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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 12.11.2019, 21:52
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Jetzt sind wir hier auch wie bei dem Streusalz Thema bei Flugzeugen angelangt
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Gruß
Jörg
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  #27  
Alt 13.11.2019, 07:19
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
Soweit ich mich erinnere dürfen selbst LKW 18m Länge nicht überschreiten. Da darf ein Golf mit Anhänger bestimmt 20,75m haben.

Natürlich darf da was überstehen, was mit Fähnchen oder Lampe gekennzeichnet werden muss.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, das ein Zug länger als 18m sein darf nur weil ein Boot draufsteht. Das hat 18m zu haben - da kann man dann einen Bund Dachlatten als Ladung aufs Boot legen und 1,5m überstehen lassen - das geht. Ich kann aber nicht hergehen und das überlange Boot von vornherein 1,5m überstehen lassen. Das geht sicher schief.. Sonst würden die LKW Hersteller auch hergehen und von vornherein 19,5m lange Züge bauen.

Was für Klumpen wollt ihr eigentlich durch die Gegend ziehen? Vor meinem geistigen Auge seh ich grad nen Panda mit nem Hornbach-Anhänger und der Enterprise drauf *grins*
korrekt - der Golf mit Anhänger und Ladung darf eine Gesamtlänge von 20,75m haben, genauso wie jeder LKW-Zug mit Ladung auch (ist jetzt auch nicht soo der seltene Anblick auf der Autobahn - Sattelzug, bei dem hinten eine Tür offen steht und überlange Ladung mit Fahne/rotem Licht gekennzeichnet herausragt). Der entscheidende Punkt ist die Ladung - die darf halt nach hinten überstehen. Und da das Boot nicht fest mit dem Anhänger verbunden ist handelt es sich dabei erstmal um Ladung. Interessant wird es vermutlich bei dem Thema der Lichtleiste des Anhängers und Sichtbarkeit von Kennzeichen, Rückstrahlern und Beleuchtung im Fall eines überhängenden Bootes...
Ansonsten, das ganze steht direkt auch so in der StVO, also nicht besonders gut versteckt:

Zitat:
§ 22 Ladung
[...]
4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1.
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
lg, justme
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  #28  
Alt 13.11.2019, 08:31
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Zitat:
Zitat von Timebrother Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

irgend wie finde ich alle möglichen Angaben im Netz, mein Händler erzählt mir aber was anderes....

Welche Länge und Breite darf ich max. Trailern?
Klar, entsprechendes Auto vorausgesetzt

Bin am überlegen ein Boot mit 8,15m Länge und 2,59m breite zu kaufen.
Mein Händler sagt, bis 2,60 kein Problem - im Netz finde ich, alles über 2,55m braucht ne Sondergenehmigung!
Und eine max. Länge von 8m habe ich auch irgendwo gelesen....

Was stimmt den da jetzt und wo kann man das nachlesen.

Im voraus vielen Dank für die Hilfe
Timebrother
Moin, die Grenzen und strafen wurden doch schon tausendmal ausdiskutiert...
Hier ein Beispiel unserer Scarab:
Bootslänge : 9,50m
Bootsbreite : 2,55m
Gewicht : n bissl überladen ( 150 kg )
Gesamtlänge : 16 m ( Gespann )
Trailerlänge : 11 m
also auch "längere" Boote sind Trailerbar, aber an die Max. Länge von 18 m wird man nicht rankommen... das war die Frage
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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  #29  
Alt 13.11.2019, 18:19
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OK, hab's kapiert
Mein Boot bringt mit Trailer fast 3,5t auf die Waage, abzüglich die 140kg Stützlast meines Autos... Länge Boot 8,20m, breite 2,50m - demnach alles im grünen Bereich....
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  #30  
Alt 13.11.2019, 18:25
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Mit Stützlast hat sich was geändert, meine mich erinnern zu können, dass die nicht mehr abgezogen werden darf..... Mir fällt im moment aber nicht ein wo ich das evtl. gelesen habe.

Bis denne, Rainer
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  #31  
Alt 13.11.2019, 18:31
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aaaa - bezieht sich nur auf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Ist die Höher als das was ich ziehen darf kann ich den Anhänger bis zur zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges plus Stützlast beladen.
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  #32  
Alt 13.11.2019, 18:37
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das GEsamtgewicht des Anhängers = Achslast + Stützlast...

die Achslast beim Hänger ist die Anhängelast des PKW...

die Stützlast kommt zum zugfahrzeug...

so mal ganz Grob
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  #33  
Alt 13.11.2019, 18:38
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Entscheidend ist zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wenn das 3500KG ist darf der abgekuppelt auch nur 3500KG wiegen da gibts auch nichts dran zu deuteln.
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  #34  
Alt 13.11.2019, 18:43
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nö Volker.

