles entspannt ....

Gruß Marcel
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  #13  
Alt 09.05.2017, 06:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...........
Manchmal wird es hier heißer gekocht als in der normalen Wlet gegessen.
bei so einem alten Boot mit einer Zulassung bei einem WSA wird dich kaum ein deutscher Beamter nach einem Mehrwertsteuernachweis fragen.

.........
Ich hatte diese Situation.
Hier meine, recht unterhaltsame, Lösung:

https://www.boote-forum.de/showthrea...49&#post936349
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #14  
Alt 09.05.2017, 08:05
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Ich hatte diese Situation.
Hier meine, recht unterhaltsame, Lösung: [emoji38]

https://www.boote-forum.de/showthrea...49&#post936349
Sehr kreativ. Super! [emoji23] [emoji106]

Würde ich dann auch probieren. [emoji13]

LG Werner

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  #15  
Alt 19.07.2017, 08:47
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Hätte ich auch nicht, wenn ich nicht in den vergangenen Monaten immer wieder an verschiedenen Stellen darüber gelesen hätte. Nur die tatsächliche Rechtslage war mir noch unklar. Im Fall des Falles bei einer Überprüfung durch den Zoll kann es einem dann wirklich blühen, nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Und bei einem Verkehrswert von Pi mal Daumen 20.000 Euro heißt das dann 3800 Euro an den Fiskus abzudrücken. Das kann einem die Freude an einem vermeintlichen Schnäppchen schon ziemlich verderben.

LG Werner

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Korrigiere mich, aber es geht doch nicht um den Verkehrswert. Sondern um den Wert, den das Boot den ersten Besitzer gekostet hat.
Wenn der Pott 100.000€ gekostet hat oder mehr, eben die MwSt. aus dem Betrag. Auch wenn zwischenzeitlich mal nur noch für 20.000 Euro verkauft wurde.

Gruß

Totti
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  #16  
Alt 19.07.2017, 08:48
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Korrigiere mich, aber es geht doch nicht um den Verkehrswert. Sondern um den Wert, den das Boot den ersten Besitzer gekostet hat.
Wenn der Pott 100.000€ gekostet hat oder mehr, eben die MwSt. aus dem Betrag. Auch wenn zwischenzeitlich mal nur noch für 20.000 Euro verkauft wurde.

Gruß

Totti
Die Steuer (wenn überhaupt) wird auf den Zeitwert erhoben.
nicht auf den damaligen Neuwert.
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  #17  
Alt 19.07.2017, 08:50
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Wer erhebt den Zeitwert?
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  #18  
Alt 19.07.2017, 09:03
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wer erhebt den Zeitwert?
Der Zoll der auch die Steuer festsetzt.
Aber ist alles Theorie.... bisher kenne ich keinen Fall

Stell dir vor du kaufst ein Boot das neu 200.000€ gekostet hat und du kaufst es für 20.000€ und sollst dann 30.000€ Steuern nachzahlen....
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  #19  
Alt 19.07.2017, 09:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Stell dir vor du kaufst ein Boot das neu 200.000€ gekostet hat und du kaufst es für 20.000€ und sollst dann 30.000€ Steuern nachzahlen....
Nur weil etwas schwachsinnig ist, bedeutet das nicht, dass es nicht durch deutsche Behörden durchgesetzt wird.

(Ich hoffe das rutscht durch die "Politikzensur" - konnte einfach nicht widerstehen )
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  #20  
Alt 19.07.2017, 09:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Zoll der auch die Steuer festsetzt.
Aber ist alles Theorie.... bisher kenne ich keinen Fall

Stell dir vor du kaufst ein Boot das neu 200.000€ gekostet hat und du kaufst es für 20.000€ und sollst dann 30.000€ Steuern nachzahlen....
Freilich ist es ein großes Thema und ja, wenn man alles immer logisch erklären könnte, dann wäre es einfacher.
Ich hatte das in einer der letzten boote Ausgaben auch anders interpretiert.
Streite mich auch gerade mit dem Finanzamt über einen Vorgang, wo man sich nur an den Kopf fassen kann.

Grüße

Totti
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