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  #1  
Alt 12.10.2017, 13:18
Benutzerbild von Skylax
Skylax Skylax ist offline
Ensign
 
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Standard Segelyacht in Berlin-Spandau ausgebrannt.

http://www.bz-berlin.de/berlin/spand...-segelboot-aus
Mein Mitgefühl dem Eigner. Ursache ist noch unklar.
__________________
LG Jürgen
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  #2  
Alt 12.10.2017, 13:23
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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5.272 Danke in 2.128 Beiträgen
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Hauptsache kein Personenschaden und der Eigner ist versichert.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #3  
Alt 12.10.2017, 14:12
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Aurora-13 Aurora-13 ist gerade online
Vice Admiral
 
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Standard Hauptsache gesund!

Auch hier mein Mitgefühl und Beileid zum Schaden - doch Zufriedenheit das keine Menschen zu Schaden gekommen sind, auch wenn der materielle Verlust manchmal schwer zu verkraften ist.

Sollte jemand doch, im laufe der nächsten Zeit, eine Info (Presse usw.) zur Brandursache lesen können bitte hier einstellen.

Vielen dank und nochmals mein Mitgefühl mit den Eignern

Helmut
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  #4  
Alt 12.10.2017, 20:16
TomBow TomBow ist offline
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1.174 Danke in 364 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Skylax Beitrag anzeigen
http://www.bz-berlin.de/berlin/spand...-segelboot-aus
Mein Mitgefühl dem Eigner. Ursache ist noch unklar.
Hauptsache niemand zu Schaden gekommen!! Der Rest lässt sich ersetzen, wenn man versichert ist!!!
__________________
Viele Grüße aus dem tiefen Westen

TomBow
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  #5  
Alt 12.10.2017, 20:19
billi billi ist offline
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Hoffe auch das benachbarte Boot ist gut Versichert... dessen Außenhaut sieht auch sehr Mitgenommen aus...
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  #6  
Alt 13.10.2017, 02:14
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Volker, wetten gleich kommen wieder fragen : Wieso denn ? Das zahlt doch der Verursacher ....
__________________
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  #7  
Alt 13.10.2017, 05:31
baffe baffe ist offline
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743 Danke in 373 Beiträgen
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Dann oute ich mich mal:

Zahlt er nicht?
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  #8  
Alt 13.10.2017, 05:45
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
... Das zahlt doch der Verursacher ....
Zitat:
Zitat von baffe Beitrag anzeigen
Dann oute ich mich mal:

Zahlt er nicht?
Der Verursacher ist schon haftpflichtig, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ob der zahlt hängt dann davon ab, ob er haftplichtversichert ist und kein Vorsatz vorliegt bzw. ob er solvent ist.

Der Eigner ist aber nicht zwangsweise der Verursacher (z.B. bei Brandstiftung durch Dritte) und dann zahlt seine Haftpflicht nicht.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 13.10.2017, 06:31
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
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3.469 Danke in 2.031 Beiträgen
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Interessantes Video. Ein befreundeter Feuerwehrmann hat meinen Kollegen im Frühsommer noch zusammengeschissen, dass er sofort das Boot mit Wasser gelöscht hat. Der hatte durch einen Kurzschluss einen Brand, war glücklicherweise im Hafen als es passierte. Ein wirtschaftlicher Totalschaden war es lt. Gutachten trotzdem.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #10  
Alt 13.10.2017, 09:41
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Standard Yachthafen Blau-Rot ??

Oje, war das etwa bei "Blau-Rot" (neben der Marina Lanke) passiert ?
Da lag ich vor etlichen Jahren auch mal. Das abgeschlosse Gelände dort ist eigentlich gut abgesichert.

Gruß Fun_Sailor
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  #11  
Alt 13.10.2017, 09:59
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Verursacher ist schon haftpflichtig, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ob der zahlt hängt dann davon ab, ob er haftplichtversichert ist und kein Vorsatz vorliegt bzw. ob er solvent ist.

Der Eigner ist aber nicht zwangsweise der Verursacher (z.B. bei Brandstiftung durch Dritte) und dann zahlt seine Haftpflicht nicht.

Gruß Lutz
Um es mal präzise zu machen, eine vertragliche Haftung scheidet aus, da die beiden Stegnachbarn ja keinen Vertrag haben.

