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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 30.12.2019, 09:17
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
...und die österreichischen Zettel...sind zwar dekorativ....aber ansonsten fürs Häusl
Dekorative Zettel für's Häusl waren allerdings schon zu Zeiten der Monarchie eine tragende Säule unseres gesellschaftlichen Gefüges. Immerhin kann man damit bis heute - auch ohne jegliche erkennbare Kompetenz - allein durch Zeitablauf, eindrucksvolle Titel erwerben.

Wer weiß, vielleicht existiert ja irgendwo in den Archiven sogar noch ein kaiserliches Dekret, demzufolge wir schon längst Bootsrat oder gar Oberbootsrat sind, ohne es zu wissen. Selbstredend mit Anspruch auf Friedenszins in allen Adria-Häfen.
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Cheers, Ingo
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Alt 02.01.2020, 17:37
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Wir haben das Thema Gültigkeit mal auf einer unserer Webseiten zusammengefasst: https://www.kroatisches-küstenpatent...t-gueltigkeit/
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Alt 03.01.2020, 11:36
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
...Kroatien macht eine Ausnahme. Sie erlauben Ausländern einen kroatischen Bootsführerschein zu erwerben, ohne dass ein Wohnsitz in Kroatien nachgewiesen werden muss. Hintergrund ist eine Subventionierung des Chartergeschäfts.
Nö, die Führerscheinpflicht für alle gab es schon unter Tito, als noch niemand an Chartergeschäfte dachte. Die Kroaten wollten einfach schon immer sicher gehen, dass sich keine absolut Ahnungslosen in ihren Gewässern tummeln.

Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Allerdings gilt diese Fahrerlaubnis für Ausländer dann auch nur in kroatischen Hoheitsgewässern.
So ist es, einem Deutschen nützt der kroatische Schein in Deutschland absolut gar nichts. Und irgendwie wundere ich mich, dass sich hier noch kein stolzer deutscher SBF-See-Inhaber mit dem Hinweis zu Wort gemeldet hat, dass ein "richtiger" deutscher Schein natürlich vieeel besser ist als so ein Jugo-Billigpatent.
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Pozdrav,
Gerd

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  #29  
Alt 03.01.2020, 11:46
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Zitat:
Zitat von chris3333 Beitrag anzeigen
Wir haben das Thema Gültigkeit mal auf einer unserer Webseiten zusammengefasst: https://www.kroatisches-küstenpatent...t-gueltigkeit/
… der Verweis auf die Resolution Nr.40 ECE ist nicht schlecht, beantwortet aber nur die Frage, welche Länder gegenseitig ihre Sportbootführerscheine anerkennen. Folgt man allein der Resolution würden Personen mit Wohnsitz in Deutschland auch mit dem kroatischen Patent Sportboote in Deutschland führen dürfen. Für D wird das aber in § 5 SpFV ausgeschlossen. Das gilt auch für alle anderen im Ausland erworbenen Patente.

Gleichzeitig wendet Deutschland genauso wie Kroatien das Wohnsitzprinzip aber nicht auf die eigenen Sportbootführerscheine an. Denn gemäß § 7 SpFV ist für den Erwerb nur ein amtlicher Kraftfahrzeugführerschein oder ein Führungszeugnis nach dem BZRG. Das bekommt gem. § 30 Abs. 1 BZRG jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Ausländer also genauso wir Deutsche. Sie werden ja auch eingetragen, wenn sie Straftaten in D begehen, egal ob sie einen Wohnsitz in D haben oder nicht. Das erklärt, warum Schwinges Brite mit Wohnsitz in NL in D seinen SBF machen konnte.

Das ist nun die Krux an der Sache und ich muss mich auch selbst (#22) korrigieren. Es gibt kein einheitliches Sportbootführerscheinrecht in Europa. Mit Ausnahme der gegenseitigen Anerkennung (Resolution Nr. 40 ECE) ist nichts geregelt und jedes Mitgliedsland hat seine eigenen Bestimmungen.

