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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 15.09.2010, 22:52
Benutzerbild von -Skipper-
-Skipper- -Skipper- ist offline
Lieutenant
 
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Standard zulassungsfreie Schlauchboote in Kroatien

Im letzten Urlaub fiel mir im Nachbarhaus ein Ehepaar mit einem Schlauchboot (3m) und 6 PS AB auf. (Umgebung Zadar)
Die beiden hatten ihr Bootchen nicht angemeldet und deshalb auch keine gültige Vignette.

Ich habe dann mal im Beständig nachgelesen und konnte dort lesen:
Boote über 2 m Länge und (wie ich glaube) 3 kW sind zulassungspflichtig.

In meinen kroatischen Anmeldeunterlagen steht dagegen was von mehr als 3 m Länge und 5 oder gar 7 kW !!

Beim Touristenbüro wurde meinen Nachbarn gesagt, dass sie so ein kleines Schlauchboot überhaupt nicht anmelden müssen .....

... einen Bootsführerschein hatten die beiden ebenfalls nicht ....

Obwohl in unserer Gegend recht viel seitens der Polizei kontrolliert wurde, wurden die beiden unbehelligt gelassen.
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Gruss Carsten
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  #2  
Alt 16.09.2010, 08:42
balticskipper balticskipper ist offline
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Standard Führerschein

in Kroatien braucht man für jeden Motor einen gültigen, bzw. anerkannten Führerschein, schon ab o,1 PS !

Balticskipper
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  #3  
Alt 16.09.2010, 08:56
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
in Kroatien braucht man für jeden Motor einen gültigen, bzw. anerkannten Führerschein, schon ab o,1 PS !

Balticskipper
Schon seit paar Jahren! (weis aber offenbar keiner……)
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Grüße von Herbert
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  #4  
Alt 16.09.2010, 09:00
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=56
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #5  
Alt 16.09.2010, 09:22
diri diri ist offline
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So richtig blicke ich da auch als langjähriger Kroatienfahrer nicht mehr durch, laut Fred sind ja dann Boote bis 2,99 mtr. Länge und nicht mehr als5 kw nicht anmeldepflichtig und damit auch ohne Führerschein zu fahren,
oder lese ich das falsch
Naja, bin ja grade in Biograd und muss mein Permit noch für das nächste Jahr verlängern, werde mal Kapitanja befragen ob der das richtig weiß

gruss dieter
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  #6  
Alt 16.09.2010, 09:24
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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ist so ...
auch wenn unter 3 m , sobald ein Motor mit mehr als 5 kw dran hängt... benötigt man eine Vignette...

und für alle gilt, sobald 0,1 PS dran sind, benötigt man den Führerschein
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dieter

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  #7  
Alt 16.09.2010, 09:25
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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??

http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=58
http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=59
http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=60

http://www.der-sportschiffer.de/bootspapiere/neue-f-hrerschein-und-anmeldebestimmungen-f-r-bootstouristen-in-kro.html
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Grüße von Herbert
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  #8  
Alt 16.09.2010, 14:44
diri diri ist offline
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So, heute morgen mein Permit verlängert, aktuelle Liste von Kapitano zeigen lassen wo geschrieben steht und auch nach gehandelt wird, Boote ab 2,5 meter mit Motor sind anmeldepflichtig und müssen löhnen, unter 2,5 meter und weniger als 5 Kw nicht, Boot mit Motor braucht immer einen Führerschein.
Möge sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen,

gruss dieter
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  #9  
Alt 16.09.2010, 15:32
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dieter dieter ist offline
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o.k. Vignette ab 2,50 nochmal 50 cm weniger ... aber sonst genau das, was oben schon steht...
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servus
dieter

Sprichwort:
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  #10  
Alt 17.09.2010, 08:21
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-Skipper- -Skipper- ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
o.k. Vignette ab 2,50 nochmal 50 cm weniger ... aber sonst genau das, was oben schon steht...
Genau darum geht es mir ... 2,50m, 3 m ..... überall steht was anderes ....

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
So, heute morgen mein Permit verlängert, aktuelle Liste von Kapitano zeigen lassen wo geschrieben steht und auch nach gehandelt wird, Boote ab 2,5 meter mit Motor sind anmeldepflichtig und müssen löhnen, unter 2,5 meter und weniger als 5 Kw nicht, Boot mit Motor braucht immer einen Führerschein.
Möge sich jeder seinen eigenen Reim drauf machen,

gruss dieter
So steht das auch im Beständig (hab den nur nicht hier in Deutschland, deshalb meine Aussage ... wie ich meine ...)

