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  #1  
Alt 17.11.2016, 10:10
Benutzerbild von cellonde
cellonde cellonde ist offline
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Standard Schweizer auf europäischen Binnengewässer

Liebe Forianer(innen)

Meine Four Winns S268 liegt am Schweizer Ufer des Bodensee,s

In der kommenden Zeit würden wir gerne unsere Urlaube zum Teil im Ausland verbringen.

Das heisst, eventuell die Kanäle in Frankreich, Deutschland, Holland, etc.

Es könnte aber auch die Donau sowie der Rhein sein.

Nach der Klärung mit dem schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) hat sich nun folgendes ergeben. Die Schweizer können keine Auskunft geben, wie es mit einem Kleinboot (offizieller Ausrduck für meine FW) im Ausland aussieht.

Wer in Deutschland wohnhaft ist und das Bodenseeschifferpatent hat, kann es beim DMYV beantragen, dass dieser auf den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben wird.

Daher nun meine Fragen:

1. muss ich für die Urlaubszeit meinen Mobo Schein (Bodenseeschifferpatent) irgendwie umschreiben lasssen? oder ist dieser auf den oben genannten Gewässern gültig?

2. muss ich mein Boot für die Urlaubszeit in den jeweiligen Ländern registrieren? (zB. wie auf dem Lago Maggiore)

Die Versicherung, welche bei uns obligatorisch ist, wird natürlich angepasst.

Auf was muss man dann im Ausland noch speziell achten? (ausser den örtlichen Vorschriften und Gesetzten)
__________________
Grüssle Cello
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  #2  
Alt 17.11.2016, 10:33
Benutzerbild von Dayskipper
Dayskipper Dayskipper ist offline
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Standard

- Bodenseeschifferpatent, wie der Name schon sagt, nur auf dem Bodensee gültig, daher SBF Binnen notwendig m.M.n.

- wenn das Boot in der Schweiz registriert ist, dann genügt das.

- Mit Versicherung klären ob Europäische Binnengewässer eingeschlossen sind.

- Frankreich ist (außer auf dem Rhein) Vignettenpflicht, kannst Du ganz bequem online kaufen http://www.vnf.fr/vnf/img/cms/VNFhid...1215135310.pdf

- Holland und Belgien habe ich keine Ahnung

__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #3  
Alt 17.11.2016, 10:56
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Ich würde mal beim Schweizer Schleusen Schiffer Klub anfragen:

http://www.ssk-cse.ch/xml_1/internet/de/intro.cfm

Ich kenne mehrere Mitglieder dieses Vereins, die mit ihren Schiffen in ganz Europa unterwegs sind.
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  #4  
Alt 17.11.2016, 10:57
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Gibt es in der Schweiz eine ganz allgemeine Führerscheinpflicht für alle Gewässer außer dem Bodenseepatent?

Dann sollten für Schweizer, die ja das Schengen-Abkommen mitunterzeichnet haben, auch die Anerkennungspflicht in den übrigen europäischen Ländern gelten.

Ich würde einfach mal die Botschaften der in Frage kommenden Länder ansprechen, dann haben die auch mal was zu tun!

Die Vignettenpflicht für die meisten (nicht alle!) französischen Gewässer wurde schon genannt, Belgien hat auch teilweise Vignettenpflicht, in den Niederlanden und Deutschland gibt es teilweise Gebühren für Schleusen und bewegl. Brücken. Die sind dann vor Ort fällig.

Alle Angaben ohne Gewähr!
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  #5  
Alt 17.11.2016, 11:49
billi billi ist offline
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Theoretisch gilt für "Ausländer" das Führerscheinrecht seinen Heimatlandes.

Wenn du also nicht nach Deutschland umsiedeln willst genügt ein Schweizer Führerschein der dich auf Binnenstraßen (z.B. Rhein bei Basel) Berechtigt zu fahren auch auf deutschen Flüssen und Kanälen.
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  #6  
Alt 17.11.2016, 12:18
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lebch lebch ist offline
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Ciao Cello

In Bezug auf den Bootsführerschein wurde es schon beantwortet. Es ist ähnlich/gleich wie beim Führerausweis beim Auto. Die Europäischen Länder anerkennen gegenseitig den lokalen Binnen Führerschein.

Mit deinem Schweizer Binnenschein kannst Du also in den Europäischen Ländern fahren.

Nur, der Schweizerische Binnenschein hat ja wieder ein eigenes Format, entspricht nicht der EU Norm. Somit können einige Länder den Ausweis nicht lesen.
Dafür kannst Du beim Kantonalem Schifffahrtsamt eine Internationale Version ausstellen lassen. Dieses Papier ersetzt nicht den Schweizerischen Binnenschein, es ist ein Zusatz angelehnt an das Europäische Format.

Sieht dann so aus ....