Wer sicher sein will, ob er als Deutscher oder anderer EU-Bürger mit seinem kroatischen Patent in einem Drittland oder im eigenen Land Boote führen darf, muss sich wohl oder übel dort kundig machen. Mit Vorsicht sind die pauschalen Aussagen verschiedener Fahrschulen im Netz zu genießen. Man kann leicht erkennen, dass sie oft nur voneinander abgeschrieben haben. Quellennachweise für die Gültigkeit in verschiedenen Ländern fehlen oder es wird sich nur auf die Resolution Nr. 40 ECE bezogen (Sorry chris3333).

Geändert von Mercurius (03.01.2020 um 13:20 Uhr)
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Alt 03.01.2020, 11:55
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
… der Verweis auf die Resolution Nr.40 ECE ist nicht schlecht, beantwortet aber nur die Frage, welche Länder gegenseitig ihre Sportbootführerscheine anerkennen. Folgt man allein der Resolution würden Personen mit Wohnsitz in Deutschland auch mit dem kroatischen Patent Sportboote in Deutschland führen dürfen. Für D wird das aber in § 1 SportbootFüV-See ausgeschlossen. Das gilt auch für alle anderen im Ausland erworbenen Patente.

Gleichzeitig wendet Deutschland genauso wie Kroatien das Wohnsitzprinzip aber nicht auf die eigenen Sportbootführerscheine an. Denn gemäß § 5 SportbootFüV-See ist für den Erwerb nur entweder ein Kraftfahrzeugführerschein gem. § 2 Abs.1 StVG erforderlich (ein Wohnsitz in D ist dabei nicht erforderlich, das ist erst im Abs. 2 geregelt) oder ein Führungszeugnis nach dem BZRG. Das bekommt gem. § 30 Abs. 1 BZRG jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Ausländer also genauso wir Deutsche. Sie werden ja auch eingetragen, wenn sie Straftaten in D begehen, egal ob sie einen Wohnsitz in D haben oder nicht. Das erklärt, warum Schwinges Brite mit Wohnsitz in NL in D seinen SBF machen konnte.

Das ist nun die Krux an der Sache und ich muss mich auch selbst (#22) korrigieren. Es gibt kein einheitliches Sportbootführerscheinrecht in Europa. Mit Ausnahme der gegenseitigen Anerkennung (Resolution Nr. 40 ECE) ist nichts geregelt und jedes Mitgliedsland hat seine eigenen Bestimmungen.

Wer sicher sein will, ob er als Deutscher oder anderer EU-Bürger mit seinem kroatischen Patent in einem Drittland oder im eigenen Land Boote führen darf, muss sich wohl oder übel dort kundig machen. Mit Vorsicht sind die pauschalen Aussagen verschiedener Fahrschulen im Netz zu genießen. Man kann leicht erkennen, dass sie oft nur voneinander abgeschrieben haben. Quellennachweise für die Gültigkeit in verschiedenen Ländern fehlen oder es wird sich nur auf die Resolution Nr. 40 ECE bezogen (Sorry chris3333).
Nur die UN Res. 40 regelt übergreifend die gegenseitige Anerkennung der Scheine. Es gibt kein anderes Papier dazu. Was braucht man auch mehr als ein schrifliches Kommitment der Staaten untereinander? Mir persönlich reicht das und in der Praxis gibt es auch keinerlei Probleme damit. Wenn man eine weitere Quelle haben möchte stellt man ja Quasi den zwischen den Staaten geschlossenen Vertrag in Frage. Das eine solche Nachfrage auf Unverständnis bei den Ministerien stösst finde ich verständlich.
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  #31  
Alt 03.01.2020, 12:07
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Standard Kontrolle des Führerscheins

