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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 21.04.2018, 21:01
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wie es in DE geregelt ist.
In AUT wird dir der Zettelschreiber was husten wenn du nicht mitkommst zur Waage.
Ist in Deutschland genauso meines Wissens. Es gibt keine Vorgaben, sondern den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Man kann also sowohl festgehalten wie zu Umwegen veranlasst werden. Bei Streit würde im Einzelfall geprüft.
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  #77  
Alt 22.04.2018, 16:08
Grafenwerth Grafenwerth ist offline
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht wie es in DE geregelt ist.
In AUT wird dir der Zettelschreiber was husten wenn du nicht mitkommst zur Waage.

Ein Umweg von 18 Kilometer und zusätzliche Mautkosten wurden vom
unabhängigen Verwaltungssenat als rechtmässig anerkannt.

Zitat:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
II. Soweit sich die Beschwerde gegen die Umleitung des Sattelzuges von insgesamt 18*km*zur Kontrolle und den durch die Mautpflicht bei dieser Umleitung entstandenen Vermögensschaden wendet, wird dieser keine Folge gegeben und diese Maßnahme als nicht rechtswidrig und auch nicht als unverhältnismäßig festgestellt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Nachzulesen unter Punkt 2:
http://www.uvs-ooe.gv.at/42538_DEU_HTML.htm


.
Na ganz so schlimm ist es in D tatsächlich nicht. Natürlich kann die Polizei bei bestehendem Verdacht auf Überladung alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. Dazu gehört auch, dass sie dich zu einer weiter entfernten Waage lotsen.
Aber:
1. wissen die in der Regel sehr genau, wer wann wo wiegen kann.
2. wird das im Zweifel bei Bedarf kurzfristig noch abgeklärt bevor oder während man auf dem Weg zur Waage ist.
3. gibt es sehr oft die Möglichkeit, polizeieigne Plattenwaagen mit einem anderen Einsatzmittel zuzuführen (und das passiert immer öfter).

Tatsächlich gilt hier immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel. So hat jeder geringfügige Nachteile (Umwege > Sprit/Maut; Wartezeiten) zu akzeptieren. Dies ist übrigens u.a. ein Grund, warum es i.d.R. von der Autobahn an der nächsten Abfahrt raus geht und auch dort die Wege möglichst kurz gehalten werden. Ein weiterer ist, dass wenn von einer Verkehrsgefährdung wegen deutlicher Gewichtsüberschreitung ausgegangen wird, diese nicht besser wird, wenn eine Streife vorne weg fährt.

Sollten aber die Nachteile (Umweg > Maut Sprit; aber auch Zeitverlust bei nachweisbarem finanziellen Nachteil) die Geringfügigkeit deutlich überschreiten, ist der Staat auf Antrag verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
ABER nur, wenn KEINE Mängel (auch keine geringfügigen!) festgestellt wurden. Und da lässt sich im Zweifel immer etwas finden (defekte Begrenzugsleuchte, nicht ausreichende/ ordnungsgemäße Ladungssicherung...). Und nein, hier ist kein orginärer Zusammenhang notwendig!

In D ist die Grenze der Geringfügigkeit nicht genau festgelegt, die Gerichte sind hier aber in der Vergangenheit i.d.R. auf der Bürgerseite gewesen.
In A scheint das ja nach den oben zitierten Schilderungen nicht immer so zu sein. Liest man sich allerdings die Urteilsbegründung dieses Falles einmal durch, wird man sehr schnell feststellen, dass sich hier der Fahrer im Vorfeld (wenn verm. auch nicht absichtlich) einer regulären Kontrolle direkt an der Autobahn entzogen hat. Und dann sieht die Sache schon wieder gaaanz anders aus....

Gruß Wolfgang

Geändert von Grafenwerth (22.04.2018 um 16:20 Uhr)
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  #78  
Alt 22.04.2018, 17:15
Benutzerbild von skipper_winni
skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von Sāmpēra Beitrag anzeigen
Nicht dass ich wüsste. Vielleicht an seinem Kran? Gewogen hab ich beim "Samen" Pfister. Der ist etwa 500m entfernt vom Boote Pfister. Dazwischen ist noch der Auto Pfister
Voll die Ansammlung in dem Kaff Wo des wohl herkommt und dann kann er Boote nicht wiegen gelle
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #79  
Alt 24.04.2018, 17:42
Bardino Bardino ist offline
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Moin,


ich habe den Tröt zum Anlass genommen meinen Trailer mit vollausgestattetem Boot zu wiegen.

Werksangaben: Boot 613 kg, Motor trocken 163 kg, Trailer 340 kg.
Dazu dann Zubehör, Sonnenliege, 2. Steuerstuhl, Mittelteil in Kajüte, Tank voll, Anker, Leinen, Fender etc. und wir kamen auf 1300 kg ohne Reservekanister. Der Trailer war nicht angekoppelt.

