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  #1  
Alt 20.09.2017, 20:15
kawanager kawanager ist offline
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Standard Anfängerfrage zu ICOM M323G

Moin,

ich bin gerade dabei für den UBI zu lernen. Später soll noch der SRC dazu kommen.

Nun möchte ich mir schon ein Funkgerät kaufen und die Kennungen beantragen.

das Gerät soll folgende Anforderungen haben

Binnen- und Seefunk können umschaltbar
ATIS
DSC
GPS
holländische Kanäle will ich mir auch freischalten lassen

Ich habe mir das ICOM M323G ausgesucht.

Bei A*N stehen 8 Geräte zur Auswahl. 4 mit und 4 ohne GPS

Die 4 mit GPS haben dann folgende Kombination:
DSC
ATIS
DSC/ATIS
SEE

Irgendwie steh ich jetzt auf dem Schlauch, welches nun all meinen Anforderungen entspricht? Vor allem die Option SEE verwirrt mich.

Kann einer Licht ins Dunkle bringen?

Danke schon mal

Gruß

Norman
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  #2  
Alt 21.09.2017, 10:30
iXware iXware ist offline
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774 Danke in 448 Beiträgen
Standard

kann man die Kennungen nicht erst beantragen, wenn man den Schein hat?
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  #3  
Alt 21.09.2017, 10:40
Maasmann25 Maasmann25 ist offline
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872 Danke in 439 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
kann man die Kennungen nicht erst beantragen, wenn man den Schein hat?

Richtig!!!!!
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  #4  
Alt 21.09.2017, 10:42
Benutzerbild von bootpik7
bootpik7 bootpik7 ist offline
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1.359 Danke in 761 Beiträgen
Standard Funke Binnen/SEE

Zitat:
Zitat von kawanager Beitrag anzeigen
Moin,

ich bin gerade dabei für den UBI zu lernen. Später soll noch der SRC dazu kommen.

Nun möchte ich mir schon ein Funkgerät kaufen und die Kennungen beantragen.

das Gerät soll folgende Anforderungen haben

Binnen- und Seefunk können umschaltbar
ATIS
DSC
GPS
holländische Kanäle will ich mir auch freischalten lassen

Ich habe mir das ICOM M323G ausgesucht.

Bei A*N stehen 8 Geräte zur Auswahl. 4 mit und 4 ohne GPS

Die 4 mit GPS haben dann folgende Kombination:
DSC hat Notrufmöglichkeit (also SEE)
ATIS wird wohl nur für Binnenfunk sein
DSC/ATIS kann sowohl Binnen als auch See
SEE kann nur SEE

Irgendwie steh ich jetzt auf dem Schlauch, welches nun all meinen Anforderungen entspricht? Vor allem die Option SEE verwirrt mich.

Kann einer Licht ins Dunkle bringen?

Danke schon mal

Gruß

Norman
siehe rote Bemerkungen
__________________
Gruß Heinz
---------------------------------------------------------------
der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #5  
Alt 21.09.2017, 10:46
Benutzerbild von Stoertebeker2010
Stoertebeker2010 Stoertebeker2010 ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
kann man die Kennungen nicht erst beantragen, wenn man den Schein hat?
Kennung für's Funkgerät/Schiff und der Funkschein haben eigentlich keinen Zusammenhang; will sagen: Du kannst die Kennung beantragen, ohne dass du einen Funkschein hast! Nur betreiben darfst Du selber das Funkgerät nicht!
Und für die ganz genauen: Eigentlich darfst Du ein Boot, für das ein Funkgerät angemeldet ist, nicht ohne in Betrieb genommenes Funkgerät fahren und dann brauchst Du bzw. der Skipper spätestens den UBI bzw. SRC!
__________________
Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #6  
Alt 21.09.2017, 10:55
billi billi ist offline
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ich geb dir mal ne ALternative zum ICOM....

Lowrance link 5 (DSC und ATIS... externes GPS erforderlich gibt es aber für unter 50€)

kostet im Angebot um die 130€

Oder das größere link 8 mit AIS Empfänger...
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  #7  
Alt 21.09.2017, 10:58
Akaija Akaija ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
kann man die Kennungen nicht erst beantragen, wenn man den Schein hat?
Zitat:
Zitat von Maasmann25 Beitrag anzeigen
Richtig!!!!!
Falsch !
Die Kennungen kann man ohne Schein beantragen, habe ich 14 Tage vor dem Schein gemacht. Montags Antrag gestellt, Mittwochs schon per Post erhalten.
__________________
Gruß Ralf

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  #8  
Alt 21.09.2017, 10:59
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Maasmann25 Beitrag anzeigen
Richtig!!!!!
wie schon geschriebn ist das absolut falsch...

die Kennung kann man ohne jeglichen Schein und beantragen.
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  #9  
Alt 21.09.2017, 11:00
Benutzerbild von GoldWing
GoldWing GoldWing ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Maasmann25 Beitrag anzeigen
Richtig!!!!!
Das ist Falsch.

Ich habe auch die Urkunde beantragt und erhalten, bevor ich den UBI in der Tasche hatte.
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #10  
Alt 21.09.2017, 11:41
kawanager kawanager ist offline
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Danke für Eure Antworten!