Für Italien kann ich nur sagen, dass die 3 X, die ich in Kontrollen kam, sogar auf deutsch (wie rührend in der Aussprache) der Sportbootführerschein verlangt wurde.
Das war 2 X die Guardia Costiera und 1 X die Guardia di Finanza.
Letztere war die aufwendigste Kontrolle. Da wurde auch die Sprechfunklizenz hinterfragt.
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  #32  
Alt 03.01.2020, 12:09
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Zitat:
Zitat von Günter Lengnink Beitrag anzeigen
Für Italien kann ich nur sagen, dass die 3 X, die ich in Kontrollen kam, sogar auf deutsch (wie rührend in der Aussprache) der Sportbootführerschein verlangt wurde.
Das war 2 X die Guardia Costiera und 1 X die Guardia di Finanza.
Letztere war die aufwendigste Kontrolle. Da wurde auch die Sprechfunklizenz hinterfragt.
Ja, und die Italiener erkennen das kroatische Patent uneingeschränkt an. Weiterhin ist es weltweit so, das wenn eine Funke an Bord ist, ein Schein dafür vorhanden sein MUSS!
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  #33  
Alt 03.01.2020, 12:20
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Hallo zusammen,

Ich habe seit Jahren auch den kroatischen Schein.

Nun habe ich Überlegungen mein Boot (steht an Land in Kroatien) nach der Saison mit nach Deutschland zu nehmen um es einfach besser nutzen zu können.
Das Fahrgebiet würde dann der Neckar ab Esslingen sein.

Kann ich nun - und hier die Frage - das genannte ICC bei einer Fahrschule hier in der Nähe machen oder fange ich bei Null an und mache einen deutschen Schein, am Besten gleich auch für den Bodensee?

Grüße
Stefan
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  #34  
Alt 03.01.2020, 12:23
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Zitat:
Zitat von stefanbla80 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Ich habe seit Jahren auch den kroatischen Schein.

Nun habe ich Überlegungen mein Boot (steht an Land in Kroatien) nach der Saison mit nach Deutschland zu nehmen um es einfach besser nutzen zu können.
Das Fahrgebiet würde dann der Neckar ab Esslingen sein.

Kann ich nun - und hier die Frage - das genannte ICC bei einer Fahrschule hier in der Nähe machen oder fange ich bei Null an und mache einen deutschen Schein, am Besten gleich auch für den Bodensee?

Grüße
Stefan
Wenn Dein Wohnsitz Deutschland ist wirst Du um die entsprechenden deutschen Scheine nicht herum kommen. Wenn Dein Wohnsitz in einem anderen Land ist darfst Du 12 Monate am Stück unter Gastlandregelung fahren.
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  #35  
Alt 03.01.2020, 13:24
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In der SpFV steht

-----(7) Inhaber eines internationalen Zertifikats, das nach der Resolution Nr. 40 ECE von einem anderen Staat als der
Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß ausgestellt wurde, sind beim Erwerb einer Fahrerlaubnis für die
jeweilige Antriebsart und den jeweiligen Geltungsbereich von der praktischen Prüfung befreit.----

da steht nix von gilt für deutsche nicht. Stets woanders? Geht um Anerkennung von Prüfungsteilen......
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  #36  
Alt 03.01.2020, 13:40
werner3 werner3 ist offline
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Ganz ehrlich.............................warum macht man als deutscher Staatsbürger überhaupt den kroatischen Schein. Nur weil er vielleicht etwas günstiger ist, oder man keinen Bock auf lernen hat? Irgendwann kommt die Zeit, wo man sich ärgert, nach Schlupfflöchern in den Gesetzen und Verordnungen sucht um ihn dann letztlich doch noch zu machen. Ich werde das wohl nie verstehen!

Gruß Werner
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  #37  
Alt 03.01.2020, 15:12
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
In der SpFV steht

-----(7) Inhaber eines internationalen Zertifikats, das nach der Resolution Nr. 40 ECE von einem anderen Staat als der
Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß ausgestellt wurde, sind beim Erwerb einer Fahrerlaubnis für die
jeweilige Antriebsart und den jeweiligen Geltungsbereich von der praktischen Prüfung befreit.----

da steht nix von gilt für deutsche nicht. Stets woanders? Geht um Anerkennung von Prüfungsteilen......
Par 8 Abs.3 Nr. 7 SpFV bezieht sich wie die Überschrift schon sagt auf die Prüfung allein.

Die Par 3 Abs.1 und 4 Abs.1 schreiben den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis vor. Par 5 Abs 1 Nr. 4 nimmt Ausländer davon aus, wenn sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten. Wenn das Heimatland zu den Ländern gehört, das die Resolution Nr. 40 ECE gezeichnet hat benötigen Ausländer ein entsprechendes Patent ihres Heimatlandes oder ein ICC-Zertifikat.