Dieses Papier ist auch in Deutscher Sprache. Da die Angaben über die Zahlen genormt sind können auch anderssprachige die Angaben zuordnen.

Der Schweizerische Führerschein (KFZ) in Kartenformat ist ja schon genormt.



Dann, was viele nicht wissen, den Deutschen Sportboot Führerschein Binnen können auch wir Schweizer haben, weil wir Schweizer das Bodenseepatent haben. So kann man für EURO 16.00 den Deutschen Sportboot Führerschein Binnen beantragen und bekommen.

Sieht dann so aus ...


P.S. Das schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) ist "nur" für die "See" zuständig, also Meer und Ozean, nicht Binnen. Die lokalen Schifffahrtsämter (SeePO) in den Kantonen sind für Binnen zuständig.







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Richard

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Alt 17.11.2016, 13:47
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Hallo Cello,

wie Richard schon geschrieben hat, kann man mit dem Bodenseepatent den deutschen SFB ausstellen lassen.

Antrag DSV SBF Binnen http://www.sportbootfuehrerscheine.o...schreibung.pdf

Grüße

Markus
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  #8  
Alt 17.11.2016, 14:11
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
mit dem Schweizer Zertifikat darfst Du auf Deutschen Binnenwasserstraßen fahren. Grundlage hierfür ist die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen.
Zitat:
§ 3 Ausnahmen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
  1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nummer 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 Seite 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikates nach der Resolution Nummer 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nummer 40 ECE anwenden;
Die Schweiz hat die Resolution ratifiziert und wendet diese ebenfalls gegenüber Ausländern an.
Dies hat aber weder was mit dem Schengen-Abkommen (regelt die Visa-Freiheit) noch mit der EU (wo die Schweiz ja wohl kein Mitglied ist) zu tun. Die genannte Resolution liegt bei den Vereinten Nationen.

Bis dann

Dominic
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  #9  
Alt 17.11.2016, 14:47
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
mit dem Schweizer Zertifikat darfst Du auf Deutschen Binnenwasserstraßen fahren. Grundlage hierfür ist die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen.
[/LIST]Die Schweiz hat die Resolution ratifiziert und wendet diese ebenfalls gegenüber Ausländern an.
Dies hat aber weder was mit dem Schengen-Abkommen (regelt die Visa-Freiheit) noch mit der EU (wo die Schweiz ja wohl kein Mitglied ist) zu tun. Die genannte Resolution liegt bei den Vereinten Nationen.

Bis dann

Dominic
Genau

Und bei dieser Internationalen Version vom Schweizer Binnenschein wird eben diese Resolution 40 ECE explicit erwähnt. Daher macht dieser Wisch eben Sinn.

Danke Dominic
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Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #10  
Alt 18.11.2016, 05:23
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perfekt, danke Euch allen für die Antworten.

ich werde also:

1. den "internationalen" Führerschein beim kant. Amt beantragen
2. den Sportbootführerschein Binnen beantragen
3. die Versicherung auf meine Feriendestination "erweitern"
4. vor Ort die geforderten "Vignetten" kaufen

wiedermal ein Grund, warum ich Foren mag. Ihr seid Klasse. Danke
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Grüssle Cello
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  #11  
Alt 18.11.2016, 07:23
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Hallo Cello

noch ein kleiner Hinweis zum Thema Zoll. Bin mir nicht 100%ig sicher aber ich meine wenn Du länger als 1,5 Jahre am Stück in einem EU-Land bist musst Du danach entweder für eine gewisse Zeit? mit Deinem Schiff wieder zurück in die Schweiz oder es verzollen. Habe dieses Jahr in Fussach einen Schweizer getroffen mit einem grossen Verdränger und habe ihn gefragt was er hier am See mit so einem tollen Schiff sucht das gehört doch auf die diversen Kanäle. Er meinte er wäre nun seit 1,5 Jahren in Holland gewesen und müsste wegen dem Zollproblem wieder 1/2 Jahr in der Schweiz fahren. Aber vieleicht kann Dir da der "NINI" was dazu sagen der war ja auch schon in der Vergangenheit viel in D unterwegs.

Gruß
Roland
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  #12  
Alt 18.11.2016, 07:46
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lalao0 lalao0 ist offline
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Wende dich mal an Nini hier aus dem Bf. Der ist seit Jahren als Schweizer in Europa unterwegs.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #13  
Alt 18.11.2016, 09:59
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Das grösste Problem ist die Mehrwertsteuer.

Gehe davon aus, dass du das Boot in der Schweiz gekauft hast und somit dort auch die MWST. Somit darfst du genau 540 Tage auf EU Gewässer fahren.
Ab dem 541 Tag müsstest du dann das Boot, dort wo du gerade bist Versteuern. Einige Länder nehmen das genauerm, andere nicht so. Und der Satz ist abhängig vom Land. Also schaut man, dass man in einem EU Land mit niedrigem Satz ist.