Aber schau doch bitte auch mal in die Informationsunterlagen, die Du bei Deiner Anmeldung bekommen hast (auf der Rückseite der Seekarte).
Da steht was von mehr als 3 m Länge .......
Führerscheinpflicht und Anmeldepflicht sind zweierlei, d.h. ne kleine Gurke mit 2,4 m Länge und nem 4 PS AB muss man zwar nicht anmelden, aber nen Führerschein muss man trotzdem besitzen.

Wie soll da ein unbedarfter Tourist mit kleinem Schlauchi noch klarkommen ? ...
Überall gibts unterschiedliche Auskünfte, sogar in den kroatischen Infoblättern steht das falsch und ein Holländer, mit dem ich mich in diesem Sommer unterhalten hab, hat sogar behauptet, dass holländische Konsulat in Zagreb hätte ihm die Auskunft gegeben, .... wenn man in NL keinen Führerschein für nen kleinen Motor braucht, dann ist das auch in Kroatien so (... gegenseitige Anerkennung ....)

Ist zwar völliger Unsinn, aber ich will auf die Desinformationen hinweisen !
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Gruss Carsten
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  #11  
Alt 17.09.2010, 09:28
herbert herbert ist offline
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der grund der verschiedenen längenangaben dürfte an der zu raschen änderung seitens der kroaten liegen, einmal so dann wieder so.

Da kommt keine printausgabe mit siehe Beständig ADAC usw.
bis die neuen längen in den köpfen der zuständigen stellen angekommen ist, ist die schon wieder geändert worden.
auf die Zimmervermieter würde ich mich überhaupt nicht verlassen da wissen 50% nur das Tito nicht mehr lebt. 30 % glauben das sie es wissen aber das war letztes jahr der rest informiert sich sowieso beim HK aber wohnt man dort
Selbst wir, die ständig mit dem Bootthema beschäftigt sind, müssen in Rijeka nachfragen was nun wirklich gilt. Muß aber nicht überall so sein denn der HK von ??? hat noch nicht einmal die alten Rundschreiben gelesen. geschweige die die er erst bekommen hat.


Führerschein:
In Kroatien ist für ALLE Antriebsmaschinen ein Führerschein vorgeschrieben.
Ob es kontrolliert wird ist eine andere Sache.
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Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #12  
Alt 17.09.2010, 09:45
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Greta Greta ist offline
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Zitat:
Zitat von -Skipper- Beitrag anzeigen
....Im letzten Urlaub fiel mir im Nachbarhaus ein Ehepaar mit einem Schlauchboot (3m) und 6 PS AB auf. (Umgebung Zadar)
Die beiden hatten ihr Bootchen nicht angemeldet und deshalb auch keine gültige Vignette....
Warst du in Sukosan?
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MfG Eric


Allet wird jut...
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  #13  
Alt 17.09.2010, 09:53
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Zitat:
Zitat von Greta Beitrag anzeigen
Warst du in Sukosan?

Nö, ich war auf der Insel VIR, ca. 20 km nördlich von Zadar.
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Gruss Carsten
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  #14  
Alt 17.09.2010, 13:37
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von -Skipper- Beitrag anzeigen
Genau darum geht es mir ... 2,50m, 3 m ..... überall steht was anderes ....



So steht das auch im Beständig (hab den nur nicht hier in Deutschland, deshalb meine Aussage ... wie ich meine ...)

Aber schau doch bitte auch mal in die Informationsunterlagen, die Du bei Deiner Anmeldung bekommen hast (auf der Rückseite der Seekarte).
Da steht was von mehr als 3 m Länge .......
Führerscheinpflicht und Anmeldepflicht sind zweierlei, d.h. ne kleine Gurke mit 2,4 m Länge und nem 4 PS AB muss man zwar nicht anmelden, aber nen Führerschein muss man trotzdem besitzen.

Wie soll da ein unbedarfter Tourist mit kleinem Schlauchi noch klarkommen ? ...
Überall gibts unterschiedliche Auskünfte, sogar in den kroatischen Infoblättern steht das falsch und ein Holländer, mit dem ich mich in diesem Sommer unterhalten hab, hat sogar behauptet, dass holländische Konsulat in Zagreb hätte ihm die Auskunft gegeben, .... wenn man in NL keinen Führerschein für nen kleinen Motor braucht, dann ist das auch in Kroatien so (... gegenseitige Anerkennung ....)