Zulässiges Gesamtgewicht Anhäger 2000 Kg sind wie Stephan schon schrieb 2000 KG. Wenn Dein Auto aber nur 1500 ziehen darf, Darf der 2000 Kg. Anhänger 1500 zuzüglich Stützlast wiegen.
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  #35  
Alt 13.11.2019, 18:47
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
nö Volker.

Zulässiges Gesamtgewicht Anhäger 2000 Kg sind wie Stephan schon schrieb 2000 KG. Wenn Dein Auto aber nur 1500 ziehen darf, Darf der 2000 Kg. Anhänger 1500 zuzüglich Stützlast wiegen.
klar die kleinere Größe gibt das max. vor das wiederspricht aber nicht meiner Aussage...
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  #36  
Alt 13.11.2019, 18:49
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wenn die Achslast des Hängers 3500kg ist und die Stützlast 150kg ist das zulässige gesamtgewicht 3650kg... dies sind die Eckdaten des Sigma ultra light...

Das Fahrzeug muss natürlich die entsprechenden Daten ziehen dürfen...
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  #37  
Alt 13.11.2019, 18:55
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So stehts in meinen Papieren aber von Achslast war bis jetzt auch noch nicht die Rede.
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  #38  
Alt 13.11.2019, 18:58
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Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Trailers 3,5t beträgt kannst Du die Stützlast nicht dazurechnen, weil der Trailer abgekuppelt überladen wäre.
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  #39  
Alt 13.11.2019, 18:58
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Siehe Seite 4

https://www.anhaenger-schuhknecht.de/pdf/stuetzlast.pdf

Einige Versicherungen erklären das auch so

bis denne, Rainer
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  #40  
Alt 13.11.2019, 19:01
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Zitat:
Zitat von vargtimmen Beitrag anzeigen
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Trailers 3,5t beträgt kannst Du die Stützlast nicht dazurechnen, weil der Trailer abgekuppelt überladen wäre.
wer macht den das ?

ich habe geschrieben
zulässige Achslast 3500kg
Stützlast 150kg
zlässiges Gesammtgewicht 3650kg

so steht es wie bekannt in den Papieren des Sigma Ultra light 3650...

da der Trailer mit 3650 nicht überladen ist ist dies zulässig....
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  #41  
Alt 13.11.2019, 19:05
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und bevor wieder jemand fragt hier der Beweis

https://www.boote-forum.de/attachmen...7&d=1370527039
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  #42  
Alt 13.11.2019, 19:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wer macht den das ?

ich habe geschrieben
zulässige Achslast 3500kg
Stützlast 150kg
zlässiges Gesammtgewicht 3650kg

so steht es wie bekannt in den Papieren des Sigma Ultra light 3650...

da der Trailer mit 3650 nicht überladen ist ist dies zulässig....
Volker alles richtig war nur auf die Frage von Stephan.
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  #43  
Alt 13.11.2019, 19:30
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also in meinem betagten Anhänger von 1972 steht. StützlasT 75Kg. Zulässige Achslast 1000 Kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1000 KG.

Auch im Fendt von 1985 ist zulässiges Gesamtgesicht und Achslast identisch.

Im Westfalia dito - Stützlast fehlt dort ganz.

Im Bootstrailer aus 2012 ebenso - Stützlast 100 kg.

Daraus müsste ich schließen, dass die Stützlast nicht zugerechnet werden kann. Es bleibt beim zulässigen Gesesamtgewicht das in allen 3 Fällen der Achslast entspricht, warum auch immer.

Kann mir nicht vorstellen, dass das von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt anders in den Papieren gehandhabt wird..... - ab verunsichert bin ich jetzt doch - naja wird schon irgendwo stehen
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  #44  
Alt 13.11.2019, 20:01
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
also in meinem betagten Anhänger von 1972 steht. StützlasT 75Kg. Zulässige Achslast 1000 Kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1000 KG.

Auch im Fendt von 1985 ist zulässiges Gesamtgesicht und Achslast identisch.

Im Westfalia dito - Stützlast fehlt dort ganz.

Im Bootstrailer aus 2012 ebenso - Stützlast 100 kg.

Daraus müsste ich schließen, dass die Stützlast nicht zugerechnet werden kann. Es bleibt beim zulässigen Gesesamtgewicht das in allen 3 Fällen der Achslast entspricht, warum auch immer.

Kann mir nicht vorstellen, dass das von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt anders in den Papieren gehandhabt wird..... - ab verunsichert bin ich jetzt doch - naja wird schon irgendwo stehen
tja bei diesen Hängern tasächlich nicht.. das zulässige gesammtgewicht ist ende der Fahnenstange...

ich denke die Regelung kommt auf das Jahr der Zulassung an..
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  #45  
Alt 13.11.2019, 20:34
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
also in meinem betagten Anhänger von 1972 steht. StützlasT 75Kg. Zulässige Achslast 1000 Kg. Zulässiges Gesamtgewicht 1000 KG.