Ich wollte seinerzeit einen 1300 kg Trailer kaufen, aber Der Händler hatte einen 1500 kg Trailer empfohlen. Somit liegt alles im grünen Bereich. Wenn das Womo überladen sein sollte, können noch ca. 150 kg + 75 kg Stützlast ausgelagert werden.

Das sollte eigentlich reichen, um entspannt in Urlaub zu fahren. Leergewicht Womo fahrfertig ca. 2700 kg lt. Werksangabe.


Gruß von der Ems
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Alt 25.04.2018, 07:12
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renn-harry renn-harry ist offline
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Bardino darf ich fragen wie dein Trailer angemeldet ist?
Grünes Kennzeichen (Sportanhänger) oder normal?

Hintergrund der Frage ist das bei Grünem Kennzeichen nur das auf dem Trailer und Boot sein darf was was zum Boot gehört. Keine Stühle, Sonnenliege ect ...

Auch das könnte die Rennleitung bemängeln.
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Gruß Harry .......


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  #81  
Alt 25.04.2018, 07:34
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen

Für Feuerwehrleute wurde doch auch eine Lösung geschaffen.
die Lösung würde mich mal interessieren.... ich kenn keine Sonderregelung....
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Alt 25.04.2018, 08:27
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er meint wohl dies

https://www.feuerwehrmagazin.de/nach...klasse-c-42589
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dieter

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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #83  
Alt 25.04.2018, 08:35
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Bardino darf ich fragen wie dein Trailer angemeldet ist?
Grünes Kennzeichen (Sportanhänger) oder normal?

Hintergrund der Frage ist das bei Grünem Kennzeichen nur das auf dem Trailer und Boot sein darf was was zum Boot gehört. Keine Stühle, Sonnenliege ect ...

Auch das könnte die Rennleitung bemängeln.
In der Realität sieht es aber großteils anders aus, außer man ist schon an der Obergrenze des zulässigen Gesamtgewicht.
Oft werden leichte, sperrige Gegenstände ins Boot verfrachtet.
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Grüßle
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  #84  
Alt 25.04.2018, 08:36
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Ach so ich dachte schon es gibt was neues... das man mit der Klasse B schwerere Hänger ziehen darf oder wieder bis 7,5t fahren darf (wobei dies ja auch unsinnig ist den ein kleines HLF10 hat ja schon 13,5t mittlerweile)

Die Altersfreigabe ist tatsächlich Sinnvoll.. Wobei ja jeder schon mit 18 die beiden Führerscheine machen kann aber erst mit 21 bzw. 24 fahren darf.
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Alt 25.04.2018, 08:48
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
In der Realität sieht es aber großteils anders aus, außer man ist schon an der Obergrenze des zulässigen Gesamtgewicht.
Oft werden leichte, sperrige Gegenstände ins Boot verfrachtet.
Richtig. Hatte ich auch immer so gemacht. Mit schwarzen Kennzeichen.
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  #86  
Alt 25.04.2018, 10:03
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Schwarzes oder grünes Kennzeichen..... Solange nicht Brennholz oder ähnliches im Boot oder auf dem Trailer transportiert wird, gibt es auch mit dem grünen Kennzeichen keine Probleme. Eine Liegestuhl oder ein Fahrrad können natürlich zum Bootsurlaub dazu gehören. Ich hatte früher auf der Libella immer ein Fahrrad hinten auf der Badeplattform drauf, nie ein Problem gehabt. Mit der Flyer wurde ich nur einmal kontrolliert, da ging es aber nur ums Gewicht. 2 Fahrräder und 2 Wasser-Modellflieger waren an Bord..... Gehört bei mir zum Bootsurlaub dazu.....

Gruß Axel
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  #87  
Alt 25.04.2018, 10:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Lösung würde mich mal interessieren.... ich kenn keine Sonderregelung....
Ich nehme an er wird auf eine geplant gewesene Anhebung der Klasse B bis max. 4,25t zGG anspielen.
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  #88  
Alt 25.04.2018, 10:55
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Zitat:
Zitat von Cashes Beitrag anzeigen
Ich nehme an er wird auf eine geplant gewesene Anhebung der Klasse B bis max. 4,25t zGG anspielen.
das darf man doch mit dem B96 ... Zuggewicht max. 4,25 T setzt sich zusammen aus Fahrzeug max. 3500kg und Anhänger max 750kg
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  #89  
Alt 25.04.2018, 11:28
Bardino Bardino ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Bardino darf ich fragen wie dein Trailer angemeldet ist?
Grünes Kennzeichen (Sportanhänger) oder normal?

Hintergrund der Frage ist das bei Grünem Kennzeichen nur das auf dem Trailer und Boot sein darf was was zum Boot gehört. Keine Stühle, Sonnenliege ect ...

Auch das könnte die Rennleitung bemängeln.
Moin Harry,

ich habe ein grünes Kennzeichen.

Die Sonnenliege ist Original Zubehör und erweitert die Sitzbank zur Sonnenliege. Dazu werden recht schwere Kunststoffplatten und selbstredend passende Polter verwendet.