Ist zwar völliger Unsinn, aber ich will auf die Desinformationen hinweisen !
Ich weiß, das auf der neuen Karte hinten drauf und auch woanderst von 3mtr die Rede ist, deswegen auch mein Zusatz, jeder möge sich seinen eigenen Reim drauf machen.
42 Jahre Besuch und Urlaub im ehemalige Jugoland haben mich gelehrt, nichts ist so beständig wie die Unbeständigkeit hier, früher hat jede Gemeinde und Anmeldestelle gemacht was sie wollte, Preise genommen wie sie wollte, warum das heute teilweise noch so ist ?
Keine Ahnung, ich lebe einfach damit und fertig,
mein Beiboot/Gummikreuzer hat nur 2,35 mtr und 5 Ps , also keine Probleme,

gruss dieter
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  #15  
Alt 17.09.2010, 14:24
herbert herbert ist offline
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Es wird der Tag kommen da sind ALLE Boote anmeldepflichtig.

Sehe auch keinen Grund warum es nicht so sein soll.
Der einzige Grund wäre das man die Beibootbesitzer eine extra Anmeldung ersparen möchte aber die müssen sowieso das große Boot anmelden also keine mehr arbeit.
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Gruß
herbert

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  #16  
Alt 17.09.2010, 14:41
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zur Erinnerung wieder einmal die Originalquelle vom HR Ministerium für die See, Transport und Infrastruktur:

Die Dokumente sind Ministerium herausgegeben und nicht vom ADAC oder einem Forum etc. ...


Am 29.1.2004 hat der kroatische Ministerpräsident Sanader verordnet, dass ab 2,5m oder ab 5 kW eine Vignette zu kleben ist:

Članak 6.
(1) Plovilo mora biti na vidljivom mjestu označeno vinjetom.
(2) Vinjetu ne mora imati plovilo čija je duljina kraća od 2,5 metara ili ima ukupnu snagu
porivnih strojeva manju od 5 kW.


Am 5. April 2006 hat die Stv. Premierministerin Kosor verordnet, dass ab 3m oder 5 kW eine Vignette zu kleben ist:

Članak 7.
Plovilo mora biti na vidljivom mjestu označeno vinjetom.
Vinjetu mora imati plovilo čija je duljina 3 metara ili veća, kao i plovilo duljine manje od 3 metra ako ima ukupnu snagu porivnih strojeva 5 kW ili jaču.


Die Verordnungen sind hier einzusehen: http://www.mmpi.hr/default.aspx?id=474

Auf der englischen Seite des Ministeriums findet sich offenbar nur die Übersetzung der älteren Verordnung:
http://www.mmpi.hr/userdocsimages/20...ravak-engl.pdf

Dort ist noch zu lesen (auf Englisch): Ab 2,5m oder ab 5 kW Vignettenpflicht.

Ich gehe davon aus, dass üblicherweise die neuere Verordnung gültig ist.

Führerscheinrichtlinien hier im Original (ab Artikel 49):
http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/27...%20jahtama.htm

Wer gar keine Ahnung von kroatisch hat, kann ja die google-Übersetzung probieren. Ist zwar wie eine Bedienungsanleitung aus Taiwan, aber wesentliche Punkte zur Orientierung kommen, denke ich, rüber.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #17  
Alt 17.09.2010, 21:59
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nicht sauer werden ...... ABER vielleicht gibt es ja noch eine Vorschrift ... und jetzt ist wieder 2,5 m richtig .....

Spass ohne, DANKE @ghaffy, ich hoffe, dass wir dass dann jetzt so als richtig stehen lassen können (zumindest bis zur nächsten Gesetzesänderung)
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Gruss Carsten
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  #18  
Alt 18.09.2010, 10:24
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von -Skipper- Beitrag anzeigen
nicht sauer werden ...... ABER vielleicht gibt es ja noch eine Vorschrift ... und jetzt ist wieder 2,5 m richtig .....