@Heinz: So hab ich mir die Antwort gewünscht

@billi: Schau ich mir auch mal an!
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  #11  
Alt 21.09.2017, 11:44
billi billi ist offline
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hier mal ein Link zum link5
http://www.compass24.de/navigation/f...fKey=u1w07LM-C

ich hatte jahrelang den Vorgänger das LVR-250... ist mir in diesem Urlaub kaputt gegangen....
Werde nun auch wieder das link 5 holen....
aber im Frühjahr gibt es dies meist recht günstig (vor der BOOT)....
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  #12  
Alt 21.09.2017, 18:47
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von kawanager Beitrag anzeigen
.. Vor allem die Option SEE verwirrt mich.
...
Moin Norman,

in der Ausführung SEE sind nur die internationalen Frequenzen des Seefunk- besser SPRECHfunk - freigeschaltet, OHNE DSC.
Ich z.B. habe vor vielen Jahren ein "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" erworben, damit darf ich jedoch NICHT an dem "modernen" DSC-Funk mittels "Knopfdruck" teilnehmen. Ich darf aber über Kanal 16 mein Mayday gesprochen in den Äther senden. Und natürlich auch den normalen GESPROCHENEN Funkverkehr ausüben. Der kleine rote Knopf am Gerät ist programmierseitig deaktiviert.
Und wer nur SEE fährt und nur so ein altes Funkzeugnis hat, dem reicht dieses Gerät und er braucht keine DSC und/oder ATIS-Kennung beantragen, sondern nur ein Rufzeichen.

Nun ist die Bundesrepublik Deutschland ja aber zumindest ein bisschen lieb zu den alten Scheininhabern und erteilt prüfungsfrei (okay, das macht der DSV) bei Vorlage des alten Scheins zusätzlich ein UBI.
Mit dem UBI darf ich dann auch Binnenfunk/ATIS betreiben, so dass mein ICOM 323 die Binnenfunkkanäle mit ATIS-Kennung hat und die Seefunkkanäle ohne DSC ...

Gruß
Andreas

EDIT: Den UBI muss man nicht zwangsläufig beantragen, der alte Schein reicht rechtlich gesehen auch. Aber der UBI ist so hübsch rosa ....
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  #13  
Alt 22.09.2017, 12:02
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von Akaija Beitrag anzeigen
Falsch !
Die Kennungen kann man ohne Schein beantragen, habe ich 14 Tage vor dem Schein gemacht. Montags Antrag gestellt, Mittwochs schon per Post erhalten.
Dann ist D anders als NL, denn ohne Schein kann mann soweit ich wisse, in NL kein Kennung anfragen.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #14  
Alt 22.09.2017, 12:04
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von Stoertebeker2010 Beitrag anzeigen
Eigentlich darfst Du ein Boot, für das ein Funkgerät angemeldet ist, nicht ohne in Betrieb genommenes Funkgerät fahren und dann brauchst Du bzw. der Skipper spätestens den UBI bzw. SRC!
Stimmt ...
Viele scheinen das aber nichts zu wissen (wollen)
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #15  
Alt 22.09.2017, 20:02
Akaija Akaija ist offline
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Boot: Verdränger Ten Broke AK 10,0 x 3,10. Motor Perkins 4.108. Heimathafen: Bei Roermond.
Rufzeichen oder MMSI: 211739040
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Dann ist D anders als NL, denn ohne Schein kann mann soweit ich wisse, in NL kein Kennung anfragen.
Ja das kann in D und NL unterschiedlich sein, in D geht das jedenfalls ohne Schein.
__________________
Gruß Ralf

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  #16  
Alt 24.09.2017, 10:35
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olli81 olli81 ist offline
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Ich habe seit dem letzten Jahr das ICOM M323G verbaut, und bin damit super zufrieden..
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Grüße Olli81


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  #17  
Alt 25.09.2017, 08:21
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hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Moin Norman,

in der Ausführung SEE sind nur die internationalen Frequenzen des Seefunk- besser SPRECHfunk - freigeschaltet, OHNE DSC.
Ich z.B. habe vor vielen Jahren ein "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" erworben, damit darf ich jedoch NICHT an dem "modernen" DSC-Funk mittels "Knopfdruck" teilnehmen. Ich darf aber über Kanal 16 mein Mayday gesprochen in den Äther senden. Und natürlich auch den normalen GESPROCHENEN Funkverkehr ausüben. Der kleine rote Knopf am Gerät ist programmierseitig deaktiviert.
Und wer nur SEE fährt und nur so ein altes Funkzeugnis hat, dem reicht dieses Gerät und er braucht keine DSC und/oder ATIS-Kennung beantragen, sondern nur ein Rufzeichen.

Nun ist die Bundesrepublik Deutschland ja aber zumindest ein bisschen lieb zu den alten Scheininhabern und erteilt prüfungsfrei (okay, das macht der DSV) bei Vorlage des alten Scheins zusätzlich ein UBI.
Mit dem UBI darf ich dann auch Binnenfunk/ATIS betreiben, so dass mein ICOM 323 die Binnenfunkkanäle mit ATIS-Kennung hat und die Seefunkkanäle ohne DSC ...

Gruß
Andreas

EDIT: Den UBI muss man nicht zwangsläufig beantragen, der alte Schein reicht rechtlich gesehen auch. Aber der UBI ist so hübsch rosa ....
Die Verbände hatten damit eine zusätzliche Einnahme für etwas Überflüssiges generiert.
Der gelbe Lappen sieht übrigens viel schöner aus. Mehr habe ich auch nicht.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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