Für die 540 Tage musst du aber unbedingt die Belege dabei haben, die bestägigen, dass du in der CH die MWST bezahlt hast. Gerade in Frankreich sind die extrem schart im Moment und kontrollieren streng.
Wie lange du dann zurück in die CH musst, weiss ich jetzt gerade nicht, könnte aber schon 180 Tage sein. Da hört man verschiedenes.

Wir reisen seit 8 Jahren auf Binnengewässer und hatten noch nie Probleme mit dem CH Fahrausweis. Haben auch noch nie von jemandem gehört, der damit Probleme hat.

Dein Boot ist ja kleiner als 15 Meter. Sonst müsstes du nämlich das Rheinpadent noch machen.

Kann die den Schweizerischen Schleusenschifferverein nur empfehlen. Hat viele Mitglieder und Ableger in der fast ganzen Schweiz. Viele sind unterwegs und sammeln immer wieder Erfahrungen die dann im Winter beim Höck weitererzählt werden. Ist immer sehr spannend.
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  #14  
Alt 18.11.2016, 10:55
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Zitat:
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perfekt, danke Euch allen für die Antworten.

ich werde also:

1. den "internationalen" Führerschein beim kant. Amt beantragen
2. den Sportbootführerschein Binnen beantragen
3. die Versicherung auf meine Feriendestination "erweitern"
4. vor Ort die geforderten "Vignetten" kaufen

wiedermal ein Grund, warum ich Foren mag. Ihr seid Klasse. Danke
ich weiss zwar nicht genau warum du den deutschen Schein ordern willst aber du wirst sicher deine Gründe haben.

Ich war mit dem Binnen Schein auf der Donau und auch in Frankreich Küste unterwegs ohne Probleme.

Es gibt auch welche die schon in Kroatien waren mit dem CH Binnenschein. Dafür habe ich in der Zwischenzeit dann den Hochsee Schein gemacht.

Zudem auf dem Schweizer Schein steht ja alles in D - F und I in vielen EU Ländern könne sie das sogar auch lesen.

Der Internationale von der CH mach aber durchaus Sinn.
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #15  
Alt 18.11.2016, 10:58
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Zitat:
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Das grösste Problem ist die Mehrwertsteuer.

Gehe davon aus, dass du das Boot in der Schweiz gekauft hast und somit dort auch die MWST. Somit darfst du genau 540 Tage auf EU Gewässer fahren.
Ab dem 541 Tag müsstest du dann das Boot, dort wo du gerade bist Versteuern. Einige Länder nehmen das genauerm, andere nicht so. Und der Satz ist abhängig vom Land. Also schaut man, dass man in einem EU Land mit niedrigem Satz ist.

Für die 540 Tage musst du aber unbedingt die Belege dabei haben, die bestägigen, dass du in der CH die MWST bezahlt hast. Gerade in Frankreich sind die extrem schart im Moment und kontrollieren streng.
Wie lange du dann zurück in die CH musst, weiss ich jetzt gerade nicht, könnte aber schon 180 Tage sein. Da hört man verschiedenes.

Wir reisen seit 8 Jahren auf Binnengewässer und hatten noch nie Probleme mit dem CH Fahrausweis. Haben auch noch nie von jemandem gehört, der damit Probleme hat.

Dein Boot ist ja kleiner als 15 Meter. Sonst müsstes du nämlich das Rheinpadent noch machen.

Kann die den Schweizerischen Schleusenschifferverein nur empfehlen. Hat viele Mitglieder und Ableger in der fast ganzen Schweiz. Viele sind unterwegs und sammeln immer wieder Erfahrungen die dann im Winter beim Höck weitererzählt werden. Ist immer sehr spannend.
In der CH ist es nicht möglich ein Boot zuzulassen ohne das die MwSt und eventuell Zoll bezahlt wurde. Also gilt wenn ein Boot in der CH zugelassen ist dann ist auch alles Bezahlt was bezahlt werden muss.

Aber das mit den Zeiten muss man sicher im Auge behalten da würde ich dann schauen wegen Papieren (ein und ausklarieren) etc. leider sind dann die 3 Jahre für den TüV nicht ausreichend um wieder mal schnell in der Schweiz zu sein.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #16  
Alt 21.11.2016, 07:55
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Danke für die vielen und guten Antworten.

Damit habe ich alles zusammen.

Wenn ich mich in einem fremden Revier aufhalte, muss ich eventuell (wie zb in FR) eine Vignette kaufen.

Mein Schein ist also gültig. Wegen dem Boot mach ich mir keine Sorgen, ordentlich verzollt und geprüft. Meine Aufenthaltsdauer wird voraussichtlich sowieso nie länger als 3 bis 4 Wochen dauern.

Danke an Alle.
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Grüssle Cello
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