Bleibt also die Haftung aus § 823 Absatz BGB und die greift nur bei Vorsatz (kann man wahrscheinlich auch ausschließen) oder Fahrlässigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Um an den Schadenersatz zu kommen müsste der Geschädigte daher dem Eigner des abgebrannten Bootes zumindest ein fahrlässiges Verhalten nachweisen.

Jetzt könnte man sich natürlich fragen ob ein permanenter unbeaufsichtigter Landstromanschluss schon die Fahrlässigkeit begründet. Mit solchen Fragen beschäftigen sich dann die Gerichte....

Gruß
Chris
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  #12  
Alt 13.10.2017, 10:07
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Um es mal präzise zu machen, eine vertragliche Haftung scheidet aus, da die beiden Stegnachbarn ja keinen Vertrag haben.

Bleibt also die Haftung aus § 823 Absatz BGB und die greift nur bei Vorsatz (kann man wahrscheinlich auch ausschließen) oder Fahrlässigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Um an den Schadenersatz zu kommen müsste der Geschädigte daher dem Eigner des abgebrannten Bootes zumindest ein fahrlässiges Verhalten nachweisen.

Jetzt könnte man sich natürlich fragen ob ein permanenter unbeaufsichtigter Landstromanschluss schon die Fahrlässigkeit begründet. Mit solchen Fragen beschäftigen sich dann die Gerichte....

Gruß
Chris
und wenn es Brandstiftung war, dann ist der Eigner auch nicht Haftbar....
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  #13  
Alt 13.10.2017, 10:07
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D.h. wohl, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss, wenn keine Fahrlässigkeit des Eigners vom Unglücksboot vorliegt ?
Dann hilft dem betroffenen Nachbarboot ggf. wohl nur noch dessen Vollkasko....oder ?
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  #14  
Alt 13.10.2017, 10:07
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
D.h. wohl, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss, wenn keine Fahrlässigkeit des Eigners vom Unglücksboot vorliegt ?
Dann hilft dem betroffenen Nachbarboot ggf. wohl nur noch dessen Vollkasko....oder ?
richtig....

daher ist diese so wichtig wie die Haftpflicht.
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  #15  
Alt 13.10.2017, 10:17
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Genauso ist es!
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Hendrik
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  #16  
Alt 13.10.2017, 10:45
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
... Jetzt könnte man sich natürlich fragen ob ein permanenter unbeaufsichtigter Landstromanschluss schon die Fahrlässigkeit begründet. ...
Dann bräuchten Hausratversicherungen ja auch nie zahlen oder ziehst Du jedes mal den Stecker vom Kühhlschrank aus der Steckdose, wenn Du die Wohnung/ das Haus verläßt

Abgesehen davon zahlt die Haftpflicht auch bei Fahrlässigkeit, es muss schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, damit die Haftpflicht die Leistung versagen kann.

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 13.10.2017, 10:54
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So habe ich das auch in Erinnerung, sonst erschließt sich mir der Sinn einer HP-Versicherung nicht. Schließlich gilt doch wohl das Verursacherprinzip.
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  #18  
Alt 13.10.2017, 10:58
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann bräuchten Hausratversicherungen ja auch nie zahlen oder ziehst Du jedes mal den Stecker vom Kühhlschrank aus der Steckdose, wenn Du die Wohnung/ das Haus verläßt

Abgesehen davon zahlt die Haftpflicht auch bei Fahrlässigkeit, es muss schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, damit die Haftpflicht die Leistung versagen kann.

Gruß Lutz
Fahrlässigkeit ist ja in solchen fällen gut, es darf nur keine grobe Fahrlässigkeit sein!!! Bei Fahrlässigkeit zahlt ja die Haftpflicht!
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Hendrik
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  #19  
Alt 13.10.2017, 11:19
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Oje, war das etwa bei "Blau-Rot" (neben der Marina Lanke) passiert ?
Sieht so aus.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #20  
Alt 13.10.2017, 11:29
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Sich mit Versicherungen rumzuschlagen ist nie lustig. Gerade weil die ja (natürlich) alles tun würden, um nicht zahlen zu müssen. Sind halt auch Unternehmen. Für den Versicherten, der auf einmal selbst aufkommen muss, ist es aber blöd.