Das Gleiche gilt für die Sitze in der Kajüte, die zu einer größeren Liegefläche erweitert werden können.

Der zweite Steuerstuhl ist auch Sonderzubehör, d.h. muss extra bezahlt werden und ist mit dem Boot verschraubt. Er ist mit dem Serienstuhl identisch und austauschbar.

Ich wüsste nicht wie da ein Polizist argumentieren will.

Da mache ich mir keinen Kopf.

Gruß von der Ems
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Alt 25.04.2018, 16:25
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Bardino darf ich fragen wie dein Trailer angemeldet ist?
Grünes Kennzeichen (Sportanhänger) oder normal?

Hintergrund der Frage ist das bei Grünem Kennzeichen nur das auf dem Trailer und Boot sein darf was was zum Boot gehört. Keine Stühle, Sonnenliege ect ...

Auch das könnte die Rennleitung bemängeln.
Das hab ich ja noch nie gehört Was nicht heißen soll, dass es nicht stimmt. Ich glaub man kann sein Leben lang Boot fahren und lernt trotzdem ständig dazu.
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Gruß,
Frank
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  #91  
Alt 25.04.2018, 16:47
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Zitat:
Zitat von Sāmpēra Beitrag anzeigen
Das hab ich ja noch nie gehört Was nicht heißen soll, dass es nicht stimmt. Ich glaub man kann sein Leben lang Boot fahren und lernt trotzdem ständig dazu.
Die Aussage von renn-harry ist "bedingt" richtig. Es hat aber nicht unbedingt etwas mit dem Boot zu tun sondern mit "Sport". In den meisten Trailerpapieren sind diese klassifiziert als "SDAH für Sportgeräte"
und dann z. B. mit dem Zusatz "Bootsanhänger". D. h. alles was Sportgeräte sind (z. B. auch Fahrräder, E-Trikes, Pferde zu Sportzwecken, etc.) dürfen mit dem grünen Kennzeichen transportiert werden und
bei Booten natürlich sonst noch alles, was zum Bootssport gehören könnte Da kann man dann drüber diskutieren. Ich habe zwar keine Sonnenliegestühle an Bord, aber viele Skipper schon. Sieht man z. B.
in NL auf "gefühlt" fast jedem Verdränger.
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Viele Grüße
Thomas
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Alt 25.04.2018, 16:52
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Lösung würde mich mal interessieren.... ich kenn keine Sonderregelung....
die gibt es aber, je nach Bundesland unterschiedlich. Bei uns in Niedersachsen: wer zwei Jahre im Besitz der Klasse B ist kann nach einer 45-minütigen Einweisungsfahrt (organisationsintern) eine Fahrberechtigung bis 4,75t zZGG bzw 7,5t zZGG ausgestellt werden (quasi C1E light). Da 7,5t-LF8/LF10 bzw. TSF-W bei den Wehren noch reichlich vorhanden sind macht das auch durchaus Sinn, so schnell werden FW-Fahrzeuge zumindest bei uns auf dem platten Land nicht ersetzt. Spätestens dann wird man sich allerdings wohl wirklich was überlegen müssen (bei uns hatten wir noch den Vorteil, daß die BF in der Kreisstadt die CE-Ausbildung auch für aktive FF-Mitglieder aus dem Kreis angeboten hat, aber die Wartelisten waren natürlich gigantisch).

lg, justme
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  #93  
Alt 26.04.2018, 08:23
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Die Aussage von renn-harry ist "bedingt" richtig. Es hat aber nicht unbedingt etwas mit dem Boot zu tun sondern mit "Sport". In den meisten Trailerpapieren sind diese klassifiziert als "SDAH für Sportgeräte"
und dann z. B. mit dem Zusatz "Bootsanhänger". D. h. alles was Sportgeräte sind (z. B. auch Fahrräder, E-Trikes, Pferde zu Sportzwecken, etc.) dürfen mit dem grünen Kennzeichen transportiert werden und
bei Booten natürlich sonst noch alles, was zum Bootssport gehören könnte

So isses.
Bei Sonnenliegen und Fahrrädern oder Tauchausrüstung würde ich mir gar keine Gedanken machen.
Die Freunde und Helfer eher auch nicht.

Wenn aber statt nem Boot auf dem Trailer Holzbalken oder Bretter transportiert werden, dann wäre das eben nicht zulässig mit grünem Kennzeichen.

Deswegen ist mein Pferdeanhänger mit schwarzer Nummer unterwegs, weil der für alles herhält.
Holz holen, Altmetall wegfahren, zur Gründeponie fahren, Pferde transportieren (ja, tatsächlich! ), habe auch schon ein Motorrad damit geholt.

Wenn der Bauer mit seiner grünen Nummer auf ein Traktortreffen fährt, dann ist (oder war? Wurde evtl. geändert) das streng genommen auch nicht zulässig weil kein LoF Tätigkeit.
Solche Fahrten müssen versteuert werden.
__________________
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Gruß,
David
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