Haben sie ein ICC-Zertifikat und bleiben länger als ein Jahr in D müssen sie zwar die deutsche Fahrerlaubnis erwerben, brauchen aber gem. Par. 8 Abs. 3 Nr. 7 nur die theoretische Prüfung abzulegen
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  #38  
Alt 03.01.2020, 15:52
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Zitat:
Zitat von werner3 Beitrag anzeigen
Ganz ehrlich.............................warum macht man als deutscher Staatsbürger überhaupt den kroatischen Schein. Nur weil er vielleicht etwas günstiger ist, oder man keinen Bock auf lernen hat? Irgendwann kommt die Zeit, wo man sich ärgert, nach Schlupfflöchern in den Gesetzen und Verordnungen sucht um ihn dann letztlich doch noch zu machen. Ich werde das wohl nie verstehen!

Gruß Werner
Ganz einfach,
weil die meisten die das machen ihr Boot NUR in Kroatien nutzen.
Also warum dann den Deutschen Schein?

Ich zb. habe die Deutschen scheine und auch das HR Patent aber fahre wenn dann nur in Kroatien. Zum einen aus Zeitmangel zum anderen aus Wassermangel.
Habe hier nur die Fulda in der nähe oder ich müsste bis zum Main fahren ca 150 km eine Strecke.
Da hört es dann aber auch schon auf.
Auf der Fulda sind nur 12 km/h erlaubt und das Revier ist eh nicht so prall

Dann kannst du noch weiterer Gründe haben,
wo lasse ich in D das Boot?
Mit was ziehe ich das Boot?
usw...
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!

Geändert von renn-harry (03.01.2020 um 15:59 Uhr)
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  #39  
Alt 03.01.2020, 17:41
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Par 8 Abs.3 Nr. 7 SpFV bezieht sich wie die Überschrift schon sagt auf die Prüfung allein.
Ja, soo hatte ich die Ausgangsfrage in #33 verstanden

Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
...Par 5 Abs 1 Nr. 4 nimmt Ausländer davon aus, wenn sie sich nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten. Wenn das Heimatland zu den Ländern gehört, das die Resolution Nr. 40 ECE gezeichnet hat benötigen Ausländer ein entsprechendes Patent ihres Heimatlandes oder ein ICC-Zertifikat.....
Nicht nur Ausländer, auch Deutsche (es ist nur von "Personen" die Reede) mit Wohnsitz im Ausland wenn ich nichts überlesen habe.

Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
......
Haben sie ein ICC-Zertifikat und bleiben länger als ein Jahr in D müssen sie zwar die deutsche Fahrerlaubnis erwerben, brauchen aber gem. Par. 8 Abs. 3 Nr. 7 nur die theoretische Prüfung abzulegen
...und da fangen bei mir die Kopfschmerzen an. Woraus muss ich hier schließen, dass das nur für Ausländer gilt. Ich kann doch in NL kleinen Varbeweijs machen oder in Kroatien oder sonst wo das Scheinchen ohne dort länger fest zu wohnen und bekomme dann das ICC. Ist das nicht Ordungsgemäß ausgestellt? - Mal davon abgsehen, dass die Praxisprüfung in D mit vernünftiger Vorbereitung eine der einfacheren zu absovierenden Dinge im Leben sind.

Gruß, Rainer
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  #40  
Alt 03.01.2020, 17:48
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Ausländer ist man nach deutschem Recht wenn man seinen Wohnsitz ausserhalb D hat. Der Pass ist uninteressant.
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  #41  
Alt 03.01.2020, 17:55
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
...und da fangen bei mir die Kopfschmerzen an. Woraus muss ich hier schließen, dass das nur für Ausländer gilt. Ich kann doch in NL kleinen Varbeweijs machen oder in Kroatien oder sonst wo das Scheinchen ohne dort länger fest zu wohnen und bekomme dann das ICC. Ist das nicht Ordungsgemäß ausgestellt? - Mal davon abgsehen, dass die Praxisprüfung in D mit vernünftiger Vorbereitung eine der einfacheren zu absovierenden Dinge im Leben sind.