Auch im Fendt von 1985 ist zulässiges Gesamtgesicht und Achslast identisch.

Im Westfalia dito - Stützlast fehlt dort ganz.

Im Bootstrailer aus 2012 ebenso - Stützlast 100 kg.

Daraus müsste ich schließen, dass die Stützlast nicht zugerechnet werden kann. Es bleibt beim zulässigen Gesesamtgewicht das in allen 3 Fällen der Achslast entspricht, warum auch immer.

Kann mir nicht vorstellen, dass das von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt anders in den Papieren gehandhabt wird..... - ab verunsichert bin ich jetzt doch - naja wird schon irgendwo stehen
Nein, das wird nicht von StVA zu StVA unterschiedlich gehandhabt, sondern von der Art des Trailers bzw. genauer gesagt von dessen Zulassung abhängig:

Nach StVZO zugelassene Trailer (was Deine 1972 und 1986 erstzugelassenen mit ziemlicher Sicherheit sind) werden als auflaufgebremste Anhänger mit den Werten "Gesamtgewicht" entspricht "Anhängelast" = "Achslast" + "Stützlast" zugelassen - und nach aktueller StVZO §41 (10) ist dabei bei 3500kg Ende, auch wenn das Zugfahrzeug kein Pkw ist.
Es gibt allerdings als echte konkurrierende Gesetzgebung dazu die EU-Verordnung (nicht Richtlinie!) 1230/2012, nach der man ebenfalls ein Fahrzeug (hier: einen Anhänger) zulassen kann - und nach den dortigen Definitionen wird die Stützlast nicht der Anhängelast zugerechnet, wenn das Fahrzeug für ein entsprechendes Gesamtgewicht zugelassen ist. Will sagen: ein nach EU 1230/2012 zugelassener Anhänger darf mit einer zulässigen Achslast von 3500kg, einer zuässigen Stützlast von maximal 350kg und damit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3850 kg typisiert werden - und mit Auflaufbremse hinter einem PKW mit zulässiger Anhängelast von 3500kg gezogen werden, sofern die Stützlast zulässig ist und der PKW nicht überladen ist und der Fahrer den passenden Führerschein besitzt (C1E notwendig!).

lg, justme

Geändert von justme (13.11.2019 um 20:39 Uhr)
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  #46  
Alt 13.11.2019, 21:25
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Fahrt mal auf eine Waage.Einmal nur den Anhänger wiegen und einmal angekuppelt, das Zugfahrzeug steht dabei nicht mit auf der Waage.Warum ist jetzt der Anhänger um die Stützlast leichter geworden?Das hat mit den eingetragenen Gewichten also nur bedingt zu tun und die Stützlast kann dazu addiert werden, weil die auf das Zugfahrzeug geht.

Gruß Ralf
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  #47  
Alt 13.11.2019, 21:53
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Was bedeutet wohl Gesamtgewicht?
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  #48  
Alt 13.11.2019, 22:04
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Narwal Beitrag anzeigen
Fahrt mal auf eine Waage.Einmal nur den Anhänger wiegen und einmal angekuppelt, das Zugfahrzeug steht dabei nicht mit auf der Waage.Warum ist jetzt der Anhänger um die Stützlast leichter geworden?Das hat mit den eingetragenen Gewichten also nur bedingt zu tun und die Stützlast kann dazu addiert werden, weil die auf das Zugfahrzeug geht.

Gruß Ralf
das ist eine reine Definitionsfrage - nach StVZO ist definiert "das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)" < 3500kg, nach der EU 1230/2012 gilt halt "Anhängelast" = "Achslast" und die Gesamtmasse darf damit um die Stützlast über 3500kg liegen. Was wie gilt ist also ausschließlich den zu dem Trailer gehörenden Papieren zu entnehmen in denen sowohl Achslast als auch zulässiges Gesamtgewicht (das ist immer Achslast + Stützlast) angegeben ist.

lg, justme
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  #49  
Alt 13.11.2019, 23:25
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Oh, mal wieder eine Gewichtsdiskussion!

Wenn einer der mit roten Pfeilen gekennzeichneten Werte nicht eingehalten wird, bist du nicht mehr legal unterwegs.
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Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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Alt 13.11.2019, 23:34
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jo - aber es bleibt doch dabei dass F.1 (Trailer) die Gesamtmasse, früher Gesamtgesicht eine Angabe einschl. Achse und Stützlast ist. Und um anderes ging es doch dabei, nachdem wir die zulässige Länge durchgekaut hatten, nicht.

Dass nach EU 1230..... da dann auch mehr als 3500 kg zusammen kommen dürfen ändert daran doch nix - oder sehe ich das falsch.....
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