Den beiden Bootseignern ist nur zu wünschen, dass die Versicherungen zahlen.
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Lass dich nicht ausbooten.
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  #21  
Alt 13.10.2017, 11:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Mentnis Beitrag anzeigen
Sich mit Versicherungen rumzuschlagen ist nie lustig. Gerade weil die ja (natürlich) alles tun würden, um nicht zahlen zu müssen. Sind halt auch Unternehmen. Für den Versicherten, der auf einmal selbst aufkommen muss, ist es aber blöd.

Den beiden Bootseignern ist nur zu wünschen, dass die Versicherungen (soweit vorhanden) zahlen.
habs mal erweitert...
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  #22  
Alt 13.10.2017, 11:52
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann bräuchten Hausratversicherungen ja auch nie zahlen oder ziehst Du jedes mal den Stecker vom Kühhlschrank aus der Steckdose, wenn Du die Wohnung/ das Haus verläßt

Abgesehen davon zahlt die Haftpflicht auch bei Fahrlässigkeit, es muss schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, damit die Haftpflicht die Leistung versagen kann.

Gruß Lutz
Meinen Kühlschrank betreibe ich auch nicht im Wasser auf einem sich bewegenden Objekt zu dem noch Dritte Zugang haben. Mir sind einige Marinas bekannt, wo man den Landstrom bei Abwesenheit nicht permanent dran lassen darf.

Auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung zum Teil , § 81 VVG. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass man anders als im PKW Bereich nicht direkt die gegnerische Versicherung in Anspruch nehmen kann. Das heißt der Geschädigte macht immer 100 % gegen dich geltend aber bei grober Fahrlässigkeit kann dann deine Versicherung um xy % kürzen.


Gruß
Chris

Edit: Wobei ich mir bei Booten nicht zu 100 % sicher bin ob die Haftpflicht unter das PflichtV Gesetz fällt. Dann hätte man auch einen direkten Anspruch.

Geändert von Verbraucheranwalt (13.10.2017 um 11:58 Uhr)
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  #23  
Alt 13.10.2017, 13:07
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Meinen Kühlschrank betreibe ich auch nicht im Wasser auf einem sich bewegenden Objekt zu dem noch Dritte Zugang haben. ...
Die E-Anlage auf Booten ist ja nun auch nicht im Wasser und weil sich das Boot bewegt ist das Landanschlusskabel ja flexibel. Da sehe ich kein größeres Risiko als beim heimischen Kühlschrank.
Wenn das so kritisch wäre, dann würde das bestimmt in den hier diskutierten Normen und/ oder bei der Yachtversicherung in den Ausschlüssen zu finden sein.
Was sollten Dritte denn machen, wenn der Landanschluss angeschlossen ist, außer den Stecker ziehen

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
... Mir sind einige Marinas bekannt, wo man den Landstrom bei Abwesenheit nicht permanent dran lassen darf. ...
Das ist Hausrecht, mache Marinas und Vereine verlangen auch eine Bootshaftpflicht, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 13.10.2017, 16:23
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Bin vorhin vorbei gefahren, ist doch nicht bei Blau-Rot passiert, sondern gleich daneben am letzten Steg der Marina Lanke.

Gruß Fun_Sailor
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  #25  
Alt 13.10.2017, 16:27
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Dann frag mal deinen Elektriker was er davon hält eine normale Hauselektronik auf ein Boot zu verpflanzen was sich ständig etwas bewegt und das in einer ziemlich feuchten Umgebung. Das Problem ist auch nicht der Landanschluss, sondern das Ladergerät was am anderen Ende dran hängt. Vielleicht dazu noch ne kleine Heizung, was hier einige offenbar machen und die Bilgenpumpe. Dann muss sich nur ne kleine Klemme lösen oder vielleicht scheuert tief im Bootsinneren hinter der Verkleidung ein Kabel seit Jahrzehnten vor sich hin und irgendwann hat man dann einen Kabelbrand...

Zudem weißt du nie genau ob es nicht vielleicht doch mal Jugendliche mit zuviel Tagesfreizeit lustig finden nachts auf fremde Boote zu gehen und mal an den ganzen Schaltern rum zu spielen.

Gruß
Chris
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