Spass ohne, DANKE @ghaffy, ich hoffe, dass wir dass dann jetzt so als richtig stehen lassen können (zumindest bis zur nächsten Gesetzesänderung)
Vielleicht frei nach dem Motto > Noch nen neuer Minister mit wieder alter Verordnung (spült mehr Geld in die leeren Kassen) und wer in Kroatien nichts zu sagen hat, ist es selber Schuld

gruss dieter
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  #19  
Alt 19.01.2012, 20:09
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
in Kroatien braucht man für jeden Motor einen gültigen, bzw. anerkannten Führerschein, schon ab o,1 PS !

Balticskipper
Hallo hallo,
genauso ist das, ich habe mich beim Hafenkapitano 2011 in Rab erkundigt. Alles was brummt muss angemeldet werden und man braucht einen Führerschein!!!
Haftpflicht nicht vergessen...wichtig!!
Gruß Peter
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  #20  
Alt 20.01.2012, 08:38
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Wozu, um Himmels Willen, gräbst Du einen knapp 16 Monate alten, bereits abgeschlossenen Thread wieder aus?
Und dann schreibst Du etwas dazu, was die letzten 5 Mitglieder ebenfalls bereits geschrieben hatten!
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Grüße Thomas
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  #21  
Alt 20.01.2012, 09:14
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Oh, sorry.....ich frage demnächst wann, wo und was ich wozu schreibe....
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  #22  
Alt 20.01.2012, 09:21
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Zitat:
Zitat von 008bond Beitrag anzeigen
Oh, sorry.....ich frage demnächst wann, wo und was ich wozu schreibe....
Fragen musst Du nicht, aber vor dem Schreiben vielleicht kurz nachdenken ??


Zitat:
Zitat von 008bond Beitrag anzeigen
Alles was brummt muss angemeldet werden und man braucht einen Führerschein!!!
Grundsätzlich falsch !!
Lies mal auf meiner HP nach ....
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #23  
Alt 01.10.2017, 14:52
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6.038 Danke in 3.395 Beiträgen
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Liebe Bootskollegen, Zwecks Anschaffung eines neuen, gebührenfreien Gummikreuzers,
das hier geschriebene ist zwar uralt, alle Links abgearbeitet aber kein brauchbares Ergebniss, finde auch sonst nichts,deswegen Frage:

Wie sieht es denn in der Jetztzeit mit Anmeldung in Bezug auf Bootslänge aus, ab 2,5 oder erst 3 meter , ich werde nicht fündig,
vielleicht kann jemand etwas neueres und genaues dazu sagen,

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Zur Erinnerung wieder einmal die Originalquelle vom HR Ministerium für die See, Transport und Infrastruktur:

Die Dokumente sind Ministerium herausgegeben und nicht vom ADAC oder einem Forum etc. ...


Am 29.1.2004 hat der kroatische Ministerpräsident Sanader verordnet, dass ab 2,5m oder ab 5 kW eine Vignette zu kleben ist:

Članak 6.
(1) Plovilo mora biti na vidljivom mjestu označeno vinjetom.
(2) Vinjetu ne mora imati plovilo čija je duljina kraća od 2,5 metara ili ima ukupnu snagu
porivnih strojeva manju od 5 kW.


Am 5. April 2006 hat die Stv. Premierministerin Kosor verordnet, dass ab 3m oder 5 kW eine Vignette zu kleben ist:

Članak 7.
Plovilo mora biti na vidljivom mjestu označeno vinjetom.
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Die Verordnungen sind hier einzusehen: http://www.mmpi.hr/default.aspx?id=474

Auf der englischen Seite des Ministeriums findet sich offenbar nur die Übersetzung der älteren Verordnung:
http://www.mmpi.hr/userdocsimages/20...ravak-engl.pdf

Dort ist noch zu lesen (auf Englisch): Ab 2,5m oder ab 5 kW Vignettenpflicht.

Ich gehe davon aus, dass üblicherweise die neuere Verordnung gültig ist.

Führerscheinrichtlinien hier im Original (ab Artikel 49):
http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/27...%20jahtama.htm

Wer gar keine Ahnung von kroatisch hat, kann ja die google-Übersetzung probieren. Ist zwar wie eine Bedienungsanleitung aus Taiwan, aber wesentliche Punkte zur Orientierung kommen, denke ich, rüber.
gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #24  
Alt 02.10.2017, 10:31
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Conni Conni ist offline
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Ich denke, das ist aktuell:
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #25  
Alt 02.10.2017, 10:45
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Ist das kleine Schlauchboot als Beiboot gedacht?
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LG Michael
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