Gruß, Rainer
Weil eben nicht alles in der 40 ECE geregelt ist. D verlangt grundsätzlich für alle eine deutsche FE, räumt aber ein sogenanntes Touristenprivileg ein. Nach 12 Monaten Aufenthalt in D musst Du dann aber spätestens die deutsche FE erwerben. ICC Inhabern wird nur der Vorteil eingeräumt, nicht die praktische Prüfung machen zu müssen.

Geändert von Mercurius (03.01.2020 um 18:03 Uhr)
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  #42  
Alt 03.01.2020, 18:02
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Nö, die Führerscheinpflicht ... Die Kroaten wollten einfach schon immer sicher gehen, dass sich keine absolut Ahnungslosen in ihren Gewässern tummeln.
Naja, dann wäre es wohl sinnvoll gewesen, eine praktische Ausbildung und Prüfung nicht unter den Tisch fallen zu lassen.
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  #43  
Alt 03.01.2020, 18:13
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Naja, dann wäre es wohl sinnvoll gewesen, eine praktische Ausbildung und Prüfung nicht unter den Tisch fallen zu lassen.
Es kann sein das die Praxis in Kroatien 2020 Pflicht wird........
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  #44  
Alt 03.01.2020, 18:37
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Die praktische Prüfung in Deutschland für SBF See und Binnen ist ja mit Abstand der idiotischste Befähigungsnachweis den ich kenne. Das ist so weit weg von der Praxis wie es weiter kaum geht. Ich hätte ohne diese Minirunde im Hafenbecken inkl Anlegen im Fenderparadies, auch nicht schlechter auf die Praxis vorbereitet sein können als mit diesem Quatsch..
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Gruß Olli
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  #45  
Alt 03.01.2020, 18:37
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
....ICC Inhabern wird nur der Vorteil eingeräumt, nicht die praktische Prüfung machen zu müssen.
Um nix anderes geht es mir im Moment doch, wenn ich das nicht richtig ausgedrückt habe sory - ICC irgendwo als Deutscher Tourist in der EU gemacht - werde ich in D von der praktischen Prüfung befreit.?

Bei dem Rest stimme ich doch in allen Punkten zu.

Gruß, Rainer
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  #46  
Alt 03.01.2020, 18:40
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Naja, dann wäre es wohl sinnvoll gewesen, eine praktische Ausbildung und Prüfung nicht unter den Tisch fallen zu lassen.
Die haben die Holländer auch nicht....... Und wenn ich in NL unterwegs bin sehe ich eher Deutsche mit Problemen - keine Freunde aus NL....
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  #47  
Alt 03.01.2020, 18:54
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Um nix anderes geht es mir im Moment doch, wenn ich das nicht richtig ausgedrückt habe sory - ICC irgendwo als Deutscher Tourist in der EU gemacht - werde ich in D von der praktischen Prüfung befreit.?

Bei dem Rest stimme ich doch in allen Punkten zu.

Gruß, Rainer
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  #48  
Alt 03.01.2020, 19:09
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Tja - und da bin ich wohl zu doof um das so raus zu lesen... Bin also froh, dass es mich nicht betrifft.

Bis denne, Rainer
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  #49  
Alt 04.01.2020, 17:47
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Zitat:
Zitat von Günter Lengnink Beitrag anzeigen
Nein, so ist es nicht. Es ist eine Ausbildung für die Hochsee, auch wenn der Schein freiwillig ist, so schadet Wissen nie! Würde ich jetzt eine Atlantik-Überquerung planen, würde ich ihn machen. Für die Adria jedoch ist das entbehrlich.
Ob Greta diesen Schein hatte?
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Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #50  
Alt 04.01.2020, 18:18
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Mit Wohnsitz in Deutschland bist Du von gar nichts befreit. Par. 3,4 u. 5 SpFV.
Das gilt aber nur für das Land Deines Wohnsitzes, Deutschland. Sofern Du als deutescher im Rest der Welt unterwegs bist ist das wurscht.
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